Birkmannsweiler & Burkhardtshof
Der hundertste Geburtstag unserer Wasserleitung im Jahre 2011 war der Grund diese Schrift zu verfassen.
Unserer ehemaliger Hauptlehrer Hermann Abelein hatte bereits in den 1960er Jahren darüber recherchiert und die Winnender Zeitung berichtete am 21.April 1962 unter der Überschrift „Vor hundert Jahren stritt Birkmannsweiler um sein Wasserrecht“ von seinen Erkenntnissen.
Dieser Artikel, den ich im Stadtarchiv auffand hat mich veranlasst der Sache näher auf den Grund zu gehen und in erster Linie das Verhältnis der königlichen Hofverwaltung mit den armen Gemeinden im Umkreis zu beleuchten. Das Verhältnis der Stadt Winnenden mit den Gemeinden, welche im gleichen Trinkwassereinzugsgebiet nach Wasser für ihre Bevölkerung und das Vieh suchten waren ein weiterer Grund für dieses Werk und dazu die technische Entwicklung in der Wasserversorgung die mich beruflich interessierte.
Eine reiche Zahl von Unterlagen im Stadtarchiv wie Aktenlage, Gemeinderatsprotokolle Angebote Auftragsschreiben, Versicherung, Zeitungsberichte und dergleichen, haben mir die Arbeit erleichtert.
Dazu die Begleitung durch Frau Dr. Sabine Reustle und ihre Mitarbeiter, sowie die Mitarbeiter der Stadtverwaltung haben mich sehr unterstützt.
Weiter darf ich mich bei Friedrich Seibold Bürgermeister i.R. für die Unterstützung und Begleitung sowie bei Werner Klöpfer und bei Bürgern für deren Zeitzeugenberichten bedanken und dazu gehören auch die Mitarbeiter der Stadtwerke Winnenden.
Ich wünsche allen Lesern viel Freude beim Lesen. Hans Kuhnle
Hermann Abelein war hier von 1953 bis 162 als pflichtbewusster Lehrer tätig. Während seiner Zeit hat er einen praktischen Unterricht erteilt. In Bezug auf Heimatkunde wurde von den besten Schülerarbeiten, Birkmannsweiler betreffend, ein Buch gebunden wobei noch ein Band im Besitz von Christa Rommel ist die einstens bei Abelein die Schulbank drückte. Und aus diesem Band möchte vorab berichten was die Kinder über die Wasserversorgung gelernt und aufgeschrieben haben.
Die Wasserversorgung Birkmannsweiler. Wie es früher war
Vor dem Jahr 1740 war in Birkmannsweiler kein Laufbrunnen. Die Bauern mussten ihr Vieh jeden Tag an den Bach zur Tränke treiben. Wenn die Frauen sauberes Wasser wollten, holten sie es an einer der Quellen die um Birkmannsweiler herum waren.
1740 Schloss Birkmannsweiler mit der fürstlichen Schlossverwaltung in Winnethal ein Vertrag.
Brunnenleitung ein gewisses Quantum Wasser zur Benutzung in Anspruch zu nehmen.
Im Dorf wurde ein Brunnentrog aufgestellt und aus dieser Leitung gespeist. Wo der Laufbrunnen damals stand, wissen wir heute nicht mehr.
1885 wurde die Wasserversorgung Birkmannsweiler geändert. Schulheiß Bihlmaier, der fast 40 Jahre Ortsvorsteher in Birkmannsweiler war (geb. 1823 in Baach) schrieb darüber in der Ortschronik:
Durch Umwandlung des Schlosses Winnethal in eine Irrenanstalt, wurde der Verbrauch des Wassers dort immer größer, weshalb in den Jahren von 1865 bis 1885 immer Streitigkeiten zwischen der hiesigen Gemeinde und Schlossverwaltung wegen dieser Wassergerechtigkeit entstanden. Infolgedessen wurde im Jahre 1885 die bestandene Wassergerechtigkeit der hiesigen Gemeinde käuflich an die Anstaltsverwaltung abgetreten und für die hiesige Gemeinde eine neue Brunnenwasserleitung, von der so genannten Burrklinge, Markung Lehnenberg aus errichtet mit 4 Laufbrunnen. Der Erlös aus der bisherigen Wassergerechtigkeit reicht bereits zu den Kosten der Herstellung der neuen Leitung aus.
Die Hauswasserleitung
Im trockenen und heißen Sommer 1911 wurde die Hauswasserleitung gebaut. Die Stolpenhof und die Schnarrenbergquelle wurden in Quellschächten gefasst und im Schnarrenberg ein Wassersammler (Reservoir) gebaut. Die Gesamtkosten betrugen 30.000 Goldmark.
( Das Rathaus kostete 1912 20.000 Mark)
Der Quellschacht und der Wasserbehälter im Schnarrenberg
Am Samstag waren wir mit unserem Lehrer, Herr Abelein, am Schnarrenberg bei dem Quellschacht und Wasserbehälter.
In dem Quellschacht sahen wir viele Stufen die in den Quellschacht hinunter gehen. Als wir hineinschauten, sahen wir dass das Wasser ganz klar ist. Wir sahen auch die Quelle die hineinplätschert. Unser Lehrer machte den Quellschacht wieder zu und wir gingen an den Wasserbehälter und der war noch viel größer als der Quellschacht. Da sind zwei eiserne Leitern wo man heruntergehen kann, da machte unser Lehrer die zwei Leitern und den Schacht wieder zu und wir gingen in die Schule zurück.
Wassermangel 1927 / 1928
Die zwei Quellen (Schnarrenberg und Stolpenhof) reichten nur noch zur Hälfte
Was tun? Der Gemeinderat beschloss im Erlenwald nach Wasser schürfen zu lassen. Im Winter 1927 / 28 gruben 10 Männer etwa 5 Wochen lang. Sie fanden an 4 Orten Quellen. Man beschloss, sie ein Jahr lang zu messen. Der Ortsvorsteher kaufte dazu noch von der Heilanstalt eine Quelle im Erlenwald um 3000,-Mark. (Beim Korbmacher Hermann) Im sehr trockenen Sommer 1928 versiegten alle Quellen fast ganz. Auch die von der Anstalt gekaufte Quelle schüttete nur noch 1 ½ Liter in der Minute, nur die Quelle in der Erlenwiese schüttete fortwährend 40 Liter in der Minute.
Die Erlenwiesen wurden gefasst und für sie wurde in den Häldelen ein Hochbehälter gebaut.
( Gesamtkosten: 18.000M)
Wie ist es heute.
Nach dem Kriegsende 1945 wurde Birkmannsweiler immer größer. (Heimatvertriebene)
Dazu kam noch eine große Trockenheit. Die drei Quellen reichten schon wieder nicht mehr. Man beschloss als 4. Quelle Reiserquelle zur Wasserversorgung zuzulassen. Weile diese Quelle im Tal liegt, müsste ein Wasserhäuschen gebaut werden. In ihm steht ein Ofen (Frostgefahr) und eine elektrische Pumpe, die das Wasser der Reiserquelle im Bedarfsfall in den Wasserbehälter im Schnarrenberg pumpt.
100 Jahre Hauswasserleitung in Birkmannsweiler im Jahr 2011
Am 30. September 2011 jährt es sich zum hundertsten Mal dass in Birkmannsweiler in den Häusern Trinkwasser aus einer Leitung entnommen werden konnte. Diese erste Wasserleitung ist in keiner Weise mit der heutigen Wasserversorgung zu vergleichen, es sei denn dass aus dem Hahn Wasser kam, wohl in unterschiedlicher Qualität, aber Wasser.
Bevor dies jedoch so weit war, gingen fast 600 Jahre der Ortsgeschichte ins Land. Es ist schriftlich nicht niedergelegt wie sich die Menschen in Birkmannsweiler damals mit Wasser versorgt haben.
Anzunehmen ist, dass in grauer Vorzeit die Menschen sich an den Orten angesiedelt haben an denen es die Möglichkeit zur Jagd und zum Betreiben von Landwirtschaft und als ganz wichtiges Argument, das Vorhandensein von Wasser gegeben war. Ein nicht zu übersehender Grund ist dabei auch die Leibeigenschaft bzw. die später betriebene Lehenbewirtschaftung der Güter, deren Lage nicht frei wählbar war.
In der Talaue floss ein passabler Bach und von den Anhöhen links und rechts des Tales fließen teilweise sehr ergiebige Quellen diesem Bache zu. Entlang dieses Baches entwickelt sich die Gemeinde der Länge nach, an der Zufahrt zum Buchenbachhof, wohl in respektablem Abstand von ihm --dem Bach.
Vielleicht kannten die ersten Siedler hier, die negativen Auswirkungen von Überschwemmungen und Ausuferungen des Baches bei Schneeschmelze oder kräftigen Regenschauern schon.
Auch an seinen Quellzuflüssen, links und rechts gelegen, entwickelten sich Landwirtschaftliche Hofstellen wie der Schnarren-Berg-Hof oder der Stolpenhof, auch zu nennen der Burkhardtshof früher Ölhardtshof und der Sieberhof, welcher zur Markung der Stadtgemeinde Winnenden zu zählen ist.
Bis auf den Burkhardtshof sind im Laufe der Jahrhunderte infolge der Franzoseneinfälle, Bränden und Unwetter alle Hofstellen abgegangen. Mit ein Grund dafür dürfte wohl auch die nicht über das ganze Jahr sichergestellte Wasserversorgung gewesen sein.
Über viele Jahre war die Versorgung des Viehes durch die Bäche gesichert, wenn es auch aufwendig und zeitraubend war das Vieh immer an den Bach zum Tränken zu treiben und anschließend wieder zurück in die Hofstatt. Mit der Zeit jedoch gingen die Gemeinden und Städte dazu über, ihr Trinkwasser und die Versorgung des Viehs, aus in den Untergrund gegrabenen Brunnen zu versorgen, oder Quellen zu erschließen und das dort gefasste Wasser über so genannte Teichelleitungen einem Brunnen im Ort zuzuführen. Diese Maßnahmen wurden in erster Linie ergriffen um eine Versorgung der Menschen und ihres Viehs auch dann sicherzustellen, wenn feindliche Kräfte das Dorf angriffen.
Teichelleitungen waren eine der ersten Leitungen aus aufgebohrten Holzstämmen, oder Tonröhren die zum Transport des köstlichen Nasses Verwendung fanden. Hier ein Ausschnitt aus dem Handwerkerbuch von Agricola einem deutschen Wissenschaftler der seinen deutschen Namen Georg Pawer auf Anraten seines Professors, lateinisieren ließ.
Agricola war Rektor der Zwickauer Ratsschule (1519) und schuf einen neuen Schultyp mit Latein, Griechisch und Hebräisch-Unterricht in Kombination mit Gewerbekunde: Ackerbau, Weinbau, Bau- und Messwesen, Rechnen, Arzneimittelkunde und Militärwesen.
Er beschreibt in seinem Werk die Herstellung dieser Teichelleitungen, mit aufgebohrten ca.
1 bis 2 m langen Stücken von Baumstämmen aus Tanne Fichte oder Kieferholz die als Verbindungsstücke, an der Stirnseite des Stammes eingeschlagene Eisenringe hatten, welche verhindern sollten dass die Teichel seitlich verschoben wurden. Man wollte damit verhindern dass an diesen Stellen Wasser verloren ging.
Die Tonteichel waren von der Funktion her ähnlich aufgebaut. Als Verbindungsteile dienten Spitze und Muffe um ein gegenseitiges verschieben zu vermeiden. An beiden Verbindungsteilen wurden damals keine Dichtungsstoffe verwendet, sodass bei beiden Verlege-Arten, Undichtheiten an der Tagesordnung waren. Bei einer sorgsamen Verlegung in Lehmhaltigen Böden wurde dieser Mangel jedoch reduziert.
Von den Lehnenberger Quellen wurde um 1740 eine Holzteichelleitung von der Ökonomieverwaltung Winnethal, in das Schloss verlegt.1
Es ist anzunehmen dass die früher verlegten Teichelleitungen nicht allzu tief verlegt wurden, weil die Grabarbeiten nur durch Handarbeit ausgeführt wurden und auch die Wirtschaftlichkeit damals eine Rolle spielte.
1Gem Rat 7.1.1863
Nach den im Stadtarchiv vorhandenen Unterlagen wurde diese Wasserleitung Ende der 1730er Jahre geplant.
Die verantwortlichen Bürger von Birkmannsweiler hatten in dieser durch den Ort geplanten Wasser- Leitung eine Chance gesehen die Versorgung im Ort mit Wasser zu verbessern und reichten deshalb den folgenden Antrag an die Fürstliche Ökonomieverwaltung Winnethal ein.
Urkunde dd 2. Dezember 1739 lautet also:
Demnach die Bürgerschaft zu Bürgmannsweiler bei dem Schloß Winnetal angesucht Ihnen von dem neuen durch den Flecken führenden Schloßbronnen, ein Rohr, woraus einer kleinen Erbsengroß Wasser laufen könne, zu gestatten, wofor sie zu hiesigem Fürstlichen Schloß die Summe von dreißig Gulden zu bezahlen sich erheischig gemacht.
Als hat man ihnen in ihrem Petito willfahrt und erlaubt, dass sie mitten in dem Fleccken auf ihre Kosten einen Bronnenstock mit einem einzigen Rohr, woraus einer kleinen Erbsengroß Wasser laufen kann, aufführen und dieses Herrschaftlichen Bronnenwassers, ohne künftig weiter Ohnkosten bedienen zu dürfen und nachdem dedachter Fleck die davor stipulierte 30 fl. heute dato paar erlegt so wird derselbe hiermit gebührend davor quittieirt, zugleich aber die Versicherung gegeben dass von seither gedienter Herrschaft weither keine Anspruch an dieses Rohr gemacht oder sonst einige Beschwerden, sie haben Namen wie sie wollen aufgebürdet werden sondern den Fleck solches wie es auch hiermit erkannt wird als sein derkauftes Eigenthum gebrauchen solle, doch mit der expressen Restriction dass alle Zeit, wenn ein neues Rohr nöthig sein sollte, solches nicht ehend eingesetzt werden dürfe, bis und dann solches hiesigen Schlosses jedesmaligen an Vorstehern vorher vorgewiesernden und der Augenschein ob solche nicht vergrößert worden seie, eingenommen sein wird.
Dessen den 2. Dezember 17392
Diese Eingabe führte zu dem allseits bekannten Vertrag vom 31. Januar 1740 mit der die Entnahme von Wasser aus der Teichelleitung der Ökonomieverwaltung Winnethal in der Größe einer ordinären Ackererbse geregelt wurde. Weiter wurde der Gemeinde gestattet mitten im Ort, einen Rohrbrunnen zu erstellen.
Dieser sogenannte Spritzbrunnen mit einem Auslaufrohr befand sich an der heutigen Ecke Quer – Hauptstraße westlich des Hauses Nr. 66. Der Brunnen erfreute sich großer Beliebtheit, was sich auch daraus ableiten lässt dass der Verschleiß der Bronnen Aimer und der Stock des mittleren Rohrbronnen kein nütz geworden ist, also nicht zu nutzen war, und bereits 1743 zu reparieren war.3
Die Bürgermeisterrechnung über die Bronnen in Birkmannsweiler von 1743 weist folgendes aus:
Bürkmannsweyler Bürgemeister Rechnung Johann Burkhard Klöpfers
Der Zeit Verordneten Bürgermeister allda
Was ich Gemeinen Fleckens wegen eingenommen und dagegen wiederum ausgegeben habe
Von Georgi 1743 bis dahin 1744
Für den oberen, den mittleren und den unteren Bronnen 5 Gulden 15 Kreuzer.
2StAW
3Bürgermeisterrechnung 1743 StA
Bis hierher wurde im Ort von 3 Pump und einem Laufbrunnen gesprochen. In dem folgenden Urplan sind die Pumpbrunnen rot eingetragen, der Laufbrunnen dagegen in grün.
Die Bewohner im Unterdorf waren von den vorhandenen Brunnen immer zu weit weg. Es ist anzunehmen dass auf Drängen der dortigen Bürger ein weiterer Brunnen gebaut wurde.
Der obere Brunnen befand sich an der heutigen Ecke Haupt / Hofäckerstraße
4
An der Ecke des Gasthauses zur Krone soll sich ein privater Brunnen befunden haben deren genauer Standort konnte wie am oberen Brunnen nicht mehr festgestellt werden.
5
Der mittlere Brunnen befand sich beim Haus 86 bei Bürgermeisters Klöpfers Haus um 1930.
6
Hier der Brunnenschacht im Jahre 2010 der sich unter dem Brunnentrog befand.
7 8
Gebäude oberer Kirchweg Nr. 5
Der Untere Brunnen befand sich gegenüber der ehem. Kelter (Nr. 28 )vor dem Schulhaus am Anfang des oberen Kirchweges
9
Der Vierte Brunnen wurde beim Gebäude Hauptstraße 23.
Unter dem linken Kanaldeckel befindet sich der Brunnenschacht.
9
Hier der Brunnenschacht Unten im Dorf.
Erbaut 1776
4Bild Stadtarchiv
5Bild Hans Kuhnle
6Bild Stadtarchiv
7Bild H.Kuhnle
8Kanalbestandsplan Tiefbauamt
9Bilder H.Kuhnle
Urplan Stadt Winnenden mit Einträgen v. H. Kuhnle
Wasserversorgung der Gemeinde Birkmannsweiler um 1775
Bürgermeisterrechnung 1776 über den Brunnenbau unten im Dorf
Mit Michael Weigler Brunnenmacher aus Backnang ist durch Schultheiß und Richter vermögender Belege ein neuer Pumpbrunnen unten im Flecken bei Hansjörg Bihlmaiers Haus mit einem mößinger Stiefel-Ventil. auch dass er 2 Bronnenkacheln dazu anschaffen und die Teuchel im Bronnen einsetzen soll. Verakkordiert und ihnen zu bezahlen versprochen von den die wo ihnen nach gestellter Arbeit bescheidener Maßen baar empfangen
18 Gulden
Der Schlossbrunnenmeister Matthäus Otto hat by Einrichtung dieses Pumpbrunnen Teuchel hergeliefert und dabey Helfer Hand geleistet deßwegen aber laut Quittung an Taglohn empfangen
26 Kreuzer
Der Dechner Michael Benz zu Winnenden empfing für ein Rohr zu diesem Bronnen 2 ½ Schuh lang laut Quittung
12 Kreuzer
Der Zimmermann Ulrich Teufel hat vor solchen Bronnen neue Teuchel eingesetzt, den Schwengel und Boden darüber gemacht deswegen aber auf 8 Tag und 26 Std. laut Zettel dementsprechend erhalten
1 Gulden 31 Kreuzer
Der Zimmermann Michael Eckelsperger hat ebenfalls an dem neuen Pumpbrunnen 2 Tag geschafft und davon laut Zettel und Abrechnung und Taglohn empfangen
48 Kreuzer
jung Abraham Hartmann hat für seine dass Jahr hindurch bey dem Flecken und hauptsächlich an dem neuen Pumpbrunnen gerichtet Schmidarbeit
laut Zettel zu verrechnen10
10 Gulden 32 Kreuzer 10
Der gesamte Aufwand für den Brunnen betrug anno 1776
31 Gulden und 29 Kreuzer.
Dies sind vorhandene Aufzeichnungen über die Schaffung eines weiteren Brunnens in der Gemeinde, deren Anzahl nun auf vier Brunnen angestiegen ist, den Spritzbrunnen nicht mitgerechnet.
Am 24. April1816 verhandelt die Gemeinde über die Instandsetzung und Unterhaltung der 4 Pumpbrunnen:
Die Arbeiten werden in Aufstreich gebracht (versteigert) und von mehreren Anbietern erhält der Schulmeister und sein Sohn den Auftrag zur Unterhaltung der 4 Pumpbrunnen um
24 Gulden für das ganze Jahr, einschließlich liefern aller Materialien.11
Womit auch nachgewiesen ist, dass im Ort vier Pumpbrunnen und ein Spritzbrunnen der Gemeinde vorhanden waren.
1818
David Költz Zimmermann allhier hat ein bei der Gemeinde vorrätig gelegenes Stück Eichenholz zu dem Brunnentrog ausgehauen und an den mittleren Brunnentrog welcher zu kurz war angestoßen. Die Maurer haben um diesen Brunnentrog eine Brustmauer gefertigt.
Weiter hat David Kölz eine neue Dohle über den oberen Bronnen, sowie eine Hütte für die Weinbergschützen gefertigt.
Zehn Jahre später, 1828 verhandelt der Gemeinderat über die Unterhaltung und Vergabe der 4 Pumpbrunnen und des Rohrbrunnen. Die Pumpbrunnen wurden damals zu gleichen Teilen Jakob Friedrich Hartmann und Christian Bihlmaier um 24 Gulden 24 Kreuzer vergeben, also ganze 24 Kreuzer mehr als vor 10 Jahren, wobei sich die Gemeinde vertraglich das Recht einräumte, bei unsachgemäßer Arbeit diese Arbeiten durch andere Anbieter ausführen zu lassen.
10Beilagen aus Gemeinderechnung 1776 StAW
11Bürgermisterrechnung 1816 StAW
Der Rohrbrunnen an welchem sehr viel Vieh getränkt wurde und auch viel Kot anfällt, wurde zum einstreuen mit Stroh oder ähnlichem, in einer Breite von 1,50 m um den Brunnen, an Georg Friedrich Aupperle vergeben, wofür er 2 Gulden 3 Heller bezahlen musste. Es ist anzunehmen dass Aupperle zu wenig Naturdünger aus seinem Stall zur Verfügung hatte um seine Felder zu düngen, und besserte damit seinen Ertrag auf den Feldern mit dem Mist um den Brunnen auf.
Fast hundert Jahre gingen dahin, bis im Jahre 1840 die erste große Reparatur an der Teichelleitung des Schlosses erforderlich wurde und während dieser Zeit lief der Rohrbrunnen ohne Unterlass von Dürreperioden einmal abgesehen.
Im Jahre 1840 ordnete das königliche Oberamt an, dass die Gemeinde entlang der Hauptstraße eine Kandel anlegen musste um die Abwasser der Straße ordentlich abzuführen. Bisher liefen die Dach und Hofwasser oft auf der Straße zusammen und richteten auf den geschotterten Flächen der Orts-Straße Schäden an. Dieser Zustand sollte mit der neuen Kandel beseitigt werden der das Abwasser in den Katzenbach oder heute unteren Bach ableiten sollte. Heute hätte man da einen Abwasserkanal verlegt, aber der Kandel erfüllte damals den gleichen Zweck siehe nebenstehendes Bild.12
Im dazu verfertigten Plan vom April 1840 ist dargelegt in welchen Bereichen die Teichelleitung umgelegt werden musste, wie zum Beispiel vom Rohrbrunnen in der Ortsmitte Richtung Oberdorf bis zum Hohlweg. Weiter auswärts Richtung Schorndorf war keine Kandel vorgesehen.
Hier wurde zur Ableitung des Straßenwassers ein Wassergraben angelegt der seine Wässer in den Katzenbach beim Hohlweg einleitet und dieser Wassergraben berührte die Teichelleitung nicht.
Der Kandel eigentlich eine 5 bis 6 reihige Pflasterzeile mit Gefälle zur Mitte mit Fleinsteinen aus Steinbrüchen der Umgebung wurde auf ein Fundament aus Schottersteinen und Sand gesetzt und bis zu 40 cm tief gegründet.
Diese Art des Kandelfundamentes hätte sicher die Teichelleitung tangiert, deshalb ihre Änderung.
12Bildarchiv StAW
Überschrift des Bauplanes
Situationsplan von der Straße durch Birkmannsweiler Oberamt Waiblingen und der durchlaufenden Wasserleitung in die Irren-Heilanstalt Winnethal.
Behufs des auf oberamtliche Anordnungen längs der Straße zu errichtende Seiten-Kandels und der deshalb nöthigen teilweißen Verlegung der Teichellage entworfen aus Auftrag des königlichen Ökonomie Verwaltung zu Winnethal und des Amtsvorstandes zu Birkmannsweiler durch C. Friedrich Clehs Werkmeister und Geometer zu Winnenden im April 1840.
Dieser Vermerk auf dem Bauplan von 1840 bedeutet, dass diese Maßnahme der Schlossverwaltung, vor Inangriffnahme mit der Gemeinde abgesprochen und vereinbart wurde.
Hier ein Ausschnitt der Maßnahme
Die Teichelleitung lag zu der Zeit von Winnenden kommend neben der talseitigen Straßenseite und dann auf dem heutigem Fußweg beim Haus Nr.6 bis zum oberen Kirchweg, wo sie dann am heutigen Rathaus auf die rechte Seite der Ortsstraße schwenkte und auf der Seite blieb bis zum Ortsausgang Richtung Schorndorf
Bis zum Jahre 1853 verlief die Zeit um die Wasserversorgung ruhig und ohne große Vorkommnisse ab, abgesehen von einzelnen Perioden der Wasserknappheit durch Trockenheit wie in frühen Zeiten auch.
Am 10. Januar 1853 schließen die Gemeinde Birkmannsweiler und die königliche Heilanstalt einen Vertrag wonach dieselbe das Recht erhält ihre Teichelleitung welche durch den Ort führt durch bleierne Röhren zu ersetzen und dann diese über die Höhen der Ruitzenmühle führen werde, dies alles mit der Maßgabe dass die Heilanstalt die Schäden an den Wegen auf ihre Kosten instand setzen muss.
Für diese Maßnahme wurde folgender Vertrag geschlossen und unterzeichnet.
Die Gemeinde als Eigentümerin der Grundstücke über welche die von der Stadtgemeinde Winnenden zu unterhaltende Strasse führt, räumt der Heilanstalt als bleibende Servitut das Recht ein, unter dem Nebenweg der Strasse von ihrem Ortsetter bis zur Markungsgrenze gegen Winnenden mit Zustimmung der Stadtgemeinde die Wasserleitung zu führen.
- Für die Einräumung dieser Servitut erhält die Gemeinde beim Beginn der Grabarbeiten baar – 100 f ( einhundert Gulden )
- Die Heilanstalt hat die Verpflichtung, den Behufs der Legung der Teuchel und Anlegung der Schächte aufgebrochene Weg in den Vorigen Zustand wieder herzustellen, und diesen auch zu erfüllen wenn und so oft im Interesse der Erhaltung oder Ausbesserung der Wasserleitung Aufgrabungen nöthig werden.
- Die gleiche Verpflichtung übernimmt die Heilanstalt auch bezüglich der Röhrenleitung auf dem alten Teuchelwege durch den Ort bis zur Bronnenquelle, wogegen die Gemeinde die neue Herstellung der Wasserleitung mit bleiernen Röhren und die Anlegung der erforderlichen Schächte auf dem bisherigen Teuchelwege gestattet.
Winnethal
Den 26ten März 1853
Birkmannsweiler
Namens der Heilanstalt
Direktor | Ökonomieverwalter | Namens der Gemeinde |
Zeller | Gmehlin | Gemeinderat |
Genehmigt mit dem Bemerken dass der Gemeinde Birkmannsweiler in keinerlei Weise eine Last hierdurch auferlegt werden kann
Gemeinderat | Bürgerausschuss |
Braun | Obmann Frank |
Layer | Bihlmayer |
Schwarz | Fischer |
Krauter | Klöpfer |
Haller | Braun |
Unleserlich | Braun |
Vorstehender Vertrag wird hiermit von Aufsicht wegen genehmigt
Stuttgart den 8. April 1853
Königliche Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten.
