Niedergeschrieben von Hans Kuhnle
Der Büttel schellt aus in Birkmannsweiler
Von 1899 – 1915
Umschlagseite:
An diesem Buch haben bekannt gemacht:
I Alt Ludwig Andrä geb. 2. Mai 1833
II Ernst Andrä geb. den. 11. März 1862
III Immanuel Andrä geb. den 8. Oktober 1868
Den 15. Mai 1899
Diejenige Schuldner welch leider Gemeindepfleger pro 1898/99 mit Bezahlung der Steuer, Schulgeld und dergleichen noch in Rückstand sind werden dringend aufgefordert ihre Schuldigkeiten innerhalb 10 Tagen zu entrichten, andernfalls müssten dieselben vorgeladen oder Zahlungstermin erteilt bzw. Zwangsvollstreckung angeordnet werden.
Den 19. Mai 1899
Auf Grund des Reichsgesetzes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass bei einem Ausbruch der Geflügelkohlme auf gleicher Weise wie bei sonstigen Viehseuchen innerhalb 24 Stunden bei der Ortsregulierungsbehörde nach diesem Ausbruch vom Geflügelbesitzer Anzeige zu machen ist, die Unterlassung dieser Anzeige ist mit Geldstrafe von 10 bis 150 ,-Mark bedroht.
Den 29. Juni 1899
Es ist Gelegenheit geboten die Feldfrüchte gegen Hagelschlag zu versichern, da nach der Profizeihung heuer wider häufig Hagelschlag stattfindet, so wird die Versicherung dringend angehalten um so mehr der Staat hierzu Beiträge leistet, zu entgegennehmen der Versicherungsangelegenheit ist als Agent Andreas Schüßler in Winnender Anstalt, welcher mehr Belehrung erteilt.
Den 1. Juli 1899
Diejenigen Feuerwehrmänner welche sich nach 25 jähriger Dienstzeit um das Feuerwehrwehrdienstehrenzeichen bewerben wollen haben sich innerhalb 8 Tagen bei dem Feuerwehrkommandanten zu melden.
Den 1. Juli 1899
Da nunmehr an der neuen Steuer pro 1899-bis 1900 drei Monate verfallen sind so werden sämtliche Steuerpflichtige aufgefordert den verfallenen Betrag zu bezahlen, andernfalls der Gemeindepfleger seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann.
Den 12.Juli 1899
Nach dem die Steuerkapitalen der neu eingeschätzten Gewerbeteilen der pro 1. April 1899 durch das Bezirkssteueramt festgesetzt sind ist das Ergebnis vom 4. Juli Monats an 21 Tage lang auf dem Rathaus öffentlich zur Einsicht aufgelegt.
Einsprachen gegen dasselbe sind in dieser Zeit bei dem Ortsvorsteher vorzubringen.
Den 21 Juli 1899
Die Witwe des Johannes Bihlmaier hier ist willens ihre sämtliche Liegenschaft als Wohnhaus, Scheuer mit Garten, Acker, Wiese, Weinberg, Waldungen hiesiger und Winnender Markung samt den vorhandenen Ernteertrag und sind die Kaufschillinge zahlbar an Kauferzieler.
Liebhaber wollen sich am nächsten Montag mittags 1 Uhr auf dem Rathaus einfinden.
Auf wiederholt erhoben Beschwerde wird hiermit bekannt gemacht, dass die Besitzer von Schaden machendem Geflügel namentlich Enten störend und schadenersatzpflichtig sind.
Der Feldschütz ist beauftragt schadenlaufende Enten einzufangen und den Besitzer derselben zur Bestrafung anzuzeigen.
Den 27. Juli 1899
Johannes Bihlmaier Witwe hat verkauft:
Wohnhaus Scheuer und Garten um 4.000,-M
3 Ar 64qm Acker hinter dem Dorf 163,-M 45 pfg/qm 8. Ar 96qm Garten in Streichgärten 300,-M 33fg/qm
3 Ar 27qm in Gemeindewiesen um 50,-M 15 pfg/qm
10 Ar Acker zwischen den Wengert 500,-M 50 pfg/qm
9 Ar 66 qm im Steinland um 420,-M 43 pfg/qm 9 Ar 71qm Acker in Sauäcker 351,-M 36 pfg/qm
8Ar 4qm Acker in Hofäcker um 250,-M 31 pfg/qm
8 Ar 59 qm Acker allda um 260,-M 30 pfg/qm
9 Ar 54 qm Acker in Langenäcker um 250,-M 25 pfg/qm
17 Ar 85 qm Wiesen in Sumpfäcker um 400,-M 22 pfg/qm
10 Ar 5qm zwischen den Bächen 200.-M 20 pfg/qm
13 Ar 76qm Baumgut in der Klinge 500,-M 35 pfg
8 Ar 40qm in Kreuzwiesen um 250,-M 30 pfg/qm
8 Ar 18qm in dito 270,-M 33 pfg/qm
4 Ar 94qm Einberg im Stühle um 263.-M 53. pfg/qm
3 Ar 92 qm Baumacker im Gereut 120,-M 31. pfg/qm
10 Ar 5 qm Acker in Mühläcker um 390,-M 39 pfg/qm
16 Ar 49qm Acker um 651,-M 39 pfg/qm
Σ165 Ar 5 qm
ferner sind zum Verkauf ausgeboten
6.Ar 47qm Land in Brühläcker
16 Ar 66qm Acker in Wennacker
7 Ar 91qm Acker in Stolpenhof
2 Ar 89qm Baumacker in Stolpenhof
23 Ar 54qm Acker in Stolpenhof
9 Ar 27qm Acker allda
11 Ar 37 qm wiesen zwischen den Bächen
15 Ar 71qm in Bäuerleswiesen
37 Ar 62 qm Wiesen in Herrenwiesen.
9Ar 13qm zwischen den Bächen
11 Ar 22qm Weinberg Stolpenhof
5 Ar 40q Weinberg in Stühle
19 Ar 71 qm Wald beim Staatl. Ulrichbrunnen
10 Ar 86qm Acker in Sieberhof.
Dies Liegenschaft kommt morgen Mittag 1 Uhr auf dem Rathaus zum II mal in Aufstreich samt dem Ernteertrag zum Verkauf wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 24 August 1899
Nachdem die Grundsteuer Einschätzung per 1899 durch die Bezirkssteuerschätzungskommission vollzogen ist, ist Ergebnis von heute an 21 Tage lang auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt. Einsprachen hiergegen können in dieser Zeit vorgebracht werden.
Den 7 September 1899
Wilhelm Grotz als Bevollmächtigter der Theresia Schweiger geborene Bihlmaier aus Amerika ist willens zu verkaufen.
4 Ar 96qm Acker in Gemeindewiesen
7 Ar 82qm Acker in Bürgäcker
8 Ar 2qm in obere Bürgeräcker
8 Ar 81qm im Stolpenhof
5 Ar 99qm Wiese in Bronnenwiesen
7 Ar 41qm und1 Ar 86 qm Wiese in Benzwiesen
17 Ar 11qm willkürlich gebauter Acker im unteren Schnarrenberg
Markung Winnenden.
12 Ar, 32 qm Wiese zwischen den Bächen.
Zahlbar in 6 Jahreszielen,
Liebhaber wollen sich morgen Mittag um 1 Uh auf dem Rathaus einfinden.
Den 15 September 1899
Wilhelm Grotz als Bevollmächtigter der Theresia Bihlmaier geb. Bihlmaier verkauft:
7 Ar 82 qm Acker in Bürgäcker 216,- M 28 Pfg/qm
8 Ar 81 qm Acker im Stolpenhof um 240,-M 27 Pfg/qm
5 Ar 99 qm Wiese in Bronnenwiesen um 110,-M 18 Pfg/qm
7 Ar 41 qm und 1 Ar 84 qm in Benzwiesen 150,-M 16 Pfg/qm
6 Ar 57 qm Wiese zwischen den Bächen 100,-M 15 Pfg/qm
12 Ar 32 qm Wiesen all der noch nichtverkauft und kommen morgen Mittag um 1 Uhr auf dem Rathaus zum zweiten und letzten mal in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 16. September 1899
Den nächsten Montag in der Zeit von morgens 9 Uhr bis abends 6 Uhr findet die freiwillige
Visitation der Maße und Gewichte durch den Eichmeister Mann aus Schorndorf auf hiesigem Rathaus statt.
Die gewerbetreibende werden aufgefordert ihre Maße und Gewichte zur Buchvolierung vorzuzeigen.
Den 26 Oktober 1899
Nach einer Bekanntmachung des Ministeriums werden die Steuerschuldner aufgefordert etwaige gemachte Teilzahlungen an ihren Jahresschulden durch Vorlegung von Löschquittungen noch vor eintritt des Bürgerlichen Gesetzbuchs welches am 1. Januar 1900 in Kraft tritt geltend zu machen. Würde solches nach dem 1. Januar1900 nur noch mit größeren Kosten möglich ist.
Näheres hierüber ist am Rathaus öffentlich angeschlagen, worauf sämtliche Beteiligte besonders aufmerksam gemacht wurden.
Den 24. November 1899
Nachdem nunmehr die Steuer pro 1899 umgelegt ist wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Staatslasten der hiesigen Gemeinde beträgt 1477,-Mark und kommt auf 1 Mark Staatssteuer, Amtsschaden 0,48 Mark Gemeindeschaden 2,65 Mark.
Die Steuerpflichtigen werden daher dringend aufgefordert die zu 2/3 anfallenden Streuer alsbald zu bezahlen, damit die Gemeindepflege in den Stand gesetzt wird ihren Steuerleistungen nachzukommen.
Den 28. November 1899
Die Ergänzungswahl des Gemeinderats findet am Samstag den 9 Dezember d. J. von morgens 8 bis 11 Uhr auf dem Rathaus statt.
Aus dem Gemeinderat treten heuer aus:
Sonnenwirt Haller und der 1897 auf zwei Jahre gewählte Gemeinderat Pfuderer mit Los ist abgegangen Gemeinderat Schwarz, die austretenden Männer wieder gewählt werden..
Es sind somit 3 Mitglieder zu wählen 2 auf sechs Jahre 1 auf 2 Jahre, wollen derjenige welcher den wenigsten Stimmen erhält auf 2 Jahre als gewählt zu betrachten ist.
Die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang auf dem Rathaus öffentlich aufgelegt und sind Einsprachen gegen dieselben in dieser Zeit vorzubringen.
Den 9. Dezember 1899
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Gemeinderats wurden mit Stimmenmehrheit als Gemeinderat gewählt:
a auf 6 Jahre
Schmid Pfuderer mit 48 Stimmen
Sonnenwirt Haller mit 40 Stimmen
b auf 2 Jahre
Johannes Kögel 22 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten
Christan Rommel 17 Stimmen
Ludwig Schäfer 14 Stimmen.
Dies Wahlergebnis wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Einsprachen gegen die Wahl innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorsteher oder dem Oberamt vorzubringen sind, nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nur noch gegen die Person der Gewählten erhoben werden.
1900
Den 12. Januar 1900
Nach einer Anzeige des Gemeindepflegers ist ein großer Teil der Steuerpflichtigen mit der anfallenden Steuer pro 1899 bis 1900 im Rückstand und ist daher der Gemeindepfleger nicht in der Lage seinen Verpflichtungen vornehmlich der Lieferung an die Oberamtspflege nachzukommen, es ergeht daher an die Steuerpflichtigen die dringende Aufforderung die verfallene Steuer zu bezahlen um nicht genötigt zu werden unliebsame Zwangsmaßnahmen einleiten zu müssen.
Den 12. Januar 1900
Zum Zwecke der Anlegung der Militärstammrolle für das Jahr 1900 werden hierzu alle im Jahr 1881 geborene jungen Männer sowie diejenige Militärs nach den Jahrgängen 1879 bis 1880 über deren Militär Geschäft noch nicht entscheiden werden aufgefordert in der Zeit vom 15 Januar bis 1. Februar zur Aufnahme in die Militärstammrolle bei dem Ortsvorsteher zu melden.
Den 5. Februar 1900
Aus der Verlassenschaft des Gottfried Vollmer Witwe wurde Verkauft
1 Wohnhaus mit Garten um 821,-M
18 Ar 95 qm Baumwiese im Häldele um 400,-M 21 pfg/qm
7 Ar 04 qm Acker u Wiese beim Wehr um 300,-M 42 pfg/qm
noch zu verkaufen ist
11 Ar 45 qm Buchenwald beim Sankt Ulrichbrunnen
und kommt morgen den Mittwoch Mittags 1 Uhr auf dem Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
den 24 Februar 1900
zum Zwecke der Austeilung von 9 Feuerwehrdienstehrenzeichen sowie zu einem gemeinschaftlichen Kirchgang als am Geburtsfest seiner Majestät des Königs haben den Feuerwehleuten der ersten 2ten und 3 ten Zuges mit Helm und Gurt morgens hier um 9 Uhr auf dem gewöhnlichen Sammelplatz anzutreten.
Den 28. Februar 1900
Die Musterung der diesjährigen hiesigen Militärpflichtigen findet am 15. März d. J. morgens
8 ½ Uhr auf dem Rathaus in Winnenden, die Loosziehung sämtlicher Militärpflichtigen des ganzen Oberamtsbezirks am 19. März auf dem Rathaus in Waiblingen statt.
Gesuche zur Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse sind daher unverzüglich einzubringen und zu begründen.
Den 7. März 1900
Am 12. April d. J. findet in Winnenden die staatliche Rindviehschau mit Prämierung Statt.
Den 20. März 1900
Diejenigen Gewerbetreibende welche in ihrem Gewerbebetrieb eine Änderung wünschen haben solche noch vor dem 1. April schriftlich oder mündlich, bei dem Ortsvorsteher anzumelden.
Diejenigen Besitzer von Schweinen, welche wünschen dass ihre Schweine zum Zweck der Verhütung der Rotlaufkrankheit impfen lassen wollen, haben sich im Laufe dieses Monats bei dem Ortsvorsteher zu melden.
Den 30. März 1900
Diejenige welche vom 1. April d.J. im Besitz eines über drei Monate alten Hundes sind haben solche in der Zeit vom 1. bis 15 April bei dem Ortsvorsteher anzuzeigen und die Steuer von je 8 Mark zu entrichten.
Diejenigen Hundebesitzer welche an Neujahr einen Hund versteuert haben, am 1.April aber nicht mehr im Besitz eines solchen sind haben denselben in der Zeit vom 1, bis 15 April beim Ortsvorsteher abzumelden andernfalls ist dieser Hund auch für das nächste Geschäftsjahr zu versteuern.
Den 6. April 1900
Das Verzeichnis über die Viehaufnahme zum Zweck der Beiträge an die Leutralkasse ist von heute an 6 Tagen lang auf dem Rathaus zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufgelegt, An Beiträgen sind heuer zu entrichten
Für ein Kalb 10 pfg
Für ein 15 pfg
Für ein Reichvieh 40 pfg
Den 16. April 1900
Nachdem mit dem 1.d.Momats das Rechnungsjahr abgelaufen ist, werden jegliche Restposten mit Steuer, Schulgeld namentlich Schulgeld nachgefordert noch im Laufe dieses Monats mit dem Gemeindepfleger vollständig anzurechnen um nicht womöglich Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
Den 16. April 1900
Friedrich Bauer Schneider.verkauft.
2 Ar 63 qm Land hinter dem Dorf um 320,-M 1,21 M/qm
12 Ar Baumgärten im Gereut um 642.-M 54 pfg/qm
3 Ar 96 qm Baumacker Holzberg und
5 Ar 22 qm wiese zwischen den Bächen
zusammen verkauft um 360,-M 39 pfg/qm
kann auch abgesondert verkauft werden und kommt am nächsten Mittwoch mittags 1 Uhr auf dem Rathaus in Aufstreich wogegen Liebhaber eingeladen werden.
Den 4. Mai 1900
Morgen vormittag von 8 Uhr an findet die Aufnahme der Capitalien der Dienst und Berufseinkommen zur Versteuerung statt, diejenigen welche solches anzugeben haben sollen sich auf dem Rathaus einfinden, schriftliche Tarife sind ebenfalls dort abzugeben.
Den 1.Juni 1900
Das Kelterdach soll umgedeckt und teilweise erneuert werden, wozu die Gemeinde die nötigen Materialien liefert, Anwohner die hier Arbeit, wollen sich innerhalb 3 Tagen bei dem Ortsvorsteher oder Gemeindepfleger melden.
Den 1. Juli 1900
Diejenigen Männer welche nunmehr 25 Jahre lang dienste unserer Feuerwehr geleistet haben und sich um das Feuerwehrdienstehrenzeichen bewerben wollen haben sich innerhalb 3 Tagen bei dem Ortsvorsteher zu melden.
Den 21. August 1900
Am nächsten Freitag usw. alles weitere nicht lesbar....?
Den 11. September 1900
Die Stelle eines Ortssteuerbeamten und Amser. hier, ist durch freiwilligen Rücktritt des bisherigen Beamten erledigt. Es werden daher Bewerber um diese Stelle aufgefordert sich innerhalb 2 Tagen bei dem Ortsvorsteher oder einem Mitglied des Gemeinderats zu melden.
10.Oktober 1900
Diejenigen Gebäudebesitzer welche eine Änderung im Brandversicherungsanschlag, sowie Klasseneinteilung ihrer Gebäude, nebst diejenige welche Umbauten oder Zubehörden errichtet haben und Einschätzung derselben wünschen werden aufgefordert dies längstens innerhalb acht Tagen bei dem Ortsvorsteher anzumelden.
Nachdem nunmehr an der neuen Steuer sechs Monate verfallen und nur wenige ihre Verbindlichkeiten nachgekommen sind, weshalb der Gemeindepfleger seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommen kann, es werden daher sämtliche Steuerpflichtigen aufgefordert die bis jetzt verfallenen Steuerbetrag zu bezahlen, dies glaubt man umso mehr erwarten zu dürfen da heuer die finanziellen Verhältnisse der Steuerzahler nicht ungünstig erscheinen.
19. November 1900
Die Besitzer von Bäumen an der Strasse nach Winnenden, Schorndorf und Buchenbach, werden aufgefordert dieselben gegen die Straßenseite so auszuästen dass über den Nebenwegen ein Raum von acht Fuß, über der Fahrbahn ein solcher von dreizehn Fuß frei gesellt wird, wer dieser Aufforderung im Laufe dieser Woche nicht nachkommt hat zu gewärtigen dass solches auf seine Kosten ausgeführt wird.
Den 29 November 1900
Nachdem nun die Haushaltungszettel für die Volkszählung sowie für die Viehzählung ausgegeben sind wird hiermit bekannt gemacht, dass jeder Haushaltungsvorstand gesetzlich verpflichtet ist diese Zettel am Vormittag des 1. Dezember gewissenhaft so auszufertigen und bereit zu halten, dass solche nachmittags durch die Zähler abgeholt werden können,
Am nächsten Mittwoch den 5, Dezember findet die Wahl eines Bezirksabgeordneten für den Oberamtsbezirk Waiblingen, für den hiesigen Wahldistrikt auf hiesigem Rathaus statt.
Die Wahlhandlung beginnt morgens 10 Uhr und wird abends 7 Uhr geschlossen. Als Wahlvorsteher ist bestellt Gemeindepfleger Haller als Stellvertreter Gemeinderat Kögel, anhand über die Verbindlichkeiten der Wahl ist öffentlich angeschlagen worauf die Wähler aufmerksam gemacht werden.
Den 3.Dezember 1900
Am Donnerstag den 15.d.Mon. von morgens 8 bis 11 Uhr auf dem Rathaus statt
Was stattfindet, wurde nicht aufgeschrieben, angenommen wird eine Gemeinderatswahl.
Auszutreten hat die ältere Hälfte.
Johannes Bihlmaier Schreiner
Ludwig Schäfer
Gottlob Rommel Burkhardshof.
Ausgetreten ist der gewählte Gemeinderat Johannes Kögel
Und sind somit zu wählen 3 Mitglieder auf 4 Jahre und ein Mitglied auf 2 Jahre
Die Wählerliste ist von morgen an 8 Tage lang zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus aufgelegt und sind Einsprachen in dieser Zeit gegen dieselben vorzubringen.
Den 12. Dezember 1900
Nachdem bei der letzten Abgeordnetenwahl keiner der Kandidaten die Hälfte der abgegebenen
Stimmen erhalten hat, so wird am nächsten Dienstag den 18. d. Mon. Eine Stichwahl zwischen
Herrn Stefan Villinger in Waiblingen und
Herrn Gemeinderat Benz in Winnenden statt.
Die Wahlhandlung ist vormittags um 10 Uhr auf hiesig. Rathaus und wird abends um 7 Uhr geschlossen. Als Wahlkommission funktionieren die gleichen Personen wie bei der ersten Wahl, auch finden hierbei die gleiche Wahleinrichtungen statt, Stimmen welche nicht auf einen der genannten Personen erkennen, sind ungültig.
Ergebnis hierüber ist öffentlich angeschlagen.
Den 14. Dezember 1900
Die auf morgen den Samstag anberaumte Ergänzungswahl des Bürgerausschusses wird hiermit in Erinnerung gebracht, und werden die Wähler aufgefordert ihre Wahlpflicht recht zahlreichen Gebrauch zu machen, da gibt’s zu anmerken dass die austretenden Mitglieder
Gottlob Rommel und Ludwig Schäfer
sich ausgesprochen haben die Wiederwahl nicht annehmen zu wollen, dieselben können daher nicht gewählt werden.
Den 15. Dezember 1900
bei der heutigen Bürgerausschusswahl haben nach den Wahlberechtigten nicht die nötige Anzahl abgestimmt, es wird daher ein weiterer Wahltermin auf heute Nachmittag 1 bis 2 Uhr anberaumt mit dem Bemerken dass nach Ablauf dieser Frist die Wahl ohne Rücksicht auf die abgegebenen Stimmen für gültig erklärt wird.
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Bürgerausschusses wurde mit Stimmenmehrheit
gewählt auf 4 Jahre
Johannes Kögel ledig
Johannes Bihlmaier Schreiner
Karl Schwarz Burkhardshof
auf 2 Jahre.
Wilhelm Schwarz
Zeugen und einsprachen gegen die Wahlhandlung oder die gewählten sind innerhalb 8 Tagen bei dem Oberamt oder dem Gemeinderat vorzubringen.
Den 24. Dezember 1900
Nach der Steuerumlage pro 1. April 1900 – 1901 erfolgt ist wird bekannt gemacht dass solche beträgt.
Auf 1 Mark Grundkataster 3,9 pfg
Auf 100 Mark Gebäudekataster 11,7 pfg
Auf 1 Mark Gewerbekataster 3, 9 pfg
Auf 1 Mark Katastersteuer 48 pfg
Gemeindeschaden 2 Mark 67pfg
Den Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
auf 100 Mark Umlagekataster 24 pfg
An dieser Steuer nur weniger bezahlt, es ergeht daher die Aufforderung an die Steuerpflichtigen die verfallenen Steuern unverwillt zu bezahlen damit der Gemeindepfleger in dem Steuergesetz wird seinen Zahlungen nachzukommen.
Den 31 Dezember 1900 + 1901
Die gesetzlichen Bestimmungen wonach das schießen in der Neujahrsnacht bei strenger Strafe verboten ist, werden hiermit in Erinnerung gebracht.
1901
Den 2. Januar 1901
Anna Schraag beziehungsweise deren Ehemann Wilhelm Buchholz in Winnenden ist Willens zu verkaufen
9 Ar 9 qm Acker in Sumpfäcker
Liebhaber wollen sich morgen Abend 6 Uhr in der Sonne hier einfinden.
Den 11. Februar 1901
Friedrich Braun ist Willens nachbeschriebene Liegenschaften zu verkaufen.
Zahlbar in 6 Jahreszielen.
9 Ar 41 qm Acker in Gemeindewiesen
16 Ar 56 qm in unteren Hageläcker
2 Ar 75 qm im Hanfland
25 Ar 48 qm in Wiesenäcker
16 Ar in Hofäcker
10 Ar 85 qm im Gereuth
15 Ar 40 qm in Furthwiesen
Liebhaber wollen sich morgen Abend 7 Uhr in der Krone hier einfinden.
Den 14. Februar 1901
Die Heilanstalt Winnethal beabsichtigt durch den hiesigen Ort eine Wasserleitung zu führen, dieselbe soll an dem oberen Ende des Orts auf der nördlichsten Seite der Straße bis zur Linde und von da an über die Straße der sogenannten Schmalzgasse entlang über den Feldweg unter den Hofäckern bis in die Winnenderstraße geführt werden, angrenzende Grundbesitzer welche glauben gegen diese Bauausführung Einsprache erheben zu können haben solches innerhalb dieser Woche schriftlich bei der Ortsbehörde vorzubringen und zu begründen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Den 15 Februar 1901
Friedrich Braun Wwe. hier hat nachstehende Liegenschaften verkauft. Zahlbar in 6 Jahreszielen.
9 Ar 41 qm Acker in Gemeindewiesen
16 Ar 56 qm in unteren Hageläcker um 465 M 28 pfg
9 Ar 41 qm in Gemeindewiesen um 231 M 25 pfg
25 Ar 48 qm in Wiesenäcker um 920 M 36 pfg
16 Ar in Hofäcker um 550 M 34 pfg
10 Ar 85 qm im Gereuth um 400 M 37 pfg
noch nicht angekauft sind
2 Ar 75 qm im Hanfland
15 Ar 40 qm in Furthwiesen
und kommen am nächsten Montag Mittags 1 Uhr auf dem Rathaus im öffentlichen Aufstreich wozu weitere Liebhaber eingeladen werden.
Den 22 Februar 1901
Die Besitzer von Obstbäumen an der Straße Winnenden Schorndorf werden aufgefordert die Äste in der Nähe des Telegraphendrats so zu beseitigen dass zwischen denselben und dem Telegraphendraht ein freier Raum von 60 cm stattfindet Nichteeinhaltung dieser Aufforderung hat die folge dass solches durch das Telegrafenamt ausgeführt wird. Termin 14 Tage.
Den 30. März 1901
Am Freitag den 12. April d.J. mittags 1 – 3Uhr findet auf dem Rathaus die Wahl eines Ortsvorstehers statt, die Wählerliste ist vom 2. bis 10. April je einschließlich auf dem Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt, Einsprachen gegen dieselbe, sind innerhalb dieser Zeit, also vor Ablauf des 10 April bei dem Gemeinderat anzubringen.
Wahlberechtigt sind sämtliche in der Gemeinde wohnhaften männliche Personen welche das Gemeindebürgerrecht besitzen, 25 Jahre alt sind und irgend eine Steuer zur Gemeindekasse bezahlen. Die Wahlhandlung beginnt um 1 Uhr und wird um 3 Uhr geschlossen, jeder Wähler hat einen Stimmzettel in die Wahlurne abzugeben, auf welchem nur einen Stimme verzeichnet ist. Die Wahl erfolgt aus Lebensdauer.
Den 8 April 1901
Die Waldfeuerordnung verwirkt das Anmachen von Feuer im und in der Nähe von Waldungen sowie das Rachen von Zigarren und aus unbedeckten Tabakspfeifen in denselben, verboten ist und vormacht bei Strafandrohung jedermann verpflichtet ist Anzeige zu machen, wird mit dem Anfügen, dass die Feuerwehr verpflichtet ist in vorkommenden Fällen die erforderliche Hilfe zu leisten, in Erinnerung gebracht.
Die Liste über die Viehaufnahme ist von heute an 6 Tage lang öffentlich aufgelegt, Einsprachen sind in dieser Zeit vorzubringen.
Den 14. Mai 1901
Diejenigen welche mit der Gemeindepflege auf den ersten April noch nicht abgerechnet haben und noch mit der Bezahlung von Steuer, Schulgeld und dergleichen im Rückstand sind, werden dringend aufgefordert solches unverzüglich zu tun.
Den 25. Mai 1901
Nach Beschluss des Gemeinderats ist die Wahl eines Teilgemeindepflegers für den hiesigen Ort vorzunehmen, dieselbe findet am Mittwoch den 5. Juni von morgens 6 bis 9 Uhr im Rathaus statt. Wahlberechtigt sind alle hier wohnenden Bürger welche das 25 Lebensjahr zurückgelegt und irgend eine Steuer an die Gemeindekasse bezahlen, die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang zur Einsicht im Rathaus aufgelegt.
Bemerkt wird dass heute von dem Gemeinderat zum Gesamtgemeindepfleger Johannes Kögel Gemeinderat gewählt wurde.
Den 5. Juni 1901
Bei der heutigen Wahl eines Teilgemeindepflegers wurde mit Stimmenmehrheit gewählt Johannes Kögel Gemeinderat, Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl sind innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorsteher oder Oberamts einzubringen, nach Ablauf obiger Frist kann die Gültigkeit der Wahl nur wegen gesetzlicher Mängel in der Person des gewählten angefochten werden.
Den 22. Juni 1901
Am nächsten Mittwoch vormittags von 10 Uhr an ist der Herr Bezirksgeometer von Schorndorf auf dem Rathaus hier beschäftigt, wer irgend einen Wunsch oder Anliegen in dieser Sache hat, wolle solches an diesem Tag vorbringen.
Die gleiche Bekanntmachung ist erfolgt am 6. Mai 1902.
Den 26. Juni 1901
Das sammeln von Lindenblüten an der Linde oben im Ort und im Kirchweg ist bei Strafe verboten.
Den 29. Juni 1901
Mittags 1 Uhr kommt der verstorbenen Maria Schrag ihre sämtliche Liegenschaft zum Verkauf.
Wohnhaus und Scheuer
6 Ar 98 qm Acker in Brühläcker,
6 Ar 42 qm Acker in Sauäcker
11 Ar 75 qm Acker in Schnarrenberg
9 Ar 2 qm Wiese in Erlenwiesen
wozu Liebhaber auf das Rathaus eingeladen sind
Den 4. Juli 1901
Herr Kaufmann Fink in Winnenden als Bevollmächtigter für Wilhelm Schrag hat verkauft der Maria Schrag ihr
Wohnhaus verkauft zu ( oben im Dorf 63/3) 500,-M
Scheuer verkauft zu 350,-M
6 Ar 98 qm Acker in Brühläcker, zu 291,-M 42 pfg
6 Ar 42 qm Acker in Sauäcker zu 50,M 32 pfg
11 Ar 75 qm Acker in Schnarrenberg zu 152,-M 13 pfg
9 Ar 2 qm Wiese in Erlenwiesen zu 180,-M 20 pfg
und kommt Samstag Mittags 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich, wozu Liebhaber eingeladen werden
Am gleichen Tag Samstag den 6 Juli
Gottlob Rücker im Burkhardshof ist Willens zu verkaufen sämtliche Liegenschaften und zwar sein Wohnhaus samt Gärten (heute Burkhardshof 12 )
2 Ar 8qm Gras und Baumgarten im oberen Sengärten
9 Ar 25 qm Baumwiesen in Pelzplatz
18 Ar 75 qm Acker in Langengewand
25 Ar 75 qm Baumwiese in Eichholz
15 Ar 17 qm in Grund und Haldenwiesen
22 Ar 45 qm Acker in der Halde
23 Ar 55 qm Acker im kurzen Gewand
13 Ar 42 qm Acker in Langenäcker
8 Ar 76 qm Wiese in Stolpenhof
und kommen am nächsten Samstag Mittags 2 Uhr auf dem Rathaus hier zum Verkauf wozu Liebhaber eingeladen werden.
Bekanntmachung am 12 Juli 1901
Gottlob Rücker in Burkhardtshof hat verkauft
18 Ar 75 qm Acker im Langen Gewand um 500,-M 27 pfg
15 Ar 17 qm Wiese in Grund u Haldenwiesen um 400,-M 26 pfg
8 Ar 76 qm Wiese im Stolpenhof um 211,-M 24 pfg
noch nicht angekauft ist
1 das Wohnhaus mit Garten
2 Ar 8qm Gras und Baumgarten im oberen Sengärten
9 Ar 25 qm Baumwiesen in Pelzplatz
25 Ar 75 qm Baumwiese in Eichholz
22Ar 45 qm Acker in der Halde
23 Ar 55 qm Acker im kurzen Gewand
13 Ar 42 qm Acker in Langenäcker hiesiger Markung und kommen am nächsten Montag Mittags 1 Uhr im Rathaus hier im Aufstreich zum Verkauf wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 12 Juli 1901
es wird hiermit bekannt gemacht dass Gemeinderat Johannes Kögel das Amt des Gemeindepflegers für die hiesige Gemeinde hat und sind künftig alle Zahlungen und Forderungen in Betreff der Gemeinde an denselben zu entrichten.
Den 19 Juli 1901
Gottlob Rücker in Burkhardtshof hat verkauft.
Sein Wohnhaus mit 2 ar. Garten um 500,-M
18 Ar 75 qm Acker im Langen Gewand um 570,-M 30 pfg
15 Ar 17 qm Wiese in Grund u Haldenwiesen um 400,-M 26 pfg
8 Ar 76 qm Wiese im Stolpenhof um 211,-M 24 pfg
9 Ar 25 qm Baumwiesen in Pelzplatz um 120,-M 13 pfg
25 Ar 75 qm Baumwiese in Eichholz 300.-M 12 pfg
22 Ar 45 qm Acker in der Halde um 401.-M 18 pfg
23 Ar 55 qm Acker im kurzen Gewand um 300,-M 13 pfg
13 Ar 42 qm Acker in Langenäcker um 302,-M 23 pfg
und kommen am nächsten Montag Mittag 1 Uhr zum zweiten und letzten Mal im Rathaus hier in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
Bekanntmachung
Am nächsten Mittwoch den 31 Juli d. J mittags 1 Uhr werden im Rathaus hier cirka 2 bis 3 Zentner altes Zeitungspapier einst Staatsanzeiger im Aufstreich gegen Barzahlung verkauft wozu Liebhaber eingeladen werden.
Bekanntmachung den 3 August 1901
Nachdem nunmehr an der Steuer 1901/02 6 Monate verfallen sind, und nur wenige ihrer Verbindlichkeit nachgekommen sind, so werden hiermit sämtliche Steuerpflichtigen dringend aufgefordert den entsprechenden Zahlungen zu leisten damit der Gemeindepfleger in Stande ist seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Den 9. August
Die Schweinebesitzer des Bezirks werden darauf aufmerksam dass in den Monaten August und September noch Nachimpfungen gegen Schweinerotlauf vorgenommen werden können, die Anmeldung der Tiere zur Nachimpfung hat innerhalb 3 Tage beim Schultheißenamt zu erfolgen. Grund noch besonders darauf hinzuweisen dass bei einem Anfall von 20 Impfungen die öffentliche Impfung in der Regel billiger zu stehen kommt als die private.
Nach dem die Steuerkapitale der in ihrem Bestandveränderten Gebäuden in der Gemeinde hier durch das Bezirkssteueramt festgestellt sind, wird das Ergebnis dieser Einschätzung
21 Tage lang vom 13. August bis 2 September 1901 zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt.
Der Eigentümer oder Nutznießer eines Gebäudes steht bezüglich des Steueranschlags desselben das Recht der Beschwerde zu. Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung vorbringen wollen sind an das K. Steuerkollegium zu richten und längstens bis zum 5 September d.J. bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung schriftlich anzubringen.
Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderecht nach sich.
Den 26. August 1901.
Am nächsten Mittwoch den 28. d. M. findet im Schullokal hier von nachmittags 6 Uhr an durch den Oberamtsarzt die alljährliche Impfung statt, wozu die Eltern und Vormünder mit ihren pflichtigen Kindern ordnungsgemäß zu erscheinen haben.
Den 3. September
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass das Laufen in den Weinbergen durch unberechtigte Personen oder Kinder ohne Aufsicht bei Strafe verboten ist, Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.
Auf Anordnung des K. Oberamts betreffend die Auffindung von Luftballons sind die näheren Bestimmungen und Belehrungen hierüber öffentlich angeschlagen.
Den 4. September 1901
Nachdem die Berichtigung der Ortsgrund und Gefällesteuerkataster auf 1. April 1901 und die Festsetzung des Betrags in der Gemeinde hier durch das Bezirkssteueramt betreffend die Grund, Gebäude und Gewerbesteuer stattgefunden hat, so wird das Ergebnis vom 7 September bis22. September zur Einsicht der Beteiligten in dem Ratszimmer aufgelegt sein.
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung vorbringen wollen sind an das K. Steuerkollegium zu richten, und längstens bis zum 30. September bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung schriftlich anzubringen.
Den 9 August 1901 und Am 25. August 1902
Diejenigen Gebäudebesitzer welche wegen baulicher Veränderungen Neubauten oder sonstigen Gebäuden eine Neueinschätzung ihrer Gebäude zur Gebäudebrandversicherung wünschen, werden hiermit aufgefordert dies spätestens bis zum 1. Oktober vor dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Den 9. September
Wer Weinbergschütz werden will kann sich im Laufe dieser Woche bei dem Schultheißenamt melden.
Den 10. September 1901 und 9. September 1902
Die Urliste über die Auswahl der Geschworenen und Schöffen ist von heute an eine Woche auf dem Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aufgelegt.
Einsprachen gegen dieselbe wegen Aufnahme unberechtigter oder Weglassung berechtigter Personen sind in dieser Zeit schriftlich oder mündlich vorzubringen.
Den 19, September 1901
Am nächsten Mittwoch findet die oberamtliche Visitation in der Gemeinde hier statt hierbei ist jedem Gemeindeangehörigen frei gestellt ihre Anliegen oder Beschwerden von 11 bis 12 Uhr schriftlich oder mündlich anzubringen.
Den 3. Oktober 1901
Nach dem an der Steuer jetzt 6 Monate verfallen sind und nur wenige ihre Schuldigkeit nachgekommen wird, so werden die Steuerschuldner dringend aufgefordert ihre verfallene Schuldigkeit zu entrichten damit der Gemeindepfleger in Stande ist seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Da die Grabarbeiten zu der Wasserleitung hinter dem Ort bei den Hofäcker und Hanfländer jetzt beginnt so werden die Besitzer aufgefordert dort ihre Anwanden womöglich abzuräumen.
Den 22. Oktober
Die Bäume an der Straße gegen Lehnenberg und gegen Schorndorf sind innerhalb 14 Tagen vorschriftsmäßig auszuasten.
Den 30. Oktober
Die Besitzer von Enten werden aufgefordert dieselben eingesperrt zu halten diejenigen welche im Buchenbach angetroffen werden sind strafbar.
Den 31. Oktober 1901
Diejenigen Lehrherren welche einer Innung nicht angehören haben alle ihre Lehrlinge spätestens bis 1. Dezember d. J. bei der Handwerkskammer in Stuttgart anzumelden.
Anmeldezettel können von der gewerblichen Vereinigungen oder von dem Bureau der Kammer unentgeltlich bezogen werden die Unterlassung der Anmeldung ist strafbar.
Den 1. November 1901
Die Herbstkontrollversammlung findet am Samstag, dem 23. November in der Turnhalle in Winnenden statt. Näheres hierüber ist öffentlich angeschlagen.
Diejenigen Steuerschuldner welche im Rückstand sind mit Bezahlung ihrer verfallenen Steuer, werden dringend aufgefordert ihre Schuldigkeit zu entrichten da sonst der Gemeindepfleger nicht im Stande ist seine Verbindlichkeiten nachzukommen.
Den 28. November 1901
Friedrich Hartmann Bauer hier, verpachtet seine sämtliche Liegenschaften auf 6 Jahre.
Liebhaber hierzu wollen sich am nächsten Samstag mittags 1 Uhr im Rathaus hier einfinden.
Nach dem die Steuerumlage pro 1. April 1901/1902 erfolgt ist wird hiermit bekannt gegeben dass solche beträgt, bei einer Mark Grundkataster
Staatssteuer 3,9 pfg
Bei 10,- M Gewerbekataster 4,7 pfg
Bei 1,- M Gewerbekataster 3,9 pfg
Amtsschaden auf 1,-M Staatssteuer 49,84 pfg
Gemeindeschaden auf 1,-M Staatssteuer 2,-M 65 pfg
Beiträge zur landwirt. Berufgenossenschaft
Auf 100,-M Umlagekataster 1,-M 45 pfg
Da an dieser Steuer nur weniges bezahlt ist ergeht an die Steuerpflichtigen hiermit die Aufforderung die verfallenen Beträge unverweilt zu entrichten.
Den 2. Dezember 1901
Nach den Bestimmungen des Gesetzes findet die Ergänzungswahl des Gemeinderats hier am Samstag den, 14. Dezember d.J. von morgens 8 bis 11 Uhr im Rathaus statt abgelaufen ist die Zeit des Austritts
1. bei Jakob Klöpfer und bei dem auf 2 Jahre gewählten Gemeindepfleger Kögel
diese können wiedergewählt werden, ferner ist für Andreas Haller ein weiteres Mitglied auf 2 Jahre zu wählen, es sind somit 3 Mitglieder zu wählen, 2 auf 6 Jahre und i auf 2 Jahre und ist derjenige der in dritter Abstufung die wenigsten Stimmen erhält als auf 2 Jahr gewählt zu betrachten, die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang zu jedermanns Einsicht im Rathaus aufgelegt, Einsprachen gegen dieselben sind in dieser Zeit vorzubringen, die Versäumnis dieser Frist zieht für den in der Wählerliste nicht aufgenommenen der Verlust des Stimmrechts für die betreffenden Wahlhandlung nach sich.
Den 13. Dezember 1901
Die auf morgen von 8/11 Uhr anberaumte Gemeinderatswahl wird hiermit in Erinnerung gebracht mit dem Anfügen dass Gemeinderat Jakob Klöpfer eine Wiederwahl nicht mehr annimmt.
Den 14. Dezember 1901
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Gemeinderats wurden mit Stimmenmehrheit gewählt als Gemeinderat auf
a auf 6 Jahre Gemeindepfleger Kögel mit 54 Stimmen
b und Ludwig Schäfer mit 28 Stimmen
c auf zwei Jahre Jakob Klöpfer Stiftungspfleger mit 18 Stimmen
weitere Stimmen erhielten
Johannes Kögel ledig 13 Stimmen
Wilhelm Grotz 12 Stimmen
Ludwig Andrä 10 Stimmen
Wilhelm Schwarz Weber 9 Stimmen
Robert Krauter 8 Stimmen
Die übrigen Stimmen zersplitterten sich.
Dies Wahlergebnis wird mit den Anträgen bekannt gemacht dass einsprachen gegen diese Wahl innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorsteher oder dem K. Oberamt anzubringen sind, nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nur noch gegen die Person des Gewählten erhoben werden.
1902
Den 7. Januar 1902
Zum Zweck der Anlegung der Militärstammrolle für das Jahr 1902 werden diejenigen im Jahr 1882 geborenen jungen Männer sowie diejenigen von den Jahrgängen 1880 und1881, über deren Militärpflicht noch nicht entschieden ist aufgefordert sich in der Zeit von 15 Januar bis 1. Februar zur Aufnahme in die Militärstammrolle bei den Ortsvorsteher zu melden. Die Versäumnis dieser Frist ist strafbar.
Den 20. Januar 1902
Morgen kommt aus dem Gemeindewald zum Verkauf
1 Raumeter eichene Roller und
13 lose Buchen neues und Forchenes Reis
Zusammenkunft mittags 1 Uhr oben in der Hohlgasse.
Den 4. Februar 1902
Das herbeiführen von 4 Raumeter Holz aus dem Gemeindewald für die Gemeinde wird morgen Vormittag um 9 Uhr im Rathaus verakordiert.
Liebhaber sind hierzu eingeladen.
Bekanntmachung am 24. Februar 1902
Im Stall bei Mathäus Schwarz hier ist die Maul und Klauenseuche ausgebrochen.
Es wird darauf hingewiesen dass die Unterlassung oder Verspätung der Anzeige von Seuchenfällen mit einer Bestrafung, sondern auch den Verlust der Entschädigung für an Maul und Klauenseuche gefallenes Rindvieh zur Folge hat.
Am 25. Februar morgens 8 Uhr
Der Auftrieb von Wiederkäuern und Schweinen auf den am 24. d.M. in Schwaikheim und auf den am, 26. d.M. in Endersbach stattfindenden Viehmarkt aus der hiesigen Gemeinde ist verboten.
Den 3 März
Der Auftrieb von Vieh und Schweinen aus hiesiger Gemeinde auf den am nächsten Mittwoch in Winnenden stattfindenden Viehmarkt ist von K. Oberamt verboten.
Den 3. März 1902
Das fahren über die Wiesen des Mathäus Klöpfer und Friedrich Schwarz im Eichholz gegen die Holzwiesen ist bei Strafe verboten, ebenso ist das Fahren im Hausweg über die Brühlwiesen bei weichem Boden verboten der Feldschütz ist beauftragt schadenfahrende zur Anzeige zu bringen.
Den 5. März
In Höfen ist die Maul und Klauenseuche ausgebrochen.
Am Samstag den 11 April d.J. vormittags 9 Uhr findet in Waiblingen auf dem Städt. Wasen eine Staatliche Bezirkrindviehschau statt, zugelassen wurden Zuchttiere des rothen und Fleckviehs
a Farren sprungfähig mit 2-6 Schautafeln
b Kühe erkennbar tragend oder milchgebend
Diejenigen welche sich um Preise bewerben wollen haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau dem K. Oberamt unter Benützung der von dieser zu beziehenden Anmeldescheine anzumelden und zu der angegebenen Zeit auf dem Musterungsplatz aufzustellen, Farren müssen mit Nasenring versehen sein der Termin zur Anmeldung ist der 31. März d.J.
Den 8.März 1902
Zur Verhütung weiterer Verbreitung der Maul und Klauenseuche ist das Viehertreiben von Rindvieh und Schweinen im Hausierhandel im Oberamtsbezirk Waiblingen bis auf weiteres verboten.
Unter Hinweisung auf die Bestimmungen des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1844 und der deutschen Verordnung vom 22 November 1888 ergeht hiermit an die Militärpflichtigen oder deren Angehörigen, welche wegen Beärgerlichen Verhältnissen Zurückstellung oder Besonierung vom Militärdienst beanspruchen, die Aufforderung ihre Ansprüche so zeitig geltend zu machen, dass dieselben noch vor der Musterung geprüft werden können, dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, dass bei der Aushebung Militärpflichtiger zum Termin mit einjähriger Dienstzeit die Häuslichen Verhältnissen nicht maßgebend sind und dass Gesuche um vorzeitige Entlassung im aktiven Dienst befindliche Mannschaften nur dann Berücksichtigung finden könne , wenn die zur Begründung vorgebrachten Verhältnisse erst nach der Aushebung eingetreten sind.
Den 12. März
Maria Braun Tochter der verstorbenen Barbara Braun verkauft ihr Wohnhaus und Garten oben im Dorf dort ( heute Nr.128 Schneider Andrea) Liebhaber sind auf Morgen Mittag 1 Uhr in das Rathaus eingeladen.
Den 14. März
Der auf Dienstag den 18 d.M. fällige Viehmarkt in Backnang ist wegen der Maul und Klauenseuche zur Abhaltung ist von dem K. Oberamt dort verboten.
Den 22. März
Die Lieferung von 60 Mtr (cbm )harten Straßensteinen für die Gemeinde wird am nächsten Montag morgens 8 Uhr im Rathaus verakordiert wozu Übernehmer eingeladen werden.
Den 25 März 1902
Waldfeuerlöschordnung wird hiermit bekannt gemacht nach derselben ist das Anmachen von Feuer in und in der Nähe von Waldungen sowie das Rauchen von Zigarren und unbedeckten Tabakpfeifen bei Strafe verboten.
Wer einen Waldbrand wahrnimmt hat wenn die sofortige Unterdrückung des Brandes nicht gelingt so schnell als möglich dem Ortsvorsteher der nächsten Gemeinde Anzeige zu machen.
Holzhauer und Waldarbeiter haben, wenn sie im Wald verdächtigen Rauch oder einen Brand wahrnehmen sogleich mit geeignetem Werkzeugen dahinzueilen und den Brand zu unterdrücken suchen, auch hat zur Hilfeleistung die Feuerwehr in der bestimmten Stärke auszurücken, die Hilfsmannschaften haben mit Äxten, Sägen, Schaufeln Feldhacken Rechen und Löschbesen abzugehen, das nähere hierüber ist am Rathaus öffentlich angeschlagen.
Den 31. März 1902
Diejenigen welche am 1. April d.J. im Besitz eines über 3 Monate alten Hundes sind, haben denselben in der Zeit von 1 bis 15 April bei dem Ortssteueramt hier anzuzeigen und die Steuer von 8 .-Mark zu entrichten.
Diejenigen Hundebesitzer welche im Vorjahr einen Hund versteuert haben, am 1. April aber nicht mehr im Besitz eines solchen sind, haben denselben in der Zeit vom 1. bis 15 April bei dem Ortssteueramt abzumelden, andernfalls ist dieser Hund auch für das nächst Etatsjahr zu versteuern.
Die Maul und Klauenseuche hier ist vom K. Oberamt als erloschen erklärt worden
Den 4. April 1902
Das Viehaufnahme und Umlageverzeichnis ist von heute an 6 Tage lang zu jedermanns Einsicht im Rathaus aufgelegt, umgelegt und zu entrichten sind von
1 Pferd 10 pfg
1 Stk Vieh 20 pfg.
Das herbeiführen von 19 Zementröhren von Winnenden hierher für die Gemeinde wird morgen mittag um 12 Uhr im Rathaus verakordiert, Liebhaber sind eingeladen.
Diejenigen Lehrmeister welche einen Lehrling zur Prüfung anmelden wollen, haben solchen alsbald bei dem Vorsitzenden der Prüfungskommission Herrn Lehrmeister Schaupp in Winnenden anzuzeigen,
Den 5. April 1902
Die Kontrollversammlung der Militärmannschaften des Bezirks findet am Dienstag den 22,d.M. nachmittags 4 ½ Uhr in der Turnhalle in Winnenden statt, das nähere hierüber ist öffentlich angeschlagen.
Da die Steuer und Abgaben vom Jahr 1901/ 02 ganz zur Zahlung verfallen sind, werden sämtliche Steuerpflichtigen welche mit der Bezahlung noch im Rückstand sind aufgefordert ihre verfallenen Schuldigkeiten alsbald zu entrichten.
Den 2. Mai 1902
Diejenigen welche mit der Bezahlung von Steuern Schulgeld und dergleichen an die Gemeindepflege hier noch im Rückstand sind werden dringend aufgefordert ihre Schuldigkeiten alsbald zu entrichten.