13
In den nächsten zehn Jahren gab es wohl des Öfteren Unstimmigkeiten über die gewünschte Menge des Wassers als auch über die Begrenzung des Wasserzuflusses durch den in die Bleiröhren eingebauten Absperrhahn.
Dies brachte die Gemeinde im Namen des Gemeinderates in einem längeren Schreiben vom
7. Januar 1863 an das königliche Oberamt zum Ausdruck. Die Gemeindevertreter waren der Auffassung, dass durch die Leitungsführung der Bleiröhren über die Höhenlagen an der Ruitzenmühle für die Gemeinde Birkmannsweiler andere Druckverhältnisse entstanden sind und dadurch weniger Wasser herausfliese, dies wiederum auch durch den eingebauten Hahnen willkürlich begrenzt werde, ohne sich mit der Gemeinde darüber verständigt zu haben.
13StAW
Der Gemeinderat beantragt eine Verständigung dergestalt dass der Hahn entfernt wird und die bisherige Öffnung dem neuen Wasserdruck im Rohr verengt, damit die gleiche Menge Wasser herausfließe wie einstens vereinbart, oder dass unter Beibehaltung des Hahnen in gewisser Zeit eine gewisses Maß (eine gewisse Menge) an Wasser herausfließen soll.
Im Juni 1865 hat die Gemeinde eine Beschwerdeschrift und Vertragsabschrift betreffs der Wassergerechtigkeit persönlich dem Herrn Ökonomieverwalter Gmehlin übergeben aber bis zum 10.März 1866 nichts vernommen, weshalb der Gemeinderat nun an die Erledigung erinnert.14
Von nun an gingen die gegenseitigen Schreiben hin und her wobei aber keine Regelung die von beiden Teilen tragbar wäre, gefunden wurde.
Diese Auseinandersetzung zog sich rund 20 Jahre dahin, gespickt mit Vorwürfen aber auch mit königlichem Hochmut ob der aufmüpfigen Bürger von Birkmannsweiler.
Dann endlich ein Durchbruch, der begünstigt wurde durch die letzte Trockenheit oder wie die Staats-Finanzverwaltung ausdrückt: „der heuer eingetretene Wassermangel“ hat veranlasst dass sich die beteiligten dahingehend darauf verständigt haben dass die Gemeinde auf ihre Wassergerechtigkeit, gegen eine Entschädigung von 6.000,-M, verzichtet. Ausschlaggebend dazu war das Gutachten des Staatsbautechnikers für das öffentliche Wasser und Versorgungsamt Bauinspektor Ehmann vom 20. Juni 1884.15 Er brachte die unterschiedlichen Meinungen in eine für beide Teile tragbare Form, wie folgender Vertrag zeigt.
14StAW
15StAW
Nachdem nun wegen einer Vereinbarung in dieser Sache schon am 30. Juli 1884 verhandelt und ein Vertrag entworfen worden war, fanden sich unterm 12. November die Mitglieder der K.
Domänendirektion, | Herr Oberbaurat Dr. von Ehmann ; |
Herr Finanz Rath Currlin und | |
Herr Finanzassessor Geiger | |
Und die Vertreter der K. | Heil und Pflegeanstalt Winnethal |
Herr Direktor Dr. Zeller und | |
Herr Ökonomieverwalter Auch |
Domänendirektion, Herr Oberbaurat Dr. von Ehmann ;
Herr Finanz Rath Currlin und
Herr Finanzassessor Geiger
Und die Vertreter der K. Heil und Pflegeanstalt Winnethal
Herr Direktor Dr. Zeller und
Herr Ökonomieverwalter Auch
In Birkmannsweiler ein, um mit den bürgerlichen Kollegien weitere Verhandlungen zu pflegen, auf Grund deren heute die Oekonomieverwaltung der K. Heil und Pflegeanstalt Winnethal, im Auftrag der K. Domänendirektion Stuttgart mit den
Bürgerlichen Kollegien in Birkmannsweiler folgende Übereinkunft
Abgeschlossen hat, selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass jeder Teil die höhere Genehmigung zu dieser Übereinkunft erteilt wird.
- ) die bürgerlichen Kollegien in Birkmannsweiler verzichten im Namen ihrer Gemeinde für alle Zeiten auf die ihr durch Vertrag vom 2. Dezember 1739 an der staatlichen Wasserleitung eingeräumte Wassergerechtigkeit und es erhält die Gemeinde Birkmannsweiler für diesen Verzicht eine Entschädigung von 6.000,-M sechstausend Mark in barem Geld.
- sobald dieser Vertrag die Genehmigung des K. Finanzministeriums erhalten haben wird, kann und zwar auf Kosten des Staats, der Brunnenauslauf so beschränkt werden, dass die Gemeinde Birkmannsweiler noch 6 ltr. Wasser in der Minute erhält und dieser Auslauf darf die Gemeinde Birkmannsweiler noch solange benützen, bis die Entfernung des Brunnen überhaupt durch die Ausführung der Arbeiten zur neuen staatlichen Wasserleitung im Ort Birkmannsweiler notwendig wird. Mit der Entfernung des Brunnen erlischt sodann jedes Recht der Gemeinde Birkmannsweiler an die staatliche Wasserleitung.
- Die Bezahlung der Ablösungsentschädigung von 6.000,-M an die Gemeindepflege Birkmannsweiler erfolgt nach Genehmigung dieses Vertrages seitens der Gemeinde – Aufsichtsbehörde
- der Gemeinde Birkmannsweiler wird gestattet die Röhren für ihr eigenes neu zu erstellende Wasserleitung von dem Punkt an, um welchem dieselbe mit derjenigen des Staats zusammentrifft, bis an das Schulhaus der Gemeinde Birkmannsweiler in den Graben für die staatliche Wasserleitung legen zu dürfen, selbstverständlich nur und solange der Graben für die letztere noch offen ist. Für diese Befugnis, die eine größere breite des Grabens bedingt, hat die Gemeinde Birkmannsweiler eine Entschädigung nicht zu geben. Die Legung der Röhren und die Anlegung der erforderlichen Schächte geschehen auf Kosten der Gemeinde Birkmannsweiler
- Durch die der Gemeinde Birkmannsweiler in Ziff. 4 eingeräumte Befugnis können und dürfen die Arbeiten an der staatlichen Wasserleitung in keiner Weise aufgehalten werden.
- von jeder Aufgrabung an der Rohrleitung der Gemeinde ist dem Anstalts-Vorsteher vorgängige Anzeige zu erstatten, damit dieselben Sicherheits-Maßregeln zum Schutz der Anstaltsleitung treffen können.
Für eine Entschädigung der letzteren durch die baulichen Arbeiten der Gemeinde hat die letztere aufzukommen.
Obenstehenden Vertrag anerkennen durch ihre Unterschrift,
Birkmannsweiler den 18. November 1884
Im Auftrag der K. Domänendirektion | die bürgerlichen Kollegien | |
K. Ökonomieverwaltung | Gemeinderat | Bürgerausschuss |
Winnethal | Bihlmaier | Kull |
Auch | Haller | Kögel |
Klöpfer | Rommel | |
Silberberger | Bihlmaier | |
A. Haller | Schäfer | |
Schwarz | Bihlmaier |
16
16StAW
Der Gemeinderat von Birkmannsweiler hat, nachdem eine Einigung mit der königlichen Ökonomie-Verwaltung in Aussicht stand für ihre neue Wasserleitung eine Quelle erstanden:
Birkmannsweiler
Oberamt Waiblingen
Verhandelt am 16 ten März 1884
Die zwei minderjährigen Erben des verstorbenen David Schwarz Bauer u. Müller hier
Mattheis Schwarz geb. den 1. Mai 1865
Elisabethe Karoline Schwarz geb. den 9.Dezember 1867
besitzen laut Auszug aus dem Güterbuch der Teilgemeinde Lehnenberg Gemeindebezirk Reichenbach auf dortiger Markung die Parz. 719, 720, 721, 722, 723, 662, 663, 660, 665, 683, 685, teils Acker, teils Wiesen in der Bauerklinge und Mühlhölzle welche ein zusammenhängendes Grundstück bilden. Und wird heute mit dem Pfleger dieser Erben folgender Vertrag geschlossen;
- er Pfleger Abraham Kögel Bauer hier teilt namens seiner Pflegebefohlenen der auf eben bezeichneten Grundstücke befindliche Wasserquelle verk. an die Gemeinde Birkmannsweiler für und um die Summe von 200,- M
Zweihundert Mark - hierdurch wird die Gemeinde Birkmannsweiler Eigentümerin dieser Quelle und erhält das Recht zur Fassung dieser Quelle und beiliegender führen sowie anlegen eines Quellsammler, Zuleitung einer zweiten Quelle aus dem nebenliegendem Eigentum der Gemeindeparzelle 665/2 bis zu dem Quellsammler.
Die nötigen Grabarbeiten auf den eben bezeichneten Grundstücken vornehmen zu dürfen und zwar nicht nur für die erste Anlegung der Wasserleitung, sondern auch für alle Zeiten wenn wegen Ausbesserung derselben Aufgrabungen notwendig werden sollten, auch erhält die Gemeinde hierzu ein beständiges Zugangsrecht. Dieses Recht ist ein bleibendes Servitut und ist als solches in dem Güterbuch zu Lehnenberg einzutragen. - für diese Aufgrabungen zahlt die Gemeinde eine einmalige Entschädigung an die Grundeigentümer, nach der Länge der errichteten Gräben zu laufenden Metern -,20 Pfg und macht sich verbindlich nach Vollendung jeder Grabarbeiten den tatsächlichen Vorigen Zustand wieder herzustellen,
- Derjenige Platz welcher zur Errichtung eines Quellen- Bauwerks erforderlich ist, wird von den Eigentümern käuflich an die Gemeinde Birkmannsweiler abgetreten, zwei Morgen um die Summe von 1028,-M „ tausend-zwanzig-acht“. Die Bezahlung der bedungenen Vertragssumme geschieht bar nach erfolgter Vermessung.
- Die Grundeigentümer dürfen auf dem Grundstück für alle Zeiten niemals auf denselben Aufgrabungen oder Veränderungen vornehmen, welche Quellen ableiten oder beeinträchtigen könnten, dies ist ebenfalls wie Punkt 2 als Servitut zu behandeln.
- Die mit diesem Vertrag verbuchende Kosten in die Liste Bekennzahl „Vermessungskosten“ bezahlt die Gemeinde Birkmannsweiler allein.
Zum Vertrag | |
Namens der Gemeinde | der Pfleger als Verkäufer |
Gemeindepfleger | |
t. Haller | t. A. Kögel |
vorstehender Vertrag wird vom Gemeinderat genehmigt | |
zur Beurkundung: | Gemeinderat |
Bihlmaier | |
Müller | |
Klöpfer | |
Silberberger | |
A Haller | |
Schwarz |
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Die erkauften Grundstücke für die Quellfassung bzw, das erkaufte Recht der Quellableitung, rotbraun koloriert.
18
Quellschacht der Burrklingen-Quelle, untergebracht in einer Schutzhütte.
19
Das Überreich der Quellen wird in den hinter dem Quellschacht liegenden Teich geleitet
20
20
Das Quelleinzugsgebiet der Burrklingen-Quellen.
17 Auszug aus dem Rahmenplan der städtischen Vermessungsabteilung der Stadt Winnenden
18 Sammelschacht Bild H. Kuhnle
19 StAW Bauakten Burrklinge
20 Bilder Hans Kuhnle
Weiter wurde die zweite Quelle in unmittelbarer Nähe erkauft laut Kaufvertrag
aus dem Kaufbuch der Parzellgemeinde Lehnenberg
Band IV Bl.235
Eingeschrieben den 29. November 1884 nach einem Kaufvertrag vom 19.November 1884
Verkauft
Jung David Kerzinger Bauer in Lehnenberg
an
Kronenwirt Gottlieb Silberberger von
Birkmannsweiler für die Gemeinde daselbst
Wiesen
16 Ar 36qm Holzwiesen in der Burrklenge neben Heinrich Weng und den Anstößern samt der darauf befindlichen Quelle, Fahrweg sämtlicher Wiesenbesitzer in der Burrklenge und im Mühlhölzle aus dem Schleifwege auf den Köpfen bis 710
Kaufpreis 400,-M
(vierhundert Mark)
Bedingungen:
- Der Kaufschilling wird vor der Gerichtlichen Erkenntnis baar bezahlt bis dahin unverzinslich
- Alle auf den Kauf gehandelte Kosten, als diese sind, Erkennungsgelt, Schreibgebühr und dergl. zahlt der Käufer allein.
- Steuern und Abgaben übernimmt der Käufer vom 1.April 1885 an.
- Der Käufer tritt von heute an in das Eigentumsrecht des Grundstücks mit allen Rechten wie schon vom Verkäufer besessen worden ein, einschließl. Auch mit allen Lasten,
dagegen wird vom Verkäufer für Messgehalt nicht garantiert. - Dieser Kauf ist stet, und helt unwiderruflich mit Verzicht der gesetzlichen Steuer.
Unterschrift Verkäufer | Unterschrift Käufer |
t...David Kerzingerv | Gemeindepfleger |
Haller | |
Silberberger |
Am 3.Dezember 1884
wurde der vorstehende Kauf gerichtlich erkannt.
Für den Auszug:
Reichenbach den 24. Januar 1885
Gerichtsschreiber
Schäfer.
Reichenbach
Gerichtsbezirk Waiblingen
Auszug
21
21StAW
Weiter beauftragt sie den Baumeister Ackermann aus Waiblingen einen Plan und Kostenvoranschlag zu erstellen. Dieser Kostenvoranschlag belief sich hiernach auf 8.812,20 Mark. Darauf verhandelt der Gemeinderat am 5. Januar 1883 über folgendes:
Diese Summe erscheint den Kollegien zu hoch, man ist deshalb bei Prüfung des Voranschlages bemüht diejenigen Einrichtungen, welche eine Reduktion zulassen auszumitteln. Zunächst ist in dem Plan die Einrichtung vorgesehen, dass zu jeder späteren Zeit eine Hauswasserleitung sowie für Hydranten für Feuerlöschzwecke hergestellt werden kann, sodass hierzu nur noch ein Reservoir eingerichtet werden dürfte, gemäß einer geeigneten Aufforderung zu Erklärungen ob und welche Gebäudebesitzer eine Hauswasserleitung wünschen haben sich bisher 25 erklärt die Durchführung dieser Einrichtung wurde nun vom Ortsvorsteher befürwortet und dieser Gegenstand heute in gemeinschaftlicher Beratung genommen und vom Gemeinderat einstimmig, vom Bürgerausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen:
Bei der nun herzustellenden Brunnenleitung alle diejenigen Einrichtungen welche zu Hauswasserleitung und zu Hydranten Einrichtungen um ihren vorgesehene beziehungsweise erforderlich sind, wegzulassen und solche mit größter Sparweise auch die einfachste Weise mit 4 laufenden Brunnen herzustellen, diese laufenden Brunnen sollen so wie solche in dem Plan vorgesehen,
bei dem Schulhaus (1)
an der Stelle des bisherigen Spritzbrunnen (2)
bei dem Hause der Johannes Klöpfers Witwe (3)
und an der Kreuzung der Ortsstraße und Hohlgasse (Schmahlsgasse)22 , heute Haupt und Hofäckerstraße, errichtet werden (4)
Derjenige beim Schulhaus und an der Hohlgasse sollen je mit einem eisernen Brunnentrögen versehen werden, während bei demjenigen an Stelle des Spritzbrunnen, wäre der dort befindlichen steinerne Trog belassen, der andere welcher zu demjenigen bei dem Haus des Joh. Klöpfers Witwe verwendet werden soll, zu jedem Brunnen soll ein ganz einfacher eiserner Brunnenstock verwendet werden, und sollen die Tröge mit einer Vorrichtung zum Aufstellen von Gülten versehen werden.
Sollte sich jedoch Gelegenheit bieten gute gesamte Steinerne Brunnentröge auszumitteln, so würde man solche vor den eisernen den Vorzug geben.
Zur Begutachtung: | ||
Gemeinderat | Bürgerausschuss | |
Bihlmaier | Kull | |
Klöpfer | Kögel | |
A Haller | Schäfer | |
Schwarz | Bihlmaier | |
Frank | ||
Schwarz | ||
Kögel |
Diesen Auszug beglaubig
Ratsschreiber
Bihlmaier
23
Die Geschehnisse der letzten Jahre in Birkmannsweiler und die Trockenheiten haben auch die Stadt Winnenden veranlasst nach weiteren Wasserquellen zur Verbesserung ihrer Wasserversorgung zu suchen wobei sie in den Berglen fündig wurde. Die Winnender nutzten die Gelegenheit ihre Quellleitung gemeinsam mit der Leitung der Ökonomie-Verwaltung und der Gemeinde Birkmannsweiler durch den Ort zu führen, wofür sie mit der Gemeinde am 21. Nov und 2. Dezember 1884 24Verträge abgeschlossen haben
22 Heute Hofäckerstraße
23 StAW Wasserleitung
24 StAW Wasserleitung
Birkmannsweiler den 21. November 1884
Winnenden den 2. Dezember 1884
Die königliche Finanzverwaltung in Stuttgart ist Willens die auf hiesiger Markung beginnende durch den Ort und der, der Straße Birkmannsweiler --- Winnenden entlang, in die Heil und Pflegeanstalt Winnethal führende Wasserleitung, welche mit Bleiröhren ausgeführt ist, letztere durch ausgraben zu entfernen und solche durch eiserne Röhren zu ersetzen, um ein größeres Wasserquantum zu erlangen, die der Gemeinde Birkmannsweiler an dieser Wasserleitung zustehende Wassergerechtigkeit durch Vertrag vom 18ten d. Monats. im Wege der Ablösung erworben, demgemäß ist die Gemeinde Birkmannsweiler genötigt und willens eine neue eigene Wasserleitung für die abgehende Wassergerechtigkeit herzustellen, dieselbe beginnt nach dem bestehenden Projektplan oberhalb Birkmannsweiler in dem Quellengebiet der so genannten Burrklinge, Markung Lehnenberg, führt von da aus in einer kurzen Strecke auf die Straße Schorndorf – Winnenden dieser entlang bis an den Vizinalweg Nr. 4 außerhalb Etters Birkmannsweiler an welcher Stelle sie mit der Leitung der königlichen Finanzverwaltung zusammentrifft. Von dieser Stelle an hat die Gemeinde laut obigem Vertrag vom 18.d.Mts das Recht ihre Leitung in den von der Finanzverwaltung zu fertigenden Graben für ihre Leitung bis in und durch den Ort, soweit solche erforderlich ist, legen zu dürfen, zu gleicher Zeit ist die Stadtgemeinde Willens eine neue Wasserleitung von der Markung Steinach aus ebenfalls der Straße Schorndorf --- Winnenden entlang und durch den Ort Birkmannsweiler bis auf die Höhe ob der Ruitzenmühle und von da an in ihr bisheriges Hochreservoir zu führen, dies Leitung soll ebenfalls von dem Vizinalweg 4 an, wo sie, wie diejenige der Gemeinde Birkmannsweiler, mit derjenigen der Königlichen Finanzverwaltung zusammentrifft, mit letzterer in einem, Gemeinschaftlichen Graben bis und durch den Ort Birkmannsweiler und von da der Straße entlang bis auf die Höhe ob der Ruitzenmühle gemeinschaftlich geführt werden.
Hierbei wird zunächst geltend gemacht und beiderseitig anerkannt dass das Straßenareal oberhalb Birkmannsweiler, von der Markungsgrenze Lehnenberg bis an die Etter-Straße Birkmannsweiler, so wie vor dieser unterhalb des Orts bis an die Markungsgrenze Winnenden Eigentum der Gemeinde Birkmannsweiler ist. Dass aber auf dieser Strecke die Unterhaltung der Straße der Stadtgemeinde Winnenden obliegt. Es kommt daher heute folgende Vereinbarung zu Stand:
I
Die Gemeinde und die Stadtgemeinde Winnenden gestatten sich gegenseitig ihre projektierten Wasserleitungen nach Erfordernis auf dem Straßenareal Schorndorf --- Winnenden außerhalb Etters von Birkmannsweiler nicht nur herzustellen sondern auch später auf alle Zeiten erforderlich werdende Aufgrabungen vornehmen zu dürfen, wobei der Teil ohne Zeitverlust die Straße jedes Mal wieder in dem vorigen Zustand herzustellen hat an dessen Röhrenstrang der Schaden war.
II
Die Gemeinde Birkmannsweiler gestattet der Stadtgemeinde Winnenden ihre projektierte Teichellage durch ihren Ort in einem gemeinschaftlichen Graben mit der K. Finanzverwaltung legen, auch für alle Zeiten zur Ausbesserung der Leitung erforderlich werdende Aufgrabungen vornehmen zu dürfen, wobei sie ebenfalls solches ohne Verzögerung auszuführen und die Orts-Straße und Kandel usw. wieder in den vorigen Zustand herzustellen hat.
Hierfür erhält die Gemeinde Birkmannsweiler von der Stadtgemeinde Winnenden eine einmalige Entschädigung von 150,-M - einhundertundfünfzig Mark - in bar.
III
Überdies macht sich die Stadtgemeinde Winnenden verbindlich, ihre Wasserleitung mit der Gemeinde Birkmannsweiler von der Burrklinge an, wo dieselbe mit derjenigen von Birkmannsweiler auf der Straße zusammentrifft in einem Gemeinschaftlichen Graben auszuführen, und die Kosten der Grabarbeit sowie diejenige für Herstellung der gemeinschaftlich erforderlichen Schächte hälftig zu bezahlen.
IV
Vorstehende in Artikel 1 + 2 enthaltenen Bedingungen werden als bleibendes Servitut anerkannt und soll solches in die öffentlichen Bücher eingetragen werden, Etwa diesbezügliche Kosten hat der begünstigte Teil (die Gemeinde Winnenden) zu bezahlen.
V
Da bei der Gemeinde Birkmannsweiler mit dem Zeitpunkt, an welchem die Finanzverwaltung ihre erneuerte Wasserleitung durch den Ort fertiggestellt hat, die Veräußerte Wassergerechtigkeit aufhört, so ist sie genötigt die Herstellung ihrer eigenen Leitung möglichst zu fördern und darf daher die Gemeinde Winnenden bei Ausführung der nach Art. 3 auszuführende Gemeinschaftliche Arbeit nicht hinderlich sein.
Vorstehende Übereinkunft wird vorbehältlich der Genehmigung durch die Zuständige Aufsichtsbehörde hiermit bestätigt.
Von Winnenden | von Birkmannsweiler | ||
Gemeinderat | Bürgerausschuß | Gemeinderat | Bürgerausschuß |
Jent | Brinz | Bihlmaier | Kull |
Wahl | G. Fritz | Haller | Kögel |
Wieland | D. Haag | Klöpfer | Bihlmaier |
Pf. Müller | Bischoff | Silberberger | Schäfer |
Kallenberg | Burkhardsmaier | A. Haller | Bihlmaier |
A. Müller | K. Schäfer | Schwarz | Rommel |
Mayer | Klöpfer | ||
Schmalzried | Stuck | ||
Str.... | D. Dorn |
Vorstehender Vertrag wurde am 16. April 1885 durch die Königlich württembergische Regierung der Neckar- Kreises und des Kgl. Oberamt Waiblingen genehmigt.
No. 11516
Zufolge Entschließung des K. Finanzministerium vom 15. d. M. genehmigt.
Stuttgart den 25. November 1884
K. Domänendirektion
B......25
In Zukunft liegen also in der Ortsstraße in Birkmannsweiler drei Guss-Eiserne Wasserleitungen,
1. die Brunnenwasserleitung der Gemeinde,
2. eine Quellwasserleitung der Königlichen Heilanstalt von deren Lehnenberger Quellen, und
3. eine Quellwasserleitung der Stadtgemeinde Winnenden von deren Quellen aus Steinach.
Bis alles in Betrieb ist, vergeht noch einige Zeit mit Verträgen abschließen, Grundstückskäufe in das Grundbuch eintragen, die Maßnahmen von der Vorgesetzten Behörden genehmigen lassen und so weiter. Wenn man es heute betrachtet, hat sich in der Kommunalen und Staatsverwaltung, bis heute nicht viel verändert.
Am 5. Februar 1885 teilt die königlich Württembergische Regierung mit dass die Verträge zwischen den Beteiligten, Königliche Heil und Pflegeanstalt, Stadtgemeinde Winnenden und der Gemeinde Birkmannsweiler genehmigt sind und die Sache zu beschleunigen sei und in 14 Tagen Bericht zu erstatten ist.
25 StAW Wasserleitung
Schneller ging es mit den Bauarbeiten. Bereits am 7.Februar wurde über die Vergabe der Arbeiten verhandelt, der den gemeinsamen Teil der Stadtgemeinde Winnenden und Birkmannsweiler betraf und zwar auf der Straße von Schondorf kommend bei der Burrklinge und der Straße entlang bis da, wo sie sich mit der Leitung der Heilanstalt trifft.
Die Maurerarbeit wurde dem Christian Rommel und Consorten um das Gebot von 22% unter dem Kosten-Anschlag vergeben.
Die Grabarbeit dem Jakob Aupperle und Consorten um das gemachte Gebot von 25% unter dem Kostenanschlag zu vergeben.
Beurkundet wurde dieser Beschluss von der Stadt Winnenden Stadtpfleger Kallenberg und der Gemeinde Birkmannsweiler durch die Gemeinderäte: Bihlmaier, Haller, Klöpfer, Silberberger, Schwarz, A. Haller, W. Schwarz.
Der Teil der Arbeiten von der Schorndorferstraße bis zu den Quellen in der Burrklinge wurde an den Wilhelm Fischer zu einem Stundenlohn von 30 pfg.am 5.März 1885 vergeben.26
Für die Vergabe solcher Arbeiten sind in der Regel Kaution oder Bürgscheine vorzulegen. Mit diesem Schein verbürgt sich in der Regel ein solventer Bürger dafür, dass der Auftragnehmer seine Arbeit gemäß den damaligen Regeln und Vorschriften herstellt.
Die Lieferung und das Verlegen von Muffenröhren verschiedener Größen hat das Königliche Hüttenwerk Wasseralfingen übernommen. Ihre Arbeiten rechnete sie am 15.7.1885 mit 5014,51 Mark ab.27
Wenn man bedenkt dass für die Vorarbeiten so viele Jahre vergingen, gingen für die Herstellung der Leitungen eigentlich nur ein paar Monate ins Land. Vergabe der Arbeiten am
7. Februar.1885. Anlassen der Brunnen 25. April 1885, also gut 3 Monate Bauzeit.
Bei einer Grabenlänge von 950 lfm in 60 Arbeitstagen bedeutet, dass täglich mindestens
16 lfm. Graben ausgehoben werden mussten.