Den 10. Mai 1902
Am nächsten Montag morgens um 7 Uhr hat sämtliche Feuerwehr mit voller und blanker Ausrüstung auszurücken. Entschuldigungen können nur in äußerst dringenden Fällen angenommen werden, von 8 Uhr an findet dann die Wahl der Führer und des Kommandanten statt.
Den 15 Mai 1902
Am nächsten Dienstag morgens 8 Uhr kommt der Bezirksagent für die Hagelversicherung Julius Häußler von Winnenden in das Rathaus hier, diejenige welche ihre Feldfrüchte gegen Hagelschlag versichern wollen, erhalten von demselben gerne Belehrungen und Auskunft hierüber, und wollen sich dieselben um diese Zeit im Rathaus einfinden
Den 22 Mai Amtsblatt Nr. 75
Die Bekanntmachung der Handwerkskammer Stuttgart betreffend die Regelung des Lehrlingswesens, wurde den hiesigen Meistern und Lehrherren die Lehrlinge ausbilden und halten das bezügliche Amtsblatt zur Kenntnisnahme durch den Amtsdiener übergeben sowie durch Aushängung dieser Bekanntmachung zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Den 10. Juni 1902
Das sammeln von Erdbeeren durch Kinder in den Weinbergen ist verboten.
Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.
Den 12. Juni 1902
Die Herstellung eines Betonweges vom Rathaus bis zur Kirche mit teilweiser Pflästerung soll im Submissionsweg vergeben werden der Kostenvoranschlag beträgt
Für Betonierarbeit 387.-M
Für Pflasterarbeit 150,-M
Die Übernehmer wollen ihre Angebote bis längstens am nächsten Montag morgens 8 Uhr im Rathaus abgeben woselbst die Bedingungen und Kostenvoranschlag zur Einsicht aufliegen.
Den 14 Juni
Am nächsten Dienstag den 17. d. M. nachmittags halb 6 Uhr findet im Schullokal die alljährliche Impfung durch Herrn Oberamtsarzt statt, wobei die Eltern oder Vormünder mit ihren pflichtigen Kindern zu erscheinen sind.
Den 21. Juli 1902
Da an der neuen Steuer nun 4 Monate zur Zahlung verfallen sind, werden sämtliche Steuerpflichtigen aufgefordert eine der Zeit entsprechende Zahlung an den Gemeindepfleger zu leisten, damit derselbe im Stande ist seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Den 2. August 1902
Nachdem zu Anzeige gebracht wurde dass in den Kornäckern und Länder durch Geflügel besonders durch Enten großer Schaden angerichtet wird, so wird angeordnet dieselben eingesperrt zu halten bis nach der Ernte. Der Feldschütz ist beauftragt Schadenlaufende Enten zur Bestrafung anzuzeigen.
Am nächsten Montag von vormittags 10 Uhr an bis abends 6 Uhr findet die freiwillige Visitation der Maße und Gewichte durch den Eichmeister Maier aus Schorndorf auf dem Rathaus hier statt. Die Gewerbetreibenden werden aufgefordert in ihrem eigenen Interesse ihre Maße und Gewichte vorzuzeigen, die Prüfung erfolgt kostenlos.
Den 15. September 1902
Nach Gemeinderätlichem Beschluss ist das Obstauflesen morgens vor 6 Uhr und abends nach Bettglocke verboten.
Bekanntmachung 8. Oktober 1902
In Anbetracht der vielen Unglücksfälle welche beim Überschreiten der Eisenbahnübergängen vorkommen, sind zur Verhütung von solchen Unglücksfällen die erlassenen Vorschriften hierüber am Rathaus öffentlich angeschlagen.
Bekanntmachung am 11.Oktober 1902
Nach dem die Berichtigung der Orts Grund und Gefällesteuerkataster auf den 1 April 1902 und die Festsetzung des Katasterbetrages in der Gemeinde hier durch das Bezirkskatasteramt betreffend die Grund, Gebäude und Gewerbekataster stattgefunden hat, so wird das Ergebnis dieser Katasterberichtigung vom 20 Oktober bis 9 November also 21 Tage lang zur Einsicht der Beteiligten im Rathaus aufgelegt sind, etwaige Beschwerden gegen die Einschätzung sind längstens bis zum 12. November die dem Ortsvorsteher schriftlich zur weiteren Beförderung anzubringen.
Oktober 1902
Das Obstafterbergen in fremde Baumgütern ist bei Strafe verboten
Die Tauben sind über die Saatzeit 14 Tage lang eingesperrt zu halten
Den 23. Oktober 1902
Die allgemeine Weinlese ist auf nächsten Montag festgesetzt
Fährnisverkauf
Am nächsten Donnerstag den 30 Oktober kommen im Hause des Gustav Hünger von morgens 8 Uhr an gegen bar Zahlung zum Verkauf Mannskleider, Frauenkleider, Leibweißzeug, Bett und Bettgewand, Schreinwerk, 1 Tisch, 2 Stühle, 1 Sessel, 2 Kleiderkästen
1 Bettflach, 1 Mehltruhe, 1 Koffer, Feld und Handgeschirr und allerlei Hausrat, Faß und Bandgeschirr, Fahrgeschirr, 1 paar Halbjoch, 1 paar Stirnband mit Gurten, 1 Handwägele, 1 Pflug, 1 Holz Egge, ungefähr 12 Ztr Dinkel und Weizen, etwas Kartoffeln und ei Rest Holz
4 Stk Hühner, wozu Liebhaber eingeladen werden.
den 31. Oktober 1902
Am Freitag den 7 November vormittags halb 11 Uhr findet in der Turnhalle in Winnenden die Herbstkontrollversammlung der Beurlaubten aller Waffengattungen statt. Die näheren Bestimmungen hierüber sind öffentlich angeschlagen.
Die Straße und Kandel müssen gereinigt werden.
An der Straße gegen Winnenden und Schorndorf sind die Bäume gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuästen.
Den 8. November 1902
Nachdem nunmehr an der Steuer 1902 bis 1903 8 Monate zu Bezahlung verfallen sind ergeht hiermit an sämtliche Steuerschuldner die Aufforderung eine der Zeit gemäße Zahlung zu leisten, da sonst der Gemeindepfleger nicht im Stande ist einen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Am nächsten Montag wird Gemeinderat Pfuderer die Fährnisgelder von Gustav Hünger einziehen.
Den 3. Dezember 1902
Am Samstag den 13, d.M. von morgens 8 bis 11 Uhr findet die Ergänzungswahl des Bürgerausschusses im Rathaus statt.
Auszutreten haben
1.) Mathäus Klöpfer
2.)Friedrich Bihlmaier Schmids S
3. Friedrich Bihlmaier ledig
und für den zum Gemeinderat gewählten Jakob Klöpfer 1 weitere Mitglied
Es sind somit 4 Mitglieder auf 4 Jahre zu wählen, zurück bleiben noch 2 Jahre
Johannes Kögel ledig
Johannes Bihlmaier Schreiner und
Karl Schwarz Burkhardtshof.
Die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang im Rathaus zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt, die Versäumung dieser Frist zur Einsprache für den in der Wählerliste nicht aufgenommenen
Würde den Verlust des Stimmrechts für die betreffende Wahl nach sich ziehen.
Den 8. Dezember 1902
Nachdem die Steuerumlage pro 1. April 1902 /3 erfolgt ist, wird hiermit bekannt gegeben, dass dieselbe beträgt bei der Staatssteuer
Auf 1 Mark Grundkataster 3,9 pfg
Auf 100,-Mark Gebäudekataster 11,7 pfg
Auf 1 Mark Gewerbekataster 3,9 pfg
Amtsschaden auf 1 Mark Staatssteuer 52,92 pfg
Gemeindeschaden auf 1 Mark Staatssteuer 2,-M 64 pfg
Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Auf 100,-M Umlagekataster 1,-M 55 pfg
Da an dieser Steuer verhältnismäßig nur wenig bezahlt ist, ergeht an die Steuerpflichtigen hiermit die Aufforderung die jetzt zu ¾ verfallenen Beträge unverweilt zu entrichten.
Den 12. Dezember
Die auf morgen von 8 bis 11 Uhr anberaumte Ergänzungswahl des Bürgerausschusses wird mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht dass Mathäus Klöpfer und alt Friedrich Bihlmaier eine Wiederwahl nicht mehr annehmen.
Den 13. Dezember 1902
Bei der heutigen Bürgerausschusswahl haben von 95 Wahlberechtigten 50 abgestimmt und haben Stimmen erhalten
Friedrich Bihlmaier ledig 34 Stimmen
Robert Krauter 30 Stimmen
Wilhelm Grotz 23 Stimmen
Johannes Schwarz 9 Stimmen
Welche auf 4 Jahre als gewählt zu betrachten sind
Weitere Stimmen haben erhalten.
Jakob Bihlmaier 8 Stimmen
Johannes Klöpfer Küfer 8 Stimmen
Jung Ludwig Andrä 7 Stimmen
Die übrigen Stimmen zersplitterten sich
Dies Wahlergebnis wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Einsprachen gegen die Wahl innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorsteher oder dem K. Oberamt einzubringen sind, nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen nur noch gegen die Person der gewählten erhoben werden.
Den 24. Dezember 1902
Die Stelle des Nachtwächters ist erledigt, Bewerber hierzu wollen sich im Laufe dieser Woche bei dem Schultheiß oder Gemeinderat melden.
Den 31 Dezember 1902
Es wird hiermit in Erinnerung gebracht dass das Schießen in der Neujahrsnacht im Ort und in der Nähe des Orts verboten ist und strenge bestraft wird.
1903
den 14. Januar 1903
Morgen Nachmittag um 2 Uhr werden die Gemeindepflegerechnungen 1901/02 im Rathaus publiziert wozu die Bürgerschaft eingeladen wird.
Den 14. Januar 1903
Zum Zweck der Anlegung der Militärstammrolle für das Jahr 1903 haben sich alle im Jahr 1883 geborenen jungen Männer sowie diejenigen vom Jahr 1881 und 1882 über welche noch keine Entgültige Entscheidung über ihre Militärpflicht erfolgt ist, vom 15 Januar bis 1 Februar bei dem Ortsvorsteher anzumelden.
Den 22. Januar
Am nächsten Samstag werden im Gemeindewald 14 Forchen Lose und 2 eichen im Mönch im Aufstreich verkauft Zusammenkunft Vormittags Uhr am Bucher Weg
Den 3. Februar 1903
Der Pfleger der Loise Kull bringt zum Verkauf
11 Ar. 21 qm Acker unter den Weinbergen
14 Ar 25 qm Wiese in Kreuzwiesen
Liebhaber wollen sich morgen Mittag 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 4 Februar 1903
Friedrich Bihlmaier Pfleger für Louise Kull hat verkauft:
11 Ar. 21 qm Acker unter den Weinbergen um 420,-M 37 pfg
14 Ar 25 qm Wiese in Kreuzwiesen 551,-M 37.pfg
und kommen am nächsten Freitag Mittags 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich, wozu Liebhaber eingeladen werden.
den 12. Februar
Durch Erkrankung des seitherigen Amts und Polizeidieners Andrä ist diese Stelle in Erledigung gekommen, Bewerber um diese Stelle wollen sich im Laufe dieser Woche beim Schultheißenamt melden.
Den 21. Februar 1903
Aus dem Nachlass des Gustav Hünger kommen folgende Grundstücke zum Verkauf:
1 zweistockiger Wohnhaus oben im Dorf
3 Ar 73 qm Land hinter dem Dorf
5 Ar 73 qm Land in Gemeindewiesen
22 Ar 97 qm Acker unter den Weinbergen
15 Ar 96 qm Acker in Bürgäcker
16 Ar 4 qm Acker jetzt Wiese in Sumpfäcker
3 Ar 41 qm Baumacker im Gartenhäusle
19 Ae 32 qm Weinberg im Bergle
Markung Winnenden
8 Ar 85 qm Wiese ob der Ruitzenmühle Zwischenbäch
15 Ar 87 qm Wiese in der Eitelböse
Liebhaber hierzu wollen sich am nächsten Dienstag Mittags 1 Uhr im Rathaus hier einfinden.
Den 25 Februar 1903
Aus dem Nachlaß des verstorbenen Gustav Hünger wurde verkauft:
Dessen Wohnhaus oben im Dorf um
heute Hauptstrasse 136 abgebrochen 2009 610 –M
3 Ar 73 qm Land hinter dem Dorf um 212,-M 57 pfg
5 Ar 73 qm Acker in Gemeindewiesen um 150,-M 26 pfg
22 Ar 97 qm Acker unter den Weinbergen um 821,-M 36 pfg
15 Ar 96 qm Acker in Bürgäcker um 604,-M 38 pfg
16 Ar 4 qm Acker jetzt Wiese in Sumpfäcker um 582,-M 36 pfg
3 Ar 41 qm Baumacker im Gartenhäusle um 60,-M 18 pfg
19 Ar 32 qm Weinberg im Bergle um 560,-M 28 pfg
Markung Winnenden
8 Ar 85 qm Wiese ob der Ruitzenmühle
Zwischnbäch 170,-M 19 pfg
15 Ar 87 qm Wiese in der Eitelböse um 302.-M 19 pfg
noch nicht verkauft.
Diese Grundstücke kommen am nächsten Samstag Mittags 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich
Wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 2. März 1903
Aus dem Nachlaß des verstorbenen Jakob Klöpfer hier bringen dessen Erben zum Verkauf
Die Hälfte einer Scheuer, Hofraum und Garten mitten im
Dorf neben Gottlob Fischer.
Heute Werkstatt von Schmid Frank die andere Hälfte Scheuer der Gerhard Schwarz Erben
5 Ar 75 qm Acker in Gemeindewiesen angekauft um 100,-M 17 pfg
9 Ar 22 qm Acker in Sauäcker angekauft um 361,-M 39 pfg
15 Ar 78 qm Acker in Sauäcker neben dem Weg um 640,-M 41 pfg
9 Ar 12 qm Acker in Mehläcker angekauft um 180,-M 20 pfg
20 Ar 24 qm Acker in Langenäcker angekauft um 651,-M 32 pfg
16 Ar 86 qm Acker und Wiese im Sumpfäcker um 571,-M 34 pfg
12 Ar 99 qm Acker in Hofäcker angekauft um 557,-M 43 pfg
4 Ar 12 qm Baumwiese im Mühlhölze um 90,-M 22 pfg
5 Ar 66 qm Acker im Salzberg angekauft um 184.-M 33 pfg
7 Ar 76 qm Baumacker im Eichholz um 321,-M 41 pfg
^ 4 Ar 66 qm Wiese in Furtwiesen angekauft um 126,-M 27 pfg
3 Ar 69 qm Wiese zwischen den Bächen um 56,-M 15 pfg
4 Ar in Furtwiesen angekauft um 106,-M 26 pfg
8 Ar 37 qm Wiese in Rosswiesen um 301,-M 34 pfg
8 Ar 32 qm Wiese in Kreuzwiesen um 340,-M 41 pfg
14 Ar 97 qm Wiese im Steinland um 551,-M 37 pfg
9 Ar 32 qm Wiese in Kreuzwiesen um 326,-M 35 pfg
12 Ar 62 qm Acker im Bergle angekauft um 465,-M 37 pfg
5 Ar 14 qm Weinberg im Stühle angekauft um 150,-M 29 pfg
3 Ar 49 qm Weinberg im oberen Schnarrenberg um 100,-M 29 pfg
5 Ar 55qm Acker im Schnarrenberg um 120,-M 22 pfg
15 Ar 60 qm Laubwald im Bohnweiler 350,-M 22 pfg
15 Ar 91 qm Laubwald bei der verbrannten Eiche 416,-M 26 pfg
18 Ar 71 qm Laubwald im Bohnweiler 213,-M 11 pfg
Markung Winnenden
9 Ar 4 qm Acker im Weißling oder Hambach 416,-M 46 pfg
5 Ar 25qm Acker und Land im Hambach 277,-M 52 pfg
15 Ar 64 qm Acker in Eitelböse um 656,-M 42 pfg
7 Ar 95 qm Wiese in der Eitelböse um 150,-M 19 pfg
Liebhaber hierzu werden auf nächsten Freitag 1 Uhr ins Rathaus eingeladen
Ferner verkauft David Klöpfer Bauer in Lindental als sein Eigentum:
4 Ar 90 qm Baumacker im Salzberg
19 Ar 17 qm Wiese und Baumwiese in Erlenwiesen 534,-M 28.pfg
7 Ar 94 qm Weinberg im Stühle um 285,-M 36 pfg.
Diese Grundstücke kommen am nächsten Freitag mittags 1 Uhr zum 2 ten und letzten mal in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 5. März 1903
Der Pachtvertrag über die Farrenhaltung für die hiesige Gemeinde ist bis 1. April abgelaufen und soll wieder auf weitere 6 Jahre verpachtet werden, etwaige Bewerber hierfür wollen sich noch in dieser Woche bei dem Gemeinderat melden, bemerkt wird dass bei einer künftigen Farrenhaltung eine Erhöhung der Entschädigung nicht Ausgeschlossen ist.
Da mit diesem Monat die Bezahlung der Steuer ganz fällig wird, und noch viele mit der Bezahlung derselben sehr im Rückstand sind, ergeht an dieselben die Aufforderung ihre Schuldigkeiten zu entrichten.
Über die Saatzeit sind die Tauben 2 Wochen eingesperrt zu halten,
Den 10.März 1903
Für die Gemeinde Birkmannsweiler soll ein Landpostbote angestellt werden, derselbe hätte den Botengang Winnenden Oppelsbohm auszuführen, die tägliche Dienstdauer wäre 8 Std und die ausgesetzte Belohnung hierfür beträgt 504,-M einschließlich 18,-M für Sonntagsdienst jährlich nebst freier Dienstkleidung. Lusttragende Bewerber wollen sich binnen 8 Tagen mit eigenhändig geschriebenem Gesuch und gemeinderätlichem Leumunds und Vermögenszeugnis bei dem K. Postamt in Winnenden zu melden.
Am Montag den 6. April d.J. vormittags 9 Uhr findet in Winnenden eine staatliche Bezirksrindviehschau statt. Zugelassen werden zur Schau Zuchttiere des roten und Fleckviehs, Farren sprungfähig mit 2-6 Schauteln, Kühe erkennbar tragend oder Milchgebend mit höchstens drei Kälbern , Preise können zuerkannt werden bei Farren 80 bis 140,-M, bei Kühen von 40 bis 120 ,-M , diejenigen welche sich nun Preise bewerben wollen haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau dem Oberamt unter Benützung der von diesem zu beziehenden Anmeldeschein anzumelden, der Termin für die Anmeldung ist der 25. März
Farren müssen mit Nasenring versehen sein.
Den 12. März 1903
Bekanntmachung betr: die Waldfeuerlöschordnung
Mit Geldstrafen bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis z vierzehn Tagen wird bestraft wer mit unverwahrtem Feuer oder Licht im Wald betroffen wird, im Wald brennende oder glimmende Gegenstände fallen lässt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt, wer im Wald oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde Feuer anzündet
Mit Geldstrafen bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft wer Waldflächen oder Felder nahe an Waldungen angrenzen ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde abbrennt, oder den diesbezüglichen Anordnungen derselben zuwiderhandelt.
Den 25. März 1903
Am Samstag den 4. April nachmittags 1 Uhr findet in der Turnhalle in Winnenden die Frühjahrskontrollversammlung der Mannschaften aller Waffen einschließlich der Ersatzreserve statt., die näheren Bestimmungen hierüber sind öffentlich angeschlagen.
Den 31. März 1903
Nachdem am 1. April d.J. in Krafttretenden Gesetz betreffend die Schlachtvieh und Fleischbeschau, unterliegt das Fleisch von Rindvieh Schweinen Schafen und Ziegen, welches zum Genuss für Menschen verwendet werden soll der amtlichen Beschau, vor und nach der Schlachtung. Ausnahmen hierzu gelten für solches Fleisch welches ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet wird, der Haushalt der Metzger, Fleischhändler und Wirte ist als eigenen Haushalt nicht anzusehen.
Als Fleischbeschauer für die hiesige Gemeinde ist aufgestellt Schaubezirk Nr. 4 Schultheiß Schwarz in Höfen, als dessen Stellvertreter Oberamtstierarzt Seybold in Winnenden
Den 1. April 1903
Diejenigen welche am 1. April dieses Jahres im Besitz eines Hundes sind, haben solchen vom 1. bis 15. April bei dem Ortssteuerbeamten anzuzeigen.
Den 1. April 1903
Die Jagdverpachtung auf hiesiger und Burkhardtshofer Markung ist abgelaufen und wird auf weitere 3 oder 6 Jahre verpachtet, Liebhaber hiezu wollen sich am nächsten Freitag mittags 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Die Pachtzeit der Aufsicht über das Gemeine- Backhaus ist abgelaufen, und wird wieder auf 3 weitere Jahre vergeben, Liebhaber hiezu wollen sich morgen früh um 8 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 4. April
Das Viehaufnahme und Umlageverzeichnis ist von heute an 6 Tage lang zur Einsicht der Beteiligten im Rathaus aufgelegt.
Umgelegt sind
für 1 Pferd 10 pfg
für 1 Stück Vieh 15 pfg
den 20. April 1903
Die Stelle eines Wagmeisters an der hiesigen Gemeindewaage soll neu vergeben werden, Bewerber hiefür wollen sich innerhalb 3 Tagen bei Schultheißenamt melden.
April 25.
Diejenigen welche mit der Bezahlung von Steuern, Schulgeld und dergleichen an die Gemeindepflege hier noch im Rückstand sind, werden dringend aufgefordert ihre Schuldigkeiten alsbald zu entrichten.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass im hiesigen Gemeindebezirk die bestehende Fleischbeschau auf Trichinen sich nicht erstreckt, dass daher vor dem Genusse nicht durchgekochtem oder nicht durchgebratenen Schweinefleisch gewarnt wird.
Den 1. Mai 1903
Es wird hiermit zur Kenntnis gebracht, dass von heute an als Wagmeister an der Gemeindewaage Ludwig Andrä und als Stellvertreter Karl Übele bestellt sind.
( Die Gemeindewaage befand sich damals im heutigen Backhaus)
Im Auftrag des K. Oberamts wird hiermit bekannt gemacht, dass bei der Ortskommission zur Überwachung der Reblauskrankheit in den Weinbergen Friedrich Bihlmaier, Theodor Schwegler und Schultheiß Haller hier aufgestellt sind.
Den 4. Mai
Morgen vormittag um 8 Uhr erscheint der Hagelversicherungsagent Häußler von Winnenden im Rathaus, diejenigen welche ihre Feldfrüchte gegen Hagelschlag versichern möchten, wollen sich um diese Zeit im Rathaus einfinden.
Den 9. Mai 1903
Die Liefermenge von 60 Zentner harten Straßensteinen für die Gemeinde hier, wird am nächsten Montag mittags 1 Uhr im Rathaus verakordiert. Übernehmer sind hiezu eingeladen.
Den 15. Mai 1903
,Bekanntmachung betreffend die Reichtagswahl am 16. Juni 1903
Die Wählerlisten hiezu sind von morgen Samstag, den 16. Mai ab acht Tage lang zu jedermanns Einsicht im Rathaus aufgelegt. Einwendungen gegen die ausgelegten Wählerlisten können bis Samstag, den 23. Mai d. J. beim Gemeinderat erhoben werden.
das nähere hierüber ist gegenüber dem Rathaus angeschlagen.
Den 20. Mai
Am nächsten Samstag nachmittag 4 Uhr hat sämtliche Feuerwehr mit voller und blanker Ausrüstung zu einer Übung auszurücken.
Den 8. Juni 1903
Die Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag findet am Dienstag den 16. Juni im Rathaus statt., Die Wahlhandlung beginnt vormittags 10 Uhr dauert ununterbrochen bis nachmittags 7 Uhr fort und wird mit dem Schlage 7 Uhr geschlossen, das weitere hierüber ist am Rathaus und gegenüber öffentlich angeschlagen.
Die Wetterkarte über die Witterungsverhältnisse ist jeden Tage an der Kelter zur Ansicht angeschlagen.
Bekanntmachung am 13. Juni 1903
Gottlob Braun Schuhmacher hier ist Willens seine sämtlichen Liegenshaften zu verkaufen
Wohnhaus, Scheuer und Garten
7 Ar 21 qm Acker in Gemeindewiesen
7 Ar 88 qm Acker zwischen den Bächen
14 Ar 66 qm Acker in unteren Hageläckern
^ 9 Ar 95 qm Acker in Strietacker
10 Ar 33 qm Acker in Zeiläcker
8 Ar 28 qm Wiese in Brönnleswiesen
4 Ar 94 qm Wiese im Brühl
4 Ar 27 qm Baumwiese im Häldele
7 Ar 85 qm Acker und Baumwiese im Eich
9 Ar 41 qm Laubwald im Bohnweile
Zahlbar in 6 Jahreszielen, Liebhaber hierzu wollen sich am nächsten Montag Mittags 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 15. Juni 1903
Die auf morgen von vormittags 10 bis abends 7 Uhr anberaumte Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag wird hiermit in Erinnerung gebracht, sämtlichen Wähler werden aufgefordert von ihrem Wahlrecht pflichtgemäß Gebrauch zu machen.
Den 19. Juni 1903
Gottlob Braun hat verkauft sein
Wohnhaus Scheuer und Garten um 17oo,-M
14 Ar 66 qm Acker in unteren Hageläckern 610,-M 42 pfg
^ 9 Ar 95 qm Acker in Strietacker 330.-M 33 pfg
10 Ar 33 qm Acker in Zeiläcker 341.-M 33 pfg
8 Ar 28 qm Wiese in Brönnleswiesen 250,-M 30 pfg
4 Ar 94 qm Wiese im Brühl 120,-M 24 pfg
4 Ar 27 qm Baumwiese im Häldele noch nicht verkauft
9 Ar 41 qm Laubwald im Bohnweiler noch nicht verkauft
diese Grundstücke kommen am Montag Mittags 1 Uhr im Rathaus zum letzten mal in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
den 23. Juni 1903
Bei der am 16. d.M. vorgenommenen Reichstagswahl für den II Wahlkreis abgegebenen Stimmen hat keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen erhalten, es muß deshalb nun morgen sogenannte Stichwahl vorgenommen werden, welche nur unter den zwei Kandidaten Professor Hieber und dem Schriftsteller Jauscher gewählt werden darf und alle auf andere Männer fallende Stimmen ungültig sind.
Diese Wahl findet an nächsten Donnerstag den 25.d.M. von morgens 10 Uhr bis Abends 7 Uhr und zwar nach denselben Vorschriften statt wie die erste Wahl.
Den 11 Juli
Da zur Anzeige gekommen ist dass Hühner und besonders Enten an den Fruchtäckern besonders in den Ländern gegen den Kirchhof großen Schaden anrichten, so werden die Besitzer von Enten und Hühnern im oberen Orte aufgefordert dieselben eingesperrt zu halten, andernfalls die Besitzer derselben Schadenersatzpflichtig, oder die Tötung des Schaden laufenden Geflügels gefallen lassen müssten.
Den 4. August 1903
Das Kleinschlagen von ungefähr 70 Zentnern Straßensteinen für die Gemeinde wird morgen früh um 8Uhr im Rathaus verakordiertr wozu Liebhaber eingeladen werden.
Da an der neuen Steuer pro 1903 bis 1904 nun 4 Monate zur Zahlung verfallen sind, werden sämtliche Steuerpflichtigen aufgefordert, eine der Zeit entsprechende Zahlung an den Gemeindepfleger zu leisten, damit derselbe im Stande ist seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Den 10. August 1903
Aus dem Nachlass der verstorbenen Maria Klöpfer bringen deren Erben zum Verkauf gegen Barzahlung
den Ernteertrag von 1 Ar 72 qm Dinkel in Hofäcker
12 Ar 99 qm Winterweizen daselbst
10 Ar 94 qm Sommerweizen in Brühläcker
2 Ar Sommerweizen im Land daselbst
2 Ar 92 qm Gerste im Land hinter dem Dorf
Liebhaber hiezu wollen sich morgen mittag 1 Uhr in Hofäcker einfinden
Den 15. August 1903
Friederike Hilt Tochter des Jakob Hilt verkauft 26 Ar 13 qm Acker und Baumacker im Belzplatz neben der Markung Winnenden und Christine Bihlmaier, Liebhaber hiezu werden auf nächsten Montag Mittags 1 Uhr in das Rathaus eingeladen.
Den 29 August
Aus dem Nachlass der verstorbenen Maria Klöpfer kommt zum Verkauf das Grasertrag von
9 Ar 14 qm in Kreuzwiesen
8 Ar in Sumpfäcker
4 Ar in Furtwiesen
4 Ar in Brühl
der Obstertrag von 2 Baumgüter in der Klinge, sowie in dem Garten, Liebhaber hiezu wollen sich Montag Mittag 1 Uhr in Kreuzwiesen einfinden.
Den 8. September 1903
Das Obstauflesen vor morgens 6 Uhr und abends nach 7 Uhr sowie Sonntags während des Gottesdienstes ist verboten, Kinder welche auf fremden Baumgütern betroffen, werden deren Eltern zur Strafe gezogen.
An der Steuer pro 1 April 1903 bis 4 ist um die Hälfte zur Zahlung verfallen, es werden somit sämtliche Steuerpflichtigen dringend gemacht ihre verfallenen Schuldigkeit zu bezahlen.
Den 17. September 1903
Diejenigen Gebäudebesitzer welche wegen baulicher Veränderungen, Verbesserungen, Neubauten oder aus sonstigen Gründen eine Neuschätzung ihrer Gebäude zur Gebäudebrandversicherung beantragen wollen, werden hiermit aufgefordert diese längstens bis 1. Oktober 1903 beim Schultheißenamt anzuzeigen.
Den 21. September 1903 und 1904
Die Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschorenen ist von heute an eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus ausgelegt während dieser Frist können über die Richtigkeit und Vollständigkeit Einsprachen erhoben werden.
Wer Weinbergschütze werden will soll sich im Laufe dieser Woche beim Gemeinderat oder Schultheißenamt melden.
Den 3. Oktober 1903
Aus dem Nachlass der Verstorbenen Marie Klöpfer kommt zum Verkauf. Zahlbar in 6 Jahreszielen
Deren Wohnhaus Scheuer und Garten um 3150,-M
2 Ar 92 qm Land hinter dem Dorf 201.-M 69 pfg
1 Ar 66 qm Ackerland in Brühläcker 60,-M 36 pfg
10 Ar 74 qm Acker in Brühläcker um 625,-M 58 pfg
16 Ar 86 qm Acker und Wiese in Sumpfäcker um 641,-M 38 pfg
12 Ar 99 qm Acker in Hofacker um 571,-M 44 pfg
11 Ar 72 qm Acker daselbst um 450,-M 38 pfg
15 Ar 78 qm Acker in Sauacker um 580,-M 37 pfg
14 Ar 47 qm Wiese in Kreuzwiesen um 640,-M 44 pfg
9 Ar 32 qm Wiese daselbst 390,-M 42 pfg
4 Ar 66 qm Wiese in Furtwiesen um 142.-M 30 pfg
5 Ar 78 qm Wiese und Gemüsegarten im Brühl 160,-M 28 pfg
4 At 95 qm Weinberg im oberen Schnarrenberg 226,-M 28 pfg
9 Ar 1 qm Weinberg und Baumacker in der Klinge 521,-M 58 pfg
23 Ar 78 qm Weinberg und Baumacker daselbst 1044,-M 44 pfg
28 Ar 34 qm Laubwald beim St. Ulrichbrunnen 455,-M 16 pfg
Diese Grundstücke kommen am nächsten Samstag Mittags 1 Uhr im Rathaus hier zum Verkauf wozu Liebhaber eingeladen werden
Fahrnisverkauf
Am nächsten Dienstag den, 6. Oktober 1903
Von Morgens 8 Uhr an kommen im Hause der verstorbenen Maria Klöpfer gegen Barzahlung zum Verkauf deren Fahrnisse :
Bücher, Frauenkleider, Weißzeug, Bettzeug 3 Stk weiße Tuch, Schreinwerk, Fruchtsäcke verschiedener Früchte, dürres Obst, Feld und Handgeschirr, Küchengeschirr, und allerlei Hausrat, Fuhrgeschirr, 1 Truhewagen, 1 Handwägele, Pflug, 1 eiserne Egge, Futterschneidmaschine, Rübenmühle, 1 Obstmühle, Fass und Bandgeschirr, circa 2 Eimer Most, 50 Zentr Heu, Brennholz. Liebhaber hiezu werden eingeladen
Theodor Schwegler hat verkauft
13 Ar 77 qm Acker in Zeiläcker um 550,-M 40 pfg
und kommt auch am nächsten Samstag 1 Uhr in Aufstreich.
Den 13. Oktober 1903
Die Schlüssel zur Kelter sind abgeholt worden und nicht wieder abgegeben worden, derjenige welcher dieselben in Besitz hat wird hiermit aufgefordert solche sofort wieder an Ort und Stelle zu bringen.
Das Schießen und abbrennen von Feuerwerk innerhalb des Ortes oder in der Nähe desselben ist bei strenger Strafe verboten.
Den 17. Oktober 1903
Die allgemeine Weinlese in diesseitigem Bezirk beginnt am nächsten Montag und Dienstag.
Am Montag morgens 8 Uhr werden 5 Feuerwehrbutten im Rathaus verkauft.
Zugleich werden die Kelterzüber in der Kelter zum Trauben einführen über den Herbst verpachtet.
Den 24. Oktober
Das Afterbergen in Fremden Weinbergen ist bei Strafe verboten.
Den 27. Oktober 1903
Morgen mittags 1 Uhr wird der in der Kelter befindliche Kelterbaum gegen Barzahlung im Aufstreich verkauft. Liebhaber hiezu sind eingeladen.
Den 31. Oktober 1903
Am Samstag den 7 September vormittags halb 11Uhr findet in der Turnhalle in Winnenden die herbst Kontrolle für sämtliche Angehörige der Reserve statt, die besonderen Bestimmungen hierüber sind öffentlich angeschlagen.
4. November
Die Obstbäume an der Straße gegen die Neumühle und gegen Lehnenberg sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuästen.
14. November
Straßen und Kandeln sind sofort zu reinigen.
Den 14.November 1903
Vor dem Rathaus befindet sich eine ganz schadhafte Weinbütte ohne Namenszeichen, der betreffende Eigentümer wolle dieselbe sofort entfernen.
Am 21. November
Am nächsten Montag mittags ½ 2Uhr hat sämtliche Feuerwehr zur Musterung vor dem Herrn Bezirksfeuerlöschinspektor Akermann mit voller und blanker Ausrüstung zu erscheinen.
Den 1 Dezember 1903
Friederike Hilt Tochter des Jakob Hilt verkauft
26 Ar 13 qm Acker und Baumacker im Belzplatz neben der Markung Winnenden
Liebhaber hiezu wollen sich morgen Mittag 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 30. November 1903
Den gesetzlichen Bestimmungen gemäß findet hier die Ergänzungswahl des Gemeinderat am Sonntag den 12. Dezember von vormittags 8 bis 11 Uhr im Rathaus statt, die Zeit auf welche die Gemeinderäte Jakob Frank in Burkhardshof und Jakob Klöpfer hier gewählt wurden geht mit diesem Jahr zu ende, es sind somit 2 Mitglieder auf 6 Jahre zu wählen, die austretenden können wieder gewählt werden.
Die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang zur Einsicht der Beteiligten im Rathaus aufgelegt.
Einsprachen gegen die Wählerliste wegen Unberücksichtigung eines Wahlberechtigten, oder Aufnahme eines nicht berechtigten sind während dieser Zeit bei dem Gemeinderat vorzubringen, die Versäumnis dieser Frist zieht für den in der Wählerliste nicht aufgenommen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich.
Den 3. Dezember 1903
Die Verakordierung einer Gewölbten steinernen Brücke über das Bächle im Gäle hinter der Kelter findet am nächsten Samstag Vormittag um 9 Uhr im Rathaus statt.
Plan und Kostenvoranschläge hiezu sind dort aufgelegt.
Übernehmer hiezu sind eingeladen.
Den 16. Dezember 1903
Friedrich Hilt von Höfen hat verkauft
16 Ar 74 qm Wiese in Kreuzwiese um 650,-M 32 pfg
und kommt morgen Mittag 1 Uhr im Rathaus hier in Aufstreich, wozu Liebhaber eingeladen werden.
den 12. Dezember 1903
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Gemeinderats wurden gewählt:
Jakob Frank Burkhardtshof mit 48 Stimmen
Jakob Klöpfer Stiftungsvorstand mit 41 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten:
Melchior Kölz 5 Stimmen
Robert Krauter 3 Stimmen
WilhelmGrotz 3 Stimmen
Die übrigen Stimmen haben sich zersplittert.
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht, dass Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb 8 Tagen von heute an bei dem Gemeindevorsteher oder Oberamt vorgebracht müssen, nach Ablauf dieser Frist ist die Gültigkeit der Wahl nur wegen gesetzlicher Mängel in der Person des gewählten anfechtbar.
Den 8. Dezember 1903
Nachdem die Steuerumlage pro 1. April erfolgt ist wird hiermit bekannt gegeben dass dieselbe
beträgt bei der Staatssteuer
auf 1 Mark Grundkataster 3,9 pfg
auf 100,-Mark Gebäudekataster 11,7 pfg
auf1 Mark Gewerbekataster 3,9 pfg
Amtsschaden auf 1 Mark Staatssteuer 54,41 pfg
Beim Gemeindeschaden auf 1 Mark Staatssteuer 2,89 pfg
Bei den Beiträgen zur landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft auf 100 Mark Umlagekataster 1,80 Mark.
1904
den 14. Januar 1904
Zum Zweck der Anlegung der Militärstammrolle für das Jahr 1904 haben sich alle im Jahr 1885 geborenen jungen Männer sowie diejenigen 1883 u 1884 über welche noch keine endgültige Entscheidung über ihre Militärpflicht erfolgt ist vom 15. Januar bis 1. Februar bei dem Ortsvorsteher anzumelden.
Den 22. Januar 1904
David Maier bringt seine sämtliche Liegenschaften zum Verkauf
Sein Wohnhaus Scheueranbau und Garten unten im
Dorf nr. 96 heute abgebrochen angekauft um 1.200,-M
7 Ar 80 qm Acker im Stolpenhof um 231,-M 30 pfg
17 Ar 28m qm Acker in Hofäcker um 800,-M 46 pfg
6 Ar 37 qm Acker in Langenäcker um 170,-M 27 pfg
7 At 89 qm Acker im Stolpenhof neben
der Stolpenklinge um 200,-M 25 pfg
2 Ar 71 qm Baumwiese in Meelacker 80,-M 30 pfg
2 Ar 86 qm Acker in Gemeindewiesen um 50,-M 17 pfg
1 Ar 55 qm Land in Brühläcker um 215,-M 1,39 M
11 Ar 64 qm Baumwiesen in Erlenwiesen um 450,-M 39 pfg
2 Ar 41 qm Acker in Gemeindewiesen um 30,-M 12 pfg
3 Ar 22 qm Baumwiese in Gemeindewiesen um 164,-M 51 pfg
5 Ar 5 qm in Rosswiesen um 130,-M 26 pfg
4 Ar 10 qm in Holzwiesen um 127,-M 31 pfg
13 Ar 3 qm Acker und Baumwiese in Gereut 662,-M 51 pfg
4 Ar 55 qm Weinberg im unteren Schnarrenberg } 174,-M 20 pfg
4 Ar 25 qm daselbst
8 Ar Weinberg und Baumackerin Eichholz 200,-M 25 pfg
5 Ar Wiese in Zwischenbäch 61,-M 12 pfg
zahlbar in 6 Jahreszielen, Liebhaber wollen sich am nächsten Montag mittags 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 23 Januar 1904
Wilhelm Fischer Witwe heute Hauptstraße 85 Schwarz Gerhard, bringt folgende Güterstücke zum Verkauf
7 Ar 95 qm Acker in Strietäcker angekauft zu 362,-M 46 pfg
8 Ar 44 qm in Bildäcker 242,-M 29 pfg
7 Ar 81 qm Baumwiese im Mühlhölzle 401,-M 51 pfg
6 Ar Baumacker im Gartenhäule 170,-M 28 pfg
8 Ar 72 qm Wiese im Mühlhölzle 302,-M 35 pfg
11 Ar 27 qm Wiese in Erlenwiese 250,-M 22 pfg
6 Ar 90 qm in Hagelwiesen 180,-M 26 pfg
18 Ar Wiese im Häldele 730,-M 24 pfg
6 Ar 83 qm Weinberg im Stühle 265,-M 39 pfg
12 Ar Acker im Bergle 362,-M 30 pfg
5 Ar 39 qm im oberen Gisiebel 100,-M 19 pfg
12 Ar Laubwald beim Sankt Ulrichbrunnen 100,-M 8 pfg
11 Ar 79 qm daselbst (noch nicht angekauft)
^ 8 Ar Acker im Salzberg Markung Höfen 237,-M 29 pfg
24 Ar 78 qm Baumacker im Stöckach 1450,-M 59 pfg
Zahlbar in 6 Jahreszielen, Liebhaber wollen sich am nächsten Dienstag mittags 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 24 Januar 1904
Morgen Mittag vin 1 Uhr an kommt in der Wohnung der verstorbenen Näherin Karoline Braun deren Fahrniß´ gegen Barzahlung zum Verkauf.
Frauenkleider, Bett und Bettgewand, einige Reste weißen Tuchs, Schreinwerk, 1 Bettlad, Kleiderkasten, Stubenkästle, Tische, 1 großer Sattel, 1 Fahrstuhl, Nähmaschine, 1 Fäßle,
1 halber Eimer Most ( ca 150 ltr) etwas Brennholz, Liebhaber sind eingeladen.
Den 6. Februar 1904
Georg Friedrich Bihlmaier hat verkauft folgende Grundstücke :
7 Ar 71 qm Acker in Bürgäcker angekauft 200,-M 26 pfg
7 Ar 99 qm Acker daselbst 260,-M 33 pfg
12 Ar 17 qm Wiese im Steinland 571,-M 47 pfg
8 Ar 57 qm Wiese im Thal 210,-M 25 pfg
10 Ar 11 qm Weinberg im unteren Gisibel 300,-M 30 pfg
4 Ar 53 qm im Häldele 100,-M 22 pfg
Markung Winnenden
9 Ar 69 qm Acker in Mühläckern 320,-M 33 pfg
9 Ar 82 qm Wiese zwischen den Bächen nicht angekauft
zahlbar in 6 Jahreszielen. Liebhaber hiezu wollen sich am nächsten Montag mittags 1 Uhr im Rathaus einzufinden.
Den 4. März 1904
Es wird hiermit in Erinnerung gebracht dass diejenigen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bedroht, welche während der für Vögel festgesetzte Sperrzeit vom 1 März bis zum 15 September Hunde oder Katzen im Wald oder auf freiem Felde umherschweifen lassen.
Den 5. März
Die Erben der verstorbenen Karoline Braun bringen zum Verkauf:
9 Ar 89 qm Gras und Baumgärten über der Hohlgasse
Liebhaber hiezu wollen sich am nächsten Montag morgen 8 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 15 März 1904 + 1905
Bekanntmachung betreffend Waldfeuerlöschordnung;
Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen wird bestraft wer mit unverwahrtem Feuer oder Licht im Wald betreten wird, im Wald brennende oder glimmende Gegenstände fallen lässt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt. Wer im Wald oder in gefährlicher Nähe deselben im Freien ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde Feuer entzündet.
Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft wer Waldflächen oder Felder welche an Waldungen angrenzen ohne Erlaubnis der Forstpolizeibehörde abbrennt oder den diesbezüglichen Anordnungen derselben zuwiderhandelt.
Den 17 März 1904
Am Montag den 11 April d. J. vormittags 9 Uhr findet in Waiblingen die staatliche Bezirksrindviehschau statt, diejenigen welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau dem Oberamt unter Benützung den von diesem zu beziehenden Anmeldescheine anzumelden der Termin für die
Anmeldung ist der 31. März d. J.
Den 24. März 1904
Anwalt Kölz im Burkhardtshof verkauft:
18 Ar 18 qm Acker im langen Gwand
13 Ar 94 qm Acker im Schenkenberg
Liebhaber hiezu wollen sich morgen Vormittag 11 Uhr im Rathaus einfinden.
Diejenigen welche im vorigen Spätjahr Einquartierung an Pferden oder Mannschaften erhalten haben, wollen ihre Quartierbilletle morgen Vormittag von 8 / 9 Uhr im Rathaus abgeben.
Bekanntmachung betreffend Maßgabe gegen die Geflügelcholera und Hühnerpest:
Bricht in einem Geflügelstand die Geflügelcholera oder die Hühnerpest aus, so hat der Besitzer sofort davon der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, und sein Geflügel aller Art von öffentlichen Wege und Wasserläufen, sowie von Orten die für fremdes Geflügel zugänglich sind fernzuhalten.
Die näheren Belehrungen hierüber sind an der Kelter öffentlich angeschlagen.
Den 2. April 1904
Diejenigen welche am 1. April dieses Jahres im Besitz eines Hundes sind, haben solchen von heute an bis 15. April bei dem Ortsteuerbeamten anzuzeigen.
Den 5. April 1904
Das Viehaufnahme und Umlageverzeichnis ist von heute an 6 Tage lang zur Einsicht der Berechtigten im Rathaus aufgelegt. Umgelegt sind:
Für 1 Pferd 10 pfg
für 1 Stück Rindvieh 15 pfg
da die Steuer und Schulgeld 1903/04 jetzt ganz zur Zahlung verfallen, werden sämtliche Schuldner aufgefordert mit dem Gemeindepfleger abzurechnen, wer Frohngeld gut hat kann solches verrechnen.
Den 15. April 1904
Am Samstag, den 22. April vormittags 7 Uhr findet in Winnenden in der Turnhalle die Frühjahrskontrollversammlung der Ortschaften Birkmannsweiler für die Mannschaften der Jahresklassen 1891 bis 1903 aller Waffengattungen einschließlich der Ersatzreserve statt.
Die näheren Bestimmungen hierüber sind öffentlich angeschlagen
Den 22. April
Das Herbeiführen von 4 Rmt ( Raummeter) Holz und etwas Reisig aus den Gemeindewald für die Gemeinde hier, wird am nächsten Montag, morgens 8 Uhr im Rathaus verakordiert, Liebhaber hiezu werden eingeladen.
Den 30. April 1904
Am Montag morgens 8 Uhr erscheint hier im Rathaus der Hagelversicherungsagent Häußler zur Aufnahme der Feldfrüchte in die Hagelversicherung. Diejenigen welche der Versicherung beitreten wollen haben sich um diese Zeit einzufinden.
Den 5. Mai 1904
Morgen Vormittag von 8 Bis 10 Uhr findet die Aufnahme der Kapitalien zur Besteuerung durch die Ortsteuer Ortssteuerkommission im Rathaus statt.
Den 6. Mai 1904
Am nächsten Montag morgens 8 Uhr wird die Lieferung und Beifuhr von 70 mtr (cbm) Straßensteine auf die hiesigen Orts und Güterwege verakordiert wozu Übernehmer eingeladen werde.
Den 27. Mai 1904
Diejenigen welche mit der Gemeindepflege auf 1. April noch nicht abgerechnet haben und doch mit Bezahlung von Steuer und Schulgeld und dergleichen im Rückstand sind werden dringend aufgefordert solches unverzüglich zu thun.
Den 3. Juni 1904
Heute vormittag von 10 Uhr an ist der Herr Bezirksgeometer von Schorndorf mit Abhaltung der Fortführungstagfahrt im Rathaus beschäftigt. Diejenigen welche Wünsche und Bedenken über Vermessung und Katasterung ihres Grund und Gebäude- Eigentums haben, wollen solches die demselben vorbringen.
Den 25. Juli 1904
Am Donnerstag und Freitag den 28 und 29 Juli 04 findet hier die Gemeindevisitation, verbunden mit ärztlicher Untersuchung in Absicht auf Gesundheitspflege statt, etwaige Wünsche oder Beschwerden können am 28. Juli von vormittags 10 bis 11 Uhr an bei dem Oberamtmann auf dem Rathaus vorgebracht werden.
Den 3 August 1904
An der Steuer 1904 / 1905 (auch 1905, 1906, 1907, 1908.) sind über 5 Monate zur Zahlung verfallen, es werden hiermit sämtliche Steuerschuldner aufgefordert eine der Zeit entsprechende Zahlung zu leisten damit der Gemeindepfleger im Stande ist seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Den 15. August
Morgen früh von 8Uhr an werden die Oberamts Rezesse von der Gemeindevisitation im Rathaus rebliziert wozu die Einwohner eingeladen sind
Den 27. August 1904
Am nächsten Montag morgens 8 Uhr wird das der Gemeinde gehörige Obst im Bieterweg
Verkauft.
Den 1. September 1904 und 05
Diejenigen Gebäudebesitzer welche wegen Neubau oder baulicher Verbesserung eine höhere Einschätzung oder Klasseneinteilung ihrer Gebäude beantragen wollen, werden aufgefordert solches längstens bis 15. September bei dem Schultheißenamt zur Weiterbeförderung anzuzeigen.
3 September
Nachdem die Steuerumlage pro 1. April 1905/05 erfolgt ist wird hiermit bekannt gegeben, dass dieselbe beträgt bei der Staatssteuer
Auf 1 Mark Grundsteuer 3,9 pfg
Auf 100 Mark Gebäudekataster 11,7 pfg
Auf 1 Mark Gewerbekataster 3,9 pfg
Beim Amtsschaden:
Auf 1 Mark Staatssteuer 59,27 pfg
Beim Gemeindeschaden
Auf 1 Mark Staatssteuer 2Mark 87,8 pfg
Bei den Beiträgen zur landwirtsch. Berufsgenossenschaft
Auf 100 Mark Umlage Kataster 2 Mark
Den 5. September
Von jetzt ab ist das Obst auflesen morgens von 6 Uhr und abends nach der Betglocke bei Strafe verboten. Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.
Den 5. September 1904
Wer Obst und Weinbergschütze werden will wolle sich innerhalb 3 Tagen beim Schultheiß melden.
Den 7. September
Da an der Steuer bereits die Hälfte zur Bezahlung verfallen ist und nur wenige Steuerpflichtige ihrer Verbindlichkeit nachgekommen sind, werden dieselben aufgefordert, der Zeit entsprechende Zahlung zu leisten.
Den 3. Oktober
Die allgemeine Weinlese ist auf nächsten Mittwoch und Donnerstag festgesetzt worden.