Wie gesagt die Brunnenversorgung lief am 25.April an und die alten Brunnen sollten stillgelegt werden, wohl aber nicht alle. Denn der Pumpbrunnen bei der Krone blieb noch einige Zeit bestehen wie auch der Brunnen am unteren Kirchweg.
Der neue, obere erste laufende Brunnen wurde an der Wegegabelung Hofäcker Hauptstraße erstellt, und mit einem Steintrog von Steinhauer Kull ausgestattet. Als zweiter Brunnen wurde wohl der Brunnen an David Klöpfers Haus an die Brunnenleitung angeschlossen und der Pump-Brunnen darunter mit einer 2 x 1,3m großen und 30 cm dicken Platte von Steinhauer Kull abgedeckt.
Als dritter Brunnen wurde der vorherige Spritzbrunnen von der Leitung der Ökonomieverwaltung Winnethal getrennt und an die gemeindeeigene Leitung angeschlossen.
Der 4. Brunnen wurde an der Schule bzw. an der Kelter erstellt und ebenfalls mit einem Steintrog von Steinhauer Kull ausgestattet.
Wie aus der Rechnung der Gemeine vom 30.Sept. 1886 zu ersehen ist wurde der Brunnen bei der Schule erhalten, denn das Überreich vom dortigen Laufbrunnen wurde in den Brunnen geleitet. Für das sonst um den Laufbrunnen anfallende Abwasser wurde vom Schulhaus eine Leitung 20x20 cm gelegt um dieses Wasser schräg in den Kandel der Hauptstraße abzuleiten.
Es waren somit ab 1885 vier Laufbrunnen und die Pumpbrunnen an der Krone, und unten im Dorf in Betrieb.
Der Zeitpunkt des Anlassens der Brunnenwasserleitung wurde gerichtsmäßig festgestellt und das kam so:
Friedrich Luckert Besitzer der heutigen Gebäude Hofäckerstraße 49-51 beschwerte sich am 15.Mai 1985 beim königlichen Oberamt wie folgt:
15.Mai 1885
An das königl. Oberamt
Gehorsamst unterzeichneter Friedrich Luckert Bauer in Birkmannsweiler hat folgende Beschwerde vorzulegen, ferner hat die Gemeinde Birkmannsweiler die so genannte Schmahlsgasse hinter meinem Haus und Scheuer aufgefüllt was zur Folge hatte dass mir das Regenwasser in meinen Keller unter der Scheuer eindrang, zu diesem kommt noch dass die Gemeinde durch die Erbauung einer Wasserleitung einen laufenden Bronnen oberhalb der genannten Gasse erstellen ließ, und das Abwasser diese Gasse hinableitete.
Dieses Abwasser ging mir seit dem 25. April des Jahre wo der Brunnen angelassen wurde in mein Keller ein so dass eine Person mit dem Wasser beschäftigt sein muss wenn man nicht zu viel zusammen kommen lassen, so kanns ich nicht forttreiben denn ich habe mich schon öfters über die Sache beschwert um eine Abhilfe des mir zugeführten Schaden gebeten, fand bis jetzt noch wenig Hülfe, diese Woche ist einmal mit der Feuerwehr das Wasser heraus getan aus meinem Keller, da ist viel gestanden, so dass alles im Wasser war.
Man erlaubt sich das K. Oberamt untertänigst zu bitten dasselbe möge anordnen dass das Abwasser von dem gedachten in so lange geschlossen werde bis so Abhilfe getroffen ist, dass folgendes nicht in meinen Keller mehr eindringte, dass die Gemeinde Birkmannsweiler auf die Zukunft mich vor jeglichen Schaden zu schützen habe welches dieses Wasser mir verursachtet.
Hochachtungsvoll
Birkmannsweiler den 15. Mai 1885 t...Friedrich Luckert.28
28StAL
Am 20 Mai,
Kaum 5 Tage später reagiert die Gemeinde auf diesen Antrag und vereinbart mit Friedrich Luckert dass die Gemeinde von dessen Keller einen Tonröhrenstrang entlang seines Grundstückes bis zum Bach führt und er, Friedrich Luckert einen finanziellen Beitrag in Höhe von 20 Mark übernimmt. Für die Arbeiten übernimmt die Gemeinde eine Garantie von 5 Jahren.
Im Jahr eins nach der neuen Brunnenwasserleitung wurde der Vertrag zur Pflege der 4 Pumpbrunnen mit Wagner Aupperle auf 1. Juli 1986 gekündigt.
Bis zum Jahre 1900 regte sich in Bezug auf die Wasserversorgung wenig. 1900 teilt die Ökonomieverwaltung Winnethal mit dass sie beabsichtigen zur Deckung ihres erhöhten Wasserverbrauches eine neue Leitung von Steinach durch den Ort nach Winnethal zu führen und die Kollegien werden gebeten zu beraten und Beschluss über ihre Bedingungen zu fassen.
Am 13 November 1901 schließen die Domänien –Direktion und die Gemeinde Birkmannsweiler einen Vertrag wonach die Domänien-Direktion berechtigt ist, ihre von Steinach kommende Leitung über die Haupt und Hofäckerstraße zu führen und die Gemeinde dafür eine Abfindung von 1.300,-Mark erhält.
Der Zeitpunkt der Ausführung ist nicht festgehalten, es ist aber anzunehmen dass diese Leitung im wesentlich später verlegt wurde.
In den umliegenden Gemeinden und allgemein im Land wurden überall Hauswasserleitungen eingerichtet. Dieser Umstand ließ sicher die damaligen Befürworter für eine Hauswasserleitung, bei der Erstellung der Brunnenleitung 1858, nicht ruhen denn immer wieder versuchten sie an Quellen zu gelangen die eine solche Hauswasserleitung ermöglichen könnte. Schultheiß Haller versuchte es 1909 mit einer Quelle im Spechtshof. Der zu Rat gezogene Staatsbautechniker hielt diese Lösung für machbar, allein die Forderungen von Spechtshof ließen die Sache scheitern.
Auf die immer wieder auftretenden Ausfälle der Quellspeisung hat die Gemeinde auf Hinweise des ehemaligen Brunnenwärters Aupperle den oberen Brunnen bei der Krone auf einen Beschluss des Gemeinderates vom 16.Juli 1906 wieder in Betrieb zu nehmen und mit einem neuen Brunnenstock versehen. Die Gemeinderäte legten großen Wert darauf dass der Brunnenstock dem Brunnenstock des mittleren Brunnens in Größe und lichte Weite gleichkommt. Sie vergaben die Arbeiten für den eisernen Brunnenstock an G. Binz in Winnenden mit einer Garantiezeit von 3 Jahren.
Das königliche Oberamt muss wohl einige Male heftig auf eine Lösung der Wasserversorgung hingewiesen haben, vielleicht auch Druck gemacht haben, nun endlich zu einem Beschluss in Bezug auf Hauswasserleitung zu kommen. Am 14 Februar beschließt der Gemeinderat und Bürgerausschuss eine Kommission zu bilden um mit den Spechtshöfenern doch noch einen Kaufabschluss über die Quellen zu erreichen, was letztlich aber gescheitert ist.
Der Birkmannsweiler Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals mit dem Problem Hauswasserleitung befasst, ist aber bisher immer am erforderlichen Geld, an fehlenden Quellen in der entsprechenden Höhenlage gescheitert, vielleicht auch gescheitert an einigen Männern im Gemeinderat und der Bevölkerung welche die hohen Kosten dieser Maßnahme fürchteten.
Verhandelt am 27. Januar 1911
Durch den Teilgemeinderat 29
Die Frage der Erstellung einer Gemeindewasserleitung wurde im Laufe der letzten Jahre wiederholt zur Berechnung herangezogen, die Lösung scheiterte bisher immer an den hohen Kosten und der Möglichkeit hochgelegener Quellen mit nachmaligem Druck in den Ort leiten zu können.
Im Vorigen Jahr wurden nun mehrere Versuche angestellt die Quellen im Schnarrenberg und im Stolpenhof freizulegen und deren Wasserleistung pro Sekunde festzustellen, das Resultat dieses Versuchs hat sich erfolgreich dargestellt, so dass die Gemeinde der Ausführung einer Wasserversorgung näher treten kann.
29 StAW Geminderatsprotokolle
Die bisherigen Wasserentnahmegelegenheiten bestanden in der Hauptsache in 2 Laufbrunnen und 3 Pumpbrunnen.
Anmerkung: Nachdem ursprünglich 4 Laufbrunnen betrieben wurden ist anzunehmen dass die Wasserschüttung der Quellen nachgelassen hat und somit nicht mehr alle Laufbrunnen versorgt werden konnten.
Nach der neuesten Volkszählung sind im Ort anwesend 400 Personen.
Vermögen oder Schulden nennenswerter Art sind nicht vorhanden.
Und Gemeindenutzungen gelangen nicht zur Verteilung.
Die Einwohnerschaft besteht in der Hauptsache aus Kleinbauern, Weingärtnern und Taglöhnern.
Der Abmangel im Gemeindehaushalt wird durch eine 18% Umlage auf Grundeigentum, Gebäude und Gewerbe im Betrag von 3.800,- M gedeckt.
Die Gemeindeeinkommensteuer ergibt rund 200,-M bis 50% staatlicher Einkommensteuer.
Nach dem nun heute mehrmals durch einen Vertreter des staatlichen Bauamts eine eingehende Bestätigung der Quellenverhältnisse stattgefunden und sich hierbei ergeben hat dass eine Gemeindewasserleitung mit nicht allzu großem Kostenaufwand erstellt werden kann wurde beschlossen:
1.) durch das K. Oberamt ein Gesuch beim K. Ministerium des Innern um kostenlose Ausarbeitung von Plan und Voranschlag durch das Staatliche Bauamt einzureichen.
2.) Sich zum Ersatz der, der Staatskasse durch die Planbearbeitung entstehende Kosten für den Fall zu verpflichten dass die Wasserversorgung nicht innerhalb 3 Jahren nach Vorgaben der fertigen Entwürfe zur Ausführung gelangen sollte.
3.) Die technische Bauleitung beim Bau der Wasserleitung dem staatlichen Bauamt zu übertragen.
Zur Beurkundung
Gemeinderat
Haller
Pfuderer
Kögel
Schäfer
Klöpfer
Kögel
Nun ging es Schlag auf Schlag. Vom Ministerium in Stuttgart wurde der Antrag sofort an das Amt für das Wasserversorgungswesen weitergeleitet mit dem Anfügen dass der Antrag genehmigt wird, wenn die Gemeinde die gesamten Anlagen in dem Zeitraum von drei Jahren zur Durchführung bringt.
Weiter wird das Wasserversorgungswesen beauftragt diesen Antrag beschleunigt zu bearbeiten, dass die Erdarbeiten von den Weingärtnern, noch als Notstandsarbeiten durchgeführt werden können.
Verhandelt am 16.März 1911
Durch den Gemeinderat
Nachdem die Bauakten zur Wasserleitung von dem K. Staatsbauamt ausgefertigt und vom K. Ministerium die Genehmigung die Grabarbeiten als Notstandarbeit alsbald in Angriff zu nehmen, angeordnet wurde, wurde nun heute hierüber beraten und beschlossen:
Die Bauakten sofort dem bauleitenden Stadtbaumeister Kögel in Winnenden welchem lt. abgeschlossenem Vertrag diese Arbeit übertragen wurde und hierfür eine Vergütung von 3 % der Überschlagsumme gewährt, zur Ausschreibung der Arbeiten im Akkord zu geben.
Die Grabarbeiten zur Hauswasserleitung und Einlegen der hierzu nötigen Röhren bis zum Gebäude der Eigentümer durch die Gemeinde ausführen zu lassen, während die Leitungen in den Gebäuden der betreffende Eigentümer selbst zu bestreiten hat.
Die Gemeindemittel zur Bestreitung der Kosten sollen durch ein Anlehen bestritten werden und durch Erhebung von Wassergeld die Zinsen und allmähliche Schuldentilgung weiter gedeckt werden.
Zur Beurkundung Gemeinderat; Haller, Pfuderer, Kögel, Schäfer, Klöpfer, Kögel30
Dem Stadtbaumeister Kögel von Winnenden wurde sofort nach bekannt werden der Genehmigung der Auftrag zur Bauleitung um 3% der Vergabesumme übergeben 31, denn Baumeister Kögel hatte sich bereits am 26. März 1910 um eine solche Aufgabe beworben da ihm bekannt geworden sei, dass die Gemeinde Birkmannsweiler ein solches Vorhaben plane.
Die Planung sah folgendes vor
Quellfassung Schnarrenberg
Schnitte des Hochbehälters
30 StAW Wasserleitung
31 Vertrag v 1.3.1911 StaW
Querschnitt des Hochbehälter am Schnarrenberg der Maßnahme 1911
32
Grundriss des Hochbehälters am Schnarrenberg 1911
32
Schnitte des Quellschachts beim Hochbehälter am Schnarrenberg 1911
32
32
Der Quellschacht im Jahre 2010. Mit zwei Zuläufen Ablauf und Überreich.
33
32 Planungsunterlagen StAW
33 Bild Hans Kuhnle
Brunnenstube mit Hochbehälter am Schnarrenberg
34
35
34 Bild Hans Kuhnle
35 Antragsplan zum Wasserschutzgebiet StAW
36
Einstieg in den Hochbehälter Schnarrenberg
36
Hochbehälter mit Stützmauer am FW 90
Quellfassung Stolpenhof
37
36 Bilder Hans Kuhnle
37 Antragsplan zum Wasserschutzgebiet Stolpenhof StAW
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Quellschacht Stolpenhofbrunnen
38
38
Quellschacht 2011
38 3 Bilder Hans Kuhnle
39
2011 Stolpenhofbrunnen mit Quellschacht und Ablaufschacht.
Technische Einrichtungen Wasserleitung
Hydranten u Schieberschacht
40
Hydrantenschacht mit privat Anschlüssen
40
39 Bild Hans Kuhnle
40 Plan für die Hauswasserleitung StAW
Nach diesen Plänen wurden die Hydranten und Schieber - Schächte und die Leitungen hergestellt. Als erster Abschnitt alle in Lila dargestellten Leitungen.
Dies ist der eigentliche Plan über die Herstellung der Hauswasserleitung vom Kgl. Bauamt für das öffentliche Wasserversorgungswesen in Stuttgart vom März 1911. Dieser Plan wurde für alle weiteren Planungen immer nur ergänzt.
Alle Voraussetzungen zur Herstellung des Jahrhundertprojektes waren nun gegeben nun fehlte nur noch das Geld.
Mit der Beschaffung der Finanzmittel und deren Rückzahlung tat sich der Gemeinderat schwer, denn die Baukosten beliefen sich auf 30.000,-Mark und als Deckungsmittel standen ganze 5.000,-Mark zur Verfügung. Es mussten somit 25.000,-Mark Schulden aufgenommen werden, und zwar von der Oberamtskasse zu einem Zins von 4%.
Die gesamten Schulden einschließlich Zins in Höhen 28.034,50 Mark sollen in jährlichen Raten von durchschnittlich 563,66 Mark in 43 Jahren also bis zum Jahr 1954 abbezahlt sein. Erwirtschaftet sollen diese Gelder durch eine vorgesehene Wasserzinseinnahme von Jährlich 600,-Mark und die restlichen 900,-Mark sollen durch eine Gemeindeumlagenerhöhung von 18% auf 20-21% eingenommen werden.41
Wahrlich keine kleine Belastung für die Zukunft der Gemeinde, desto höher ist der Mut der Verantwortlichen für diese Entscheidung einzuschätzen.
Die Arbeiten zur Hauswasserleitung wurden dann zügig an die Bewerber nach der öffentlichen Ausschreibung vergeben.
41 Gem-Rat-Sitzung 29.3.11 StA
Die Gussrohrlieferung mit dem Verlegen der Rohre an die Fa. Zimmermann aus Stuttgart nach deren Offert vom 25.3.1911
2 Die Maurerarbeiten wurde an die Ortsansässigen Maurern Wilhelm Klöpfer; David Klöpfer; Karl Rommel; Jakob Rommel; Jakob Haller und Christian Rommel zu ihrem Offert vom 27.3.1911
3 Die Grabarbeiten unter Vorbehalt dass sie für Rutschungen oder Senkungen von Gebäuden, oder für die fehlenden Lieferungen von Vorlagsteinen und Schotter nicht haften, an die Bieter Johannes Schwarz; Karl Übele; Wilhelm Aupperle; Friedrich Schäfer; Gottlieb Aupperle; Robert Krauter; Friedrich Kögel und ein Bewerber der mit
F und S. zeichnete, mit 2% Abgebot vom 27.3.1911
4 Die Walzeisenlieferung an den einzigen Bieter G. Häussermann Winnenden zu seiner Offerte vom 27.3.1911.
Daneben liefen die Vorbereitungen für die Bauarbeiten. Mit den Grundstücksbesitzern musste eine Einigung erzielt werden über die Einlegung der Leitungen in ihre Grundstücke beziehungsweise die Quellnutzungen ins Grundbuch eintragen, oder Grund und Boden musste gekauft werden für den Hochbehälter am Schnarrenberg. Mit 13 Eigentümern musst für die Leitung zum Stolpenhof und mit 17 an der Leitung zur Schnarrenbergquelle verhandelt werden.
Die Bauarbeiten sind gerade angelaufen da beantragt der Neumüller einen Anschluss an die neue Wasserleitung. Der Gemeinderat berät am 1.5.1911 darüber und lehnt den Antrag ab mit der Begründung zuerst einmal abzuwarten ob das Quellwasser für die Gemeinde ausreicht und wenn dies ja, dann wolle man nochmals beraten.
Auch mit dem Besitzer des Quellgrundstückes am Schnarrenberg wurde erst im September verhandelt und vereinbart dass er als Entschädigung für die Nutzung des Grundstückes einmalig 125,-Mark erhält. Das Wasser unter seinem Grundstück wurde nicht entschädigt denn das gehörte eh der Gemeinde. Auch Friedrich Aupperles Witwe bekam 40,-Mark, wie viele andere auch, in deren Grundstücken man ergebnislos nach Wasser für die Hauswasserleitung gesucht hatte.
Bei der Herstellung der Hauswasserleitung im Jahre 1911 wurden laut Rechnungslegung und Abrechnung im Hauptbuch folgende Mengen an Material und Lieferungen sowie Leistungen erbracht.
Aushubarbeiten wurden von Hand erledigt. Die Grabenbreite war in der Regel mit 70 cm angegeben und tief waren sie im Mittel 1,60 m. 2196 cbm
Dazu kamen die Aushubarbeiten für die Hausanschlüsse von 990 cbm
Für den Hochbehälter ( Reservoir) 258 cbm
Davon waren es als Zuschlag für Felsaushub 148 cbm
Aufschüttungen um den Hochbehälter 150 cbm
Für die Wiederherstellung der Straßenbereiche mit einer breite von 90 cm
und einer tiefe von ca. 30 cm Vorlagsteine und einer Überschotterung waren es 827 lfm
Ausgeführt wurden diese Arbeiten von den Bietern : Robert Krauter, Wilhelm Aupperle.
Johannes Schwarz, Karl Übele, Friedrich Schäfer, Friedrich Kögel, und Gotthilf Aupperle.
Die im Akkord erledigten Arbeiten betrugen 4.833,75 Mark
die an obig Genannte ausbezahlt wurden.
Für die Betonarbeiten am Quellschacht Stolpenhof am Quellschacht am Schnarrenberg und am Reservoir oder Hochbehälter die von den Maurern David Klöpfer, Wilhelm Klöpfer, Jakob Rommel und Jakob Haller ausgeführt wurden vielen insgesamt an 4.289,71Mark
Für die Rohrverlegung der Hauptleitung wurden folgende Längen verlegt
Von Schacht 6 bis Hochbehälter |
406 lfm |
Von Schacht 4-6-7-8-9-10 |
293 lfm |
Von Schacht 1-4-5-10-11 |
344 lfm |
Von Schacht 10-12-13- |
121 lfm |
Von Schacht 1 bis Stolpenhofquelle |
740 lfm |
Insgesamt wurden Hauptleitungen vonzusammen verlegt | 1.904 lfm |
An Hausanschlüssen wurden in der Regel Gussrohre NW 40 verlegt | 1.577,70 lfm |
Bei insgesamt 109 Hausanschlüssen ergibt dies eine Durchschnittslänge von 14,47 lfm
Pro Hausanschluss, wobei zu berücksichtigen ist dass bei den Hausanschlüssen auch der Brunnen am Milchhäusle, das Milchhäusle selbst und mehrere Stallungen die einen gesonderten Anschluss erhielten, mitgerechnet wurden.
Für die ursprüngliche Erstellung der Hauswasserleitung im Jahre 1911 gelten die in lila dargestellten Leitungsstrecken. Die Haus-Wasserleitung verursachte laut Hauptbuch 1911 einen Aufwand von 25.597,-M.
Das K. Ministerium des Innern erkundigte sich am 21.9.1911 über den Fortgang der Arbeiten worauf ihm Schultheiß Haller folgende Meldung zukommen ließ:
Birkmannsweiler den 25.9.1911
Dem k. Oberamt hat man auf den Erlass des K. Ministeriums d.J. betreffend die Wasser-Leitungsarbeiten der Gemeinde hierzu berichtet:
Dass jetzt sämtliche Arbeiten gänzlich fertiggestellt sind, auch die Hauswasserleitungen im Gange sind. Die Übernahme durch den Staatstechniker des K. Bauamts Stuttgart erfolge am
nächsten Samstag den 30 d. Mts. von vormittags 9 Uhr an.
Die Grabarbeiten wurden sämtliche durch die hiesigen Weingärtner ausgeführt.
Schultheißenamt Haller.
StAL F 120 II Bü 475 ∟8
Birkmannsweiler am 30 Oktober 1911.
Aus Anlass der Kontrollierung der Wasserversorgungsanlagen der Gemeinde durch den Staatsbautechniker des öffentlichen Wasserversorgungsanlagen von Stuttgart wurde, da die ganze Anlage und Gute Ausführung derselben als sehr gelungen und allen Anforderungen entsprechend bezeichnet wurde vom Gemeinderat angeordnet wie üblich allen daran beteiligten, Bauleitende, Lieferanten, Monteure, Grab und Betonarbeiter die welche sämtlich hierzu geladen wurden ein Essen bzw. ein Vesper im Gasthaus zur Sonne hier auf Rechnung der Gemeindekasse zu verwilligen.
Zur Beurkundung
Gemeinderat
Kögel
Kull Klöpfer Schäfer
Über die Abnahme der Arbeiten und über die Einweihung berichtete die Winnender Zeitung am 10.10.1911wie folgt
Eingefügt da im Original nicht Kopierbar.
Dieses Gedicht wurde vom Original abgeschrieben weil schlecht kopierbar.
Schon lange her wurde der Ruf vernommen
Dass wir sollen auch Wasserleitung bekommen
Jedes wollte, wie jetzt fast überall
Wasser in Küche ,Keller und Stall
Und vollends wenn war ein Brand entstanden
So fehlten gleich auch die Hydranten.
Der Gemeinderat kam deshalb zu den festen Entschluss
Dass man unbedingt eine Wasserleitung bauen muss.
Doch die Frage war immer gleich dabei
Woher doch das Wasser zu bekommen sei.
Es wurde beraten hin und her
Was wohl in dieser Sache das beste wär.
Es war eine wichtige Frage des Kollegiums
Das richtige zu treffen zum Wohle des Publikums
Und öfter trat da zusammen der Gemeinderat
Denn solches musste auch vorgesehen werden im Etat
Vier Quellen wurden nun aufgedeckt
Zu sehen, ob da in einer nicht Wasser genug steckt
Und richtig nach harten Arbeitsstunden
Wurde gut und genügend Wasser gefunden
Doch, dass es sollte nicht fehlen
Musste man zwei Quellen wählen
Die eine am Stuhl oder Scheuenbergrand,
die andere Schnarrenbergbrunnen genannt.
Als nun die Genehmigung höheren Ortes erlangt
Es keinen mehr vor der Arbeit bangt.
Die Leitung wurde Herrn Stadtbaumeister Kögel übertragen.
Der sollte jetzt das nähere sagen;
Ihm wurde sie gerne anvertraut,
weil er schon mehrere Wasserleitungen gebaut.
Zur weiteren Aufsicht der Grabenarbeit,
wählte man 6 Mann, die waren bereit
D`drauf zu achten, dass nach Vorschrift gearbeitet wird
Und dass sich keiner mal in einen Keller verirrt.
Auch zu notieren Tag und Stunden
In welchen sich die Arbeiter eingefunden.
Der Herr Gemeindepfleger wurde obenan gewählt,
man dachte, dass der Zahlmeister am Zahltag nicht fehlt.
Zunächst wurden dann zu diesem Zweck
Vom Dorf bis zu den Quellen Pfosten gesteckt.
Und eines möchte ich jetzt gleich sagen:
Allem wurde da Rechnung getragen.
In der Bildstraße ging`s zuerst gerade hinein,
weil noch könnte noch Haus an Haus sich reih`n.
von hier aus ging´s im schnurgeraden Lauf
den nächsten Weg über`s Feld zur Quelle hinauf.
Jetzt hieß `s: morgen am 4. April
Wird angefangen so Gott es will.
Die Pferdebesitzer führten Material herbei
Jeder durfte etwas verdienen dabei.
Am Anfang war`s sehr kalt und eisig,
und wer da nicht wollte sein fleißig
der hätte sich wahrlich Füße und Ohren
in dem nassen Graben erfroren.
So kam es dass in wenigen Tagen
Von der Quelle zum Dorf ward gegraben.
Einer gräbt mir dann gleich direkt bis ans Haus
So dass man konnte fast nicht mehr heraus.
So ging`s nun jetzt von Haus zu Haus,
dabei gab es dann manchen Schmaus,
jeder Bürger war da so frei
und holte ein Tröpfchen nach dem andern herbei.
Man dachte, bis nun gegraben alle die Stränge,
das zieht sich doch etwas in die Länge.
Aber bei dem guten Wetter das wir jetzt hatten,
ging doch alles sehr rasch von statten.
Die Monteure kamen gleich hintendrein
Und legten die Hydranten und Rohre hinein.
Dabei kommandiert der Herr Obermonteur Krack,
hier muss noch ein Mann her mit Schaufel und Hack,
da muss noch etwas tiefer gegraben werden
denn nachher will ich keine Beschwerden.
Und da grabt noch ein Muffenloch
Und da noch eins das seht ihr doch!
Man merkt wohl, dass der Herr Obermonteur
schon kommandiert hat beim Militär.
Meister Schmid stellt sich gleich auch wacker an
lässt keinen Fremden kommen heran.
Er will, dass absolut keine Konkurrenz
Ihm machen die Herren Hilt und Benz.
Er sagt: ist später was defekt geworden
Braucht ihr nicht zu gehen nach anderen Orten;
Ihr geht zum Schmid und Sagt komm her,
Es ist was kaputt, stells wieder her.
Und wenn ihr sonst im Stall Malheur
Schickt ihr ja auch gleich zu mir her.
Drum lasset`s auch jetzt, ein jedes Glied,
nur machen euren Meister Schmied
Den Fronmeister sieht man bald da, bald dort,
immer wieder an einem anderen Ort!
Am meisten er sich am Quellschacht aufhält,
dass dort alles wird wohlbestellt.