Den 22. Oktober
Christian Kull Wwer bringt zum Verkauf:
19 Ar 29 qm Acker in Sauäcker angekauft um 770,-M 40 pfg
12 Ar 2 qm Wiese in Erlenwiese 481,-M 40 pfg
Liebhaber hierzu wollen sich am nächsten Dienstag mittags 12 Uhr im Rathaus einfinden
Morgen Mittag 1 Uhr
Den 25. Oktober
David Klöpfer Anwalt in Lindental bringt zum Verkauf;
28 Ar 61 qm Laubwald beim St. Ulrichbrunnen
Liebhaber hiezu wollen sich am nächsten Freitag mittag 1 Uhr im Rathaus einfinden. Zahlungsbedingungen können gelestig gestellt werden
20. Oktober 1904
Im Auftrag des K. Oberamtes wird die Feuerpolizeiverordnung der Einwohnerschaft bekannt gegeben:
Scheunen, Ställe, Böden oder andere Räume welche zur Aufbewahrung feuerfangender Sachen drinnen, mit unverwahrtem Feuer oder Licht zu betreten oder sich denselben mit unverwahrtem Feuer oder Licht zu nähern, ist verboten, ebenso ist es nicht erlaubt in den bezeichneten Räumen Tabak zu rauchen oder Reibefeuerzeuge zu verwenden.
Soweit in solchen Räumen der Gebrauch von Licht nicht durch polizeiliche Verfügung überhaupt verboten wird, darf solches nicht ohne Aufsicht gelassen und muss hiezu eine gut verwahrte Laterne benützt werden welche entfernt von feuerfangendem Material aufzuhängen ist. Größere Vorräte von Stroh, Heu, Öhmd und Streumaterial dürfen nur in solchen Räumen aufbewahrt werden welche den bezüglichen Bauvorschriften entsprechen
Den 31 Oktober 1904
Am Donnerstag den 10. November Vormittags 11 Uhr findet in der Turnhalle in Winnenden die Herbstkontrolle Versammlung für die Reserve aller Waffen statt, die näheren Bestimmungen hierüber sind öffentlich angeschlagen.
Die Bäume an der Straße gegen Winnenden und Neumühle sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuästen.
3 September
Nachdem die Steuerumlage pro 1. April 1905/05 erfolgt ist wird hiermit bekannt gegeben, dass dieselbe beträgt bei der Staatssteuer
Auf 1 Mark Grundsteuer 3,9 pfg
Auf 100 Mark Gebäudekataster 11,7 pfg
Auf 1 Mark Gewerbekataster 3,9 pfg
Beim Amtsschaden:
Auf 1 Mark Staatssteuer 59,27 pfg
Beim Gemeindeschaden
Auf 1 Mark Staatssteuer 2Mark 87,8 pfg
Bei den Beiträgen zur landwirtsch. Berufsgenossenschaft
Auf 100 Mark Umlage Kataster 2Mark
12. November 1904
Johannes Kögel Pfleger für Friederike Klöpfer bringt zum Verkauf.
11 Ar 52 qm Acker im Stolpenhof zu 300,-M 26 pfg
8 Ar 60 qm in Meeläcker zu 200,-M 23 pfg
15 Ar 63 qm in Zeiläcker zu 600,-M 30 pfg
8 Ar 68 qm Wiese in Langenwiesen zu 300,-M 35 pfg
8 Ar 12 qm Wiese in Zwischenbäch 150,-M 18 pfg
9 Ar 69 qm Laubwald im Erlach 250,-M 28 pfg
Zahlbar in 6 Jahreszielen.
Liebhaber hiezu werden auf nächsten Montag mittags 1 Uhr ins Rathaus eingeladen.
Den 18 November 1904
Da an der Steuer 1904 / 05 2/3 teils zur Zahlung verfallen sind und nur wenige Steuerschuldner ihrer Verpflichtung nachgekommen sind ergeht hiermit an dieselben die Aufforderung die verfallene Schuldigkeit alsbald zu entrichten damit der Gemeindepfleger im Stande ist seinen Verbindlichkeiten bei der Oberamtspflege nachzukommen.
Diejenige Weinbergbesitzer welche wegen Neuanlagen von Reben Steuerbefreiung beanspruchen, sowie diejenigen Grundeigentümer, Gebäudebesitzer und Gewerbetreibenden bei welchen während des Kalenderjahrs eine Veränderung stattgefunden hat welche eine Änderung des Steuerkatasters zur Folge hat, werden aufgefordert alsbald längstens aber bis zum 15 Januar künftigen Jahres bei dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen.
Den 30. November 1904
Nach den gesetzlichen Bestimmungen findet am Samstag, den 10. Dezember von vormittags 8 bis 11 Uhr die Ergänzungswahl des Bürgerausschusses im Rathaus statt, Austreten werden
Johannes Bihlmaier Schreiner
Johannes Kögel
Karl Schwarz Burkhardtshof
Die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang im Rathaus zur Einsicht der Beteiligten aufgelegt, Einsprachen hiergegen für die in der Wählerliste nicht aufgenommenen, sind während dieser Frist bei dem Gemeinderat vorzubringen. Die Versäumnis dieser Frist würde den Verlust des Stimmrechts für die betreffende Wahl zur Folge haben.
Den 10. Dezember 1904
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Bürgerausschusses wurden mit Stimmenmehrheit gewählt
Johannes Kögel mit 42 Stimmen
Karl Schwarz Burkhardtshof mit 31 Stimmen
Johannes Bihlmaier Schreiner mit 22 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten
Joh. Schwarz v. Buch. 18 Stimmen
Karl Übele 17 Stimmen
Gottlob Rommel 6 Stimmen
Wilhelm Müller 5 Stimmen
Jakob Bihlmaier 5 Stimmen
Ludwig Andrä 5 Stimmen
Die übrigen Stimmen zersplitterten sich
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorsteher oder Oberamt eingebracht werden müssen, nach Ablauf dieser Frist kann die Gültigkeit der Wahl nur wegen gesetzlicher Mängel in der Person des Gewählten angefochten werden.
Den 19 Dezember 1904
Christian Rommels Witwe hier bringt zum Verkauf:
10 Ar 63 qm Acker und Wiese in Wiesenäcker
10 Ar 15 qm Baumacker im oberen Gisibel
6 Ar 44 qm im Mäuerlesweinberg oder Salzberg
Liebhaber hiezu wollen sich am nächsten Mittwoch mittags 2 Uhr im Rathaus einfinden.
1905
den 7. Januar 1905
Am nächsten Montag von Vormittag 9 Uhr an wird im Hause der Friederike Braun Witwe folgende Fahrniß gegen Barzahlung verkauft:
Etwas Schreinwerk, Faß und Bandgeschirr, Feld und Handgeschirr
und allerlei Hausrat, Fuhrgeschirr, 1 Kuhwagen, Leiterwägele, 1 Pflug, 1 Egge, 1 Futterschneidemaschine, 1 Rübenmühle, ungefähr 100 Ztr Heu und Stroh ungefähr 12 Ztr Weizen Gerste und Roggen, etwas Kartoffel und Angersen 11 Stk. Hühner
wozu Liebhaber eingeladen werden.
den 10. Januar 1905
Diejenigen Landwirte welche an einem Landwirtschaftlichen Buchführungskurses teilnehmen wollen, wollen sich im Laufe des hiesigen Tages beim Schultheißenamt melden, bei welchem hierüber nähere Auskunft erteilt wird.
Der Gemeindepfleger wird morgen einen Steuereinzugstag halten, wobei auch die rückständigen Einquartierungskosten verrechnet werden können.
Den 14 Januar 1905
David Schwarz ledig ist willens zu verkaufen sein
Wohnhaus mit Scheuer und Garten
unten im Dorf angekauft zu 2.500,-M
20 Ar 70 qm Acker in Strietäcker 710,-M 34 pfg
12 Ar 15 qm Acker im Bergle 430,-M 35 pfg
3 Ar 92 qm Baumacker im Gereuth 200,-M 51 pfg
4 Ar 95 qm Weinberg im oberen Schnarrenberg 200,-.M 40 pfg
11 Ar 21 qm Acker unter den Weinbergen um 470.-M 42 pfg
Liebhaber wollen sich am nächsten Montag vormittags 9 Uhr im Rathaus einfinden
Morgen Mittag 2 Uhr im Rathaus einfinden hierbei wird bemerkt dass die Zahlungs-Bedingungen günstig gefellt werden und dass bei annehmbarem Angebot der Zuschlag sofort erfolgt.
Diese Grundstücke kommen heute Abend 7 Uhr zum II mal im Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 9. März 1905
Am Freitag, den 7. April d.J. vormittags 9 Uhr findet in Winnenden im Stadtgarten die staatliche Bezirksrindviehschau statt. Zugelassen werden zur Schau Zuchttiere des roten und Fleckviehs, diejenigen welche sich um Preise bewerben wollen, haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau bei dem K. Oberamt anzumelden, von denselben können hiezu Anmeldescheine bezogen werden.
Es wird hiermit in Erinnerung gebracht dass diejenigen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bedroht, welche während der für Vögel festgesetzten Schonzeit, d.h. in der Zeit vom 1.März bis zum 15. September Hunde oder Katzen im Walde oder auf freiem Felde umherschweifen lassen, desgleichen gilt wer Vogelnester zerstört oder Vögel wegfängt, oder ankauft, von denen er annehmen muss dass sie gefangen wurden.
Den 18. März 1905
Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Kapitalsteuer Erklärungen für das Jahr 1905
In Gemäßheit des Gesetzes vom 8. August 1903 betreffend die Kapitalsteuer, werden alle Steuerpflichtigen Personen und Gesellschaften, welche einen Steuerbaren Ertrag aus Kapitalien und Renten beziehen aufgefordert spätestens bis 8. April d.J. jedoch nicht vor dem 1. April eine Steuererklärung abzugeben.
Die Steuerpflichtigen welche ein Formular zur Steuererklärung nicht erhalten können die kostenfreie Ausfolge eines solchen bei dem Ortsvorsteher verlangen.
Die Steuererklärung ist schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular oder zu Protokoll bei dem Ortsvorsteher im Rathaus abzugeben.
Desgleichen wurde die Bekanntmachung für die Schuldzinsen eben nach der vorgeschriebenen Bekanntmachungsurkunde vollzogen.
Den 24. März 1905
Das herbeiführen von 120 Stk. Marksteinen von Bürg hierher zur Kelter wird heute Abend 7 Uhr im Rathaus verakordiert wozu Übernehmer eingeladen werden.
Den 1. April 1905
Die Frühjahrskontrollversammlung für die Mannschaften des Oberamt Waiblingen für Birkmannsweiler findet am Freitag, den 7. April vormittags 11 Uhr in der Turnhalle in Winnenden
Für die Mannschaften der Jahresklassen 1892 bis 1904 aller Waffen einschließlich der Ersatzreserve statt. Die näheren Bestimmungen hierüber sind öffentlich angeschlagen.
Den 1. April 1905
Diejenigen welche am 1. April dieses Jahres im Besitz eines Hundes sind, haben solche vom
1 bis 15. April bei dem Gemeindepfleger anzumelden, ebenso haben diejenigen welche im Vorjahr einen Hund versteuert haben und nicht mehr im Besitz eines solchen sind, während dieser Zeit solchen dort abzumelden.
Den 6. April 1905
Die Viehaufnahme und Umlageverzeichnisse sind von heute an 6 Tage lang zur Einsichtnahme durch die Tierbesitzer aufgelegt,
Umgelegt sind
Für ein Pferd 10 pfg
Für ein Stk Rindvieh 15pfg
Der Gemeindepfleger wird morgen einen Steuereinzugstag halten, bemerkt wird hierbei dass auf 1. April die ganze Steuer, Schulgeld etw. für abgelaufene Steuerjahr zur Zahlung verfallen sind.
Den 14. April
Christian Baumann Bauer im Spechtshof beabsichtigt das seiner Ehefrau Friederike geb Braun gehörigen
Wohnhaus mit Garten oben im Dorf zu verkaufen 2.000,-M
2 Ar 75 qm Land hinter dem Dorf angekauft
8 Ar Laubwald im Erlach angekauft,
Liebhaber hiezu wollen sich morgen mittag 11 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 27. April 1905
Friedrich Braun Flaschner bringt zum Verkauf:
2 Ar 10 qm +1 Ar 81 qm Baumacker
zwischen den Wegen angekauft 520,-M 1Mark 33 pfg
8 Ar 64 qm Acker im Häldele 365,-M 42 pfg
11 Ar 88 qm Acker in Wiesenäcker 500,-M 42 pfg
15 Ar 75 qm Wiese in Erlenwiesen 700,-M 44 pfg
13 Ar 41 qm Baumgut in unteren Gisibel 600,-M 45 pfg
Zahlbar in 6 Jahreszielen
Liebhaber hiezu wollen sich am Montag mittags 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 3. Mai 1905
Morgen um 8 Uhr erscheint im Rathaus der Versicherungsagent Häußler zur Aufnahme der Feldfrüchte in die Hagelversicherung, diejenigen welche der Versicherung beitreten wollen haben sich in dieser Zeit einzufinden.
Den 6. Mai 1905
Diejenigen welche mit der Gemeindepflege auf 1. April noch nicht abgerechnet haben und sich mit der Bezahlung von Steuerschuld und dergleichen im Rückstand sind werden dringend aufgefordert solches im Laufe der nächsten Woche zu bereinigen.
Den 27. Mai 1905
Da in nächster Zeit hier eine Telegraphenhilfsstelle und öffentliche Sprechstelle eingerichtet werden soll, ist der Gemeinderat beauftragt zur Übernahme dieser Dienstleistungen eine in gutem Ansehen stehende Person welche im Besitze eines hiezu geeigneten Gelasses ist vorzuschlagen. Etwaige Bewerber wollen sich am nächsten Montag vormittags 9 Uhr im Rathaus einfinden woselbst die näheren Bestimmungen bekannt gegeben werden.
Den 6. Juni 1905
Johannes Klöpfer lediger Weber bringt zum Verkauf:
26 Ar 42 qm Acker im Sandäcker
18 Ar 17 qm Acker im Weislingäcker
1 Ar 67n qm Baumacker im oberen Gisiebel
5 Ar 11 qm Wiese in Reisewiesen
29 Ar 52 qm Wiese bei der Neumühle
Die Zahlungsbedingungen können günstig gestellt werden
Liebhaber hiezu wollen sich morgen Mittag 1 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 15 Juli 1905
Am nächsten Montag den 17. d. M. von vormittags 9 ½ Uhr bis abends 6 Uhr findet im Ratszimmer hier die Vornahme einer freiwilligen Prüfung der Maaße, Schankgefäße, Gewichte und Waagen durch Eichmeister Maier Schorndorf statt.
Die Gemeindetreibenden werden hiermit aufgefordert die Gelegenheit zur kostenfreien Prüfung ihrer Maße, Schankgefäße, G
ewichte und Waagen zu benützen.
30 August 1905
Das Kleinschlagen von 70 Zentner Straßensteinen wird morgen früh 8 Uhr im Rathaus verakordiert, wozu Übernehmer eingeladen werden.
Zu gleicher Zeit werden 4 alte entbehrliche Subsellien niedere Schulbänke) beim Schulhaus verkauft wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 18, September 1905
Wer Weinbergschütze werden will wolle sich im Laufe der nächsten Tage beim Schultheißenamt melden.
Den 7. Oktober 1905
Die Erben des verstorbenen Gottlieb Silberberger bringen zum Verkauf:
Das Wirtschaftsgebäude zur Krone, Scheuer und Waschhaus
Sowie 50 Ar 75 qm Garten beim Haus.
Ferner kommen in Aufstreich
12 Ar 39 qm Weinberg im Berg erkauft um 450,-M 36 pfg
8 Ar 27 qm Weinberg im oberen Schnarrenberg
samt Herbstertrag erkauft um 381,-M 46 pfg
Liebhaber hiezu wolle sich am nächsten Montag mittags 1 Uhr im Rathaus einfinden
Im Anschluss bringt zum Verkauf Theodor Schwegler:
1 Viertel Acker in unteren Hageläcker
Liebhaber werden eingeladen.
10. Oktober 1905
Bekanntmachung der Feuerpolizeiverordnung Scheunen, Ställe, Boden oder andere Räume welche zur Gutaufbewahrung feuerfangender Sachen dienen, mit unverwahrtem Feuer oder Licht zu betreten ist verboten, ebenso ist es nicht erlaubt in den bezeichneten Räumen Tabak zu Rauchen oder Reibefeuerzeuge zu verwenden.
In solchen Räumen wo das Licht überhaupt nicht verboten wird darf solches nicht ohne Aufsicht gelassen werden und muss für dasselbe eine geschlossene und vollverwahrte Laterne benützt und entfernt von Feuerfangendem Material aufgehängt werden.
Den 1. November 1905
Die Bäume an der Straße nach Winnenden und Neumühle sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuästen.
28. November 1903
den gesetzlichen Bestimmungen gemäß findet für die Ergänzungswahl des Gemeinderats am Samstag den 9. Dezember von mittags 8 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Abgelaufen ist die Dienstzeit bei den Gemeinderäten
Gottlob Pfuderer
Abraham Haller
Welche widergewählt werden können., die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang zur Einsicht
Der beteiligten im Rathaus aufgelegt , Einsprachen gegen dieselbe wegen Übergehens eines Wahlberechtigten oder Aufnahme eines nicht Berechtigten sind während dieser Zeit bei dem Gemeinderat vorzubringen, die Versäumnis dieser Frist zieh für den in die Wählerliste nicht aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts bei dieser Wahlhandlung nach sich.
Den 9 Dezember 1905
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Gemeinderats wurden mit Stimmenmehrheit gewählt
Abraham Haller mit 49 Stimmen
Gottlob Pfuderer mit 37 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten:
Johannes Kögel mit 19 Stimmen
Robert Krauter mit 5 Stimmen
Die übrigen Stimmen haben sich zersplittert.
Dies wird mit dem anfügen bekannt gemacht dass Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorsteher oder K. Oberamt angebracht werden. kommt nach Ablauf dieser Frist ist die Gültigkeit der Wahl nur wegen gesetzlicher Mängels in der Person des gewählten anfechtbar.
1906
den 12. Januar 1906:
Zum Zweck der Anmeldung zur Militärpflicht zur Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1906 bei der Ortsbehörde zu melden:
1 Alle im Kalenderjahr 1887 geborene Junge Männer.
2 Alle Militärpflichtigen früherer Altersklassen bei denen eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht noch nicht erfolgt ist, letztere haben bei der Anmeldung ihre erhaltenen Losungsschein vorzulegen
den 29. Januar:
Johann Singer von Korb hat verkauft:
15 Ar 60 qm Tannenwald zu Hanweiler. Angekauft zu 310,- M 22 pfg
15 Ar 91 qm Forchenwald bei der
verbrannten Eiche. Angekauft zu 350,-M 22 pfg
und kommen am nächsten Freitag den 2. Februar Mittags 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich,
wozu Liebhaber eingeladen sind.
den 31. Januar.
Mathäus Schwarz Wtw. bringt zum Verkauf:
5 Ar 38 qm. in Gemeindewiesen um 90,-M 17 pfg
7 Ar. 90 qm Acker zwischen den Klinge 300,-M 38 pfg
8 Ar. Acker in Mehläcker 205,-M 26 pfg
10 Ar 14 qm. Acker im Salzberg
8 Ar. 49 qm. Acker in Sandäcker 200,,-M 24 pfg 10 Ar. 36 qm. Wiese in Brünnleswiesen 345,-M 33 pfg
20 Ar.76 qm. Wiese unter dem Bangert 340,-M 16 pfg
4 Ar. 85 qm Wiese in Benzwiesen 90,-M 19 pfg
5 Ar 76 qm Wiese im unteren Gisibel 130,-M 23 pfg
Liebhaber hierzu wollen sich nächsten Freitag mittag 2 Uhr im Rathaus einfinden.
den 2. März 1906
Am Mittwoch, den 11. April dieses Jahres vormittags 9 Uhr findet zu Waiblingen eine Staatliche Bezirksrindviehschau statt. Diejenigen welche sich um Preise bewerben wollen haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau bei dem Königlichen Oberamtstierarzt anzumelden, Anmeldescheine hierzu sind von demselben zu beziehen.
den 6. März 1906
Die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 34 betreffend den Schutz von Vögeln wurde in der Gemeinde nach den Vorschriften öffentlich bekannt gemacht, ebenso die Waldfeuerlöschordnung
den 9. März 1906
Johann Klöpfer ledig bringt zum Verkauf
26 Ar 42 qm Acker in Sauäcker 1100,- M 23 pfg
17 Ar 62 qm Acker in Langen Äcker
18 Ar Acker in Weißling Äcker
12 Ar 25 qm Wiese in Rosswiesen 400,-M 33 pfg
1 Ar 67 qm im Gisibel
Liebhaber hierzu wollen sich am nächsten Montagmittag 1 Uhr im Rathaus einfinden.
den 2. April 1906
Am nächsten Samstag, den 7. April vormittags 9 Uhr findet die Frühjahrskontrollversammlung in der Turnhalle in Winnenden sämtlicher Mannschaften der Jahresklassen 1893 bis 1905 aller Waffenarten statt
den 2. April 1906
der Pachtvertrag über die Aufsicht und Ordnung des Gemeindebackhaus ist abgelaufen und wird wieder auf 3 weiter Jahre vergeben. Übernehmer hierzu werden auf morgen früh 8 Uhr ins Rathaus eingeladen.
20. April 1906
die Erben der verstorbenen Christine Uebele Wwe. bringen zum Verkauf.
2 Ar + 3 Ar.68 qm Baumacker in Gartenhäusle 100,-M 18 pfg
7 Ar Baumwiese in Erlenwiesen 150,- M 21 pfg1
8 Ar Laubwald im Erbach 100,- M 13 pfg
Liebhaber hierzu wollen sich morgen früh 8 Uhr im Rathaus einfinden
I Termin Montag 8 Uhr
den 1. Mai 1906
Die Ortscommission zur Überwachung der Reblauskrankheit in den Weinbergen besteht vom 1. Mai ab aus den Mitgliedern: Johannes Kögel, Theodor Schwegler und Schultheiß Haller was hiermit zur Kenntnis der Weinbergbesitzer gebracht wird.
den 7. Mai 1906
Heute Mittag halb 12 Uhr wird die Gemeindeschlussrechnung im Rathaus publiziert, wozu die Bürgerschaft eingeladen wird.
den 15. Mai 1906
morgen erscheint der Bezirksgeometer Drodofsky im Rathaus um die Fortführungstagfahrt abzuhalten wobei etwaige Wünsche über Vermessungen vorgebracht werden könne
den 18. Mai 1906
Am nächsten Montagvormittag 9 Uhr findet im Rathaus die Verakordierung der Lieferung und Beifuhr von 54 Kubikmeter Straßensteine für die Gemeinde in die Orts und Güterwegen statt wozu Übernehmer eingeladen werden.
Morgen früh um 8 Uhr wird das Kleinschlagen 9 Meter Steinen bei der Linde, im Rathaus verakordiert. Übernehmer werden eingeladen
den 6. Juli 1906
Diejenigen welche noch mit der Bezahlung von Steuern – Schulgeld und dergleichen an die Gemeindepflege auf 1. April 1906 / 06 noch im Rückstand sind werden aufgefordert in der Zeit nach 8 Tagen Zahlung zu leisten andernfalls müssten Zwangsmaßnahmen angewendet werden.
den 25. Oktober 1906
Bezirkspolizeiliche Vorschrift bei Verwendung von Stacheldraht bei Einfriedigungen von Grundstücken:
Zur Einfriedigung von Grundstücken an öffentlichen Wegen und Plätzen darf Stacheldraht nur verwendet werden wenn:
Er entweder in einer Höhe von mehr als 2 Meter, oder in einer Entfernung von mindestens 1 Meter vom Rand der für den Fuß und Fahrverkehr bestimmten Teils des öffentlichen Weges und Platzes oder aus anderem Material hergestellten Zäunen von mindestens 1,15 Meter Höhe auf der vom öffentlichen Weg oder abgekehrten Zaunseite in einem Horizontalen Abstand von mindestens 15 ctm von dem Zaun angebracht wird.
Wird bei Einfriedigungen gegenüber Privatgrundstücken Stacheldraht verwendet, so ist er auf Verlangen des Nachbars um mindestens 15 ctm von der Eigentumsgrenze abzurücken.
den 15. Novbr. 1906
Die Wählerliste zu der am 5. Dezbr. dort anberaumten Wahl eines Landtagsabgeordneten ist von heute an bis zum 21. Novbr. 6 Tage lang zur Einsicht der beteiligten Wähler im Ratszimmer aufgelegt. Jeder Berechtigte Wähler ist befugt sich zu überzeugen ob sein Name in der Liste eingetragen ist.
Nach Ablauf der 6 tägigen Frist zur Erhebung von Vorstellungen gegen den Inhalt der Wählerliste ist jede weitere Anfechtung derselben ausgeschlossen.
Den 27. Novbr. 1906
Nach den Gesetzlichen Bestimmungen findet am Samstag den 8. Dezbr von Vormittags 8 bis 11 Uhr die Ergänzungswahl des Bürgerausschusses im Rathaus statt. Anzutreten haben
1 Friedrich Bihlmaier ledig
2 Robert Krauter, Wilhelm Grotz, u. Johs. Schwarz.
Die Wählerliste ist von heute an 8 Tage lang im Rathaus zur Einsicht der beteiligten aufgelegt.