Dann kommt mal das Wasser trüb und schlecht,
heißt`s gleich, die Quell ist nicht gefasset recht.
Da heißt es auch ganz besonders aufgepasst,
dass die Quelle werde recht gefasst,
damit auch nichts gemacht werde verkehrt,
hat der Herr Stadtbaumeister die Leute grünlich belehrt.
Die Steinhauer und Maurer machten die Schächt,
der Herr Stadtbaumeisteer sagt ihnen machet`s auch recht,
denn übernommen wird die Sache nicht,
wenn’s nicht genau der Vorschrift entspricht.
Nebenbei möchte ich da noch sagen
Nicht aber, dass ich wollte den Maurerstand beklagen:
Wenn`s bloß Schächte zu machen gäbe allein
Dann möchte ich wahrlich ein Maurer nicht sein
Denn in dem Schacht drin, da braucht man am End,
Hosen und Hemd auch noch von Zement.
Bauführer Dieterle kam täglich her
Um anzugeben wie`s weiter zu machen wär,
auch die Arbeit zu Untersuchen
und dann den Messgehalt zu buchen.
Er war immer freundlich, aber doch korrekt
So dass wir haben mussten allen Respekt.
Wurde auch des Herrn Hauptlehrers gedacht.
Er fühlte sich fast zurückgesetzt,
dass man zu ihm käme zuletzt.
Aber dennoch als auch bei ihm die Arbeit vollendet
Er den Beteiligten ein Fässchen spendet,
wohl von Dank und Freude erfüllt,
dass nun wieder ein Jahrelanger Wunsch ist gestillt.
Nun war noch das Reservoir zu bauen,
und bald konnte man auch diese Arbeit beschauen.
Interessant war es schon, weil drei mal ein Platz wurde gesucht
Bis dann der letzte wurde perfekt.
Mancher Wagen wurde hinaufgeführt,
bis der Bau war konstruiert.
Dabei fiel auch ein Pferd in die Tiefe – o Schreck und Graus
Kaum streckt es mehr den Kopf heraus;
Der Besitzer zieht es am Kopfe – doch was geschieht,
das Pferd seinen Herrn mit in die Tiefe zieht.
Beide wären nun fast ins Grab gesunken,
wenn sich nicht gleich hätte Hilfe gefunden.
Doch nach stundelanger Mühe und Not,
wurden beide gerettet vom sicheren Tod.
Beide gingen wieder unversehrt hervor
Drum herrschte auch nachher wieder guter Humor.
So hat sich die Arbeit im ganzen etwa zugetragen
Und Gott lob ohne einen schweren Unfall zugertragen
Wir haben jetzt einen großen und schönen Wasserbehälter,
er wird aber auch kosten viele Gelder.
Aber keiner darf sich jetzt mehr Kopf und Rücken
Durchs Wassertragen lassen bedrücken.
Drum danken jetzt auch Mann und Kind,
Daß wir mit Wasser versorgt nun sind.
Allen die zum Gelingen beigetragen,
möchte auch ich Lob und Dank sagen.
Einzelne besonders will ich hier nicht beloben,
Ich glaub das Werk selbst wird den Meister loben
Doch Birkmannsweiler jetzt mit seinem Wasserwerk
Und alle, die sich beteiligt an diesem Werk,
Sie sollen mit mir einstimmen in den Ruf
Drei mal leben hoch hoch hoch.
Wilhelm Schwarz Postbote zu Birkmannsweiler
Mit dieser feierlichen Zeremonie war dieses Jahrhundertwerk kräftig estamiert worden, was man an der Rechnung von
Jakob Fischer zur Sonne erkennen kann.
8 Essen zu je 2,- M 16,- M
4 Essen 1,50 M 6,-- M
53 Essen bzw Vesper 0,50 M 21,20 M
120 Brot 0,03 M 3,60 M
12 Flaschen Wein a 1.20 M 14,40 M
4 Flaschen Wein a 1,20 M 4,80 M
6 Wasser a 0,20 M 1,20 M
11 Schoppenweine a 0,70 M 7.70 M
4 Wasser a 0,20 M 0,80 M
1 Schachtel Zigarren 3,50 M
199 Ltr. Bier das Liter 26 Pfg 51,74.M
Summa 130,94 M
Den 16. Oktober 1911
t...Jakob Fischer
Wenn auch jetzt in den Wohnungen der Birkmannsweiler Bürger Wasser im Haus vorhanden war so musste sich der Gemeinderat auch weiterhin mit der Sache Wasserversorgung befassen. Die restlichen Verträge für die Grundstücke für Wasserbehälter und Quellen mussten noch erledigt werden und was nicht zu vergessen ist, es musste eine Satzung her damit der Umgang mit der neuen Errungenschaft im Ort geregelt ist. Am 23. Februar 1912 beschließt der Gemeinderat die neue Wasserbenützungs-Ordnung in folgender Satzung.
Birkmannsweiler
Oberamt Waiblingen
Bestimmungen
über den
Bezug von Wasser aus dem hiesigen
Wasserwerk
Festgestellt durch den Gemeinderat am 23.Februar1912
I Allgemeines
1.) das hiesige Wasserwerk, bestehend aus zwei Quellen, die eine Stolpenhof= die andere Schnarrenberg=Quelle genannt, welche ein reines, schmackhaftes und frisches Wasser liefern, steht unter der direkten Aufsicht des dem Gemeinderat untergeordneten Brunnenmeister.
1 Das Wasser wird den Einwohnern auf ihr Ansuchen zugeleitet; es ist jedoch selbstverständlich für jeden Fall die Genehmigung des Gemeinderates einzuholen. Mit Einrichtung der Wasserleitung unterwirft sich der Wasserabnehmer gegenwärtigen Bestimmungen.
2 Die Kosten der Weiterführung der Hauptleitung einschließlich derjenigen des Haupthahnens werden alsdann von der Gemeindekasse getragen, wenn nach dem Ermessen des Gemeinderates die Weiterführung durch entsprechende Teilnahme rentiert. Die Kosten der Nebenleitung dagegen, sowie alle weiteren Kosten, welche durch die Einrichtung und Unterhaltung der Nebenleitung entstehen, haben, wenn hierüber nichts anderes beschlossen wird, die Wasserabnehmer zu tragen.
3 Die Einrichtung, Veränderung und Unterhaltung einer Nebenleitung darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht des Gemeinderates oder des von demselben mit der Bauaufsicht betrauten Sachverständigen vorgenommen werden.
4 Der Brunnenmeister hat die Verpflichtung, die Nebenleitungen zu beaufsichtigen und etwaigen Mängel so weit tunlich abzuhelfen, beziehungsweise dem Gemeinderat anzuzeigen.
Zu diesem Behufe ist demselben jederzeit der Zutritt zu den Hahnen und zu den Nebenleitungen überhaupt zu gestatten.
6.) Beim schadhaft werden einer Nebenleitung ist dem Brunnenmeister oder dem Gemeinderat alsbald Anzeige zu machen und deren Anordnung bezüglich der Reparatur zu befolgen, wird dies versäumt, so steht dem Gemeinderat das Recht des Wasserentzugs bis nach vorschriftsmäßiger Wiederherstellung zu.
7.) Die Leitungsröhren dürfen nur aus gutem Material bestehen; auch dürfen nur die von dem Gemeinderat zugelassenen Hahnenverschlüsse gebraucht werden.
8.) Sollten außerordentliche Umstände, Reparaturen u. u. den regelmäßigen Bezug des Wasser’s verhindern, so ist die Gemeinde verpflichtet den Wasserzufluß möglichst schnell wieder herzustellen, dagegen kann hierwegen kein Abzug am Wasserzins gemacht werden.
9.) Die Genehmigung der Einrichtung einer Nebenleitung begründet keinen unbedingten Anspruch auf Wasser. Es hat vielmehr die Gemeinde das Recht, das Wasser zu entziehen, wenn dasselbe zu öffentlichen Zwecken notwendig wird.
10.) Die Genehmigung zur Einrichtung einer Nebenleitung ist ein gemeinschaftliches, nicht durch undurchbrochene Scheidewand getrenntes Gebäude wird künftig nur dann erteilt, wenn sämtliche Hausmiteigentümer dieselbe Nachsuchen,
II Wasserzins
1 In Ermangelung eines Wassermessers wird der mutmaßliche Wasserbedarf und Verbrauch von dem Gemeinderat geschätzt und hiernach der an die Gemeindepflege zu entrichtende Wasserzins berechnet.
Maßgebend für die Schätzung des Bedarfs ist die Kopfzahl der einzelnen Familien, die Stückzahl des Viehs und die Art des Gewerbes.
2) Bei der Schätzung des Wasserbedarfs und dem Ansatz des Wasserzinses werden folgende Sätze angewendet: Es sind zu Bezahlen für
a) Eine Küche 2 M
b) Für jede Person 1 M
c) Mehr als 5 Personen in einer Familie werden nicht gerechnet
d) Von Gewerben der
Bäcker 2 – 8 M
Metzger 2 – 8 M
Gewerbl. Branntweinbrenner 1 – 15 M
Gastwirte 2 – 10 M
Milchhändler 1 – 20 M
e) für jedes Stück Vieh wird 1 M erhoben
3) Ist der mutmaßliche Wasserverbrauch schwer zu ermitteln, so kann der Gemeinderat die Anschaffung eines Wassermessers anordnen. In diesem Falle werden als Ersatz für den Wasserverbrauch 4Pfg p. 3 hl. angerechnet.
4) Für den Ansatz des Wasserzinses ist der Stand vom 1.April zu Beginn jeden Jahres maßgebend.
Sollte infolge eintretender Trockenheit Wassermangel entstehen, so hat die Gemeinde das Recht, den Milchhändlern sowie den Branntweinbrennern und Gartenbesitzern das zu diesen ihren speziellen Zwecken erforderliche Wasser so lange zu entziehen, bis der Wasserstand wieder normal geworden ist.
5 Die Höhe des Wasserzinses wird alljährlich durch den Gemeinderat festgesetzt, nachdem zuvor der Entwurf zur Einschätzung gefertigt und das Ergebnis derselben 8 Tage lang auf dem Rathaus zur Einsicht aufgelegt war. Nach diesem Termin einlaufende Beschwerden können nicht mehr berücksichtigt werden.
6) Für Leitungen, welche nach dem 1.April eingerichtet werden, wird ein entsprechender Teilbetrag in Ansatz gebracht.
7) Schuldner des Wasserzinses, welcher halbjährlich, je auf 30. September und 31 März eingezogen wird, ist der Hauseigentümer für alle Hausbewohner.
8) Das Besetzwerden einer Wohnung auf 1.Oktober muss behufs Ansatzes des halbjährigen Wasserzinsbetrags von dem Hauseigentümer bei Strafvermeidung binnen 8 Tagen der Gemeindepflege angezeigt werden, dagegen kann aber auch eine am 1. April besetzt gewesene und auf 1. Oktober frei gewordene Wohnung binnen 8 Tagen nach dem 1. Oktober von dem Hauseigentümer mit der Wirkung abgemeldet werden, dass nur ein halbjährlicher Wasserzinsbetrag zu bezahlen ist.
9) Ist der Wasserzins oder eine sonstige aus der Wasserlieferung entstandene Forderung der Gemeinde an den Abnehmer 8 Tage nach Verfall nicht bezahlt, so hat die Gemeinde das Recht, den Wasserzufluß bis nach Bezahlung der Schuld abzusperren.
III Strafbestimmungen
Die Abgabe des Wassers an nicht im Hause wohnende Personen, das missbräuchliche offen stehen lassen der Hahnen und die missbräuchliche Verwendung des Wassers überhaut ist verboten und wird einer vom Gemeinderat festzusetzenden Strafe bis zu 12 M belegt. Im Wiederholungsfalle steht der Gemeinde das Recht zu, dem Zuwiderhandelnden das Wasser ganz zu entziehen. 42
Nachdem die Voraussetzung für die Erhebung von Wasserzins gegeben war, und diese Absicht schon bei der Planung der Wasserleitung allen Bürgern kundgetan wurde, war es nun soweit.
Für das Rechnungsjahr 1911 / 1912 wurde erstmals im Februar 1912
Wasserzins erhoben. Für 98 Haushalte bzw. Hausanschlüsse.
Um den Wasserzins erheben zu können bestellte die Gemeinde am 25. September bereits die Formulare für die Wasserzinserhebung und Wasserzinsumlage. 43
Die Wasserzinsumlage ergab folgendes:
8 Familien Gruppe I 1 Person
17 Familien Gruppe II 2 Personen
16 Familien Gruppe III 3 Personen
21 Familien Gruppe IV 4 Personen
32 Familien Gruppe V 5 und mehr Personen
Küchen. Insgesamt 94 Stk.
Pferde waren es 6 Stk.
Kühe bzw. Rindvieh 215 Stk.
Nach dieser Aufstellung ergäbe dies, dass 334 Personen die an die Wasserversorgung angeschlossen waren.
Dies ergibt somit: 94 Familien mit 334 Personen oder im Durchschnitt 3,5 Personen/ Familie.
Erstmalig für die neue Quellwasserversorgungsleitung, nahm die Gemeinde im Rechnungsjahr 1911 / 1912 768 Mark Wasserzins ein.44
Diese neue Wasserversorgung wurde an lauter bestehende Gebäude angeschlossen, Immanuel Andrä und Daniel Schneider waren gerade im Begriff an der Straße nach Winnenden ihre Eigenheime zu errichten und stellten am 5. April 1912 den Antrag an den Gemeinderat ihre noch im Bau befindlichen Gebäude an die Hauswasserleitung anschließen zu dürfen. Der Gemeinderat stimmte dem zu, wenn die Antragsteller den Wasserleitungsgraben selbst ausheben würden, dann würde die Gemeinde die Rohre zu den gleichen Bedingungen verlegen. wie bei den anderen im Ort. Somit dürften diese beiden Gebäude die ersten sein die von Anfang an fließend Wasser im Haus hatten.
Im Dorf ging alles seinen geordneten Lauf. Nur so viel Vieh am Brunnen sah man nicht mehr.
Aus diesem oder auch anderen Gründen wurde dem Gemeinderat bei der Sitzung vom 24.Mai 1913 das Ergebnis der Gemeindevisitation vorgetragen und da waren zwei Punkte die es wert sind von ihnen zu berichten.
1.) in § 36 der Visitation wird ausgeführt Wenn die Mehrzahl der Nachbarorte elektrische Straßenbeleuchtung errichten, soll auch hier elektrische Straßenbeleuchtung eingeführt werden
2.) §42 sämtliche überflüssigen Brunnenstöcke sollen entfernt werden. Inwieweit das, und wann es geschehen ist konnte nicht in Erfahrung gebracht werden, eines ist jedoch sicher, der Brunnen an Bürgermeister Klöpfers Haus wurde nachdem die Brunnenwasserleitung aus dem Betrieb genommen wurde, wieder aktiviert. Zeitzeugen wie die Geschwister Klöpfer und Fotos aus den 20 er Jahren erzählen von diesem Brunnen an welchem man mit dem Schwengel Schabernack trieb und ihn immer wieder an das Steigrohr prallen ließ damit er kräftig Lärm machte und damit die Bewohner in Bürgermeisters Haus gewaltig ärgerte.
Bei der Einrichtung der Brunnenwasserleitung 1885 wurde der Vertrag mit dem Brunnenmeister abgeändert weil er ja wegen der nun laufenden Brunnen weniger Arbeit habe. Nun ist die Aufgabenstellung des Brunnenmeisters in erheblichem Umfang gestiegen, auch der Spritzenmeister verlangte mehr Lohn. Der Gemeinderat beriet darüber am 28.6.1913 und fasste folgende Beschlüsse.
1. der seitherige Spritzenmeister Jakob Schwarz Straßenwart hier hat um Erhöhung seines jährlichen Gehaltes nachgesucht.
Die bisherige Belohnung betrug jährlich 8,-M
Da nun durch Anschaffung von 2 Hydrantenwagen eine bedeutende Mehrarbeit verlangt wird, durch Geräteputzen und Schlauchwaschen wird demselben seinem Verlangen entsprechend eine jährliche Belohnung von 20,-M bewilligt, rückwirkend vom 1 April an
2. Auch der seitherige Brunnenmeister, bzw. Aufsichtsbeamte für die Brunnen, Robert Krauter, Frohnmeister hat um Erhöhung seines jährlichen Gehalts nachgesucht.
Für Brunnenbeaufsichtigung erhielt derselbe jährlich 11,-M
Infolge Einrichtung von Hauswasserleitung ist dadurch eine bedeutende Mehrarbeit erforderlich u. zwar hat er zu besorgen.
a. Jährliche Reinigung des Hochbehälters.
b. bei Schneefall die Schachtdeckel frei zu räumen.
c. bei gefrorenem Wetter die Schachtdeckel mit Wintersalz zu bestreuen, damit der Schachtdeckel nicht einfriert.
d. die laufenden Brunnen zu regulieren.
es wurde heute mit demselben, eine jährliche Belohnung von 30,-M vereinbart vom 1.April 1913 an
zur Beurkundung
Gemeinderat
Kögel 45
Nach diesem letzten rechtlichen Akt in der Errichtung einer Hauswasserleitung gab es lange Zeit keine Beanstandungen bis am 26. September1914 der Karl Layer und seine Nachbarin, die Witwe des Georg Müller auf dem Bürgermeisteramt Klage führten über das überlaufende Wasser des Hydranten Nr.11 in der Schmalzgasse, heute Hofäckerstraße, führten denn dieses Wasser laufe in Ihre Keller. Der Gemeinderat hat darüber beraten und mit den klagenden den Kompromiss gefunden, dass bei einer Beteiligung der beiden in Höhe von 20 bzw. 25 Mark, die Gemeinde die Angelegenheit bereinigen werde und den Auftrag dazu im Taglohn an einen örtlichen Bewerber vergeben hat.
Im Jahre 1918 wurde erstmals eine Notiz gefunden dass es in der Wasserversorgung Schwierigkeiten gab, denn der Gemeinderat berät im Dezember 1918; da unsere Quellen hier den Wasserverbrauch in trockenen Jahrgängen nicht reichen, hat der Gemeinderat beschlossen dass an zwei Stellen und zwar im Eichholz und im Belzplatz nach Wasser gegraben werde. Die Besitzer sollen entschädigt werden.
Neben diesen Stellen soll nun auch neben dem Gemeindewald, im Wald der Stadt Winnenden nahe an der Grenze sei eine sumpfige Stelle und dort laufe zeitweise eine Quelle. Man beschließt an den Gemeinderat in Winnenden ein Gesuch zu richten um dort graben zu dürfen. 10 Jahre lang wurde an vielen Stellen nach Wasser gesucht, auch an Stellen die sehr nahe an den Quellfassungen anderer Wasserversorger lagen. Die Heilanstalt Winnethal ging sogar gerichtlich gegen die Grabungen der Gemeinde vor und untersagte alle weiteren Arbeiten zur Wassersuche in der Nähe der staatlichen Quellfassung auf Parz. 2284/1.
Auch die Versuche der Stadt Winnenden ihre Quellen beim Burkhardtshof abzukaufen schlugen fehl. Am 13. August 1921 erteilte man dem früheren Stadtbaumeister Kögel aus Winnenden den Auftrag als Sachverständiger provisorische Kostenberechnungen über die verschiedenen Pläne, die so genannte Raisequelle, Erlenwiesen und Quelle im Spechtshof aufzustellen und sein Gutachten über das billigst und zweckmäßigste bauen abzugeben.
Am 28.10.1921 legt Werkmeister Kögel ein Gutachten und eine Kostenberechnung für eine Pumpstation zur Erschließung der Raisequelle in die Höhe von 65.000,-Mark vor. Der Gemeinderat war doch überrascht von den hohen kosten und schlägt vor eine Bürgerversammlung darüber entscheiden zu lassen.
Bereits am 31.10.1921 lag vom Chemischen Landesuntersuchungsamt Stuttgart ein Gutachten vor wonach sie es wegen der starken Verunreinigungen nicht für ratsam halten das Wasser zur Hauswasserversorgung zu verwenden.
Der Gemeinderat beriet aber am 14. November noch einmal darüber und verwarf diesen Plan, wegen des Gutachtens des Landesuntersuchungsamtes und fasste dagegen den Beschluss das Quellwasser vom Spechtshof untersuchen zu lassen. Mit diesem Entscheid wird der Wassermangel aber nicht behoben.
Im März 1922 wird den Brennereibesitzern im Ort zur Auflage gemacht in ihre Wasserleitung Verbrauchsmesser einzubauen, damit sie nicht mehr so sorglos mit dem Wasser aus der Hauswasserleitung umgehen.
Auch der Wasserzins blieb nicht wie 1912 beschlossen wurde. Er wurde vom Gemeinderat am 28.März 1922 wie folgt beschlossen.
Zum Vergleich 1912
Für eine Küche 3,-Mark 2,-M
Für eine Person je Haushalt 2,-Mark 1,-M
Für 2 Personen dito 4,-Mark 2 ,-M
Für 3 Personen dito 6,-Mark 3,-M
Für 4 Personen dito 8,-Mark 4 ,-M
Für 5 und mehr Personen
Je Haushalt 10,-Mark 5,-M
Für ein Pferd 2,-Mark 1,-M
Für ein Stück Rindvieh 2,-Mark 1,-M
Für Wirtschaften 10,-Mark 2-10 ,-M
Für Bäckereien 10,-Mark 2-8 ,- M
Für Brennereien 1-15,- M
Frank zur Krone 200,-Mark
Schwarz zur Sonne 200,-Mark
Friedrich Frank 50,-Mark
In den Zehn Jahren seit dem Bestehen der Hauswasserleitung eine gewaltige Erhöhung, die sich bei den Brennereien enorm auswirkt, bei den Haushalten pro Person sogar bei 100 %.
Bei der Wasserzinsfestlegung 1924 hat man die überzogene Erhöhung wieder zurückgenommen auf die Höhe von 1912, die Brennereien bezahlten nach der abgenommenen Menge welche seit Einbau der Wasserzähler messbar ist.
Bei der Suche nach neuen Quellen für die Versorgung der Hauswasserleitung kam man keinen Schritt vorwärts, wenn man auch hier und da an allen denkbaren nassen Stellen nachsuchte, aber bis jetzt immer ohne Erfolg.
Die Stadt Winnenden dagegen hat bei ihrer Suche nach Wasser mehr erfolg gehabt. Sie konnte in Steinach, Reichenbach und in Hößlinswart Quellen für sich erschließen oder Überreichwasser erkaufen und dies in einem neuen Röhrenstrang in die Vicinalstraße von Winnenden her einlegen. Am 25 Februar 1926 verhandelte die Stadt Winnenden mit der Teilgemeinde Birkmannsweiler über das Recht ihren Röhrenstrang in den Feldweg Nr.1, heute Hofäckerstaße einlegen zu dürfen.
Bei diesen Vertragsverhandlungen muss der Rat und Bürgermeister eine göttliche Eingebung erhalten haben, in diesen Rohrgraben auch ihre Eigene Wasserleitung mit einzulegen und zwar ohne dabei Kosten für die Erdarbeiten bezahlen zu müssen. In dem § 4 des Vertrages wurde dies wie folgt geregelt
Ansonsten legte der Vertrag vom 15.März 1926 die üblichen Bedingungen zwischen der Stadtgemeinde Winnenden und der Teilgemeinde Birkmannsweiler fest.46
Die Stadtgemeinde war darauf bedacht so schnell als möglich ihre Wasserversorgung mit dem zusätzlichen Nass zu verbessern, denn auch sie litt unter den trockenen Jahren. Damit war auch die Gemeinde gezwungen schnell zu reagieren und ging mit dem Auftragnehmer der für die Stadtgemeinde die Rohre, verlegt ebenfalls einen Vertrag ein, wonach die Fa. Samuel Zimmermann aus Stuttgart die Rohlieferung und Verlegung zu den gleichen Konditionen wie mit der Stadtgemeinde Winnenden ausführen wird.
Nachdem am Feldweg 1 einige Bauten schon errichtet bzw. geplant waren wurden deren Anträge auf Zuleitung des Hausanschlusses, dass sie vom Schacht an im Hauptgraben bis gegenüber vom Haus auf Gemeindekosten ausgeführt wird und dem Albert Frank hier übertragen wird. Die Weiterführung Bogen und Stücke müssen die Hausbesitzer selbst besorgen und zahlen, so der Gemeinderatsbeschluss vom 27.3.1926
47
Für die Erweiterung der Wasserleitung ( in der Hofäckerstraße) vom Hydrant 11 beim Haus Layer bis zur Einmündung in die Nachbarschaftsstraße nach Winnenden auf einer Länge von 400 m sowie die Widerherstellung der Feldweges wird eine Gesamtschuld von 8.000,-M bei
W. Krauter Ruitzenmühle um 10 % Zins aufgenommen und die Tilgung ist auf 33 Jahre angelegt.
Stadtbaumeister Scholl, der die Bauleitung für die diese Maßnahme hatte und auch die Birkmannsweiler Arbeit mit betreute möchte auf Befragen keine Rechnung für Birkmannsweiler stellen, ließ aber erkennen dass er mit einer Belohnung von 50 Mark zufrieden sei.
Am 18.1.1928 beschließt der Gemeinderat zur gänzlichen Herstellung der Hofacker und Querstraße einschließlich Kanalisierung und Grunderwerb sowie für Vorarbeiten zur Ergänzung der Wasserversorgungsanlage eine Schuldaufnahme von 8500,-Mark zu tätigen wie oben schon erwähnt.
Der gesamte Bauaufwand für die Anlage der Hofacker und Querstraße in der festgesetzten Weise, einschließlich Kanalisation und Wasserleitung, abzüglich des Beitrags den Winnenden trägt, wird betragen 20.500,-Mark
Nach dieser kommunalen Anstrengung widmete sich der Rat wieder den Quellen die infolge Trockenheit in diesem Spätjahr sehr schwach laufen. Dass eine neue Zuleitung nötig ist stellt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.11.1926 einstimmig fest. 48
Die Stadtgemeinde Winnenden wurde angefragt, ob sie ihre Quelle im Burkhardtshof, die nicht in ihre Hauswasserleitung läuft verkaufen würde, was von der Stadt abgelehnt wurde. Weiter wurde in Betracht gezogen die alte Wasserleitung der Stadt von Steinach her zu kaufen um darin das Wasser der Quelle im Spechtshof hereinführen zu können. Die Kaufverhandlungen wurden jedoch zurückgestellt bis die Spechtshofquelle medizinisch untersucht sei.
Die Quellenmessung am Ende des Jahres die vom Ortsvorsteher und Gemeindepfleger durchgeführt wurden ergaben folgendes:
Raisequelle in der Sekunde 2 Liter 2 ltr/sek
Spechtshofquelle in der Sekunde 0,5 Liter 0,5 ltr/sek
Die Quellen die zurzeit die Hauswasserleitung speisen
Stolpenhofquelle in der Minute 6 Liter 0,1 ltr/sek Schnarrenbergquelle in der Minute 7 Liter 0,11 ltr/sek Gesamtmenge wenn beide Quellen ausgebaut würden 2,71 ltr/sek
Das wäre ein Wunschdenken wenn man die Schüttungen der Raisequelle und die Spechtshofquelle zur Speisung der Hauswasserleitung verwenden könnte. Die Realität trifft zur Zeit aber nur die Stolpenhof und Schnarrenbergquelle die zusammen 0,21 Ltr/sek Wasser liefern das eine Tagesmenge von 18.144 Ltr. ergibt
und somit steht für jeden der 550 Bürgern eine tägliche Wassermenge von etwa 33 Ltr. zur Verfügung.