Einsprachen gegen dieselbe können während dieser Zeit vorgebracht werden.
den 8. Dezember 1906
bei der heutigen Ergänzungswahl des Bürgerausschusses wurden wieder mit Stimmenmehrheit gewählt:
1.) Wilhelm Grotz mit 39 Stimmen
2.) Robert Krauter mit 37 Stimmen
3.) Johs. Schwarz mit 32 Stimmen
4.) Friedrich Bihlmaier mit 29 Stimmen
weitere Stimmen erhielten
Karl Uebele 12 Stimmen
Johs. Klöpfer Küfer 9 Stimmen
Die übrigen Stimmen zersplitterten sich
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Beschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb 8 Tagen von heute an bei dem Gemeindevorsteher oder Oberamt eingebracht werden müssen, nach Ablauf dieser Frist kann die Gültigkeit der Wahl nur wegen gesetzlicher Mängel in der Person des gewählten angefochten werden.
Den 27. Dezbr 1906
In Gemäßheit des Wahlgesetzes für den Reichstag wird hiermit nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht:
Die zum Zwecke der Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag vorgelegte Wählerliste welche die zum wählen berechtigten enthält ist von morgen an 8 Tage lang zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus aufgelegt.
Wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält kann dies innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorsteher schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben und muss die Beweismittel für seine Behauptung beibringen, die Entscheidung darüber erfolgt durch die zuständige Behörde.
Sie muss längstens innerhalb drei Wochen von heute an gerechnet erfolgen und durch Vermittelung des Gemeindevorstehers den Beteiligten bekannt gemacht sein.
Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt welche in die Wählerliste aufgenommen sind.
Die Wahl selbst findet am 25 Januar 1907 statt.
1907
Den 5. Januar 1907
Bekanntmachung:
Die Wahl der 9 Abgeordneten des ersten Landeswahlkreises findet am Mittwoch den 9. Januar von vormittags 10 bis abends 7 Uhr auf Grund derselben Wählerlisten nach denselben Abstimmungsdistrikten und bei gleicher Besetzung der Distriktswahlkommission wie bei der vorangegangenen Abgeordnetenwahlen im Rathaus hier statt.
Den 18. Januar 1907
Die Wahl eines Abgeordneten zu deutschen Reichstag findet im Ratszimmer hier am Freitag den 25 Januar von Vormittags 10 Uhr ununterbrochen bis abends 7 Uhr statt, als Wahlvorsteher ist vom K. Oberamt ernannt Schultheiß Haller und zu dessen Stellvertreter Gemeindepfleger Kögel Nähere Bestimmungen hierüber sind öffentlich angeschlagen.
Bekanntmachung am 16. März 1907
Durch Beschluss der Bürgerlichen Kollegien sind von 1. April an, Gänse, Enten, Hühner bis 15 Oktober eingesperrt zu halten, wer sein Geflügel während dieser z. Zeit Schaden laufen lässt ist strafbar. Der Feldschütz ist beauftragt die betreffenden Eigentümer anzuzeigen, auch wird der Feldschütz angewiesen Tiere welche während dieser Zeit auf fremden Grundstücken Schaden stiftend angetroffen werden, zu schießen und soll demselben für jedes erlegte Stück ein Schussgeld von 30 pfg von dem betreffenden Eigentümer bezahlt werden.
Bekanntmachung
Am Mittwoch den 17 April d. J. vormittags 9 Uhr findet in Winnenden eine Staatliche Bezirksrindviehschau statt. Diejenigen welche sich um Preise bewerben wollen haben ihre Tiere 10 Tage vor der Schau bei dem Oberamt unter Benützung der von diesem zu beziehenden Anmeldescheinen anzumelden.
Den 20. März 1907
Nachdem die Dienstzeit des seitherigen Gemeindepflegers Joh. Kögel bis 1 April zu Ende geht ist eine Neuwahl angeordnet, dieselbe findet am Samstag den 30.März von morgens 8 Uhr bis 11 Uhr im Rathaus statt, die Wählerliste hiezu ist von heute an 8 Tage lang zur Einsicht der Berechtigten im Rathaus aufgelegt.
Den 27. März 1907
Die Frühjahrskontrollversammlung für die Mannschaften des hiesigen Bezirks findet in Winnenden in der Turnhalle am Samstag den 13 April vormittags 19 ¼ statt für die Mannschaften der Jahresklassen 1894 bis 1906 aller Waffen einschließlich Reserve, unter den gleichen Bestimmungen wie in den Vorjahren,
Den 11. April 1907
Morgen vormittag von 8 bis 10 Uhr findet die Aufnahme der Kapitalien im Rathaus statt.
Der Beschluss der bürgerlichen Kollegien vom 15 vorigen Monats wird hiermit mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht dass die Besitzer des Geflügels Gänse, Enten u. Hühner welche vom 15 April ab auf fremden Grundstücken Äcker oder Wiesen betroffen, werden zur Strafe angefallen werden
Den 1. Mai 1907
Bekanntmachung betreffend die Vorschriften für Benützung von Übergängen über die Eisenbahn lt. Amtsblatt No. 67
Am 1. Mai 1907 desgleichen für 1908 und 1909
Auf Ministerialverfügung vom 1. März 1907 werden die Mitglieder welche in hiesiger Gemeinde in die Ortskommission zur Beaufsichtigung der Rebpflanzungen zur Bekämpfung der Reblaus aufgestellt sind bekannt gegeben, dieselben sind, Gemeindepfleger Kögel, Theodor Schwegler, und Schultheiß Haller, denselben ist der Zutritt in die Weinberge zur Untersuchung jederzeit zu gestatten
Diejenigen welche mit dem Gemeindepfleger auf 1. April d.J. noch nicht abgerechnet haben werden dringend aufgefordert die verfallenen Steuern Schulgeld und dergleichen ungesäumt zu entrichten
Den 30 Mai 1907
Morgen erscheint der Bezirksgeometer Berger im Rathaus um die Fortführungstagfahrt abzuhalten, wobei etwaige Wünsche über Vermessungen oder Vermarkungen vorgebracht werden können.
5. Juni 1907
Die Bekanntmachung des K. Oberamts Amtsblatt Nr. 85 betr: die Vertilgung der Rauppen wurde den Güterbesitzern sofort bekannt gegeben
Oberamtliche Bekanntmachung gemäß ergeht hiermit die dringende Aufforderung an die Obstbaumbesitzer zur Vertilgung der massenhaft auftretenden Rauppen was im Laufe der nächsten Woche geschehen muss.
Den 14 Juni 1907
Am nächsten Dienstag den 6 Mai
Findet hier die oberamtliche Gemeindevisitation statt, etwaige Wünsche und Beschwerden können vormittags 11/ 12 Uhr bei dem Oberamtmann auf dem Rathaus vorgebracht werden.
15. Juni 1907
Durch Ableben des seitherigen Amts und Polizeidieners ist diese Stelle in Erledigung gekommen und sollte alsbald wieder besetzt womöglich durch einen jüngeren Mann besetzt werden, Bewerber hiefür wollen sich im Laufe der nächsten Woche beim Schultheißenamt melden.
Juli 1907
Heute Vormittag von 8 Uhr an werden die Rezesse von der letzten Gemeindevisitation im Rathaus publiziert wozu die Bürgerschaft eingeladen wird.
Den 24. August 1905/1907
Es ist zur Anzeige gekommen dass sich junge Leute und schulpflichtige Knaben Sonntags in den Baumgütern herumtreiben Eichhörnchen zu jagen und hierbei die Bäume beschädigen und Baumstützen wegnehmen, der Feldschütz ist beauftragt solche zur Bestrafung anzuzeigen.
Den 24. September 1907
Die Urliste für die Auswahl der Schöffen und der Geschworenen ist vom Samstag Montag an eine Woche lang auf dem Rathaus zu jedermanns Einsicht ausgelegt während dieser Frist kann gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einsprache erhoben werden.
Den 24. September 1907
Frau Kronenwirt Bihlmaier in Höfen hat verkauft:
1 Ar 76 qm Land hinten im Dorf 201.-M 1,14 Mark
9 Ar 57 qm Acker im Stolpenhof 250,-M 26 pfg
7 Ar 33 qm Acker unter den Weinbergen 230,-M 31 pfg
11 Ar 63 qm Baumwiese in der Klinge 485,-M 42 pfg
8 Ar 87 qm Wiese im Brühl 350,-M 39 pfg
11 Ar 59 qm Wiese unter den Braungart 300,-M 26 pfg
13 Ar Wiese in Holzwiesen 311,-M 23 pfg
3 Ar 84 qm Baumacker im Gereuth 204,-M 51 pfg
4 Ar 34 qm Land hinter dem Dorf 152,-M 35 pfg
2 Ar 61 qm Land daselbst 260,-M 99 pfg
16 Ar 55 qm Acker in Zeiseläcker 700,-M 42 pfg
6 Ar 98 qm Acker in Hofäcker 313.-M 45 pfg
6 Ar 37 qm Baumacker in Gemeindewiesen 306,-M 48 pfg
15 Ar 39 qm Acker in Bürgäcker 601.-M 39 pfg
8 Ar 19 qm in Strietäcker 350,-M 43 pfg
4 Ar 52 qm Baumwiese im unteren Eichholz 151,-M 33 pfg
13 Ar 49 qm Wiese in Rosswiesen 500,-M 37 pfg
9 Ar 58 qm Wiese in Kreuzwiesen 300,-M 31 pfg
9 Ar 21 qm Weinberg im Schnarrenberg 200,-M 22 pfg
3 Ar 68 qm Acker in Sauäcker 140,-M 38 pfg
4 Ar 25 qm Acker im unteren Eicholz 100,-M 24 vpfg
14 Ar 20 qm Wiese in Hagelwiesen 531,-M 79 pfg
6 Ar 73 qm Acker in Brühläcker 501,-M 74 pfg
Markung Winnenden
15 Ar 92 qm Acker u Wiese im Hambach 781,-M 49 pfg
11 Ar 30 qm Acker in der Wölhlersklinge 405,-M 36 pfg
7 Ar 54 qm Acker daselbst 250,-M 33 pfg
10 Ar 65 qm Wiese zwischen den Bächen 116,-M 11 pfg
Diese Grundstücke kommen morgen Mittag 1 Uhr im Rathaus hier in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
September 1907
Diejenigen Gebäudebesitzer welche wegen Umbau oder baulicher Verbesserung ihrer Gebäude höhere Einschätzung zur Brandversicherung beantragen wollen, mögen solches im Laufe der nächsten Woche beim Schultheißenamt anmelden,
Den 21. Oktober 1907
Bei der heute durch die Gemeindekollegien stattgefundenen Wahl eines Abgeordneten zur Amtsversammlung wurde gewählt
Schultheiß Haller
Und als dessen Stellvertreter im Verhinderungsfalle
Wilhelm Grotz
Einsprachen gegen die Wahl können zu Protokoll oder mittelst schriftlicher Eingabe bei dem Ortsvorsteher oder dem K. Oberamt erhoben werden.
Morgen früh um 8 Uhr wird ein abgängiger Kochofen von außen und innen heizbar noch ziemlich gut erhalten im Rathaus verkauft wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 24 Oktober
Die Stelle einer Arbeitslehrerin ist erledigt und sollte wieder in Bälde ersetzt werden.
Lusttragende wollen sich im Laufe dieser Woche beim Pfarramt melden.
Oktober 1907 + 1908
Bekanntmachung betreffend die Feuerpolizeiliche Bestimmungen
Scheune, Ställe, Böden oder andere Räume welche zur Aufbewahrung Feuerfangender Sachen dienen mit unverwahrtem Feuer oder Licht zu nähern ist verboten, ebenso ist es nicht erlaubt in den bezeichneten Räumen Tabak zu rauchen oder Reibfeuerzeuge zu verwenden soweit in solchen Räumen Licht erforderlich ist darf solches nicht ohne Aufsicht gelassen und muss für dasselbe eine geschlossene und voll verwahrte Laterne benützt werden welche entfernt von feuerfangendem Material aufzuhängen ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass den durch einen Brand an ihren Gebäuden beschädigten eine Entschädigung von der Gebäudebrandversicherung noch von der Mobiliar-Versicherungsanstalten irgend eine Entschädigung nicht erhalten, wenn sie die Entstehung des Brandes selbst durch grobe Fahrlässigkeit verursacht haben.
30. Oktober 1907
Durch Erlass des K. Ministeriums des Innern ist in der Bestimmung des Art. 253 der Gemeindeordnung die Gebühr für Erteilung des Bürgerrechts vom 1. Dezember dieses Jahres auf 2 Mark herabgesetzt werden.
Diejenigen Einwohner welche Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht hier, wünschen werden hiermit aufgefordert sich noch im Laufe dieser Woche beim Schultheißenamt anzumelden.
+
Den 11. November 1907
Die Bäume an der Straße gegen Winnenden und gegen die Neumühle sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuästen.
29. November 1907
Höherer Anordnung gemäß findet am Montag den 2. Dezember eine Viehzählung statt. Als Zähler sind bestellt: Gemeindepfleger Kögel und Jakob Klöpfer, jeder Haushaltungsvorstand ist verpflichtet seine Zählbogen sorgfältig auszufüllen.
Den 21. Dezember 1907
Bei der heute hier stattgefundenen Ergänzungswahl des Gemeinderats wurden von 56 abgegebenen Stimmen wieder gewählt
Johannes Kögel Gemeindepfleger mit 54 Stimmen
Ludwig Schäfer mit 52 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten
Robert Krauter 3 Stimmen
Die übrigen zersplitterten sich.
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb einer Woche von heute an bei dem Gemeinderat oder Oberamt angebracht werden müssen.
1908
den 5. März 1908
Am Freitag den 3. April d.J. vormittags 9 Uhr findet in Waiblingen eine staatliche Bezirksrindviehschau statt, diejenigen welche sich um Preise bewerben wollen haben ihre Tiere mindestens 10 Tage vor der Schau bei dem K. Oberamt anzumelden
Den 20 März 1908
Ortspolizeiliche Bekanntmachung
Wer in unmittelbarer Nähe von Gütern wohnt hat seine Hühner von jetzt an eingeschlossen zu halten, wer sein Geflügel überhaupt Schaden laufen lässt ist strafbar.
Den 4. April 1908
Denjenigen welche ihr Geflügel Enten und Hühner nicht eingeschlossen halten wird wiederholt bekannt gegeben dass der Flugschütze beauftragt ist Geflügel das auf fremden Grundstücken Äckern Wiesen und Gärten betroffen wird zu schießen für ein Schussgeld von einer Mark für jedes erlegte Tier, welches der betreffende Eigentümer neben der Strafe zu bezahlen hat.
Den 18. April 1908
Am nächsten Dienstag an sind die Enten und Hühner wieder eingesperrt zu halten bei Vermeidung der Bestrafung.
Den 25. Mai 1908
Heute Vormittag von 10 Uhr an ist der Bezirksgeometer im Rathaus anwesend um die Fortführungstagefahrt abzuhalten wobei etwaige Wünsche über Vermessungen oder Vermarkungen vorgebracht werden können.
Den 13. August 1908
Jakob Braun, Johannes Sohn wohnhaft in Lehnenberg verkauft
35 Ar Acker, Wiese u. Baumacker in Bürgäcker
10 Ar Acker im oberen Hagelacker
6 Ar 85 qm Acker unter dem einbergen
25 Ar Baumacker im Eichholz
16 Ar Acker im Goldäcker ob der Ruitzenmühle
Liebhaber hiezu wollen sich nächsten Samstag Abends 7 Uhr in der Sonne hier einfinden.
Morgen Mittag 12 Uhr werden die 2 alte Brunnenteichel bei Jakob Schwarz Haus verkauft.
13. August 1908
am nächsten Montag den 17. August mittags 12 Uhr wird im Rathaus in Winnenden das Kleinschlagen der Straßensteine von Winnenden hierher 20 Meter (cbm ) und gegen Steinach 40 Meter verakordiert.
Diejenigen welche mit der Bezahlung ihrer Kapitalsteuer noch im Rückstand sind, werden dringend aufgefordert solche alsbald an den Ortssteuerbeamten zu entrichten.
Den 27. August 1908
Diejenigen Gebäudebesitzer welche wegen baulicher Verbesserungen Neubauten oder sonstiger Gründe eine Neuschätzung ihrer Gebäude zur Gebäudebrandversicherung beantragen wollen werden hiermit aufgefordert dies spätestens bis 15. Oktober beim Schultheißenamt anzuzeigen.
Das Kleinschlagen von 60 Meter (cbm) Straßensteinen für die Gemeinde wird morgen früh um 8 Uhr im Rathaus verakordiert.
Den 7. September 1908
In Folge oberamtlichen Erlasses soll hier ein weiterer Farren angeschafft werden aus diesem Anlasssoll nun die Farrenhaltung auf 1. Oktober neu verpachtet werden, hiezu werden etwaige Übernehmer aufgefordert sich noch im Laufe dieser Woche beim Schultheißenamt zu melden.
10. September 1908
Wer Obst u Weinbergschütze werden will, wolle sich im Laufe dieser Woche beim Schultheißenamt melden.
Das Gemeindeobst im Kiesweg wird morgen fünf Uhr im Rathaus verkauft.
Den 22. Oktober 1908
Morgen früh erscheint hier der Oberamtsbaumwart Klenk um die Obstbäume an der Straße zu besichtigen derselbe ist gerne bereit Auskunft und Anleitungen in der Obstbaumzucht den Gemeindeangehörigen zu geben.
Den 10. November 1908
Die Bäume an den Straßen gegen Winnenden, Oppelsbohm und Buchenbach sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuputzen.
Wilhelm Schwarz Webers Witwe verkauft
8 Ar 46 qm Acker in oberen Hageläckern
Liebhaber können jeden Tag mit ihr einen Kauf abschließen.
2. Dezember 1908
Nach den gesetzlichen Bestimmungen findet hier am Sonntag den 12. Dezember vormittags von 8 bis 11 Uhr die Ergänzungswahl des Bürgerausschusses im Rathaus statt, auszutreten haben und können wiedergewählt werden Johannes Kögel, Johannes Bihlmaier Schreiner und Karl Schwarz in Burkhardtshof
Den 12. Dezember 1908
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Bürgerausschusses wurden gewählt:
Johannes Kögel mit 46 Stimmen
Johannes Bihlmaier Schreiner mit 29 Stimmen
Karl Schwarz in Burkhardshof mit 43 Stimmen
Weitre Stimmen erhielten
Johannes Klöpfer Küfer 6 stimmen
Gottlob Schwarz 4 stimmen
Johann Schwarz 5 Stimmen
David Schwarz 4 Stimmen
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Einsprachen gegen die Wahl innerhalb einer Woche bei dem Gemeinderat oder dem K. Oberamt angebracht werden müssen.
1909
den 14. Januar 1909 und 1911
Anmeldung zur Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar nun haben sich alle im Jahr 1890 geborenen Männer sowie diejenigen früherer Altersklassen über deren Militärpflicht noch nicht ungültig entschieden worden ist bei dem Schultheißenamt anzumelden.
Am nächsten Montag mittags 1 Uhr werden im Gemeindewald verkauft 54 Eichenstämme von 20 bis 60 Zentimeter Durchmesser mit zusammen 37 Festmeter.
16 Raummeter eichene Prügel
6 Loose Reisig auf Maden
den 30. Januar 1909
Am nächsten Dienstag, den 2. Februar mittags von 3 Uhr an verkauft Abraham Haller Sonnenwirts Witwe in der Wirtschaft zur Sonne hier ihre sämtlichen Liegenschaft hiesiger und Winnender Markung, zahlbar in 6 Jahreszielen, bemerkt wird dass bei einem günstigen Angebot der Zuschlag sofort erfolgt.
Am 1. April d.J. ist die Pachtzeit der Farrenhaltung hier abgelaufen und wird wieder auf weitere 6 Jahre vergeben werden, etwaige Bewerber wollen sich innerhalb 8 Tagen beim Schultheißenamt melden, woselbst die näheren Bestimmungen mitgeteilt werden können, bemerkt wird dass ständig 3 sprungfähige Farren gehalten werden müssen.
Den 9. Februar 1909
Abraham Hallers Witwe hat verkauft:
8 Ar Acker und Wiese in Gemeindewiesen um 330,-M 41 pfg
8 Ar Acker in Mehläcker 230,-M 29 pfg
8 Ar Acker daselbst 240,-M 30 pfg
10 Ar Baumacker in den Stolbenklinge 512,-M 51 pfg
8 Ar Acker im Steinland 360,-M 45 pfg
25 Ar Acker im Stolpenhof 1035,-M 41 pfg
29 Ar Acker im Stolpenhof 1106,-M 38 pfg
18 Ar Acker in Langenäcker 8oo,-M 44 pfg
20 Ar Acker in Hofäcker 1112,-M 56 pfg
7 Ar Baumwiese in Mühlhölzle 205,-M 29 pfg
8 Ar Wiese in Kreuzwiesen 403,-M 50 pfg
57 Ar Wiese daselbst 2000,-M 35 pfg
21 Ar Wiese in Herrenwiese 650,-M 31 pfg
6 Ar Baumwiese daselbst 180,-M 30 pfg
8 Ar Wiese daselbst 262,-M 33 pfg
47 Ar Wiese im Mönch um 1820,-M 33 pfg
18 Ar Wiese bei der Neumühle 852,-M 47 pfg
5 Ar Baumwiese im Mühlhölzle 90,-M 18 pfg
44 Ar Weinberg und Baumwiese im Obergisibel 1200,-M 27 pfg
9 Ar Weinberg im unteren Gisibel 250,-M 28 pfg
17 Ar Weinberg in Stühle 700,-M 41 pfg
Markung Winnenden
32 Ar Acker in Mühläcker 1966,-M 61 pfg
22 Ar Wiese zwischen den Bächen 400,-M 18 pfg
36 Ar Acker in Weißlingäcker 2100,-M 58 pfg
Diese Grundstücke kommen am nächsten Donnerstag Nachmittags 3 Uhr im Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 5. März 1909
Mathäus Klöpfer Pfleger des Jakob Friedrich Haller von Höfen bringt zum Verkauf bzw hat verkauft.
7 Ar 44 qm Weinberg im oberen Schnarrenberg
verkauft um 150 ,-M 20 pfg
6 Ar 90 qm Weinberg im oberen und
unteren Schnarrenberg verkauft um 250,-M 36 pfg
Liebhaber hiezu wollen am nächsten Montag mittags 1 Uhr im Rathaus hier einfinden.
und kommen nächsten Mittwoch mittags 1 Uhr auf dem Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen sind
Das herbeiführen von 1 Meter Holz aus dem Gemeindewald und 100 Stk Marksteine von Bürg hierher für die Gemeinde wird am nächsten Montag morgens acht Uhr im Rathaus verakordiert.
Den 15 März 1909
Diejenigen welche im Besitz eines Hundes sind haben solchen während der Zeit bis 1. April bei dem Gemeindepfleger anzumelden.
Den 6. März 1909
Da sich bis jetzt noch kein Übernehmer der Farrenhaltung gemeldet hat wird hiermit bekannt gegeben dass die Gemeinde willens ist jährlich 1.000,-M Pachtgeld zu bezahlen nebst dem üblichen Sprunggeld. Etwaige Pachtliebhaber werden aufgefordert sich innerhalb 3 Tagen beim Schultheißenamt zu melden.
Theodor Schwegler hier hat verkauft:
15 Ar 98 qm Wiese in Hageläcker
12 Ar 76 qm Wiese in Kreuzwiesen
9 Ar 90 qm Wiese zwischen den Bächen um 300,-M 30 pfg
3 Ar 84 qm Baumgut im unteren Eichholz 200,-M 52 pfg
7 Ar 57 qm Baumacker im oberen Gisibel 213,-M 28 pfg
9 Ar 97 qm Weinberg im unteren Gisibel 213,-M 21 pfg
5 Ar 55 qm Baumgut im unteren Eichholz 206,-M 37 pfg
und kommen am nächsten Montag Mittag 2 Uhr im Tathaus in Aufstreich
den 24. März 1909
Georg Wilhelm Schwarz hier bringt seine sämtliche Liegenschaft, Wohnhais Scheuer, Gärten und Grundstücke zum Verkauf zahlbar in 6 Jahreszielen.
Liebhaber hiezu wollen sich morgen mittag 1 Uhr in der Sonne einfinden.