Dabei ist natürlich kein Stück Vieh berücksichtigt was den Verbrauch für die Menschen im Ort noch etwas senken wird, es sei denn, das Vieh wurde mit Wasser aus den noch vorhandenen Pumpbrunnen versorgt.
Dass dem so sei sieht man an den Rechnungsunterlagen der Gemeinde für das Jahr 1928. Hier sind Rechnungen von Schmiedemeister Albert Frank vorhanden aus denen hervorgeht dass die Brunnen bei der Krone, bei Haus Nr.86 Hauptstraße und Konrad Schwarz repariert wurden.
Dies legt die Vermutung nahe dass für viele Bedürfnisse Wasser aus den Brunnen geholt werden musste, weil das Leitungswasser nicht ausreichte, oder weil nicht immer sorgsam mit dem köstlichen Nass umgegangen wird.
Bei der Wasserbedarfsrechnung in der Wassersache Burkhardtshof errechnete das Amt für das Wasserversorgungswesen einen Wasserbedarf von 70 bis 80 Ltr. Wasser pro Einwohner, wobei der Bedarf des gesamten Viehs mit berücksichtigt war.
Bei diesen kümmerlichen 33 Litern sah sich der Gemeinderat genötigt doch weitere Schritte zur Verbesserung der Versorgungslage zu unternehmen.
Mit den Bürgern vom Spechtshof wurde wegen der dortigen Quelle verhandelt.
Die Verhandlungskommission unter dem Ortsvorsteher boten für den Kauf 3000,-DM, die Spechtshöfer aber verlangen 6000,-Mark. Bevor man weiter verhandelt, hat man sich an das Bauamt für öffentliche Wasserversorgung um Beratung und an das medizinische Landesunter-Suchungsamt um ein medizinisches Gutachten gewandt.
Dieses Gutachten lag dem Gemeinderat am 14.Februar 1927 vor und besagte dass die Quelle wegen der umliegenden Bauten und der daraus resultierenden Verschmutzung durch Keime nicht zu verwenden ist.
Da ein Pumpwerk an der Raisequelle zu teuer ist, wird versucht die Quelle der Erlenwiesen für die Hauswasserleitung zu nutzen. Nachdem ein Herr vom Bauamt für die öffentliche Wasserversorgung die Quelle in Erlenwiesen besichtigt und die Fassung derselben empfohlen hat ist heute am 17.10 1928 mit dem Besitzers dieses Grundstücks, Schultheiß Kögel hier, vereinbart worden, dass Kögel für das Wasser keine Entschädigung verlangt, aber die Fläche, da wo die Quellen entspringen, müssen gekauft werden, mindestens 3 Ar das Ar zu 100,-Mark.
Gekauft wurde der Platz um 500,-Mark.
Daran anschließend wurde mit Jakob Braun Wagner hier unterhandelt wegen Abtretung von etwa 3 Ar Platz von seinem Häldelesacker zum Bassinbau. Braun verlangt steif und fest 1,60 Mark per qm. Ihm wurde das äußerste 1,50 Mark /qm geboten.
Die Bauleitung über diese Maßnahme, Wasserleitung von der Quellfassung bis zum Hydrant Nr.13, wurde dem David Kögel in Winnenden übertragen.
Mit der Erschließung der Erlenwiesenquelle ging nicht alles glatt. Als die Leitung ausnivelliert wurde kam man zu der Überzeugung den Hochbehälter weiter nördlich anzulegen als vorgesehen. Dazu musste mit Braun nochmals unterhandelt werden wegen dem neuen Standort.
Der Wasserspiegel im Bassin in den Hageläckern betrug 311 m über NN der im Hochbehälter Schnarrenberg jedoch 315 m über NN. Innerhalb des Leitungsnetzes musste eine Druckminderer eingebaut werden die den Versorgungskorridor in zwei Zonen einteilte, eine diffizile Aufgabe für die Bauleitung.
Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 14. und 27. November sowie am 8.u.11. Dezember d. Jahres die Erweiterung unserer Quellwasserversorgung beraten und beschlossen.
Nachdem nun das Bauamt für öffentliche Wasserversorgung in Stuttgart den Plan und Kostenvoranschlag vorgelegt hat, wird heute wiederholt die Angelegenheit beraten.
Es wird festgestellt:
1 dass die seitherigen Quellen kaum zu Hälfte reichen
2 dass die neue Quelle fast viermal mehr Wasser liefert als die seitherigen
3 dass zur Bauausführung eine Schuld von 16.000,-M gemacht werden muss
4 dass der Gemeinderat die ganze Einwohnerschaft hinter sich hat, wenn dennoch die Wasserleitung gebaut wird,
es ist daher Beschluss:
1 das Oberamt um Genehmigung zur Aufnahme einer Schuld von 16.000,-M zu ersuchen
2 die Verzinsung samt Abtragung dieser Schuld soll durch eine Wasserzinsumlage aufgebracht werden.
3 es wird folgender Tilgungsplan zur Abzahlung der Schuld von 16.000,-M vorgeschlagen.
In den 5 Jahren 1929 bis 34 jährlich 150,- 750,- M
In den 5 Jahren 1934 bis 39 jährlich 250,- 1250,-M
In den 5 Jahren 1939 bis 44 jährlich 400.- 2.000,-M
In den 5 Jahren 1944 bis 49 jährlich 600,- 3.000,-M
In den 5 Jahren 1949 bis 54 jährlich 850.- 4250,- M
In den 4 Jahren 1854 bis 58 jährlich 1100,- 4.400,-M
Den Rest im Jahr 1959 mit 350,-M
Zusammen 16.000,-M
So dass die ganze Schuld in 30 Jahren wieder bezahlt ist.
Wenn möglich, soll das Geld von der Oberamtssparkasse Waiblingen aufgenommen werden
Nachdem die finanziellen Angelegenheiten erledigt waren und die Planung vorlag, wurde weiter verhandelt
1.)Die Lieferung und Verlegung der Rohre und Zubehörteile wurden heute mittelst einholen von
Offerten vergeben.
Es wurden 3 Offerte abgegeben. Das niederste Angebot hat S. Zimmermann von Stuttgart
abgegeben und wurde demselben einstimmig die Arbeit um sein Angebot übergeben
2.) Gleichzeitig wurden die sämtliche Grabarbeit zur Wasserleitung sowie zur Aushebung
des Hochbehälters und wieder andecken des Hochbehälters auf dem Rathaus verakkordiert.
Es wurden übernommen um den Kostenvoranschlag von Gottlob Aupperle u Genossen und
Kögel und Genossen. Für vorkommende Taglohnarbeiten wurden 70 Pfennig pro
Stunde vereinbart.
3.)Am 11. Dezember 1928 vergab der Gemeinderat der Teilgemeinde die Aufgaben für das
Bassin, das aus Eisenbeton hergestellt werden und 120 cbm Wasser fassen soll, an Jakob Rommel
Im Laufe des Jahres 1928 wurde bereits die Erlenwiesenquelle gefasst und die Sickerleitung hergestellt und das notwenige Material wie Steinzeugrohre Schotter Sand und dergleichen von Wilhelm Bihlmaier und einem Steinbruchbesitzer angefahren.
Nach dem das Oberamt die Schuldaufnahme für den Bau der Wasserleitung genehmigt hatte beriet der Gemeinderat am 22.Januar 1929 darüber ob man die hohen Kosten für die Leitung nicht durch eine auf zwei Jahre angelegte Umlage auf die Wasserabnehmer verteilen könnte um den hohen Zins zu sparen. Nach entsprechender Beratung wurde diese Angelegenheit auf später vertagt, aber der Wasserzins wurde für 1928---1929 festgesetzt auf
Für jede Person bis max. 5 Personen/ Familie 2,-Mark
Baugesuch
Lageplan Hauswasserleitungserweiterung Erlenwiesen
Hier die Pläne für die Wasserleitungserweiterung
Der Bauplan für das Eisenbeton-Bassin
Der Wasserbehälter, der dem Ausbau der Südumgehung um Birkmannsweiler zum Opfer fiel. Alle Beteiligten hatten bei dieser Maßnahme nicht daran gedacht die Verbindungsleitung, die durch den Landstraßenbau unterbrochen wurde durch eine Schlauchleitung zu ersetzen um im Ort einen Brunnen zu unterhalten.
Die Betondecke am Häldelen Eisenbetonbehälter
49
Schnitte durch den Quellschacht
Quell
50
Der Quellschacht der Erlenwiesenquelle Im März 2011
Die Bauarbeiten wurden 1929 ausgeführt und die Abnahme, bestehend aus,
a.)Fassung der der Quelle mittels Sickerung und betoniertem Quellschacht, Quellzuleitung vom
Quellschacht zum Hochbehälter NW 90
b.) Den in Stampfbeton ausgeführten Hochbehälter mit 120 cbm Inhalt
c.) Die Verteilungsanlage vom Hochbehälter zum Hydrant Nr. 13 sowie ein Feuerlöschhydrant
in betoniertem Schacht mit 1,5 bar Druck.
Wurde am 14.12.1929 durch Bauinspektor Gürrbach vom Bauamt für das Wasserversorgungs-Wesen unter Beisein von Simon Zimmermann, Jakob Rommel, Gottlieb Aupperle und Schultheiß Kögel abgenommen, deren Gesamtaufwand bei etwa 16.000,-M liegt.
Die Arbeiter und Beteiligten wurden nicht vergessen denn bereits im Juni beschloss der Gemeinderat, nachdem die Wasserleitung und der Straßenbau in der Quer und Hofäckerstraße im Bälde fertig sein werden, für sie ein Wasserfest auf Kosten der Gemeinde abzuhalten.
Die Quellwasserleitung war für die Gemeindeverwaltung ein ständiges Problem deshalb wurden immer wieder Messungen über die Quellschüttungen durchgeführt.
Birkmannsweiler den 14. Januar 1930.
Heute wurden die Quellen gemessen und haben ein sehr minderes Ergebnis gehabt, wie seit Erbauung der Wasserleitung im Jahr 1911 nicht.
Die damals 1911 hereingeleiteten Quellen ergaben in der Minute folgende Schüttung
: Schnarrenbergquelle 3 Liter (Stark)
Stolpenhofquelle 2 ½ Liter
Die 1928 hereingeleitete
Erlenwiesenquelle 24,0 Liter/min
29,5 ltr/min = 42480 ltr./ Tag = 77 ltr/Einwohner /Tag
Die Messung wurde vorgenommen von Schultheiß Kögel, Gemeindepfleger Haller und Gemeinderat Johannes Bihlmaier nach 2 trockenen Jahrgängen
z. B. Schultheißenamt t….Kögel
Mit Schreiben vom 26.4.1930 wird der Gemeinde Birkmannsweiler vom Württembergischen Innenministerium ein Staatsbeitrag von 440,-Mark zur Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage verwilligt.
Nachdem nun nach Meinung des Gemeinderats genügend Wasser vorhanden und der Wasserwärter weniger zu tun habe wird diese Stelle vom 1.4.1930 ab nicht mehr besetzt. Die anfallenden Arbeiten erledigt der Frohnmeister im Stundenlohn. Den 8.5.1930
Am 15.12.1930 wird im Gemeinderat der Wasserzins bis 31.3.1931 festgesetzt
Es sollen die gleichen Beträge wie im letzten Jahr erhoben werden.
Zum Vergleich 1912
Für je Küche 4,--M 2,-M
Für jede Person bis 5 Jahre im Haus 3,--M 1,-M
Pro Person
Von einem Pferd 2,--M 1,-M
Von jedem Rindvieh 2,--M 1,-M
Von den Wirtschaften 10,--M 2 – 10,-M
Bäckereien 10,--M 2 – 8.-M
Brennerei Krone 12,--M
Sonne 6,--M
Daniel Schneider 15,--M
Albert Frank 6,--M
Metzger Class 12,--M
Bei der alten Frau Andrä soll kein Wasserzins erhoben werden
Anhang: Nachdem das Waser der Burrklinge in die Neumühle geleitet wurde und wohl eine größere Menge als Überreich verblieb wurde im Anschluss an den Quellschacht ein Teich angelegt und auch der Quellschacht zeichnerisch von der Vedewa festgehalten. Siehe Pläne
Quellschacht Burrklinge.
Hauswasserleitung Burkhardtshof 1743 – 1923
Der Gemeinde Birkmannsweiler steht, ohne Burkhardtshof, nur das Quellwasseraufkommen der Schnarrenberg, Stolpenhof und Erlenhofquellen zur Verfügung. Bei steigender Bevölkerungszahl könnten Engpässe bei der Versorgung auftreten.
Die Engpässe in der Wasserversorgung müssen regelmäßig aufgetreten sein, denn immer wieder versuchte die Gemeinde zu mehr Wasser zu kommen. Bereits 1929 versuchte sie bei der Heilanstalt eine Quelle im Lehnenberger Wald zu erwerben. Weil bei den Heilanstalts-quellen die Schüttung zurückging hat sich das Bezirksbauamt veranlasst gesehen von einer Abtretung der Quelle I an die Gemeinde Birkmannsweiler abzusehen und hat dies mit einem Schreiben vom 23.11.1929 begründet.
Weiter hat das Bezirksbauamt der Gemeinde die Auflage gemacht ihre Quellwasser-erschließung in der Nähe der Heilanstaltsquellen zu unterlassen da dadurch deren Wasser-fassung stark gefährdet sei.
Am Jahresanfang 1930 begaben sich Schultheis Kögel, Gemeindepfleger Haller und Gemeinderat Johannes Bihlmaier zur Messung der Gemeindequellen und haben festgestellt dass die Quellen nach den trockenen Jahren ein sehr minderes Ergebnis erbrachten, wie es seit Erbauung der Wasserleitung nicht mehr der Fall war. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Quelle im Erlenwald gemessen die eine Schüttung von 4ltr/ min erbrachte, aber einiges wegen schlechter Fassung daneben laufe. Die drei waren der Ansicht man solle nochmal nacharbeiten und diese Quelle in den Erlenwiesenquellschacht einführen.
Diese Maßnahme musste positive Auswirkungen gehabt haben denn bereits im Mai 1930 beschloss der Gemeinderat „nachdem im letzten Jahr die neue Wasserzuleitung gebaut wurde und genügend Wasser jederzeit jetzt vorhanden ist hat der Wasserwärter wenig mehr zu tun. Es ist daher Beschluss: vom 1.April an 1930 ab die Stelle eines Wassermeisters nicht mehr zu besetzen.
Rund ein Jahr nach der Inbetriebnahme beschwert sich David Klöpfer wegen einem Schaden der seit der Erschließung der Quelle im Erlachwald bestehe, denn austretendes Quellwasser laufe über seine Wiese ab.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin am 5.9.1931 dass, das Wasser in Zementrohren über einige Grundstücke östlich des Waldtraufs bis in den Hauptgraben in einer Länge von 70m Länge abgeleitet werden soll.
Der Besitzer der Neumühle, Friedrich Wieland hatte bei der Herstellung der Hauswasserleitung im Jahre 1911 an die Gemeinde Birkmannsweiler den Antrag gestellt sein Anwesen auch an die neue Hauswasserleitung anzuschließen. Der Gemeinderat vertagt diesen Antrag auf später mit der Begründung, man müsse zuerst die Gebäude im Ort versorgen und wenn dann noch Kapazität frei sei werde man wieder darüber beraten.
Zwischenzeitlich wechselte der Besitzer der Neumühle und die Sache mit dem Wasserleitungsanschluss schlief ein bis zum Jahre 1930. Am 8. Mai 1930 tritt Emil Decker an die Gemeinde heran und wünscht die alte Burrklingenquelle welche der Gemeinde gehört, in sein Haus zu leiten.
Der Gemeinderat ist geneigt, wenn derselbe ein schriftliches Gesuch vorlegt, diese Quelle in widerruflicher Weise an den Neumühlenbesitzer abzutreten und berät wie folgt:
Verhandelt am
18.Februar 1932
Emil Decker zur Neumühle ist Wiederholt an den Gemeinderat herangetreten wegen Überlassung der alten Wasserleitung in Burrklinge
Decker muss z. Zeit sein Trinkwasser über 100 Meter weit fahren. Die Gemeinde wird voraussichtlich das Wasser nie mehr brauchen.
Beschluss:
1.) Decker erhält die Genehmigung von dieser Leitung, welche in der Straße gegen Steinach liegt, anzuschließen.
2.) Die Kosten dieser Leitung hat er allein zu tragen, auch spätere Kosten.
3.) Von Seiten der Gemeinde wird keine Entschädigung verlangt, auch kein Wasserzins
4.) Die Gemeinde bleibt Eigentümerin der Quelle und der alten Leitung.
5.) Die Genehmigung erfolgt bis auf weiteres auf unbestimmte Zeit. Zur Beurkundung Gemeinderat51
Die Neumühle hatte ihre eigene Wasserversorgung von der Burrklingenquelle bis in das Jahr 2010, dann wurde die Neumühle an die Nordostwasserleitung, welche an der Neumühle vorbeiläuft, angeschlossen. Ein Anschluss an die Gemeindewasserleitung käme wegen der langen Zuleitung und der geringen Abnahme wegen nicht n Betracht.
Dass mit einem steigenden Wasserverbrauch in Zukunft zu rechnen ist war auch den Gemeindevertretern klar, denn die Suche nach neuen Quellen und deren Erschließung nahm kein Ende. Auch über den unsinnigen Wasserverbrauch musste sich auch die hiesige Verwaltung kümmern, denn entsprechend einer Anzeige in der Winnender Zeitung ging es anderen Kommunen nicht anders.
Anzeige der Stadt Winnenden im VuAZB vom Di 16.7.1935
Winnenden Wasserversorgung: Mit dem Wasser aus der städt. Wasserversorgungsanlage wird derzeit in verschwenderischen Weise umgegangen. Gartenbesitzer legen stundenlang den geöffneten Wasserschlauch in den Grasgarten um den Obstbäumen und den Rasenplätzen Wasser zuzuführen, stundenlang werden die Gartenländer unter Verwendung des Schlauches so ausgiebig besprengt, dass das Wasser vielfach unnütz abfließt.
Einem solch verschwenderischen Wasserverbrauch muss Einhalt geboten werden. Wer Wasser aus der städt. Leitung entnimmt und unnütz vergeudet, hat mit der Abstellung seiner Hauswasserleitung zu rechnen. Er wird zum Wasserbezug an die öffentlichen Brunnen insolange verwiesen, bis in seinem Hausanschluss ein Wassermesser auf seine Kosten eingebaut ist.
Der Stadt stehen derzeit 11 Sek/ Liter Wasser zur Verfügung; eine Menge die selbst bei stark gesteigertem Verbrauch gut ausreicht um die vernünftigen Ansprüche der Einwohnerschaft und der Gewerbetreibenden zu decken.
Einige Zeit war es in Bezug auf Wasserleitung im Ort ruhig, erst im Jahre 1937 am 25.3. schreibt Bürgermeister Kögel an das Landratsamt und bittet um Erlaubnis den Friedhof an die Hauswasserleitung anzuschließen damit die Gräberpflege für die Bevölkerung leichter zu erledigen ist und legt eine entsprechende Skizze bei.
Die Antwort des Landratsamtes: der Kreisbaumeister erwidert dass der Anschluss nur erlaubt werde, wenn die Mittel dafür im Haushaltsplan eingestellt sind und wenn der Grundstückseigentümer Rommel zustimmt. Ein durchschneiden des Grundstückes ohne Zustimmung des Rommel dürfe die Gemeinde nicht wagen.
Von einer ausreichend zur Verfügung stehenden Wassermenge war für alle Beteiligten keine Frage, allem Anschein nach war zu diesem Zeitpunkt kein Wassermangel zu beklagen.
Dieses Problem kam schneller auf die Gemeinde zu als manchem lieb war, denn bereits an der Gemeinderatsitzung vom 26.6.2947 musste sich der Gemeinderat mit diesem Problem befassen. Der starke Bevölkerungszuwachs während der letzten Kriegsjahre durch umgesiedelte Familien und nach Kriegsende durch die Ansiedlung von Vertriebenen stieg die Bevölkerung und somit auch der Wasserverbrauch.
Im Umland vom Ort war nichts lohnendes an Quellen vorhanden, es stand anscheinend nur die am Rande der Bebauung zwischen den Bächen zu Tage tretende Raisequelle zur Verfügung, die aber nur mittels einer Pumpenanlage in des Versorgungsnetz einspeist werden könnte.
Vor dieser technischen Einrichtung mit ihren laufenden Kosten haben die Räte bisher zurückgeschreckt. Nun blieb ihnen anscheinend keine andere Wahl als das bisher ungenutzte Wasser zu fassen.
Am 12.8.1947 beschloss der Gemeinderat dass in der Heutigen Zeit nicht zu viel Schulden gemacht werden sollen. In Anbetracht der neuen Währung und da heute genug Geld im Umlauf ist, wo es den Einwohnern nicht gerade viel ausmacht. Es wird beschlossen nach Hektar umzulegen, bei Gewerbetreibenden nach etwa Umsatz, bei den Flüchtlingen etwa eine freiwillige Spende.
Die Festlegung wurde dem Gemeindepfleger übertragen, der am besten die Verhältnisse eines jeden einzelnen kennt
Beim Abbruch des Gebäudes Hauptstraße 3 Margret Andrä wurde unter anderen Schriftstücken ein Zettel gefunden mit folgendem Inhalt:
Herrn Gottlob Andrä Arbeiter hier hat die Umlage für die Pumpstation bezahlt, sie beträgt 200,-RM
Handschriftlich quittiert
Bezahlt am 30.12.1947
Kassier Haller.
In der kurzen Zeit vom Beschluss eine Umlage zu erheben bis zur Durchführung derselben vergingen nur 4 Monate, eine sehr selten angetroffene Eile, die sicher der zu erwartenden Währungsreform zuzurechnen war.
Am 25.9.1947 hat der Gemeinderat beschlossen zur Behebung der Wassernot eine Pumpstation zu erstellen. Mit der Anfertigung von Plänen und der Durchführung der Maßnahme wurde das technische Landesamt in Ludwigsburg beauftragt. Durch die staatliche Anstalt für Lebensmitteluntersuchungen und durch das Württ. Medizinisches Landesuntersuchungsamt wurde das Wasser untersucht und als brauchbares Trinkwasser bezeichnet.
Die Maßnahme wurde, wie die Rechnungsstellung aufweist rasch und vor der Währungsreform durchgeführt, die Inbetriebnahme war, wegen fehlender Pumpe nicht möglich obwohl dringend nötig, denn durch die schon lange anhaltende Trockenheit ließen die Schüttungen in den Quellen nach, wie die folgende Messung zeigt:
Quellmessung 19.8.1947
Nach langer Trockenheit vom Frühjahr bis Sommer.
Erlenwiesen 25 Sek 10ltr 0,4 sek/ltr
Schnarrenberg 100 Sek 10ltr 0,1 sek/ltr
Stolpenhof 25 Sek 1 ltr 0,04 sek/ltr
Gesamtleistung 0.54 sek/ltr = 46.656 Ltr/ Tag
Bei ca 800 Einwohner ergibt das einen Tagesverbrauch einschl Vieh von 58 Ltr / Tag
Eine Vielzahl von Gemeinderatsitzungen im Jahr 1948 zeigt auf wie schwierig es war die letzten Arbeiten zur Inbetriebnahme der Pumpstation fertigzustellen.
Gemeinderatsitzung 31.8.1948
Nachdem die Anschaffung der Pumpe mit Kabel vor der Währung nicht möglich war und die Arbeiten des Elektroanschlusses auch nicht mehr vorgenommen werden konnten, sowie auch der Kauf des Grundstückes auch nicht zu Stande kam und ein Tausch war eben nicht möglich weil die Gemeinde ja sowieso fast so gut wie keine Liegenschaften besitzt möchte nun der Wasserzins erhöht werden es würde der Zuschuss geplant per Kopf der Bevölkerung ½ Mark zu erhöhen von 1.50 DM auf 2,-DM.
Gemeinderatsitzung 19.10.1948 Punkt 2)
Es wurde einstimmig beschlossen das Grundstück für die Pumpstation endgültig zu kaufen. In diese Kaufkommission wurde Ernst Klöpfer, Eugen Schwarz und Wilhelm Schäfer bestellt.
Nachtrag vom 19.10.1948
Das Grundstück für die Pumpstation wurde vom Fam. Kögel Parz 1036 käuflich erworben im Beisein von Notar Seitz, Gemeinderat Ernst Klöpfer, und Wilhelm Schäfer um den Preis von 1.400,-DM, nach langem Handel.
Gemeinderatsitzung 18.11.1948
1) Der Kaufvertrag für das Grundstück Parz. 1036/1 für die Pumpstation wurde genehmigt. Das Grundstück wurde um den Preis von 1.400 DM ins Grundbuch eingetragen.
.
Die Anlage war Fertig, ohne Stromanschluss und Pumpe. Der Sammelschacht für das Quellwasser war unter dem Pumphäuschen angebracht, die Leitungen gelegt und alles fertig.
Aber pumpen konnte man noch nicht, leider denn Wasser wäre nötiger denn je, denn das Frühjahr war noch trocken wie das Jahr davor. Auch hat es den ganzen Winter nicht geregnet und fast nicht geschneit, so dass überhaupt keine Winterfeuchte da ist und die Bäume haben unter dieser Trockenheit sehr darunter leiden müssen und es werden noch größere Schäden daraus erstehen.
Am 9 und 10 Mai hat es am Abend etwas geregnet und darauf wurde es kalt sodass am nächsten Morgen ein starker Frost entstand und es ergab minus 5-6 Grad Kälte die die schön ausgetriebenen Kirschen Birnen und frühe Apfelsorten erfrieren ließen. Es gab fast kein Obst dass man kaum Most machen konnte. Es war auch wegen des fehlenden Regen kein Gras und Heu, es war ein sehr futterarmer Sommer, allein die Kartoffeln gediehen halbwegs. Nur mit Wasser aus dem Bach getränkte Bäume zeigten ein festeres Grün als der Rest der Obstbäume.
Im Großen und Ganzen ein armes Jahr mit Ausnahme der Getreideernte die gut ausgefallen war, das einzige Glück. 52
Während dieser Trockenperiode wurde die Wasserversorgung wegen fehlenden Wassers nur morgens und abends 1 Std in Betrieb genommen.
Es lief wohl nicht so wie es hätte sein sollen mit dem Pumpenbetrieb, denn das köstliche Nass konnte wegen fehlender Pumpe nicht in das Ortsnetz eingespeist werden und so lief das Quellwasser über die Übereichleitung ungenutzt in den Bach.
Jakob Klöpfer hatte zu der Zeit einen Schlepper mit einer Riemenscheibe über welche man mittels Riemen mehrere Geräte antreiben konnte. An der Ackerschiene montierte er eine Kreiselpumpe welche er mit der Riemenscheibe am Schleppermotor antrieb.