Derselbe hat verkauft:
5 Ar Acker in Gemeindewiesen um 150,-M 30 pfg
9 Ar Acker in Mehläcker 250,-M 28 pfg
14 Ar Wiese nin Hagelwiesen um 740,-M 53 pfg
8 Ar Wiese in Brunnenwiesen 300,-M 38 pf
6 Ar 83 qm Wiese im Brühl 205,-M 30 pfg
8 Ar Weinberg im Berg um 280,-M 35 pfg
15 Ar Weinberg im Stühle um 500,-M 33 pfg
5 Ar 20 qm Acker in Zeiläcker um 200,-M 39 pfg
7 Ar 56 qm Acker und Baumwiese un unteren Eichholz 250,- 33 pfg
8 Ar Laubwald im oberen Erlau um 100,-M 13 pfg
6 Ar Wiese in Furtwiesen um 200,-M 33 pfg
12 Ar 89 qm Wiese in der Au 502,-M 39 pfg
2 Ar 15 qm Wiese im Brühl um 50,-M 23 pfg
10 Ar Baumacker un Wiese in Gereuth 670,-M 67 pfg
5 Ar 73 qm Acker in Gemeindewiesen um 201,-M 35 pfg
Nicht angekauft sind das Wohnhaus Scheuer und Garten sowie
6 Ar 83 qm Land in Gemeindewiesen
7 Ar Baumwiesen in Mühlhölzle
6 Ar 72 qm Weinberg im Stühle
26 Ar Wald in Hohnweiler
12 Ar Wald bei der verbrannten Eiche
Sämtliche Grundstücke und Gebäude kommen am nächsten Montag mittags 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 3 April 1909
Diejenigen welche bis heute noch kein Formular zur Anmeldung ihrer Schulzinse abgeholt haben werden nochmals daran gemahnt in ihrem eigenen Interesse eins solches am nächsten Montag morgens von 8 bis 9 Uhr im Rathaus abholen zu lassen.
Den 10. Mai 1909
Die Lieferung von 68 mtr.(cbm) Straßensteine für die Gemeinde wird morgen vormittag um 9 Uhr im Rathaus verakordiert wozu Übernehmer eingeladen werden.
Den 6 April 1909
Bekanntmachung betreffend die Verursachung von Bränden durch das Spielen mit Zündhölzern und feuergefährlichen Stoffen, wurde nach dem ganzen Inhalt im Amtsblatt durch ausschellen bekannt gemacht.
21 April 1909
An der Landstraße von hier gegen die Neumühle kann sofort unentgeltlich Erde abgeführt werden
Den 3. Mai 1909
Diejenigen welche mit der Gemeindepflege auf 1. April noch nicht abgerechnet haben und mit Bezahlung von Steuer Schulgeld Holzgeld und dergleichen im Rückstand sind werden hiermit dringend aufgefordert solches im Laufe nächster Woche zu bereinigen.
Den 14. Mai 1909
Auf wiederholte Beschwerde wird denjenigen welche ihre Hühner, Enten nicht eingesperrt halten wiederholt bekannt gegeben, dass der Flugschütze beauftragt ist vom nächsten Montag das Geflügel welches auf fremden Grundstücken Acker Wiese u. Gärten betroffen wird zu schießen gegen ein Schussgeld von 5 Mark für jedes erlegte Tier welches ihr Eigentümer neben der gesetzlichen Strafe zu bezahlen haben.
Den 29 August 1909
Friedrich Hartmann Bauer hier verkauft:
6 Ar 55 qm Baumwiese in Gemeindeäcker
9 Ar 08 qm Wiese in Kreuzwiese
3 Ar 89 qm Wiese in Erlenwiese
3 Ar 61 qm Baumwiese im Mühlhölzle
Liebhaber hiezu wollen sich am nächsten Montag mittags 1 Uhr in seinem Haus einfinden.
Den 28 Oktober 1909
Die Bäume an der Landstraße gegen Winnenden und der Neumühle und besonders die gegen Buchenbach sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuasten.
1910
den 5 Januar 1910
zur Warnung an sämtliche Milchlieferanten sind die polizeilichen Vorschriften 2 Wochen lang am Rathaus zur Kenntnisnahme angeschlagen.
Den 7. Januar 1910
Die Gemeindepflegerechnungen von 1908/09 sind von 7 bis 14 Januar zur Einsichtnahme auf dem Rathaus aufgelegt.
Morgen vormittags um halb 8 Uhr wird die Grabenerde an der Bildstraße im Rathaus verkauft, zugleich werden auch 3 ältere abgängige Kellereichen verkauft.
Den 4 Februar 1910
Am nächsten Montag mittags 1 Uhr kommen im Gemeindewald zum Verkauf:
90 Stk Eichenstämme mit 35 Festmeter meist Bau und Wagnerholz
45 Raummeter eichen Prügel
^ 12 Loose Reis auf Maden
den 11. Februar 1910
Am nächsten Montag den 21 Febr. nachmittags 1 Uhr bringt Abraham Bihlmaier Witwe im Rathaus zum Verkauf;
Wohnhaus Scheuer und Garten
14 Ar Acker in Hageläcker angekauft zu 760,-M 54 pfg
8 Ar Acker im Brühl
8 Ar Acker in Meelacker 190,-M 24 pfg
11 Ar daselbst 450,-M 41 pfg
14 Ar in Wiesenäcker
19 Ar Acker unter den Weinbergen 455,-M 24 pfg
17 Ar Acker in hofäcker 900,-M 53 pfg
8 Ar in Strietäcker
7 Ar Baumwiese in Erlenwiese
57 Ar Acker und Baumwiese in Stolpenklinge 1600,-M 28 pfg
16 Ar Wiese unter d. Bongart 525,-M 33 pfg
15 Ar Wiese und Baumwiese in Mühlhölzle 400,-M 27 pfg
7 Ar Weinberg im oberen Schnarrenberg 150,-M 21 pfg
4 Ar Weinberg im unteren Schnarrenberg 150,-M 37 pfg
14 Ar Weinberg im Stühle 300,-M 21 pfg
4 Ar daselbst 120,-M 30 pfg
11 Ar Weinberg im Salzberd 230,-M 21 pfg
zahlbar in 6 Jahreszielen wozu Liebhaber eingeladen werden
Am nächsten Montag von morgens 8 bis 10 Uhr findet die Aufnahme der Kapitalien im Rathaus statt.
Den 7. März 1909 (1910 Jahreszahl sicher verwechselt)
Am nächsten Mittwoch vormittags 9 Uhr verkauft Friedrich Bihlmaier im Rathaus hier:
9 Ar Acker jetzt Wiese in oberen Hageläcker
15 Ar Acker im unteren Hageläcker
16 Ar Wiese in Erlenwiesen
4 Ar Weinberg im Stolpenhof
Im Anschluss daran verpachtet derselbe auf 6 Jahre
16 Ar Acker in Lange Äcker
8 Ar Acker in Paiseläcker
7 Ar Acker und Wiese in Gemeindewiesen
12 Ar Acker in Sauäcker
6 Ar Wiese daselbst
10 Ar Acker in Meeläcker
7 Ar Acker daselbst
9 Ar Acker in Bürgäcker
14 Ar Acker in Stolpenhof
11 Ar Acker in Hofäcker
10 Ar Baumwiese im Mühlhölzle
4 Ar Baumacker in oberen Gisibel
18 Ar Wiese in Hageläcker
9 Ar Baumwiese in Erlenwiesen
12 Ar Wiese in Kreuzwiesen
5 Ar Acker im unteren Gisibel
9 Ar Baumwiese daselbst
4 Ar Acker im Stolpenhof
5 Ar Acker im Bergle
8 Ar Wiese zwischen den Bächen
wozu Liebhaber eingeladen werden
den 19. März 1910
Das herbeiführen von 3 Rmeter Holz und 4 Eichenstämme für die Gemeinde wird nächsten Montag morgens halb 8 Uhr im Rathaus verakordiert wozu Übernehmer eingeladen werden.
Den 1. April 1910
Diejenigen Einwohner welche sich bei der etwa hierdurch Führung einer Elektrischen Leitung durch Bezug von Licht oder Kraftbetrieb beteiligen wollen, wollen sich morgen vormittag 8 Uhr im Rathaus einfinden.
Den 22. April 1910
Am Donnerstag den 27 d.M. vormittags 10 Uhr erscheint hier Herr Bezirksgeometer aus Schorndorf auf dem Rathaus um die Fortführungstagfahrt abzuhalten, wobei etwaige Wünsche über Vermessung oder Vermarkung vorgebracht werden können.
Den 4. Mai 1910
Die Lieferung von 60 qm Straßensteinen für die Gemeinde wird nächsten Freitag vormittags 9 Uhr im Rathaus verakordiert wozu Übernehmer eingeladen werden.
Den 10 Mai 1910
Auf Oberamtliche Bekanntmachung werden die Personen der Ortskommission zur Überwachung der Reblauskrankheit bekannt gegeben
Dieselben sind
Schultheiß Haller
Gemeindepfleger Kögel
Theodor Schwegler.
Amtsblatt 118 u. 108
Bekanntmachung betreffend die Verursachung Brandfälle durch das Spielen mit Zündhölzer und feuergefährlichen Stoffen durch unbeaufsichtigter Kinder.
Die Eltern und Angehörigen der Kinder werden strenge angewiesen für Vorschriftsmäßige Aufbewahrung der Zündhölzer Sorge zu tragen und dem Alleinlassen von Kindern ohne Aufsicht zu sorgen,
Verfehlungen gegen diese Vorschriften werden mit unnachsichtiger Strenge bestraft und dass den durch einen Brand an ihrem Gebäude Beschädigungen, eine Entschädigung nicht zu teil wird, von der Gebäudebrandversicherung +Mobiliarversicherungsgesellschaft wenn dieser durch grobe Fahrlässigkeit selbst verursacht wird.
Den 25. Mai 1910
Das Aufbereiten und Aufräumen von 3 Rmeter Holz für das Schulzimmer wird morgen früh um 8 Uhr im Rathaus verakordiert.
Zu gleicher Zeit wird das Reinigen des Schullokals auf weitere Jahre vergeben werden, wozu Übernehmer sich einfinden wollen.
2. Juni 1910
Die Erben des verstorbenen Wilhelm Kölz im Burkhardtshof bringen am nächsten Samstag abends 6 Uhr im Rathaus zum Verkauf:
Markung Burkhardtshof
9 Ar 76 qm Baumacker im kurzen Gewand
8 Ar 27 qm Acker in Sieberhof
11 Ar 34 qm Weinberg in Bronnhau zu 180,-M 16 pfg
17 Ar 40 qm Acker in der Halde um 800,-M 46 pfg
24 Ar 22 qm Acker im langen Gewand zu 700,-M 29 pfg
7 Ar 92 qm Laubwald im Bilplatz
36 Ar 76 qm daselbst } 440,-M 10 pfg
Markung Winnenden
8 Ar 7 qm Wiese im Sieberhof 260,-M 32 pfg
5 Ar 25 Qm Wiese im Schenkenberg
5 Ar 25 qm Wiese daselbst } 300,-M 38 pfg
Liebhaber hiezu werden eingeladen.
Diese Grundstücke kommen am nächsten Samstag mittag 1 Uhr zum 2 ten und letzten Mal auf dem Rathaus in Aufstreich.
22. Juli 1910
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht dass die Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag am Sonntag, den 30. Juli 1910 im Rathaus hier von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 7 Uhr stattfindet und mit dem Schlag 7 Uhr geschlossen wird.
Zum Wahlvorsteher ist ernannt Schultheiß Haller zu dessen Stellvertreter Gemeindepfleger Kögel.
Diejenigen Gebäudebesitzer welche durch Neubau oder bauliche Verbesserung an ihrem Gebäude eine höhere Einschätzung zur Gebäudebrandversicherung beantragen wollen haben solches beim Amtsvorsteher längstens bis 1. September d.J. anzumelden.
Den 12. August 1910
Am Donnerstag den 18 August d.J. findet hier die Oberamtliche Gemeindevisitation statt, etwaige Wünsche und Beschwerden können an diesem Tag vormittags von 11 bis 12 Uhr bei dem Oberamtmann auf dem Rathaus vorgebracht werden.
Den 16. September 1910
Das herumtreiben und jagen von Eichhörnchen in den Baumgütern durch junge Leute ist bei strenger Strafe verboten.
Das auflesen von Obst morgens vor 6 Uhr und abends nach 7 Uhr ist verboten.
Den 28. September 1910
Am Freutag den 30 September von mittags 12 Uhr an findet durch Bauamtswerkmeister Kurz von der K. Kreisregierung die Wasserschau des Buchenbaches bei der Neumühle statt, etwaige Wünsche von den Beteiligten können bei der Schau mündlich vorgebracht werden.
Den 7. Oktober 1910
Katharina Rommel Wwe bringt zum Verkauf hat verkauft
11 Ar 26 qm Acker u Wiese in Gemeindewiesen
14 Ar 50 qm Acker unter den Weinbergen angekauft 600,-M 41 pfg
17 Ar 80 qm Acker in Meeläcker 600,-M 34 pfg
9 Ar Acker in Strietäcker 325,-M 36 pfg
13 Ar 20 qm Baumacker im Gartenhäusle nicht angekauft
4 Ar Wiese im Brühl zu 100,-M 25pfg
8 Ar 87 qm in Benzwiese
8 Ar Weinberg im oberen Schnarrenberg nicht angekauft
6 Ar Weinberg in Mäuerlesweinberg nicht angekauft
4 Ar daselbst nicht angekauft
5 Ar 17 qm Wiese im Brühl angekauft zu 100,-M 19 pfg
5 Ar 77 qm Acker im Salzberg angekauft um 300,-M 512 pfg
6 Ar 78 qm Baumacker im oberen Gisibel nicht angekauft
9 Ar 65 qm oben im Stolpenhof
10 Ar 14 qm Wiese daselbst
11 Ar 22 qm Acker daselbst
7 Ar 24 qm Acker in Wiesenäcker
Markung Winnenden
7 Ar 66 qm Acker im Hambach Sieberhof nicht angekauft
10 Ar 61 qm Acker im Sieberhof zu 420,-M 40 pfg
Zahlbar in 6 Jahreszielen
Liebhaber hiezu werden auf morgen abend 7 Uhr im Bären eingeladen.
Diese Grundstücke kommen morgen Mittag 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen werden.
Den 7. Oktober 1910
Herr Verwaltungsaktuar als Bevollmächtigter der Erben der verstorbenen Karoline Haller Wwe verkauft bzw hat verkauft:
5 Ar 59 qm Land hinter dem Dorf angekauft 550,-M 99 pfg
40 Ar 20 qm Baumacker u Wiese im Gereut 2.000,-M 50 pfg
8 Ar 22 qm Baumacker im Stühle 526.-M 64 pfg
18 Ar 62 qm Laubwald in Bohnweiler nicht angekauft
22 Ar 64 qm Wald daselbst
32 Ar 82 qm Laubwald daselbst
6 Ar 60 qm Laubwald im Erlach
7 Ar 38 qm Wald daselbst
Diese Grundstücke kommen nächsten Mittwoch nachmittags 4 Uhr im Rathaus in Aufstreich, wozu Liebhaber eingeladen werden.
Markung Winnenden
29 Ar 36 qm Wiese im Hambach 1100,-M 37 pfg
26. November 1910
Die Wählerliste zur bevorstehenden Bürgerausschusswahl ist von heute an 8 Tage lang zur Einsicht der Beteiligten im Rathaus aufgelegt, die Wahl selbst findet am Samstag den 17 Dezember von vormittags 8 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Auszutreten haben und können wiedergewählt werden
Wilhelm Grotz, Robert Krauter, Johannes Schwarz, Friedrich Bihlmaier ledig
Und für Johannes Kögel ist ein weiteres Mitglied auf 2 Jahre zu wählen.
Wiederholte Bekanntmachung erfolgte am 12 und 16. Dezember
26. November
Die Bäume an der Straße gegen die Neumühle und gegen Buchenbach sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig auszuästen.
Den 17. Dezember 1910
Bei der heutigen Bürgerausschusswahl wurden mit Stimmenmehrheit gewählt
Auf 4 Jahre:
Wilhelm Grotz mit 45 Stimmen
Johann Schwarz mit 43 Stimmen
Karl Übele mit 20 Stimmen
Josef Kercher mit 16 Stimmen
Auf den Rest von 2 Jahren
David Klöpfer Steinhauer mit 14 Stimmen
Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl müssen innerhalb einer Woche von heute an gerechnet bei dem Gemeinderat angebracht werden.
Bekanntmachung am 30 Dezember 1910
Bei der heute hier stattgehabten Wahl eines Abgeordneteren zur Amtsversammlung auf die nächsten 3 Jahre wurde gewählt
Schultheiß Haller mit 10 Stimmen
Und als dessen Stellvertreter
Gemeinderat Kögel mit 7 Stimmen.
Einsprachen gegen diese Wahl können im Laufe einer Woche schriftlich oder zu Protokoll
Bei dem Ortsvorsteher oder dem K. Oberamt vorgebracht werden.
1911
den 14. Januar 1911
Wilhelm Müller Bauer hier bringt am nächsten Montag vormittags 11 Uhr im Rathaus nachstehende Grundsstücke ( Muttergrund seiner ersten Kinder zum Verkauf.
6 Ar 38 qm Acker und Baumwiese in Bürgäcker
16 Ar 12 qm Wiese in Sumpfäcker
8 Ar 23 qm Acker in Zeiläcker
9 Ar 97 qm Baumacker in untern Eichholz
13 Ar 72 qm Wiese im Brühl
10 Ar 71 qm Laubwald in Bohnweiler
wozu Kaufliebhaber eingeladen werden
den 30. Januar 1911
Die beiden Teil und Gesamtgemeinderechnungen pro 1909 sind von heute an 8 Tage lang zur Einsicht der Beteiligten im Rathaus aufgelegt.
Amtliche Bekanntmachung
Betreffend die Anzeigepflicht über den Ausgang der Maul und Klauenseuche
Jeder Viehbesitzer ist verpflichtet sofort über den Verdacht oder Ausbruch der Seuche sofort bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu erstatten, die näheren Bestimmungen hierüber sind am Rathaus angeschlagen,
den 7. März 1911
Paul Rommel ledig Maurer hier bringt zum Verkauf:
12 Ar Baumacker und Wiese im Gereuth
Liebhaber hierzu wollen sich am nächsten Donnerstag abends 8 Uhr im Gasthaus zum Bären einfinden.
Den 10. März 1911
Friedrich Hartmann Bauer hier bringt zum Verkauf
3 Ar 61 qm Baumwiese in Mühlhölzle
3 Ar 89 qm Baumwiese in Erlenwiesen
6 Ar 55 qm Baumacker in Bemeindwiesen
9 Ar Baumgut in Benzwiesen
10 Ar 40 qm Baumgut in vord. Stolpenklinge 650,-M 62 pfg
27 Ar 98 qm Baumgut in der hinteren Stolpenklinge 1.000,-M 36 pfg
10 Ar 71n qm Weinberg im Stühle 385,-M 36 pfg
8 Ar 65 qm Weinberg daselbst
13 Ar 76 qm Acker in Zeiläcker
8 Ar 34 qm Acker in Langenäcker 280,-M 34 pfg
zahlbar in 6 Jahreszielen
Diese Grundstücke kommen am nächsten Montag mittags 1 Uhr in Aufstreich.
Den 13. März 1911
Diejenigen Gebäudebesitzer welche durch Umbau oder bauliche Verbesserungen an ihren
Gebäuden eine höhere Einschätzung zur Brandversicherung beantragen wollen, haben solches bei dem Ortsvorsteher anzumelden.
Nach der Ministerialverfügung vom 22 Sept. 1904 werden diejenigen welche im Besitze eines Hundes sind, aufgefordert solchen vom 15. bis 31. März bei dem Ortsvorsteher anzumelden.
Bekanntmachung betreffend die Kontrollversammlung der Mannschaften von hier findet nicht am Samstag sondern am Freitag den 7. April nachmittags 2 Uhr 45 in der Turnhalle Winnenden statt.
Bekanntmachung d. 31.März 1911
Morgen findet die Viehaufnahme durch den Gemeindepfleger Kögel statt, wobei bemerkt wird dass für 1 Vieh 20 pfg zu entrichten, welche bei der Aufnahme erhoben werden.
Den 1. Mai
Diejenigen welche ihre Hühner und Enten nicht eingesperrt halten und solche fremden Grundstücken betroffen werden haben Strafe zu gewarten
Den 9.Mai 1911
Am nächsten Donnerstag vormittags von 9 Uhr an findet im Hause des verstorbenen Johannes Klöpfer led. hier eine Fährnis-Auktion gegen bar Zahlung statt und kommt vor:
Mannskleider, Leibweißzeug, Bett und Bettgewand, Schreinerwerk. Küchengeschirr, Feld und Handgeschirr und allerlei Hausrat,
2 Kühwagen, 1 Futterschneidmaschine, Pflug und Egge, Fass und Bandgeschirr etwas Korn und Mehl, Brennholz und ein Rest Heu und Stroh
wozu Liebhaber eingeladen werden
Im Anschluss daran kommen nachher nachstehende Gebäude und Grundstücke im Rathaus zum Verkauf
Die Gebäude und Grundfstücke des Johannes Klöpfer sind angekauft
Gebäude Nr. 83 Wohnhaus Scheuer u. Garten
4 Ar und 5 qm um 3.461,-M
Gebäude erkauft von Johannes Klöpfer Weber Nachfolger Rommel Hugos Familie
11 Ar Baumacker in der Stolpenklinge 751,-M 68 pfg
8 Ar 49 qm Baumacker im Bergle 320,-M 38 pfg
13 Ar 44qm Acker zwischen den Wegen 878,-M 62 pfg
14 Ar 76 qm Baumwiese in Erlenwiesen 425,-M 29 pfg
5 Ar 51 qm Wiese und Gemüsegarten im Brühl 227,-M 41 pfg
9 Ar Weinberg im Stühle 221,-M 25 pfg
13 Ar 81 qm Weinberg daselbst 300,-M 22 pfg
12 Ar 52 qm Laubwald beim St. Ulrichsbrunnen 160,-M 13 pfg
20 Ar 45 qm Laubwald im Erlach 150,-M 7 pfg
Liebhaber wollen sich abends 5 Uhr im Rathaus einfinden
Diese Grundstücke kommen am nächsten Mittwoch nachmittags 5 Uhr im Rathaus in Aufstreich.
Den 31. Mai 1911
Auf den oberamtlichen Erlass vom 9. d.M. betreffend den Personalbestand der Ortskommission zur Überwachung der Reblauskrankheiten, dieselbe beseht aus den 3 Mitgliedern:
Johannes Kögel: Jakob Klöpfer: Schultheiß Haller.
Es besteht Anlass die Weingärtner des Bezirks auf die gesetzliche vorgeschriebene Pflicht zur Anzeige der Neuanlagen von Rebpflanzungen aufmerksam zu machen wonach jeder der Rebpflanzungen neu anlegen will mindestens 8 Tage vorher den Beginn der Anpflanzung Anzeige zu erstatten hat bei der Ortspolizeibehörde.
Den 24. Mai 1911
Aus Anordnung der K. Oberamts wird hiermit bekannt gemacht dass nach dem Wassergesetz das Sandaufschlagen aus den Bächen an jeder Stelle bei strenger Strafe verboten ist.
( Ohne besondere Erlaubnis und Anzeige bei der Ortspolizeibehörde darf von niemand Sand aus dem Bach gezogen werden.
den 1. Juli 1911
Für den Fleischschaubezirk Nr. 4 umfassend die Gemeinden Birkmannsweiler Höfen Baach und Bürg ist die Stelle eines Fleischbeschauers erledigt worden und soll wieder besetzt werden.
Lusttragende Männer die bereit wären einen Prüfungskurs mitzumachen auf Kosten der Gemeinden, wollen sich im Laufe nächster Woche beim Schultheißenamt hier melden woselbst die näheren Bestimmungen hierüber gekannt gegeben werden.
Es ist schon wiederholt zur Anzeige gekommen dass bei den Hauswasserleitungen Missbrauch getrieben wird, dadurch dass die Hahnen offen gelassen werden und das Wasser oft längere Zeit nutzlos abfließt wodurch ein Mangel entstehen muss.
Es werden nun sämtliche Haushaltungsvorstände aufgefordert darauf zu achten dass bei ihren Hausbewohnern derartige Fälle nicht mehr vorkommen.
Den 12. August 1911
Bekanntmachung
Die Satzungen der Gesamtgemeinde hier werden am nächsten Montag mittags 1 Uhr der Einwohnerschaft im Rathaus durch Vorlesen bekannt gegeben , wozu hiermit allgemein Einladung ergeht. Siehe Anhang I
Den 8. September 1911
Auf Nachsuchung ist das K. Hofkameralamt bereit an die hiesigen Viehbesitzenden Einwohner aus ihren Waldungen Laubstreu abzugeben welche von den sich beteiligten nach Bedarf selbst gerechent und auf Haufen gebracht werden müsste diejenigen welche sich hieran beteiligen wollen mögen sich morgen früh 7 Uhr im Rathaus melden.
Da schon mehrmals Klagen eingelaufen sind dass sich Kinder ohne jede Aufsicht in den Weinbergen herumtreiben ergeht an die Eltern die Bekanntgabe dass für ihre Kinder verantwortlich sind u. zur Bestrafung angehalten werden können.
Den 15. September 1911
Gustav Pfuderer Schmied hier hat verkauft.
Wohnhaus Nr. 24 um 2000,-M
Und kommt morgen Mittag 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich.
Schmied Pfuderer verkauft sein Haus an Ernst Haller Schneider dessen Sohn als letzter Kriegsgefangener heimkehrt.
Oktober 1911
Das Verzeichnis zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen ist von heute an eine Woche lang zur Einsicht der Beteiligten im Rathaus aufgelegt.
Wilhelm Fischer Wwe bringt zum Verkauf
4 Ar 13 qm Baumwiese in Brühläcker Hanfland
12 Ar 8 qm Baumacker im oberen Eichholz um 907,-M 75 pfg
6 Ar 33 qm Acker im Häldele um 280,-M 44 pfg
4 Ar 47 qm Acker in Gemeindewiesen
Liebhaber hierzu werden auf morgen Mittag 12 Uhr in das Rathaus eingeladen.