Durch diese Antriebsart konnte er unabhängig von Strom seine Pumpe einsetzen und bewässerte so seine von der Trockenheit geschädigten Obstbäumen.
Bei der Wasserversorgung ärgerte er sich über das ungenützt in den Bach abfließende Quellwasser, er und sein Sohn Werner wollten diesen Missstand beseitigen. Sie stellten einen Schlepper, mit Kreiselpumpe, neben den Sammelschacht der Quelle und pumpten, gegen den Widerstand des damaligen Fronmeister, das Quellwasser über Schnellkupplungsrohre (Perrotrohre) zum Hydrantenschacht bei der Sonne in das Leitungsnetz.
Der Fronmeister bezweifelte damals dass diese Maßnahme nur gelingen könne wenn das Quellwasser vom Schacht direkt in den Hochbehälter gepumpt würde, der erste Versuch bewies aber das Gegenteil. Diese Pumpeinsätze dauerten immer nur so lange, als das Wasser im Quellschacht weggepumpt war. Dann musste abgewartet werden bis der Sammelschacht an der Quelle wieder voll war, dann begann die Zeremonie von neuem.
Während dieser Wasserarmen Zeit wurde der Pumpbrunnen bei Bürgermeister David Klöpfer (heute Hauptstraße 86) wieder in Betrieb in genommen. Vorher mussten die notwendigen Einrichtungen am Brunnen wieder angebracht bzw. instandgesetzt werden damit man aus der Tiefe das Wasser in den Trog pumpen konnte.53
Dann war es endlich soweit. Am 3.5.1949 wird nach einer Funktionskontrolle die Pumpstation an der Raisequelle in Betrieb genommen und das Provisorium mit der Kreiselpumpe war beendet
Mit dieser Maßnahme war das Problem Wasserversorgung noch nicht endgültig erledigt und Birkmannsweiler wird nicht die einzige Kommune gewesen sein, in welcher diese Probleme auftreten.
In einem Bericht von Bürgermeister Schwab, Winnenden geht dieser am 13.12.49 im Gemeinderat ebenfalls auf die Wasser-Angelegenheit ein. Die Stadt Winnenden versucht den Wassermangel mit der Erschließung von Quellen in Steinach und der Niederbringung von Bohrungen in Richtung Schwaikheim zu beseitigen. Während der Zeit der Wasserknappheit haben sich Gemeinderat und Bürgermeister Schwab entschlossen den Betrieb von wasserbetriebenen Waschmaschinen zu verbieten.
Nach der Inbetriebnahme der Pumpstation 1949, wurde am 6.4.1950 eine landesweite Erhebung über den Stand der Wasserversorgung im allgemeinen und im Besonderen auch in Birkmannsweiler durchgeführt die folgendes Ergebnis brachte.
Erhebung
Einwohner 830 Personen.
Umfasst die Anlage die ganze Gemeinde? Nein es fehlen Burkhardtshof,
Buchenbach, Neumühle
Hat die Gemeinde noch brauchbare Brunnen
In Betrieb ? Nein
Sind sonstige Wassergewinnungsanlagen in
Betrieb ? (Industriebrunnen usw.) Nein
Ist die Versorgung ausreichend? Ja
Kann in Mangelzeiten Abhilfe geschaffen werden Nein
Waren 1949 Sperrzeiten notwendig? Ja. Von Jan bis Mai
Ist die Erweiterung der Wasserversorgung
Dringend erwünscht? Nein
Liegen Erweiterungspläne vor ? Nein
Sind in Mangelzeiten andere Feuerlöschmöglichkeiten
gegeben? Ja, provisorische Leitung vom Bach
mittels Pumpe u Traktor
Ist ein besonders hoher Wasserbedarf durch
Industrie oder Siedlungsgebiete zu erwarten? Nein
Sind in den letzten Jahren in hygienischer Beziehung
Schwierigkeiten aufgetreten? Nein.
Eine Quellmessung am 23.5.1952 brachte eine Gesamtschüttung aller Quellen und der Pumpstation von 1,42 sek/Liter was eine Menge von 123 cbm/Tag ergab. Bei einer angenommenen Bevölkerungszahl von 900 Personen ergab dies einen Tagesverbrauch von
132 Ltr/ Person, was als durchaus ausreichend bezeichnet werden kann.
Bis zum Jahr 1956 hat die Wasserversorgung ohne Beanstandungen geklappt, dann jedoch kam eine unfreundlich Nachrichte vom staatlichen Gesundheitsamt Waiblingen. Die Zuflüsse zur Erlenwiesenquelle sind mit Darmkeinen belastet und das Wasser muss vor dem Genuss abgekocht werden. Weiter beanstandete das Gesundheitsamt die Zustände im Buchenbachhof und fordert dort die Sanierung der Quellfassung und des Sammelbehälters. Weiter hat die Gemeinde darauf zu achten dass im Wasserschutzgebiet Erlenwiesen die Schutzverordnungen auch eingehalten werden, das heißt dass dort kein natürlicher Dünger verwendet werden darf.
Im gleichen Jahr stimmt der Gemeinderat der Stadt Winnenden dem Anschluss an die Nordost-Wasserversorgung zu. Dieses Risiko sei geringer als eine neue Leitung aus den Berglen, meint man dort.
Wenn man einmal im Fokus der Wasseraufsichtsbehörde ist kann man erwarten dass einer Untersuchen eine weitere Überprüfung folgt, wird Bürgermeister Klöpfer gedacht haben als er das Schreiben des Regierungspräsidiums vom 1.10.1956 in Händen hielt. In diesem Schreiben fordert die Behörde aus gegebenem Anlass, dass die Gemeinde für die Quellen der Wasserversorgung Quellschutzgebiete festlegt und dazu die erforderlichen Gemeindeverordnungen erlassen muss.
Die erhoffte und erwünschte Ruhe in Sachen Wasserleitung ging für Bürgermeister und Gemeinderat nicht in Erfüllung, auch wenn die Erhebung 1950 noch so optimistisch ausgefallen ist.
Ist es die Bevölkerungszunahme, verbunden mit einem Mehrverbrauch bei den Bewohnern die Ursache, dass die geförderte Menge Trinkwasser nicht ausreicht oder ist die Quellschüttung infolge der vorangegangen Trockenheit zurückgegangen, oder spielen einfach alle Faktoren zusammen.
Auf alle Fälle sah sich die Gemeinde genötigt die VEDEWA für eine weitere Untersuchung der Wasserverhältnisse zu Rate zu ziehen.
In ihren Ergebnisbericht vom 3.4.1958 kommt sie zu dem Schluss dass die Gemeinde bei ca. 900 Einwohnern einen errechneten Wasserbedarf von täglich 180 cbm bzw. 2,1 ltr/sek. benötigt. Nach neuester Quellmessung stehen aber nur 0,68 ltr/sek. zur Verfügung.
Weiter stellt die VEDEWA fest dass die Quellfassung an der Raisequelle unsachgemäß erfolgte und dass ein Großteil des Quellwassers nicht der Wasserversorgung zufließe. Diesen Zustand könnte man dadurch beseitigen wenn man den Quellstrom dort in einer größeren Tiefe fasst.
Anbei die Lagepläne des RP über die geforderten Wasserschutzgebieten.
Mit dieser Aussage allein war der Gemeinderat und Bürgermeister wohl nicht zufrieden denn am 18.4.58 laden sie den Wassermuter Jakob Stängle aus Bernstadt zu einer Besichtigung der Wasserversorgung ein.
Seiner Meinung nach sei das Wasser an der Pumpstation leicht verunreinigt und es sei von Zeit zu Zeit zu chloren. Diesem Zustand könne man wahrscheinlich aus dem Weg gehen wenn man den Quellstrom weiter oben bei den Sumpfwiesen fasse. Genaueres könne aber erst eine Geologische Untersuchung bringen. Der Gemeinderat beschließ darauf dass Stängle diese Untersuchung machen soll.
In der Gemeinderatsitzung am 16.6.1958 wurde dieses Gutachten vorgetragen, wobei von Herrn Stängle vorgeschlagen wird, das Wasser bei dem neu festgelegten Punkt 1 bei der Pumpstation zu fassen, wo in einer Tiefe von 5-7m ein Vorkommen von 3 – 5 Sek/ Liter zu Tage treten sollen.
Weiter schlägt Stängle vor das Wasser durch eine Bohrung zu erschließen. Dies wird von der VEDEWA verworfen, sie schlägt dagegen vor das Wasser durch ausschachten zu erschließen.
Stängle meinte dazu dass nach den Bestimmungen sowieso das geologische Landesamt zu hören sei. Die Gemeinde verfasst am 16.6.einen Brief ans geologische Landesamt und bittet Herrn Prof. Frank um Mithilfe.
Gemeinderatsitzung 15.8.1958
In diesem Punkt wurde über den Stand der zusätzlichen Wasserversorgung beraten, da Herr Frank vom Geologischen Landesamt Stuttgart- Freiburg seine Pläne zum Ausdruck brachte und ähnlich wie Herr Stängle aus Bernstadt empfohlen hat, einen Brunnen oder durch Bohrung eine bessere, tiefere Fassung unmittelbar bei der jetzigen Quelle zu fassen, damit das Wasser bakteriologisch einwandfrei sei. Herr Eberhard von der VEDEWA wurde vom Bürgermeister beauftragt die Pläne hierfür und einen Kostenvoranschlag zu fertigen, damit die Arbeiten baldmöglichst in Angriff genommen werden können.
Bei der Sitzung des Gemeinderates am 28.1.1959 wurde das Ergebnis der VEDEWA beraten nachdem Herr Eberhard die vier Lösungsvorschläge mit Kosten vorgetragen hatte. Der Gemeinderat entschied sich für den Vorschlag 2 der folgendes vorsieht:
Für die Wasserförderung werden Tauchmotorpumpen verwendet, die das Wasser wie bei Vorschlag 1 über die vorhandene Druckleitung in das Ortsnetz fördern. Die für den Betrieb erforderliche elektrische Schaltanlage wird in dem bestehenden Pumpenhäschen untergebracht. Der Sammelbehälter und die maschinellen Einrichtungen im alten Pumpwerk werden nicht mehr benötigt.
Die Arbeiten wurden ausgeschrieben, finanziert, vergeben, durchgeführt und wie folgt abgerechnet.
Nr.
Rechnungssteller Fa.
Art der Leistung
Rechn. Datum
Betrag in DM
1
Anzeigenagentur
Inseratkosten
3.3.59
67,-
2
Adolf Reisser Böblingen
Gussteile
6.5.59
594,58
3
Haenni & Co Stuttg.
Manometer
30.6.59
28.57
4
Haenni &Ritz Schw. Gmünd
Tauchmotorpumpe
29.7.59
1.392,58
5
Andrae & Co Stuttg.
Wasserzähler
30.7.59
329,88
6
Otto Roth Stuttg
Maschinenschrauben
31.7.59
21,46
7
Adolf Reiser Böbl.
Formstücke
31.7.59
177,40
8
Dito
Dito
10.8.59
59,75
9
Dito
Dito
10.8.59
381,72
10
Erwin Schneider Stuttg.
Brunnenkopf u.a.
20.8.59
657,05
11
Lechner & Sohn Karlsruhe
Schaltgeräte
28.8.59
431,20
12
Albert Frank Birkmannsw.
Rohrverlegung
1.10.59
193,15
13
Wilh. Schwarz Birkmannsw.
Schlosserarbeiten
5.10..59
313,59
14
Paul Lechler Stuttg.
Ikosit-Farben
9.10.59
10,77
15
Elektro – Zayer Birkmannsw
Montage elektr.Einrichtung
22.10.59
371,37
16
Lechner &Sohn Karlsruhe
Verteilungsanlage
23.10.59
1.176,22
17
Erich Kögel Birkmannsw.
Erd-Beton-Stahlbeton und Maurerarbeiten
19.3.60
15.106,50
18
Gem. Birkmannsweiler
Maler und Erdarbeiten
7.4.60
747,77
Gesamtsumme
22.060,36
Aufgestellt VEDEWA Stuttgart 20.9.1961
Die Baulosten blieben im Rahmen des Kostenvoranschlages, jedoch der Wasserzins musste wegen vermehrter Ausgaben schon im April 1959 von 25 auf 30 Pfennig pro cbm Trinkwasser erhöht werden. Die Wasseranschlussgebühren bei Neubauten wurden ab 1.4.59 ebenfalls wie folgt erhöht
Bei einem Bauaufwand von 35.000,- 160,-DM bei 45.000,- Bausumme 180,-DM
bei 55.000,-Bausumme 200,-DM bei 65.000,- 220,-DM bei 75.000,- 240,-DM
bei 85.000,- 260,-DM bei 95.000,- 280,-DM und bei einer Bausumme von 105.000 und mehr 300,-DM.
Brunnenschacht
Nach Auskunft der VEDEWA wurde die Zeichnung nach der Ausführung gefertigt.
Die zwei Pumpen im Brunnen fördern im Wechsel
Über diese Leitungen zum HB Steingrube
In diesem Schaltschrank wird die Anlage
mit Strom versorgt und geregelt
Hier der geöffnete Einstig zum Brunnenkopf.
Die Entwicklung von Birkmannsweiler schritt unaufhaltsam voran. Links und rechts des Tales wurden neue Baugebiete erschlossen. Die Entwässerung im gesamten Ortsgebiet wurde in den 60 und 70er Jahren erneuert und die anfallenden Abwässer über den Abwasserzweckverband der Zweckverbandskläranlage in Weiler zum Stein zur dortigen Reinigung zugeführt. Mit diesem Anschluss konnten alle Gebäude im Ort mit Spülaborten ausgerüstet werden. Da an den Neubauten die vor diesem Anschluss an den Zweckverband erstellt wurden, schon früher Hauskläranlagen gebaut wurden, ist der Wasserverbrauch durch den Spülaborteinbau sprunghaft gestiegen.
In der Gemeinderatsitzung vom 19.Juli 1962 berät der Gemeinderat unter Vorsitz von BM. Ritter über die schlechten Druckverhältnisse und Bürgermeister Ritter bringt den Gemeinderäten eine gutachterliche Stellungnahme der VEDEWA zur Kenntnis.
In dieser Stellungnahme geht die VEDEWA auf die vorhandene Wasserversorgung ein und kommt zu dem Schluss, dass Hausbesitzer in den höheren Lagen sich eigene Druckerhöhungs-Anlagen einbauen müssten, wobei bei künftigen Bauvorhaben dies baurechtlich zu fordern sei. Sollte die Bebauung noch höher steigen, komme die Gemeinde nicht umhin einen neuen Behälter im Gießübel zu errichten.
Wegen fehlender ordentlicher Pläne wird die VEDEWA beauftragt ordentliche Bestandspläne zu fertigen, weiter soll sie prüfen ob ein neuer Behälter erstellt werden soll oder eine Druck-Erhöhungsanlage eingebaut werden muss.
Zwischenzeitlich hat sich auch das Landratsamt in die überregionale Wasserversorgung eingeklinkt. Auf Veranlassung von Landrat Bertheau findet daher am Montag den 13.12.63 in der Stadthalle in Winnenden für die Region Winnenden – Berglen eine Informationsveranstaltung über die mögliche Versorgung dieses Gebiets mit Trinkwasser aus einem Zweckverband statt.
Am 9.3.1965 berät der Gemeinderat über eine neue Zuleitung von der Pumpstation bis zur Jahnstraße. Die 1946 in Betrieb genommene Leitung könnte defekt werden, was einen Totalausfall der Wasserversorgung bedeuten würde und dem wolle man durch diese neue Leitung vorbeugen. Der Auftrag für die Zuleitung von der Pumpstation bis zur Jahnstraße und den Umbau eines dort vorhandenen Schachtes wurde an die Fa. Erich Kögel um den Angebotspreis von 8.493,-DM vergeben. Weiter wurden die dazugehörigen Rohrlegearbeiten an die Fa. Albert Frank zum Preis von 706,65 DM vergeben54 . Ob diese Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden konnte nachträglich nicht festgestellt werden, da die Baumaßnahme in die sogenannte „Ritterzeit“ gefallen ist.
In der Übergangszeit bis zur Wahl von Friedrich Seibold als Bürgermeister lief in Bezug Wasserversorgung nur das nötigste.
Bezug nehmend auf einen Auftrag an die VEDEWA, den der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.7.1962 vergeben hatte wurde nun die VEDEWA auf den 27.7.1966 eingeladen vor dem Gemeinderat dieses Untersuchungsergebnis nun vorzutragen. Herr Dipl-Ing Schellenberg von der VEDEWA erklärt: um die Wasser-Versorgung in Zukunft sicher zu stellen muss ein neuer Hochbehälter eine Kapazität von min. 500 bis 600 cbm Fassungsvermögen haben. Dazu ist eine neue Fallleitung in die Ortsmitte, eine neue Druckleitung vom Pumpwerk zum Hochbehälter und eine neue Steuerleitung mit herzustellen. Die Kosten werden von Herr Schellenberg auf insgesamt 500 bis 600.000,-DM geschätzt.
Um eine ausreichende Versorgung im ganzen Gemeindegebiet, einschließlich der zu erwartenden neuen Baugebiete mit entsprechendem Druck zu erreichen (2bis6atü) ist es notwendig einen neuen Behälter im Giesübel zu errichten. Daraus ergibt es die Möglichkeit des 2 Zonen oder des 1 Zonen Netzes zu errichten, wobei die Vedewa aus verschiedenen Gründen das 1 Zonen Netz befürwortet. Dabei müsse der Behälter in einer Höhe von 345 m angeordnet werden dass eine Bebauung bis zu einer Höhenlage von 335m möglich sei. Eine höhere Bebauung lasse der Landschaftsschutz nicht zu. Mit dieser Kunde muss sich nun die Verwaltung und der Gemeinderat beschäftigen.
So lange für die Gemeinde kein Anschluss an eine andere Wasserversorgungsanlage vorhanden ist, besteht bei Katastrophen oder anderen Unglücksfällen keinerlei Möglichkeit die Bürger mit Wasser zu versorgen. Die Gemeindeverwaltung hat aus diesem Grund mit der Stadt Winnenden Verhandlungen geführt an deren Quellleitung in der Hofäckerstraße einen Notanschluss an das Gemeindenetz zu erhalten, um eben bei solchen Notfällen von dort Wasser zu beziehen. Diesem Ansinnen hat die Stadt Winnenden zugestimmt, teilt Bürgermeister Seibold dem Gemeinderat mit.55
Wiederholt wurde im Gemeinderat über die misslichen Druckverhältnisse bei der Wasser-versorgung in den höher gelegenen Wohngebieten diskutiert und man kam zu dem Schluss, endgültig kann dies nur durch einen neuen Hochbehälter im Gebiet Gießübel gelöst werden, welcher aber einen finanziellen Aufwand von 400 bis 500.000,-DM verursachen werde.
Da die Gemeinden Höfen und Baach mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hatten lag es nahe zu diesem Zwecke einen Zweckverband zu gründen und dabei einen Anschluss an die Nordostwasserversorgungsgruppe vorzusehen und wenn irgend möglich Zuschüsse aus staatlichen Programmen zu erhalten.
Am 23.11.1971 verabschiedet der Zweckverband „Wasserversorgung Baach-Birkmannsweiler-Höfen“ seinen Haushaltsplan und damit ist der Weg für den neuen Hochbehälter am Gießübel frei. Rund 1200 cbm Trinkwasser soll der Behälter fassen. In ihm soll das Wasser aus der eigenen Quelle mit dem Wasser der Nord-Ost-Wasserversorgung gemischt werden. Über die Einbindung der Höfener Quellen berät der Zweckverband im Mai 1972 und beschließt auf diese Quellen zu verzichten nachdem das Regierungspräsidium eine Bezuschussung wegen zu geringer Schüttung abgelehnt hatte. Man erwartet dass der Hochbehälter wegen des anhaltend guten Wetters termingemäß fertiggestellt werden kann.
Die Winnender Zeitung berichtet am 11.10.1972 über die gemeinsame Maßnahme.
1.3.73
In einer Sitzung des Gemeinderates wurde eine Grundsatzdiskussion darüber geführt wo die neue Hauptversorgungsleitung vom neuen Hochbehälter Steingrube zum Industriegebiet und zum Baugebiet Burgäcker verlaufen soll. Vorgeschlagen war von der Verwaltung, sie in die Hauptstraße einzulegen und damit die alte Gussleitung zu ersetzen. Als separate Leitung entlang dem Bach würde bedeuten, dass man zwei Leitungen zu unterhalten habe und beim Ausbau der Ortsdurchfahrt würde die dort liegende Gussleitung aus wirtschaftlicher Betrachtung trotzdem zur Auswechselung anstehen. Der Gemeinderat beschloss, die Leitung in die Hauptstraße einzulegen, wenn dann diese im Zuge des Ausbaues erneuert wird. Weiter beschloss der Gemeinderat, die Verwaltung solle auf einen raschen Ausbau der Ortsdurchfahrt drängen
Die Ortsdurchfahrt wurde ab der Mitte der siebziger Jahre ausgebaut und eine neue Wasserleitung eingelegt. Vom Pumpbrunnen wurde eine neue Druckleitung über den Reiterweg und die Talaue zum Behälter Steingrube verlegt, desgleichen eine Fallleitung mit Anschluss an die Ortsnetzleitung in der Hauptstraße.
56
Mit diesen ganzen Maßnahmen dürfte für die Zukunft die Wasserversorgung für die Bevölkerung von Birkmannsweiler als auch für die Bürger von Baach und Höfen gesichert sein.
Bei der weiteren Entwicklung in der Wasserversorgung werden sicher immer wieder Punkte zur Verbesserung der Wasserqualität und die bessere Nutzung der eigenen Quellen finden.
Ich wünsche den mit diesen Aufgaben betrauten alles Gute für die Zukunft.
Plan: staatliches Vermessungsamt Waiblingen
Wasserversorgung Oelhardsweiler - Burkhardtshof
Über die Geschichte des Burkhardtshofes ist in der Vergangenheit nicht sehr viel nieder-geschrieben worden.. Die letzte mir bekannte Publikation stammt von Kurt Bihlmaier und ist im Birkmannsweiler Heimatbuch von 2004 niedergeschrieben.
Seine erstmalige Nennung finden wir im Lagerbuch aus dem Jahre 1444 denn dort wird der erste Hofbesitzer genannt und ab 1542 erfahren wir etwas über die Größe. Zwei Lehen mit jeweils einem Haus und einer Scheuer und dem Hofraum dazu, das war damals der Hof der seinen Namen nach einem Lehensherren „Burkhard der Junge“ verdankt. 57
Eine weitere Erwähnung über den Burkhardtshof erfahren wir aus den Rugg- Gerichts-Protokollen vom 8.6.1705 und 15.12.1721 darin wird folgendes verhandelt:
Jakob Frank und Georg Schwarz sind verbotener Weise mit ihrem Vieh durch den neu angepflanzten Haagwald im Clafenbronnen gezogen und zahlen 4 Gulden und 21 Kreuzer Strafe.
Der Breuningsweiler Hirth sey den ganzen Tag in den jungen Hau in Clafenbronn gefahren, wodurch der Wald verderbt werde und nicht mehr wachsen könne, er wolle anfragen ob er das leiden müsse oder nicht.
Nach allen Erfahrungen dürfte diese Hofstatt nur hier entstanden sein, weil dort genügsames und gutes Wasser vorhanden war. Oberhalb der Hofstatt befand sich in dem Gewann beim Stolpenhofbronnen eine Quelle die hier zu Tal lief und in den, das Tal durchziehenden Hambach mündete. Dass diese Quelle so viel Wasser lieferte welches die Bewohner des Burkhardtshofes nicht aufbrauchen konnten, das wurde auch den verantwortlichen Männern der Stadtgemeinde Winnenden gewahr. Ihre Bronnenzuläufe unterlagen auch Mängeln wie man unschwer an dem ersten Teil eines Vertrages von 1743 ersehen mag.
Nachdem nicht sowohlen in vorigen Jahren die Erfahrung bezeuget, dass auch insonderheit über diesen abgewichenen Winter man es gespühret, dass der in der Stadt laufende Bronnen warmes zumalen bei dürrem Wetter und kalten Wintern gar wenig Wasser hereinführe, überdieß weilen die Teuchel bisher in lauter Kerpfenlagern, solche versoffen wurden, und in weniger Zeit allweg zu Grund gegangen , auch bei genauer Nachsicht erfunden worden, dass die Teuchel verloffen und verfahren werden müssten, daher nur billiger Versuche gehabt auf mehreres und besseres Wasser bedacht zu sein 58
Sie verhandelten mit den Hofbesitzern Jakob Frank, Leonhard und Adam Gläser ob sich da nicht etwas machen ließe. Die beiden Vertreter des Weiler Burkhardtshof brachten aber zuerst ihre Bedenken vor in Bezug auf andere vorhandene Teichelleitungen. Sie meinten dass durch das Vorhandensein dieser Teichelleitungen und ihre oftmaligen Aufgrabungen, wenn sie durch den Kerf zerfressen waren oder sonst wie beschädigt waren, ihre Güter Schaden leiden würden, ansonsten hatten sie nichts einzuwenden gegen die Benützung des Wassers.
Letztendlich gaben sie sich nach entsprechenden Niederschriften zufrieden:
Endlich aber sich zufrieden gegeben, dagegen wird von Magistrats wegen denen Ölharsweilerhof-Inhaber die Versicherung gegeben, dass sie schadlos gehalten und auf ihr jedesmalige beschweren, man künftig durch das Teuchel aufgraben an ihren Gütern schaden cansiert würde, solcher ihnen vergütet, auch bei künftig vorseyhenden neuen Steueranschlag hierauf reflektiert werden solle. 59
Nachdem der Magistrat zugesichert hatte, dass künftig bei Aufgrabungen eine Entschädigung gezahlt werde, auch bei den Steuermäßig nach Winnenden gehörigen Acker und Wiesenflächen bei künftigen Steuerschätzungen berücksichtigt würde, kam es letztendlich zu einem Vertragsabschluss.
Der Bronnen selbst und dessen Leitung belangend, so solle der bisher in die Stadt geführte Herdbronnen abandoniert, der Klaffenbronnen aber zu dem Ölhardweilerhof-Wasser geleitet, ein sauber wohl beschlossene Bronnenstub gemacht und beiderlei Wasser den Berg herunter, wo jetzt das Wasser auf den Ölhardweiler Hof läuft geführt, sie allwo die Ölherdsweilerhofer ohne ihre Kosten, außer dass sie einig um ihren Bronnentrog einen Stock aufstellen, durch solchen genugsames Wasser zu empfangen haben sofort diese Wasserleitung nach dem besten Erfund ausmachende sichere Probe Maß und Abwägung am schicklichsten entweder der Birkmannsweiler Straß zu, und dort herein über den Sieberhof in die Stadt geführt werden soll, oder auch mag solches unter den Stöckachweinbergen herein geschehen.
Ein solches haben Vogt, Bürgermeister, Gericht und Rath auch die Ölhardsweilerhof-Inhaber in dem Gerichtsprotokoll unterschrieben, welches durch Vordruckhung Gemeinder Stadt Insigets versichert wird.
Winnenden den vierten Martz anno eintausendsiebenhundertvierzig und drei 60
Dieser Vertragsteil sagt aus, dass die Stadtgemeinde den bisher in die Stadt führenden Herdbronnen für ihre Zwecke nicht mehr nutzen möchte, dagegen den Klaffenbronnen zur Quelle bei dem Stolpenhofbronnen leiten werde, hier in einer Brunnenstube zusammenfassen und über den Weg zum Burkhardtshof leiten und über den Sieberhof oder die Stöckach Weinberge der Stadt zuführen werde. Den Ölhardsweilerhofener wurde versichert ohne ihre Kosten alle Zeit genügsames Wasser entnehmen zu können. Einzig den Brunnenstock haben sie selbst zu bezahlen, so bezeugen dies der Vogt, Bürgermeister, Gericht und Rath und auch die Ölhardsweilerhof- Inhaber am 4. März 1743
Anmerkungen wie es damals hätte sein können:
In diesem Wassergraben längs des Hohlweges fließt das heutige Überreich der Quellen dem Hambach zu. Über diesen Hohlweg waren damals auch die Teichelleitung der Stadtgemeine verlegt, und hier wurden auch die ersten
Gusseisernen Muffenrohre verlegt.
Über die ursprüngliche Wasserversorgung des Hofes kann nur spekuliert werden und zwar in der Weise dass das ungefasste Wasser der Burkhardtshofquelle auf dem ganz natürlichen Weg von seinem Austritt aus dem Erdreich der natürlich vorhandenen Einkerbung im Hang folgend zu Tal floss.
An diesem Quellwasser wurde gesiedelt und es ist anzunehmen, dass die damaligen Bewohner handwerklich genug waren, diesen Wasserquell so zu fassen dass er ihren Bedürfnissen entsprechend im Ort genutzt werden konnte. Da am Anfang der Besiedlung zwei Haupthöfe bestanden ist weiter anzunehmen dass die Wasserentnahmestelle zwischen den beiden Höfen 1 + 5 angelegt war, und das bis die Stadtgemeinde ihre Teichelleitung im Hohlweg verlegte und ein neuer Brunnen erstellt wurde und blieb wohl dort bis die Hauswasserleitung erstellt wurde.
In der Zeit gingen auch die Veränderungen in der Umgebung und im Land am Weiler Burkhardtshof nicht vorbei.
In der Amtsbeschreibung von 1850 wird der Hof so beschrieben:
Weiler mit 48 evangelischen Bürgern und 11 Gebäuden.61 Gegenüber der Beschreibung von 1542 hat der Hof in 200 Jahren eine Erweiterung um 7 Gebäude erfahren und entsprechend
Auch bei den Bewohnern war eine Zunahme von 5 auf 48 Personen zu verzeichnen, desgleichen dürfte auch der Viehbestand zugenommen haben. Dieser Bevölkerungszuwachs rührte wohl daher, dass vermehrt Angehörige der Hofbesitzer einen eigenen Hausstand gründeten, oder dass vermehrt Dienstboten am Hof wohnten. 1570 steht in der Höfener Chronik über den Burkhardtshof: „zu Elhardsweiler hauste nun Burkhard Schwarz und er war zugleich einer der 12 Richter vom äußeren Gericht, auf dem Sieberhof war kein Gebäude mehr und die Güter waren im Besitz verschiedener Winnender Bürger.“ 62
Im Laufe der Jahre wurde die Teichelleitung durch moderne Wasserleitungsröhren ersetzt und auch ein entsprechend neuer Vertrag wurde ausgehandelt in welchem vereinbart wurde, dass die Stadtgemeinde einen neuen selbstschließenden Brunnenstock aufzustellen und zu unterhalten habe. Von einer Beschränkung der Verbrauchsmenge ist nicht die Rede, auch ist in den Gemeindeunterlagen bis zum Jahr 1912 nichts über eine Beschwerde oder dergleichen in Bezug auf Wasserversorgung zu finden.
Da beide vertragschließenden Parteien 1743 in keiner Weise eine einseitige Übervorteilung beabsichtigen, gab es auch anhand der Vergrößerung der Einwohnerzahl noch des Viehes wegen, von der Stadtgemeinde keinerlei Beschränkung der abzunehmenden Wassermenge.
Erst mit dem Wunsch der Burkhardtshofer auch eine so genannte Hauswasserleitung besitzen zu wollen begann der Ärger.
Nach dem die Burkhardtshofer des Öfteren schon an die Stadtgemeinde Winnenden herangetreten waren und um die Herstellung einer Hauswasserleitung nachgesucht haben, 63 die dann letztmalig am 8. April 1912 abgelehnt wurde, haben sie sich am 12. Dez. 1912 an das k. Oberamt mit folgendem Brief gewandt.
Das hiesige Schultheißenamt möchte hiermit anfragen:
Wie viel Liter Wasserverbrauch wird pro Kopf und Tag für eine Ländliche Gemeinde berechnet.
Wird auch für das Rindvieh extra Wasserverbrauch berechnet?
Bitte das K. Bauamt diese Frage zu beantworten aus folgendem Grund.
Die Parzelle Burkhardshof will Hauswasserleitung einrichten.
Durch diesen Hof geht die Wasserleitung der Stadt Winnenden, daselbst ist ein Druckbrunnen an welchem laut Vertrag die Hofbewohner jederzeit ihr genügend Wasser holen dürfen. Es soll nun ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Die Stadt Winnenden verspricht den Burkhardtshofern, wenn sie auf ihre Kosten eine Kontrolluhr anbringen sowie die ganze Anlage selbst bauen, bekommen sie soviel Wasser ohne Wasserzins, was das Bauamt für das öffentliche
Wasserversorgungswesen per Kopf und Stk Vieh und Tag ansetzt, für den Mehrverbrauch soll Wasserzins bezahlt werden.
Burkhardshof zählt 30 Einwohner und besitzt 32 Stk. Vieh
Um Antwort bittet
Schultheißenamt
Kögel
Antwort
In ländlichen Gemeinden, wo die Vieh-Zahl selten mehr als 60 bis 70% der Einwohnehrzahl beträgt ist mit einem Wasserverbrauch von durchschnittlich 70 – 80 Liter pro Kopf und Tag zu rechnen.
In vorliegenden Fall übersteigt aber schon die Zahl des Rindvieh allein diejenigen der Bewohner so dass mit Errechnung des Wasserbedarfs für vorhandene Pferde Schweinen ein durchschnittlicher Wasserverbrauch pro Kopf in 24 Std mit 100 bis 120 Liter angesetzt werden darf.
Es wird sich also bei der Parzelle Burkhardshof um eine Wassermenge den höchstens 4 Kubikmeter zur Deckung des Bedarfs für Menschen und Vieh handeln.
In den Abzuschließenden Vertrag wäre genau anzugeben ob der vereinbarte Wasserzinsfreie Tagesverbrauch als Durchschnittszahl aus dem Winterjährlichen- halbjährlichen oder jährlichen Wasserverbrauch zu beachten ist.
Stuttgart den 27. Dezember 1912
i. V. Franz
Nun waren die Freunde einer eigenen Hauswasserleitung mit technischem Wissen ausgestattet um über diese von ihnen gewollte Wasserversorgungsangelegenheit mit dem Gemeinderat der Stadt zu verhandeln, wobei auf dem dortigen Rathaus folgende Personen anwesend waren.
Stadtschultheiß Schmidgall als Vorsitzender, die Gemeinderäte Krämer Dorn, Stadtbaumeister Scholl, Schultheiß Kögel von Birkmannsweiler, Anwalt Frank & 4 stimmberechtigte Einwohner vom Burkhardtshof.
Der Vorsitzende Bürgermeister Schmidgall setzte voraus:
Die Bürger von Burkhardtshof denen das Recht zusteht, aus der durch den Hof gehenden städt. Quellwasserleitung das nötige Wasser zu entnehmen, haben schon wiederholt den Versuch unternommen, für ihren Weiler eine Wasserleitung zu erhalten und sie glauben das Recht zu haben diese Wasserleitung an das städt. Röhrennetz anschließen zu dürfen.
Dieses Recht hat der Winnender Gemeinderat am 8. April bestritten.
Inzwischen ist nun abermals gebeten worden, es möge eine Vereinbarung herbeigeführt werden, die den Wasserbezug durch die Burkhardtsthöfer ermöglicht.
Die zur Verhandlung eingesetzte Kommission hat sich heute mit dem Ortsvorsteher von Birkmannsweiler, dem Anwalt vom Burkhardtshof und der Mehrheit der Stimmberechtigten Einwohner von dort im hiesigen Sitzungssaal zusammengefunden.
Nach Vortrag des Aktenmaterials durch den Stadtvorstand gab der letztere den Einwohnern von Burkhardtshof Gelegenheit, ihre Stellungnahme mündlich vorzutragen.
Sie erklärten dass sie ihrer Ansicht nach ein Recht zum Wasserbezug mittel Hauswasserleitung aus dem städt. Röhrenstrang haben, sie wünschen an die städt. Röhrenfahrt ihre Hauswasserleitung direkt anschließen zu dürfen, ohne ein Reservoir, einen Schacht oder einen Hydranten einbauen; der Wasserverbrauch des Hofs soll durch den Einbau eines Wassermesser ermittelt werden und sie wären bereit, dann Wasserzins zu zahlen, wenn der tatsächliche Verbrauch das Quantum übersteigen würde, das nach allgemeinen Grundsätzen vom Bauamt für das öffentliche Wasserversorgungswesen bei normalen Verhältnissen als ausreichend anzusehen ist.
Die Vertreter der Stadt konstatieren, dass ein Recht auf Anschluss einer Hauswasserleitung nicht anerkannt werde und dass es unter keinen Umständen gestattet werde, ohne das Vorhandensein eines Reservoirs den Anschluss an den Strang zu nehmen.
Der städt. Techniker redet dem Anschluss einer eigenen, vom hiesigen Hauptsammler weggehenden Leitung das Wort.
Nach vielfachen gegenseitigen Ausführungen und nach einer abgesonderten Besprechung der Burkhardtshöfer bringen diese vor:
Sie wollen in der Nähe der Quellstube ein Reservoir mit 30 bis 40 cbm Inhalt erstellen und von diesem Reservoir aus die Verteilungsleitung speisen, es würden die erforderlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke eingebaut und der Wasserverbrauch soll durch einen Wassermesser kontrolliert und das über den allgemeinen Verbrauch hinausgehenden Quantum der Stadt bezahlt werden.
die Kosten der Bauausführung übernehmen die Burkhardtshöfer, Anschluss an den städt. Hauptsammler wollen sie nicht.
Der Stadtvorstand führt noch aus, für den Fall dass auf dieser Grundlage eine Einigung erzielt würde, noch zu verlangen.
a die Entfernung des vorhandenen Brunnens und die Verzichtleistung auf einen solchen für alle Zeiten
b zu jedem weiteren Hausanschluss an das Verteilernetz die ausdrückliche Genehmigung des hiesigen, also Winnender Gemeinderats, einzuholen.
Diesem Verlangen stimmen die Bittsteller zu
Die weiteren Anregungen des Vorsitzenden.
Die Einwohner von Burkhardtshof sollen die Wasserleitung auf ihre Rechnung herstellen, und sich für das ihr zustehende Recht auf Wasserbezug durch den existierenden Brunnen von der Stadt abfinden lassen und Wasserzins in der Höhe wie die Einwohner der Stadt an die Stadtkasse zahlen, wird nicht akzeptiert
Damit war die Besprechung zu Ende und es werden die Vertreter der Stadt den Gemeindekollegien Vortrag erstatten.
Zur Urkunde
Kommission
Schmidgall
Krämer
Doll
Scholl 64
Die Quellfassung
65
Der Trennschacht und der daneben zu erstellende Hochbehälter.
Den 26. März 1913
§ 60
Die Verhandlungskommission der Stadtgemeinde Winnenden berichtet ihrem Gemeinderat über das Verhandlungsergebnis vom 17.2.1913 mit den Burkhardtshöfer
Das Ergebnis der am 17. Februar 1913 mit den stimmberechtigten Einwohnern von Burkhardtshof wegen Anschluss einer Hauswasserleitung an das städt. Wasserzufuhrgebiet gehabten Besprechung, wird bekannt gegeben.
Es entspinnt sich eine rege Meinungsäußerung, insbesondere werden die durch einen ev. Anschluss für die Stadt erwachsenen Nachteile gebührend beleuchtet.
Die Stadtgemeinde will den Einwohnern von Burkhardtshof zwar entgegenkommen, diese können aber nicht erwarten, dass sie die gleichen oder gar noch größere Vorteile und Vergünstigungen erhalten wie die hiesigen Einwohner.
Das von den Burkhardtshöfern an das K. Oberamt eingereichte Gesuch wird verlesen. Mit 9 : 3 Stimmen im Gemeinderat und unter Einstimmiger Zustimmung des Bürgerausschusses wird beschlossen:
1 Ein Recht der Burkhardtshofer auf Anschluss einer Hauswasserleitung an die städt. Röhrenfahrt nach wie vor nicht anzuerkennen.
2 Den Burkhardtshöflern, aber nur den derzeit vorhandenen 10 Anwesen, den Wasserbezug für eine Hauswasserleitung zu gestatten unter der Bedingung dass
a. der Anschluss der Leitung für den Hof am städt. Hauptsammler genommen wird;
b. zur Kontrolle der Wasserentnahme ein Wassermesser
im städt. Reservoir eingebaut wird.
c. der über 70 Ltr. pro Einwohner und Tag hinausgehende Wasserverbrauch von der
Teilgemeinde Burkhardtshof unter Zugrundlegung des jeweils in der Stadt
maßgebenden Preises ( derzeit 15 Pfg. pro cbm ) besonders zu bezahlen ist
d. die jeweils für die hiesige Stadtgemeinde maßgebenden Wasserbezugsbedingungen auch für den Weiler Burkhardtshof maßgebend sein sollen, dass also insbesondere die einzelnen Bewohner von dort alljährlich Wasserzins an die Stadt zum entrichten verpflichtet sind.
e der derzeit auf dem Hof vorhandene Druckbrunnen entfernt und auf das Vorhandensein eines solchen für alle Zeit verzichtet wird.
3 der Teilgemeinde Burkhardtshof für das ihr zustehende Recht zum Bezug von „genugsamen „ Wasser durch den vorhandenen Brunnen eine einmalige Abfindung in Höhe von 800,-M aus der Stadtkasse zu geben und die Abfindungssumme nach Entfernung des Brunnens und nach Inbetriebnahme der neuen Wasserleitung auszuzahlen.
4 Die Kosten des Wasserleitungsbaus und diejenigen der Unterhaltung der Anlage gehen zu Lasten der Burkhardtshöfer.
5 Das Anschlussprojekt bedarf der Genehmigung des hiesigen Gemeinderats.
6 Den der Stadtgemeinde in dem Schreiben an das K. Oberamt gemachten Vorwurf „man möchte Burkhardtshöfer übervorteilen weisen wir als gänzlich unberechtigt und unbegründet zurück; der Stadtgemeinde Winnenden genügt der bestehende zustand in jeder Hinsicht, die Burkhardtshöfer sollen eben, wenn sie eine „Übervorteilung“ seitens der Winnender befürchten, eine weiter Auseinandersetzung vermeiden.
7 Dem Königlichen Oberamt und dem Schultheißenamt Birkmannsweiler je Protokollauszug mitzuteilen.
Nach diesem unerfreulichen Ergebnis im Wunsch um eine eigene Hauswasserleitung zu erlangen, beraten die Burkhardtshofer in einer Teilgemeindeversammlung am 24.Juni 1913 über dieses Problem und kommen zu dem Schluss:
nach dem in fast allen Gemeinden der Nachbarschaft solche Hauswasserleitungen eingerichtet wurden und können die Bürger diese nicht hoch genug loben, auch eine eigene Hauswasserleitung zu bauen, denn Wassermangel war, Dank der nie versagenden Quelle oberhalb dem Hof noch nie.
Diese Quelle ist nun laut Vertrag vom 4. März 1743 gefasst und nach Winnenden geleitet, im Hof ist ein selbstschließender Druckbrunnen aufgestellt, wo wir jederzeit genügsames Wasser holen können.
Mehrere Male haben die hiesigen Bürger in den letzten Jahren an die Vertreter der Stadt Winnenden das Gesuch gestellt, es möge ihnen gestattet werden, dass sie ihren Bedarf an Wasser durch Hauswasserleitung empfangen.
Es haben auch Verhandlungen über diese Sache stattgefunden welche aber zurzeit noch nicht endgültig abgeschlossen sind.
Wir haben den Vertretern von Winnenden versprochen, die ganze Einrichtung auf unsere Kosten ausführen zu lassen und zu unterhalten.
Winnenden verlangte aber trotzdem dass wir den gleichen Wasserzins nach Winnenden bezahlen, den die Bürger von Winnender auch bezahlen.
Auf dies können wir nie eingehen.
Unser Hof besteht zurzeit aus 9 Familien mit 30 Einwohnern. Vermögen oder Schulden nennenswerter Art sind nicht vorhanden, Gemeindenutzungen gelangen nicht zur Verteilung.
Die Einwohner bestehen aus Kleinbauern, 1 Betrieb mit 30 morgen, die anderen mit 6 – 16 Morgen. Der Abmangel im Gemeindehaushalt wird durch eine Umlage von 20 % auf Grund und Gebäude gedeckt.
Die Vermögenslage der Einwohner ist so, dass die Schulden des einen Teil fast so viel beträgt, was der andere Teil an Kapital besitzt.
Den Bukhardtshöfern wurde bald klar, dass sie ohne fachliche Beratung hier nicht zu einem befriedigenden Ergebnis kommen würden. Sie ersuchten daher das Amt für das öffentliche
Wasserversorgungswesen um eine Stellungnahme.
Diese Stellungnahme lag am 7.3.1913 wie folgt vor
Wenn es sich im vorliegenden Fall um Neuregelung des derzeitigen Vertragsverhältnisses zwischen dem Weiler Burkhardtshof u. der Stadtgemeinde Winnenden handelt, so erscheint es von Grundlegender Bedeutung, dass die Einwohner von Burkhardtshof aus der Städtischen Leitung, ohne ihre Kosten genugsames Wasser zu empfangen haben.
Durch die, wie es scheint unentgeltliche Abtretung ihrer Quelle an die Stadt haben die Bewohner vom Burkhardtshof des dauernde Recht zum unentgeltlichen Wasserbezug aus der städtischen Leitung erworben.
Von einer einseitigen Übervorteilung kann hier nicht gesprochen werden.
Sinngemäß soll der im Vertrag vorkommende Wortlaut „genugsames Wasser“ soviel heißen als eine aller Bedürfnisse reichlich deckende Wassermenge.
Der Gedanke einer Einschränkung des Wasserverbrauchs auf den (Ölhardsweilerhof ) Burkhardtshof lag den vertragschließenden Parteien vollständig fern.
Auch die spätere Vereinbarung wonach das Wasser an einen von der Stadtgemeinde aufgestellten u. zu unterhaltenden selbstschließenden Brunnenstock zu entnehmen ist, dürfte hierin nichts ändern. Die Annahme eines durchschnittlichen Wasserverbrauchs von 70 Ltr. pro Kopf und Tag, wie solcher den bisherigen Verhandlungen zu Grunde gelegt wurde erscheint gerechtfertigt. Bei dem derzeitigen Zustand konzentriert sich die Wasserentnahme in der Hauptsache auf die wenigen Stunden des stärksten täglichen Verbrauchs.
Durch die Schaffung von Hauswasserleitungen im Burkhardtshof würde, ob dieselbe aus einem besonderen Zwischenbehälter, oder aus dem städtischen Hauptsammler gespeist werden, ein auch im Interesse der Stadt liegender Ausgleich zwischen Zufluss und Verbrauch geschaffen.
Aus welchem Grunde die Stadtgemeinde Winnenden sich weigert, ein dem bisherigen Verbrauch entsprechendes Wasserquantum von etwa 70 Liter pro Kopf und Tag künftighin an neueinzurichtende Hauswasserleitungen unentgeltlich abzugeben, ist vom technischen Standpunkt aus unanständig.
Die Kosten für die Instandhaltung des Brunnenstocks würden wegfallen und dafür, bei etwaiger z. Zeit unkontrollierbarem Mehrverbrauch an Wasser, entsprechende Einnahmen für die Stadt erzielt.
Gegen eine Beschränkung der Wasserabgabe für Hausleitungen auf die im Burkhardtshof z. Zeit vorhandenen 10 Anwesen ist nichts einzuwenden.66
Auf Grund dieses Gutachtens beraten und beschließen die Burkhardtshofer in der Teilgemeindeversammlung dass sie über das k. Oberamt beim k. Ministerium ein Gesuch um eine kostenlose Erarbeitung eines Plane und eines Kostenvoranschlages für ihr Vorhaben einreichen werden. 67
Unabhängig davon versuchen die Burkhardtshofer mit der Stadtgemeinde Winnenden zu einer Einigung zu kommen. Sie suchen darum nach, noch einmal dem Winnender Gemeinderat vortragen zu dürfen und hoffen dabei dass es diesmal zu einer für sie positiven Entscheidung kommt. Aber weit gefehlt.
Nachdem die Kommission unter Führung des Ortsvorstehers und des Burkhardtshofer Anwalts und einiger Bürger ihr Anliegen noch einmal vorgetragen hatten, beschließt der Winnender Gemeinderat dass sie an ihrer bisherigen Entscheidung nichts ändern werden, allein der Bauzuschuss werde von 800 auf 1500,-M erhöht. 68
Die darauf folgenden Diskussionen bei den Bewohnern im Burkhardtshof auf dieses Angebot war geprägt von Verärgerung über diese Haltung der Stadtgemeinde Winnenden, die ihrer Meinung nach ja für das Wasser aus der Burkhardtshofer Quelle, du nicht wie im Protokoll bezeichnet, bis heute nichts bezahlt hat und in Zukunft auch nichts bezahlen wird.
Dementsprechend harsch fiel auch die Beratung der stimmberechtigten Bürger am 8.7.1913 aus, indem zuerst vom Ergebnis der letzten Verhandlung mit der Stadtgemeinde informiert wurde. Mit dem so genannten Bauzuschuss von 1.500,-M wollen sie unser Wasser abkaufen.
Wir sollen auf unseren Brunnenstock verzichten, unsere Wasserleitung selbst bezahlen und nachher auch noch Wasserzins an die Stadtgemeinde zahlen. 69
Diesen Bedingungen können sie nie zustimmen und ihr Wasser verkaufen sie gar nicht, war der Tenor der Burkhardtshofer.
Sie haben der Stadtgemeinde erneut angeboten eine eigene Hauswasserleitung auf eigene Kosten herzustellen, 70 aber keinen Wasserzins zahlen. Auch darauf konnte keine Einigung erzielt werden.
Daraufhin beschlossen die stimmberechtigten Bürger folgendes:
1 durch das k. Oberamt einen Antrag bei der k. Kreisregierung einzubringen, dass die Angelegenheit auf dem Rechtsweg durch einen Rechtsspruch entschieden wird.
2 Sich zu den Kosten des Rechtsverfahrens zu verpflichten, fall der angetretene Weg nicht das richtige sein soll, das k Oberamt um nähere Weisung zu ersuchen
So haben die Burkhardtshofer Bürger beschlossen und durch ihre Unterschrift bekräftigt und bezeugt mit ihrer Unterschrift
Die stimmberechtigten Bürger
Frank Schwarz Frank
Kölz Rommel Schwarz
Von den Auseinandersetzungen der Stadtgemeinde Winnenden mit der Teilgemeinde Burk-hardtshof bekam auch die
Winnender Zeitung Wind, und obwohl es in der Zeit nicht üblich
war sich als Presse in einen kommunalen Streit einzumischen brachten sie am Montag, den 14.Juli 1913 den nebenstehenden Artikel
In einem Einschreiben vom 12.9.1913 teilt die Stadt Winnenden dem Anwalt Frank mit, dass sie gegen die Errichtung einer Hauswasserleitung der Burkhardtshöfer unter Wegleitung der von der Stadtgemeinde gefassten Stolpenhofquelle Einspruch erheben. Sie untersagen weiter jede Veränderung an der städt. Wasserversorgungsanlage 71 und begründen diesen Einspruch mit einem längeren Schreiben.72
Da nun die Angelegenheit vor der Kreisregierung kundig wurde bemühte diese sich um Information, deshalb ersuchte sie das k Oberamt mit der Prüfung auf wessen Grund und Boden die Quelle eigentlich liege, worauf ihr geantwortet wurde, dass die Quelle sich im Burkhardtshofer Eigentum befinde. 73
Innerhalb der Kreisregierung wird die Frage aufgeworfen ob die Teilgemeinde Burkhardtshof auf Grund des Vertrages von 1743, 74 den durch die Errichtung der Wasserleitung zu erwartenden Mehrverbrauch, überhaupt einen Anspruch hat.
Auf diese Einlassungen hin hat die Stadtgemeinde ihren schon früher gemachten Einspruch mit einem Beschluss vom 31.10.1913 § 226 bekräftigt.75
Diese Entscheidung hat die Burkhardtshöfer in ihrem Bestreben eine eigene Hauswasserleitung zu erhalten nicht gehindert, ganz im Gegenteil.
Nachdem nun ein Plan sowie ein Kostenvoranschlag für des Vorhaben vorliege haben sie am
18. November 1913 bei der königlichen Staatsregierung um einen Zuschuss für das Projekt nachgesucht, da die Arbeit als Notstandsarbeit ausgeführt werden soll. 76
Weiter haben die Stimmberechtigten Bürger beschlossen die Sache einem Rechtsanwalt zu übergeben und haben das Rechtsanwaltsbüro „Kraut & Dr. E Schrott & Gessler in Stuttgart Prozessvollmacht erteilt.
Am 3.1.1914 schreibt das Rechtsanwaltsbüro an das k. Oberamt.
Auf die Anfrage vom 30. Dezember betr. Wasserversorgung der Teilgemeinde Burkhardtshof teile ich ergebenst mit dass ich Namens der Teilgemeinde, die Stadtgemeinde nochmals aufgefordert habe der Teilgemeinde aus der Wasserleitung ein genügsames Wasserquantum unentgeltlich abzutreten, dass aber die Stadt Winnenden eine befriedigende Antwort nicht gegeben hat. Es wird nunmehr voraussichtlich alsbald die Klage beim hiesigen Landgericht erhoben werden.
Bei der Kreisregierung hegte man den Verdacht, der von der Stadtgemeinde unterstützt wurde, dass die Teilgemeinde Burkhardtshof entgegen der Forderung der Stadtgemeinde unerlaubt mit der Hauswasserversorgung beginnen könnte. Deshalb erließ sie am 25.11.1913 einen Erlass in welchem die Teilgemeinde schriftlich versicherte ihr Wasserleitungsprojekt erst nach dem Urteil des Zivilgerichts in Angriff zu nehmen. 77
In der Sache Wasserversorgung Burkhardtshof zeigte die Stadtgemeinde erstmals Anzeichen zu einer gütlichen Einigung.
Parallel zu den Wasserleitungsbemühungen versuchte die Teilgemeinde Birkmannsweiler, die momentan in Notstandsarbeit den Lauf des Buchenbaches verbessert, die Stadtgemeinde zu überreden ihren Anteil von der Markungsgrenze abwärts, also in Richtung Winnenden ebenfalls zu verbessern, denn dadurch könnte ein besseres Gesamtergebnis erzielt werden.
Dies lehnte die Stadtgemeinde jedoch aus finanziellen Gründen ab.
Rechtsanwalt Dr. Schrott hat in der Zwischenzeit bei der Zivilkammer des königlichen Amtsgerichts Klage erhoben mit dem Antrag für Recht zu erkennen.
„Die Beklagte hat der Klägerin für die von ihr geplante Hauswasserleitung aus der in dem Besitz der Beklagten befindlichen, auf einem Grundstück der Klägerin im Gewand Bronnhau, Markung der Klägerin, liegenden Quelle ein für die jeweiligen Bedürfnisse der Klägerin genügendes Wasser-Quantum, bis auf weiteres täglich 70 Ltr. pro Kopf der Einwohnerschaft der Klägerin und pro Stück Vieh, unentgeltlich abzugeben.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen“
Verhandlungstermin ist auf 21.d.Mts.anberaumt.
Darauf hat die Stadtgemeinde dem Herrn Rechtsanwalt Dr. Schneider in Stuttgart Prozessvollmacht erteilt. 78
Nun ist die Hauswasserleitungsangelegenheit der Burkhardtshöfer gerichtsmäßig geworden und es war abzuwarten bis ein entsprechendes Urteil gesprochen wird. Die Angelegenheit des Rechtsweges kostet trotzdem Geld, denn eine erste Anzahlung musste schon getätigt werden.
Für unsere Verhältnisse im Jahre 2010 kein allzu hoher Betrag mit 48,80 M
Bei einem Lohn von rund 2,-M pro Stunde sieht dies aber schon etwas anders aus
Das Landgericht versuchte recht schnell Knöpfe an die Sache zu machen und setzte auf den 30. April 1914 um 11,00 Uhr eine Vergleichsverhandlung im Landgericht an, zu dem die Stadtgemeinde
Den Schultheiß Schmidgall und die Räte Dobler, und Rupp zur Verhandlung abordneten. 79
Nach den Vorhandenen Unterlagen ist anzunehmen, dass bei dieser Vergleichsverhandlung nur Grundsätze festgelegt wurden.
Denn nun begann ein gegenseitiges Ringen irgendwo noch einen Zusatz im Vertrag unterzubringen der die eigene Position stärkt.
Im Herbst des Jahres 1914 war es dann soweit. Die Stadtgemeinde Winnenden unterzeichnete den vielfach ergänzten Vergleichsvertrag am 4. Oktober 1914..80
Vom Staatstechniker des öff. Wasserversorgungswesen wurde der Vertrag geprüft und bis auf den Punkt des einzubauenden Wassermessers keine Anstände gefunden hatte. Er war der Ansicht dass der Wassermesser, welcher die abgenommene Wassermenge festhalten sollte, sollten seiner Meinung nach beide Teile bezahlen. Nach entsprechender Verhandlung lehnte dies die Stadtgemeinde Winnenden ab und besteht darauf dass diese Kosten die Teilgemeinde Burkhardtshof allein zu tragen habe.
Am 10. Oktober 1914 unterzeichneten auch die stimmberechtigten Bürger von Burkhardtshof diesen modifizierten Vertrag. 81
Der Vergleichsvertrag
Abschrift
In der Rechtssache der Teilgemeinde Burkhardshof
Gegen
Die Stadtgemeinde Winnenden
Feststellung betreffend.
Wird folgender Vergleich geschlossen
§1
Die Stadtgemeinde Winnenden gestattet der Teilgemeinde Burkhardshof die Einrichtung einer neuzeitlichen Hauswasserleitung von der auf Markung Burkhardshof Gewann „Bronnhau“ gelegenen Quelle mit nachstehenden Beschränkungen.
§2
Die Teilgemeinde Burkhardshof erstellt einen eigenen Hochbehälter mit einem Höchstnutzraum von 60cbm und verpflichtet sich diesen Hochbehälter so anzulegen, dass eine Beeinträchtigung der Quelle, und der in unmittelbarer Nähe befindlichen sonstigen Einrichtungen der Wasserversorgungsanlage der Stadt Winnenden, ausgeschlossen ist.
§3
Die Zuleitung des Wassers nach dem Hochbehälter erfolgt in einer besonderen Leitung von dem bestehenden Quellschacht aus. In diese Leitung ist in einem direkt vor dem Hochbehälter anzulegenden besonderen Schacht ein Regulierschieber einzubauen, der so zu drosseln ist dass in den Hochbehälter des Burkhardtshofes eine Wassermenge von höchstens 120Liter pro Kopf der Bevölkerung in 24 Std. einlaufen kann. In Gegenwart von Vertretern beider Parteien ist die Drosselung vorzunehmen und sodann der Schieber sicher zu plombieren. Der Regulierschieberschacht muss einen verschließbaren Deckel erhalten. Jeder Partei ist ein Schlüssel auszufolgen.
§4
Der Burkhardtshof erhält bis zu einer Wassermenge von 85Ltr. pro Kopf und Tag im Jahresdurchschnitt gemessen das Wasser unentgeltlich, für den Mehrverbrauch ist der in Winnenden pro cbm übliche Wasserzins zu zahlen.
Zur Feststellung des Wasserverbrauchs ist in der Verteilungsleitung vom Hochbehälter nach dem Burkhardtshof an geeigneter Stelle ein Wassermesser einzubauen. Zu dem hierfür erforderlichen und ebenfalls verschließbar anzulegenden Schacht erhalten beide Parteien einen Schlüssel.
Der Stadtgemeinde Winnenden steht auf ihre Kosten das Recht zu, jederzeit nach vorheriger rechtzeitigen Benachrichtigung des Burkhardtshofes, den Wassermesser abzulesen.
Der Burkhardtshof ist berechtigt sich bei der Ablesung des Wassermessers durch 2 Mann auf seine eigene Rechnung vertreten zu lassen.
Als Grundlage für die Berechnung des etwa zu bezahlenden Wasserzinses gilt für das erste Jahr der Wasserentnahme die Einwohnerzahl vom Einwohnerzahl vom 1. Januar 1915; im übrigen ist jeweils der Bevölkerungszustand des 1. Juni des laufenden Betriebsjahres maßgebend. Die kosten der einwandfreien Feststellung der jeweiligen Einwohnerschaft geht zu Lasten der Teilgemeinde Burkhardtshof.
Beträgt die Zu bzw. Abnahme der Bevölkerung gegenüber dem letzten der Berechnung zu Grunde gelegten Stand 5 Personen oder mehr, so ist auch der in § 3 erwähnte Schieber neu einzuregulieren.
Im Brandfall ist der Burkhardtshof berechtigt, die Plombe am Regulierschieben zu entfernen und diesen ganz zu öffnen.
Die Stadtgemeinde Winnenden ist jedoch von dieser Maßnahme umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Nachregulierung Neuregulierung des Zulaufs ist für Rechnung des Burkhardtshofes unverzüglich wieder vorzunehmen.
§5
Der Burkhardtshof ist verpflichtet, etwaiges Überreich aus seinem Hochbehälter dem bestehenden Sammelschacht der Stadtgemeinde Winnenden ungeschmälert wieder zuzuführen. Der bisher bestehende Ventilbrunnen ist durch die Teilgemeinde Burkhardtshof von der Zuleitung nach dem Hochbehälter Winnenden abzutrennen. Der Brunnen und Zubehör und Trog ist Eigentum der Stadtgemeinde Winnenden. Die Teilgemeinde Burkhardtshof verzichtet für alle Zeiten auf das Vorhandensein des bisherigen Brunnens.
§ 6
Die Ausführung und Unterhaltung der neuen Wasserversorgungsanlagen für die Teilgemeinde Burkhardtshof ist Sache dieser.
Abgesehen von den in diesem Vergleich vorgesehenen Beschränkungen bleibt die Ausführung der Anlagen dem Ermessen der Gemeinde Burkhardtshof überlassen.
Anmerkungen: der Vergleichsvertrag der Gemeinden B. & W mit den Blau eingefügten Änderungen wurde mit den §§ 1 bis 6 am 5 bzw. 10 Dezember 1919 geschlossen.
§ 7
Die Prozesskosten sind verglichen.
§ 8
Gegenwärtiger Vergleichsvertrag ist in zweifacher Originalfassung zu unterzeichnen und in jeder Fertigung der Stadtgemeinde Winnenden und der Teilgemeinde Burkhardshof zu behänden.
Vorstehenden Vertrag anerkennen und bestätigen Winnenden den 5.Dezember 1919
Namens der Stadtgemeinde Winnenden:
Gemeinderat: t. Schmidgall; Alfr. Kreh; Haag; Schramm; Klöpfer; Wackenhut; Börner; Friedrichsohn; Westermayer.
Burkhardshof den 10. Dezember 1919:
Teilgemeinderat: t. Frank; Kölz; Schwarz; Rommel; Frank.
Für die Abschrift: Verwaltungsaktuar Kallenberg 82
Es galt nun diesen mit den jeweiligen Kommissionen ausgehandelten Vertrag zu ratifizieren, was in der Stadtgemeinde wohl keine Probleme bescherte. Im Burkhardtshof jedoch waren die Bürger nicht bereit diesen Vertrag zu unterzeichnen, da sie fürchteten bei der berechneten Menge von 85 Liter Wasser pro Kopf und Tag für die Übermenge Wasserzins bezahlen zu müssen.
Sie teilten dies in einem Schreiben dem k. Oberamt und dem Regierungsrat mit.
Schultheißenamt Birkmannsweiler den 5.3.1915
An das königliche Oberamt Waiblingen
Der Vergleichsvertrag zwischen Winnenden und Burkhardtshof ist jetzt von den Gemeinde-Kollegien von Winnenden unterzeichnet und ist jetzt den stimmberechtigten Bürgern von Burkhardtshof zur Unterzeichnung vorgelegt. Diese zögern aber wieder aufs Neue zu unterschreiben.
Sie sagen, es seien ja 2 von 8 Bürgern vorausmarschiert, die anderen getrauen sich nicht, diesen Vertrag zu unterschreiben, es könnten die 85 Ltr. pro Kopf und Tag nicht reichen, dann müssten sie Wasserzins zahlen und das tun sie nicht.
Die Leute sind vorsichtig
Zur Beurkundung Schultheißenamt
Kögel 83
Teilgemeinde Burkhardtshof den 9.3.1915
An den Regierungsrat
Ehrwürdiger Herr Regierungsrat
Die wahlberechtigten Bürger von Burkhardtshof beanstanden den beiliegenden Vertrag mit
85 Ltr. per Kopf und Tag, per Bevölkerung nicht zu unterzeichnen weil die Vielzahl immer die Einwohnerzahl übertrifft, zur Zeit 39 Einwohner davon 5 im Feld, 1 Pferd und 42 Stk. Vieh.
Darum bitten wir den Herr Regierungsrat um Ihr Gutachten vielleicht kann das staatliche Wasserbauamt hierüber Auskunft erteilen.
Hochachtungsvoll
Anwalt Frank
Zu bemerken wäre noch, dass zur Zeit der Wasser-Verbrauch mehr ist wie in früheren Jahren, und wenn wir der Sache gegenüber 100 Ltr. pro Einwohner wünschen so glauben wir nicht zu viel verlangt zu haben.
Der Regierungsbaurat Eisenlohr sagte, wenn die Viehzahl die Einwohner übersteigt, sei
90 Ltr. das Minimum. 84
Der um Hilfe angerufene Regierungsrat hatte unverzüglich das Bauamt des Staatstechnikers um eine Stellungnahme gebeten die unverzüglich erledigt wurde, lag sie doch dem königlichen Oberamt seit 1913 vor, und welches mit dem Satz endet:
„Das auf kostenfreie Abgabeverlangen der Einwohner von Burkhardtshof mit 100 Litern pro Kopf und Tag kann somit nicht als unbillig bezeichnet werden 85
Die Bürger von Burkhardtshof haben auf dieses Schreiben der Regierungsrates, für das sie sich untertänigst bedankten, das ihnen vom k. Oberamt zugegangen ist untereinander beraten und sind nun zu dem Schluss gekommen diesen Vertrag nicht anzuerkennen, wenn ihnen nicht die 100 Liter Wasser pro Kopfzugestanden werden, andernfalls solle das Gericht entscheiden. 86
Sie meinten dass sie ja nicht im Voraus riechen könnten wie sich der Viehbestand in Zukunft entwickeln würde. Aus diesem Grund wurde auf dem Winnender Rathaus noch einmal verhandelt, was aber kein Ergebnis brachte, da die Winnender nicht über 85 Ltr. pro Kopf und Tag hinausgingen.
Der Krieg nötigte der Landbevölkerung viele Belastungen auf. Das Heer benötigte Futtermittel für die Pferde und im Ort musste eine größere Menge Heu abgeliefert werden, welches manchen Bauern nötigte den eigenen Viehbestand zu verkleinern da das verbliebene Futter für das eigene Vieh nicht ausreichte. Auch die männliche Bevölkerung hatte zu leiden, wurden doch immer mehr Männer zum Heer einberufen und standen der eigenen Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung.
Diese Zustände veranlassten die Burkhardtshofer, die einstens beschlossenen hatten die Erdarbeiten für die Hauswasserleitung selbst auszuführen, auf eine entsprechen Anfrage des k. Oberamtes, diesem mitzuteilen während des Krieges das Vorhaben ruhen zu lassen. Es sind zur Zeit nur noch 4 stimmberechtigte Bürger zu Hause, wobei zwei davon alte Männer sind.
Sie reichten den notwendigen Antrag auf Fristverlängerung ein, um der kostenlosen Planung der Anlage nicht verlustig zu gehen, wenn sie nicht in drei Jahren erbaut sein wird.
Weiter teilen sie mit, dass sie nach dem Ende des Krieges die Verhandlungen mit der Stadtgemeinde Winnenden aufnehmen werden 87
Die Frist zur Herstellung der Wasserversorgungsanlage wurde letztendlich bis zum Jahre 1921 verlängert.
Vor Ablauf dieser Frist wurde mit der Stadtverwaltung eine Einigung erzielt, dann kamen die Burkhardtshofer Bürgen zusammen und entschieden sich , trotz der eingetretenen Teuerung mit
7 ja 1 Nein und 2 Stimmen Enthaltung
die Hauswasserleitung jetzt herzustellen. Auch über die Auftragsvergabe an den örtlichen Bauleiter wurde mehrfach dem Winnender Werkmeister Krämer das Vertrauen ausgesprochen 88
Diese Entscheidung teilte dann Schultheiß Kögel dem Amt für das Wasserversorgungswesen am 15.9,1921 mit.
Nach diesem Beschluss muss man wissen dass die Burkhardtshofer einstens beschlossen hatten die Grabarbeiten selbst durchzuführen, ging man mit Werkmeister Kögel daran die restlichen Arbeiten zu verakkordieren und zu vergeben.
Die Fa. Benz in Winnenden wurde mit den Rohrlegearbeiten beauftragt.
Die Maurerarbeiten erledigen die Maurer Rommel und Klöpfer im Taglohn.
Ausgeführt werden die Arbeiten im Winterhalbjahr 1921 – 1922. Der Gesamtaufwand der Arbeiten beläuft sich nach dem Gemeindehauptbuch 20/28 S 37 81.301,-Mark wozu noch die Kosten des Werkmeisters kommen.
Eine Besonderheit mit dem Auftrag an die Fa. Benz trat ein als die Inflation so sehr anstieg dass zwischen Angebot und Rohrlieferung eine Teuerung von 69,70 M/lfm auf 126,70 M /lfm eintrat. Diese Teuerung wurde vom Teilgemeinderat akzeptiert und in einer extra Vereinbarung (o. Datum) mit der Firma vereinbart.
Finanziert wurde die Maßnahme durch eine Schuldaufnahme von 55.553,-Mark die bei den Burkhardtshofener Bürgern Frank;
J. Schwarz;
K. Schwarz;
Kölz und
K. Frank
aufgenommen und mit 4 % verzinst wurde.89
Burkhardshof
Ges. Gemeinde Birkmannsweiler
Oberamt Waiblingen
Zusammenstellung:
Der Kosten der hiesigen Hochdruck-Wasser-Leitung mit Hausanschluss und Hydranten Anlagen, erstellt in den Jahren 1921-1922.
Installateur Benz in Winnenden für die gesamte Rohrlieferung und Verlegung der Haupt und Zuleitungen 68.854,- M
Die Grabarbeiten für die ganze Anlage wurde unentgeltlich geleistet -0-
Maurer und Steinhauerarbeit 2,040,- M
Sonstiges Baumaterial hierzu 1.920,40
1.594,-
195, -
959,-
31,-
330,-
450,
2000,-
190,-
34,50 ,
384, 55
150,80 6.471.55 M
Baum- Entschädigung 350,- M
Bauleitung noch nicht bekannt - o -
Summe: 81.303, 9o Mark
Aufgestellt: Burkhardhof, den 24.November 1922
Teilgemeinderat, Frank, Rommel, Schwarz, Kölz
Am 23. November 1922 haben die Bürger erneut beraten und kamen zu der Auffassung dass sie diesen Schuldenberg nicht den nachfolgenden Generationen überlassen könnten (gibt es da nicht was Aktuelles im Bund) und entschieden sich dafür, dass in einer ersten Rate 40.000,-M in einer freiwilligen Umlage erhoben werden soll, und zwar in folgender Art:
10% der Kosten auf 9 Haushaltungen 4.000,- M
40 % der Kosten auf 40 Köpfe 16.000,- M
50 % der Kosten nach dem Viehbestand 20.000,- M
Das ergibt auf die einzelnen Positionen
Pro Haushalt musste bezahlt werden 445,- M
Pro Person bis max. 5 Pers. je Haushalt 400,- M
Pro stück Vieh 500,- M 90
Über die Einkommen der Bürger in dieser Zeit sind im Allgemeinen und vom Burkhardtshof im Besonderen keine Unterlagen vorhanden. Es ist aber anzunehmen dass die Einkommen der Bürger (durch die Inflation) sie in die Lage versetzten ihren Verpflichtungen der Schuldabtragung gut nachkommen konnten
.
Diese Annahme wird bestärkt durch einen Beschluss der Ortsversammlung vom
12. April 1923 in welcher beschlossen wurde die Restsumme der Wasserleitung in Höhe von 18.642,- M einschließlich Zins umgelegt werden soll, und zwar wie im Verhältnis der ersten Umlage.
Diese Umlagekosten verursachten für die einzelnen Familien doch einen erheblichen Aufwand wie man an folgender Liste sieht:
Familie 1.Rate 2.Rate Summe Umlage
Adolf Frank 8.445,- 3.936,- 12.381,- M
Schwarz Johannes 5.045,- 2.352,- 7.397,- M
Schwarz Karl 5.445,- 2.538,- 7.983,- M
Hilt Karl 3.445,- 1.606,- 5051,- M
Kölz Karl 4.945,- 2.305,- 7.250,- M
Rommel Adolfs Wwe 4.545 2.119,- 6.664,- M
Rommel Eugen 1.645,- 768,- 2.413,- M
Vollmer Wwe 3.945,- 1.839,- 5.784,- M
Weber Wilhelm 2.545,- 1.187,- 3.732,- M
Umlagesumme 58.655,- M
Nach dieser Zusammenstellung wurden somit 72 % des Aufwands auf die Anlieger umgelegt. Der Restbetrag musste wohl die Teilgemeindepflege übernommen haben, denn anderes ist nicht bekannt.
Eine Kuriose Geschichte ist noch nachzutragen bei der die Geldverhältnissee, oder besser gesagt die Inflation, eine Rolle gespielt haben.
Winnenden den 15. Juni 1923
An das Anwaltsamt
Burkhardtshof
Im Anschluss die Akten der Quellwasserversorgung dort.
Für die örtliche Bauleitung erlaube ich mir, bei der heutigen
Geldentwertung, mit einer Entschädigung in Naturalien an sie
Heranzutreten & zwar in Höhe von 50 Stück Eiern.
Ich hoffe sie damit einverstanden & zeichne
Hochachtungsvoll
Karl Krämer
Bauwerksmeister
Winnenden
Entsprechend dieser Unterlagen wurden folgende Mengen an Rohrleitungen verlegt:
259,80 lfm. Muffendruckrohre 70 mm
91 Formstücke
94 Kupplungsstücke
2 Schieber
^ 3 Hydranten
3 Hydrantentrommeln
3 Schachtkappen
3 Blindstopfen
1 Reservoir Schachtdeckel
1 kupferner Einlaufseiher
1 Reservoir Schlüssel
1 Grundablass
2 Schlüssel für Hochbehälter
1 Hydrantenstandrohr
1 Standrohrhalter
1 Steckschlüssel
1 Satz Schachthaken
1 Wassermesser NW 70 mm
234,15 lfm Muffendruckrohre NW 40mm
1 Flanschenrohr
16 Anschlussstücke
27 Bogenstücke
6 Abzweigstücke
5 Hausanschlüsse 25 mm Durchmesser.
1 Hausanschluss 32 mm Durchmesser.
Dies waren die letzten Einträge bis zur Machtübernahme der Nationalsozialisten unter Adolf Hitler. Ab jetzt beginnen die Umfragen zum Zwecke der Rationierung von Baustoffen.
Damit soll erreicht werden vordringliche kriegswichtige Ziele vorrangig zu ermöglichen und die notwendigen Baumaßnahmen in den Gemeinden so gering wie möglich zu halten. Ein Großteil der Umfragen hat zu den Örtlichkeiten keinen Bezug.
Der erste Nachweis dass die Wasserleitung überhaupt noch existiert ist der Brief des staatlichen Gesundheitsamtes in Waiblingen vom 26.6.1956 an das Bürgermeisteramt Birkmannsweiler. In dem Schreiben wird angeführt dass die Quelle bakteriologisch nicht in einem einwandfreien Zustand sei.
Der bauliche Zustand und die Wartung der Quellfassung sind schlecht, eine umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung ist notwendig. Das Gewölbe der Brunnenstube ist Schadhaft, die Zutrittstüre ist undicht, die Verunreinigung des Quellwassers durch Oberflächenwasser ist daher jederzeit möglich. Außerdem ist die Reinigung erschwert, da kein Grundablass vorhanden ist.
Da das Überreich der Quelle in das Netz der Stadt Winnenden eingespeist wird, wird anheimgestellt, die Stadt Winnenden für die Instandsetzung zu interessieren, eine Zweitschrift dieses Schreibens daher beigefügt.
Bürgermeister Klöpfer macht die Stadt Winnenden in einem Schreiben vom 30.11.1956 darauf aufmerksam dass die notwendige Sanierungsmaßnahme Sache der Stadt Winnenden sei.
Am 27.5.1957 beginnt die Fa. Schief mit den Sanierungsarbeiten.
Am 1. Januar 1974 ging auch die bisher gelebte Selbständigkeit der Burkhardtshofer endgültig zu Ende.
Ab diesem Zeitpunkt gelten die Satzungen und Gebührenregelungen, auch für die Wasserversorgung der Stadt Winnenden. Ab diesem Zeitpunkt mussten die Burkhardtshöfer Bürger Wasserzins an die Stadt Winnenden zahlen. Welche Ironie, vorher hat man 10 Jahre darum gekämpft dass dies nicht eintritt und dann kommt so eine Verwaltungsreform und alles wird zunichte gemacht für was man einstens gekämpft hat.
Nun finden sich keine Unterlagen, bis zu dem Zeitpunkt als südwestlich des Weilers Burkhardtshof eine Mülldeponie eingerichtet werden soll, und trotz des Wiederstandes der Burkhardtshöfer auch eingerichtet und eröffnet wird. Anfänglich wird das Abwasser der Deponie über den Hambach dann von der eingerichteten Auffangstation mit Tankwagen abgeführt.
Über einen längeren Zeitraum wird dieser Transport zu teuer und der Landkreis entschließt sich die Deponie mit einem Kanal parallel zum Hambach an den Hauptsammler des Abwasserzweckverbandes Buchenbach anzuschließen.
Dies war die Gelegenheit den Burkhardtshof mit seinen Gebäuden an das Kanalnetz anzuschließen und den Bewohnern die Möglichkeiten zu bieten Spülaborte einzurichten ohne die Gruben teuer entleeren lassen zu müssen.
Gemeinsam mit dieser Kanalbaumaßnahme wurden vom Wasserwerk Winnenden parallel zum Kanal die 60 Jahre alten Wasserleitungen durch neue Rohre und Hausanschlüsse zu erneuert.
Auch der entlang der Hohle abfließende Grundablass und Überreich wurde in einem gesonderten Kanal dem Hambach zugeführt.
Bei dieser Sanierung ging man noch davon aus, dass die Quellwasserversorgung erhalten bleibt.
91
Die Überwachung der Eigenwasserversorgung brachte bei diesen Wiesenquellen, deren Fassung nicht sehr weit in der Tiefe angelegt war, immer schlechtere Ergebnisse und so blieb es nicht aus dass die Stadt Winnenden bzw. die Stadtwerke Winnenden die Wasserversorgung des Burkhardts Hofes an das städtische Wassersorgungsnetz, über eine Verbindungsleitung im Jahre 2007 an die Leitung zum Hochbehälter Stöckach, anschloss.
Wie schon gesagt, die Wasserversorgung ist doch in den Besitz der Stadt Winnenden gekommen.
Wahrscheinlich hat sich der Kampf trotzdem gelohnt, wenigstens 50 Jahre lang Wasser für Mensch und Tier keinen Wasserzins bezahlen zu müssen.
Auch Birkmannsweiler musste sich mit der Unterbringen der durch die Siegermächte verursachten Völkerwanderung auseinandersetzen und Wohnraum für Vertriebene schaffen. Dieser Zuwachs an Menschen im Ort mussten mit Trinkwasser versorgt werden. Diese Maßnahmen erfolgten alle nach Ende des zweiten Weltkrieges und sind sicher besser dokumentiert als das Vorherige und waren nicht mehr Ziel meiner Forschung.
Bedanken möchte ich mich in erster Linie bei Frau Dr. Sabine Reustle Stadtarchivarin die mich in allen Fragen unterstützt und beraten hat, auch die Mitarbeiter der Stadtwerke Winnenden haben mir alle Hilfen zukommen lassen derer ich bedurfte, das gleiche trifft auf die Stadtverwaltung zu. Bedanken möchte ich mich auch bei der Bevölkerung für die Unterstützung durch Bilder und Informationen, denn ohne Erzählungen von Zeitzeugen wäre diese Schrift nicht so vielseitig geworden.
Ich hoffe mit der Niederschrift der Wasserversorgung der ehemaligen Gemeinde Birkmannsweiler und dem Teilort Burkhardtshof ein Werk geschaffen zu haben an welchem man nachlesen kann wie unsere Vorfahren um eine ordentliche Versorgung mit Trinkwasser für Mensch und Vieh Kämpfen mussten.
Alle erforderlichen Unterlagen stammen aus dem Fundus des Stadtarchives Winnenden und dem Staatsarchiv in Ludwigsburg.
Birkmannsweiler Juli 2013 Hans Kuhnle.