Bekanntmachung
Betreffend die Maul und Klauenseuche die in der ??? Waiblingen festgestellt wurde ist in diesem 12 Km Umkreis der Handel und Umherziehen mit Wiederkäuern und Schweinen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strenge bestaft.
Die Abhaltung von Pferde Rindvieh u. Schweinemärkten ist in diesem Umkreis verboten, näheres hierüber ist amMilchhaus angeschlagen
Den 11. November 1911
Die Bäume an der Straße gegen Winnenden Neumühle u. gegen Buchenbach sind gegen die Straßenseite vorschriftsmäßig austuästen.
Für Burkhardshof 13. November 1911
Die abgeschlossene Teilgemeinderechnung von 1908 bis 1910 für Burkhardtshof ist zur Einsicht der Beteiligten eine Woche lang Rathaus aufgelegt.
Am 17 November 1911 hier u Burkhardtshof
Die abgeschl0ssenen Schulverbandssatzungen der 3 Teilgemeinden Birkmannsweiler- Burkhardtshof und Buchenbachhof werden morgen vormittags um 9 Uhr im Rathaus bekannt gegeben wozu hiermit an die Bürgerschaft Einladung ergeht.
David Klöpfer wohnhaft in Cannstatt bringt zum Verkauf:
5 Ar 57 qm Acker jetzt Wiese in Bürgäcker 120,-M 22 pfg
22 Ar 44 qm Acker in Sumpfäcker 800,-M 36 pfg
11 Ar 10 qm Wiese in Rosswiesen 300,-M 27 pfg
11 Ar 93 qm Wiese in Rosswiesen 320,-M 27 pfg
zahlbar in 6 Jahreszielen
Liebhaber hierzu werden auf nächsten Montag mittags 12 Uhr in das Rathaus eingeladen.
Aufstreich nächsten Donnerstag mittags 1 Uhr.
25. November 1911
Den gesetzlichen Bestimmungen gemäß findet hier die Ergänzungswahl des Gemeinderats am Samstag den 16 Dezember vormittags von 8 bis 11 Uhr im Rathaus statt.
Abgelaufen wäre die Dienstzeit bei Gottlob Pfuderer und bei Johannes Kögel Kassier
Die Wählerliste ist von heute an eine Woche lang zur Einsicht der Beteiligten Wähler im Rathaus aufgelegt.
Am 13 Dezember 1911
Bekanntmachung betreffend die Reichtagswahl
In Gemäßheit des Wahlgesetzes für den Reichstag wird hiermit nachstehendes zur Kenntnis gebracht.
Die zum Zweck der Wahl eines Abgeordneten zum deutschen Reichstag angelegte Wählerliste welche die zum Wählen berechtigten enthält ist von Donnerstag den 14. Dez. 1911 an 8 Tage lang zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus aufgelegt.
Wer die Liste für unrichtig oder unvollständig hält kann dies innerhalb 8 Tagen bei dem Gemeindevorstand schriftlich oder zu Protokoll geben
Nur diejenigen sind zur Teilnahme an der Wahl berechtigt welche in der Liste aufgenommen sind.
Am 16. Dezember 1911
Bei der heutigen Ergänzungswahl des Gemeinderats wurden mit Stimmenmehrheit gewählt.
Johannes Kögel Kassier mit 42 Stimmen
Wilhelm Grotz mit 15 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten
Josef Kercher 15 Stimmen
Adolf Klöpfer Küfer mit 11 Stimmen
David Klöpfer 11 Stimmen
Karl Übele mit 11 Stimmen
Imanuel Andrä 6 Stimmen
Gustav Pfuderer 6 Stimmen
Die übrigen Stimmen fielen zersplittert
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Beschwerden gegen die Wahl über Gültigkeit innerhalb 8 Tagen von heute an bei dem Ortsvorsteher oder Oberamt angebracht werden müssen, nach Ablauf dieser Frist kann die Gültigkeit dieser Wahl nur wegen gesetzlicher Mängel der Person des Gewählten angehalten werden.
Den 27. Dezember 1911
Da bei der am 16.d.M. erfolgten Ergänzungswahl des Gemeinderats der gewählten Mitglieder
gesetzlich unzulässig ist wegen Verwandtschaft sowie auch eines Mangels bei der Wahlhandlung wurde gegen dieselbe bei dem Gemeinderat Einsprache erhoben.
Derselbe hat der Beschwerde stattgegeben und beschlossen:
Eine Neuwahl vornehmen zu lassen, dieselbe findet nun am Donnerstag den 18 Januar von nachmittags 4 bis 8 Uhr im Rathaus statt.
Die Wählerliste hierzu ist nun von heute an eine Woche lang zur Einsicht der Beteiligten Wähler aufgelegt
1912
den 13. Januar 1912
zum Zwecke der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle haben sich in der Zeit vom 15 Januar bis 1.Februar bei der Ortsbehörde zu melden alle im Kalenderjahr 1892 geborenen jungen Männer sowie alle diejenigen früherer Alterklassen bei denen eine Entgültige Entscheidung über ihre Militärpflicht noch nicht erfolgt ist.
Den 19. Januar 1912
Bei der gestern stattgefundenen Ergänzungswahl des Gemeinderats wurden mit Stimmenmehrheit gewählt:
Karl Kull mit 44 Stimmen
Johannes Kögel mit 39 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten
Josef Kercher 21 Stimmen
Wilhelm Grotz 12 Stimmen
Karl Übele 9 Stimmen
David Klöpfer 8 Stimmen
Die übrigen Stimmen fielen zersplittert
Dies wird mit dem Anfügen bekannt gemacht dass Einsprachen gegen die Gültigkeit der Wahl innerhalb einer Woche von heute an bei dem Gemeinderat oder Oberamt angebracht werden.
Am 1. Februar 1912
Anläßlich des Abbruchs der Kelter hier werden alle, welche Züber Weinbütten oder sonstige Gegenstände dort aufbewahrt haben aufgefordert solche in den nächsten Tagen abzuholen,
andernfalls müssten solche ins Freie geschafft werden.
26. Februar 1912
Auf Grund der Wasserbezugsbestimmungen welche vom Gemeinderat festgestellt wurden, ist die Wasserzinsumlage gefertigt, und ist von heute an eine Woche lang auf dem Rathaus zu jedermanns Einsicht aufgelegt.
Einsprachen oder Beschwerden können in dieser Zeit beim Amtsverweser vorgebracht werden. Nach Ablauf diese Frist ist das Beschwerderecht erloschen
Den 8. März 1912
Die Lieferung und Beifuhr von ca 70 meter harten Straßensteinen auf die hiesigen Orts und Güterwege wird morgen Nachmittag um 1 Uhr auf hiesigem Rathaus verakordiert, wozu Übernehmer eingeladen sind.
Sämtliche Bauarbeiten zum Rathausneubau werden morgen Nachmittag um 2 Uhr auf dem Rathaus im Submissionsweg vergeben.
Pläne, Kostenvoranschläge und Bedingungen sind auf dem Rathaus aufgelegt.
Unternehmer sind eingeladen.
Den 8 März 1912
Nach gemeinderätlichem Beschluss, sollen die Steine der Kelter auf den Stolpenhofweg geführt werden. Es ergeht nun an sämtliche Stolpenhof = Mehläcker und Stolpenklingebesitzer, welche den Fahrweg benützen der Befehl, sich morgen früh mit dem Fuhrwerk beim Kelterplatz einzufinden. Leute zum aufladen sind bestellt.
Wer sich diesem Entzieht, wird dementsprechend bestraft.
Den 9. März 1912
Bei der heute von den Bürgerlichen Collegien vorgenommenen Wahl eines Ersatzmannes als Abgeordneten zur Amtsversammlung wurde gewählt:
Johannes Kögel Amtsverweser mit 9 Stimmen
Einsprachen gegen diese Wahl können binnen einer Woche beim Amtsverweser oder dem Oberamt angebracht werden
Nach Ablauf dieser Frist ist das Beschwerderecht erloschen
Den 23. März 1912
Die Mannschaften des Beurlaubten standes werden hiermit aufgefordert ihre Kriegsbeorderungen und Passnotizen am Montag den 25.d.M. abends von 6 bis 8 Uhr auf hiesigem Rathaus abzufolgen
Die bisher im Besitz befindlichen Kriegsbeorderungen und Passnotizen sind bei der
Frühjahrskontrollversammlung abzugeben. Alle nicht zur Kontrollversammlung kommenden Leute, sämtlicher Mannschaften der Landwehr 2. Aufgebot, haben die alten Kriegsbeordungen und Passnotizen in Zeit vom 1. bis 6 April auf dem Rathaus abzugeben oder einzusenden.
Den 27. März 1912
Infolge Ablebens des seitherigen Ortsvorstehers, ist eine Neuwahl auf Dienstag, den 30. April anberaumt worden,
Die Wählerliste zu dieser Wahl ist von morgen an eine Woche lang auf dem Rathaus zur Einsicht der beteiligten aufgelegt. Zugelassen zu dieser Wahl sind nur diejenigen, welche in der Wählerliste aufgenommen sind.
Einsprachen wegen Weglassung berechtigter, oder Aufnahme Unberechtigter sind in dieser Zeit beim Gemeinderat vorzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für die etwa nicht Aufgenommenen, selbst wenn es sich aus Versehen geschieht, den Verlust des Stimmrechts nach sich.
Den 28 März 1912
Die Besitzer von Bäumen werden aufgefordert, ihre Bäum zu kontrollieren und etwaige Misteln zu entfernen. Wer dies versäumt hat nach dem Gesetz strenge Strafe zu erwarten.
Die Auto—Verbindung soll auf der Grundlage einer Gesellschaft m.b.H. fundiert werden, wobei Anteilscheine in Höhe von 200 --- 500 und 1.000 Mark ausgegeben werden.
Es werden hiermit sämtliche Interessenten zur Ziehung von Stammeinlagen eingeladen
Anmeldungen und Ziehungen können bis 3. April beim Amtsverweser oder beim Stadtschultheißenamt Winnenden erfolgen.
Den 29 März 1912
Die Frühjahrskontrollversammlung für die Mannschaften des hiesigen Orts, findet am Samstag den 13. April vormittags ½ 10 Uhr in der Turnhalle in Winnenden statt. Zu erscheinen haben sämtliche Mannschafteen der Reserven, Landwehr I Aufgebots sowie die Ersatzreserven. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Diejenigen welche am 1. April d. J. im Besitz eines Hundes sind, haben solches vom 1. bis 15 April beim Amtsverweser anzumelden.
Den 29. März 1912
Die Viehaufnahme findet im Laufe der nächsten Woche durch den Gemeindepfleger statt.
Nach einer Verfügung des Ministeriums sind dieses Jahr zu entrichten:
Für ein Pferd 10 pfg
Für ein Rindvieh 60 pfg
Pro Stück und wird der Betrag sofort eingezogen.
Den 8. April 1912
Der Backhauspacht ist abgelaufen und findet die Wiederverpachtung morgen Vormittag um
8 Uhr auf dem Rathaus statt, wozu Übernehmer eingeladen sind.
Den 23. April 1912
Die Stelle eines Feld u. Waldschützen ist erledigt. Bewerber wollen sich im Lauf dieser Woche beim Amtsverweser melden
Den 30. April 1912
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht dass die Mitglieder der Reblauskommission gewählt sind die Herren;
Johannes Kögel Gemeindepfleger
Jakob Klöpfer Stiftungspfleger
Johannes Kögel Kassier
Diese sind zu jeder Zeit berechtigt, die Weinberge ohne vorherige Erlaubnis zu betreten, um Besichtigungen vorzunehmen.
Den 4. Juni 1912
Nach einem Oberamtlichen Erlass werden sämtliche Obstbaumbesitzer aufgefordert, die Vertilgung der Raupen an ihren Bäumen vorzunehmen.
Gegen die Säumigen soll polizeilich eingeschritten werden.
Den 14. Juni 1912
1.) Am Donnerstag, den 25. Juli d. Jahres findet in Waiblingen eine staatliche Bezirksrind-Viehschau statt. Besitzer von schönem Zuchtvieh werden hiermit zur Preisbewerbung eingeladen. Näheres ist zu erfragen beim Schultheißenamt.
2.) Es wird hiermit bekannt gemacht, dass nach einer Forstpolizeilichen Anordnung das Sammeln von Heidelbeeren vor dem 1. Juli verboten ist. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Den 4. Juli 1912
Bekanntmachung Betreffend Bekämpfung der Blutlaus
Der Besitzer von Apfelbäumen werden unter Hinweis auf Art. 33 des Polizeistrafgesetzes aufgefordert, ihre Bäume von der Blutlaus zu reinigen.
Den 11. Juli 1912
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dass das auswerfen von toten Tieren, Katzen, Hühner und dergleichen in fließendes Wasser, sowie das liegen lassen derselben im Freien, bei strenger Strafe verboten ist. Jedermann hat die Pflicht, solches sofort zu beerdigen.
Den 18. Sept.1912
Die Urliste für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen ist von heute an eine Woche lang zur Einsicht auf dem Rathaus aufgelegt.
Den 22. September 1912 desgleichen am 19. Juni 1914.
Bekanntmachung Anzeigenpflicht von Weisungen betreffend
Die Viehbesitzer sind verpflichtet den Ausbruch einer Seuchen sofort der Ortpolizeibehörde anzuzeigen. Wer vorsätzlich eine Anzeige unterlässt wird mit Geldstrafe bis zu 300,-M bestraft Anzeigepflicht erstreckt sich auf folgende Seuchen: Milchbrand, Rauschbrand , Rinderseuche, Tollwut. Rotz, Maul und Klauenseuche, Lungenseuche, Schweineseuche, Rotlauf , Geflügelscholera,
und Hühnerpest, äußerlich erkennbare Tuberkulose des Rindviehs usw. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 30. Oktober 1912
Nachdem an der neuen Steuer bereits 7 Monate zur Zahlung verfallen sind, werden sämtliche Steuerpflichtigen aufgefordert, eine der Zeit entsprechende Zahlung zu leisten,
den 2. November 1912
Da bei den Feuerwehrübungen immer manche Feuerwehrpflichtige ohne genügenden Grund fehlen, hat der Gemeinderat folgende beschlossen; Wer jährlich
einmal fehlt wird bestraft um 1,- Mark das zweite fehlen wird um 2,-Mark bestraft wer jährlich drei mal fehlt wird das dritte mal um 4,-Mark bestraft, das vierte Fehlen wird mit 8 Mark bestraft. Das bezahlen von 10,-Mark jährlich an die Gemeindekasse befreit von sämtlichen Übungen.
Den 11. November 1912
Die Gemeindepflege – Rechnungen per 1911 sind von heute an 8 Tage lang auf dem Rathaus zur Einsicht aufgelegt.
Den 20. November 1912
Bei der am 16.Nov stattgefundenen Wahl eines Landtagsabgeordneten keiner der Bewerber mehr als die hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat, muss eine Neuwahl stattfinden, dieselbe ist auf Freitag den 29. November von vormittags 10 Uhr bis abends 7 Uhr anberaumt.
Den28. November 1912
Am Freitag den 13.Dezember Abends von 5 – 8Uhr findet die Ergänzungswahl der Bürgerausschusses auf dem Rathaus statt. Auszutreten haben, welche aber wiedergewählt werden können:
Johannes Bihlmaier Schreiner
David Klöpfer
Karl Schwarz vom Burkhardtshof
Die Wählerliste zu dieser Wahl ist von heute an eine Woche lang zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt,
den 6. Dezember 1912
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Wählerliste zu den Gemeinde-Wahlen mindestens 3 Wochen vor der Wahl öffentlich aufgelegt werden.
Es findet daher nach dem Beschluss des Gemeinderats die Wahl des Bürgerausschuss erst am Freitag den 20. Dezemb. Von nachmittags 4 – 8Uhr statt.
Den 14. Dezember 1912
Am nächsten Mittwoch den 18. Dezember von vormittags 10 Uhr bis Abends 7 Uhr werden die neuen Abgeordneten des ersten Landeswahlkreises gewählt.
Es werden fünf gültige Parteivorschläge bekannt gemacht.
1. Wahlvorschlag: Fortschrittliche Volkspartei
2. Wahlvorschlag: Konserv. Bund und Landpartei
2. Wahlvorschlag Nationalliberale Partei
4. Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei
5. Wahlvorschlag Zentrumspartei.
Die Namen sämtlicher Wahlvorschläge sowie alles nähre ist am Rathaus angeschlagen.
Den 20. Dezemb. 1912
Bei der gestern Abend von 4 – 8Uhr vorgenommenen Bürgerausschusswahl haben von 99 Wahlberechtigten 49 abgestimmt.
Es erhielten
David Klöpfer 33 Stimmen
Heinrich Schwarz 16 Stimmen
Karl Schwarz Burkhardtshof 41 Stimmen
Dieselben sind somit auf 4 Jahre gewählt
Weitere Stimmen erhielten
Johannes Klöpfer Küfer 14 Stimmen
Johannes Bihlmaier Schreiner 13 Stimmen
Die übrigen Stimmen zersplitterten sich.
Einsprachen gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind innerhalb einer Woche beim Ortsvorsteher oder Oberamt anzubringen.
Den 24. Dezember 1912
Am Freitag den 27. Dezember vormittags 9 Uhr verkauft Ernst Jung hier, wegen Wegzug seine sämtliche Liegenschaft, sowie als Bevollmächtigter des Friedrich Hartmann auch dessen Liegenschaft samt Gebäude.
Liebhaber sind auf das Rathaus eingeladen.
Den 27. Dezember 1912
Ernst Jung hier hat verkauft, zahlbar in fünf Jahreszielen:
Wohnhaus, Scheuer und Garten nicht angekauft
16 Ar 86 qm Wiese im Brühl angekauft um 800,-M^ 47 pfg
13 Ar 76 qm Acker in Zeiläcker um 600,-M 36 pfg
23 Ar 75 qm Baumgut im Eichholz nicht angekauft
11 Ar 39 qm Acker in Gemeindeäcker um 501,-M 44 pfg
8 Ar 34 qm Acker in Langenäcker um 300,.M 36 pfg
6 Ar 55 qm Baumwiese in Gemeindewiesen nicht angekauft
8 Ar 65 qm Acker im Stühle nicht angekauft
27 Ar 98 qm Baumwiese in Stolpenklinge nicht angekauft
24 Ar 14 qm Laubwald im Erlach um 300,-M 12 pfg
5 Ar 07 qm Baumwiese im Hanfland um 500,-M 99 pfg
7 Ar 86 qm Baumwiese allda um 600,-M 76 pfg
1 Ar 68 qm Baumwiese allda 160.-M 95 pfg
1 Ar 49 qm Baumwiese allda 150,-M 101 pfg
5 Ar 65 qm Baumwiese allda 250,-M 44 pfg
2 Ar 36 qm Baumwiese allda 200,-M 85 pfg
14 Ar 90 qm Acker in Bühläcker um 500,-M 34 pfg
5 Ar 94 qm Wies in Gemeindewiesen nicht angekauft
12 Ar 57 qm Acker im oberen Hagelacker um 581,-M 46 pfg
3 Ar 61 qm Baumwiese im Mühlhölzle nicht angekauft
4 Ar 33 qm Wiese in Furtwiesen nicht angekauft
10 Ar 16 qm Wiese in Brönnleswiesen um 300,-M 30 pfg
3 Ar 89 qm Wiese in Erlenwiesen nicht angekauft
7 Ar 58 qm Baumwiese in Rosswiesen um 400,- 53 pfg
9 Ar 67 qm Wiese in Rosswiesen 300,-M 31 pfg
10 Ar 71 qm Weinberg im Stühle um 320,-M 30 pfg
6 Ar 02 qm Acker im Stolpenhof um 250,-M 42 pfg
7 Ar 13 qm Acker im Stolpenhof um 280,-M 39 pfg
16 Ar 6 qm Wiese in Hagelwiesen um 650,-M 40 pfg
29 Ar 16 qm Gras und Baumgart i.d.Hohlgasse 1000,-M,- 34 pfg
^ 18 Ar 72 qm Acker im Steinland um 700,-M 37 pfg
16 Ar 5 qm Acker in Wiesenacker um 700,-M 44 pfg
4 Ar 62 qm Baumacker in Stolpenhof 150,-M 32 pfg
9 Ar 8 qm Wiese in Benzwiesen nicht angekauft
18 Ar 10 qm Laubwald im Erlach nicht angekauft
26 Ar 29 qm Laubwald allda nicht angekauft
Diese Grundstücke kommen am nächsten Montag mittags 1 Uhr um neuen Rathaus in Aufstreich zum Verkauf.
Bei annehmbarem Angebot erfolgt sofort zum Zuschlag. Liebhaber sind eingeladen.
31. Dezember 1912
Ernst jung hat verkauft, zahlbar in fünf Jahreszielen
Wohnhaus Scheuer und Garten samt
16 Ar 86 qm Wiese im Brühl um 6.000,-M
13 Ar 76 qm Acker in Zeiläcker um 605 ,-M 44 pfg
23 Ar 75 Qm Baumgut im Eichholz nicht angekauft
11 Ar 39 qm Acker in Gemeindewiesen um 501,-M 44 pfg
8 Ar 34 qm Acker in Langenacker 360,-M 43 pfg
6 Ar 55 qm Baumwiese in Gemeindewiesen um 300,-M 46 pfg
8 Ar 65 qm Acker im Stühle um 200,-M 23 pfg
27 Ar 98 qm Baumwiese in Stolpenklinge 1.000,-M 36 pfg
24 Ar 14 qm Laubwald in Erlach um 360,-M 14 pfg
12 Ar 93 Baumgut im Hanfland um 1.172,-M 90 pfg
1 Ar 68 qm Baumgut im Hanfland um 180,.-M 107 pfg
1 Ar 49 qm Baumgut im Hanfland um 150,-M 100 pfg
5 AR 65 qm Baumgut im Hanfland um 250,-M 44 pfg
3 Ar 36 qm Baumgut im Hanfland um 230,-M 68 pfg
5 Ar 42 qm Wiese im Brühl um 200,-M 37 pfg
5 Ar 64 qm Wiese in Gemeindewiesen um 200,-m 35 pfg
3 Ar 61 qm Baumwiese im Mühlhölzle 150,-M 42 pfg
4 Ar 33 qm Wiese in Furtwiesen um 80,-M 18 pfg
10 Ar 16 qm Wiese in Brönnleswiese um 320,-M 31 pfg
9 Ar 67 Wiese in Roßwiesen um 301,-M 31 pfg
29 Ar 16 qm Grqs und Baumgarten über der
Hohlgasse um 1.001,-M 34 pfg
18Ar 72 qm Acker im Steinland um 905,-M 48 pfg
9Ar 08 qm wiese in Benzwiesen 75,-M 8 pfg
18 Ar 10 qm Laubwald im Erlach nicht angekauft
16 Ar 29 qm Laubwald allda nicht angekauft
Diese Grundstücke kommen am Dienstag den 7. Januar Mittag 1 Uhr zum letzten mal im Rathaus in Aufstreich. Bei annehmbarem Angebot erfolgt der Zuschlag sofort.
Liebhaber sind eingeladen
1913
den 4. Januar 1913
Da an dem laufenden Steuerjahr neun Monate zur Zahlung verfallen sind, werden die Steuerpflichtigen hiermit dringend aufgefordert eine der Zeit entsprechende Zahlung zu leisten, damit der Gemeindepfleger seinen Verbindlichkeiten nachkommen kann.
Den 8. Januar 1913
Friedrich Bihlmaier hat verkauft, zahlbar in sechs Jahreszielen.
2 Ar 85 qm Wohnhaus, Scheuer und Hofraum nicht angekauft
11 Ar 33 qm Gras und Baumgarten nicht verkauft
19 Ar 3 qm Acker in Langenacker 500,.M 26 pfg
6 Ar 41 qm Acker in Sauacker um 150,.M 23 pfg
6 Ar 98 qm Acker in Prieselacker um 382,-M 55 pfg
8 Ar 21 qm Acker daselbst um 406,-M 50 pfg
5 Ar 61 qm Baumacker im Bergle 200,-M 34 pfg
11Ar 46 qm Acker in Hofacker um 500,-M 44 pfg
11 Ar 83 qm Acker in Sauacker um 460,-M 39 pfg
6 Ar 80 qm Acker in Mehlacker 130,-M 19 pfgf
10. Ar 55 qm Acker daselbst 250,-M 24 pfg
8 Ar 73 qm Acker in Bürgeracker 320,-M 37 pfg
13 Ar 77 qm Acker in Stolpenhof 500,-M 36 pfg
3 Ar 70 qm Acker daselbst 123,-M 33 pfg
9 Ar 91 qm Acker in Langenäcker 300,-M 77 pfg
7 Ar 73 qm Acker in Gemeindewiesen 171,-M 24 pfg
9 Ar 7 qm Baumacker im Gisiebel 180,-M 20 pfg
3 Ar 81 qm Baumacker daselbst 50,-M 13 pfg
4 Ar 50 qm Weinberg daselbst 80,-M 18 pfg
17 Ar 5 qm Baumwiese im Mühlhölzle 200,-M 12 pfg
18 Ar 56 qm Wiese in Hagelwiesen 730.-M 39 pfg
12 Ar Wiese in Kreuzwiesen 550,-M 46 pfg
8 Ar 75 qm Baumwiese in Erlenwiesen 320,-M 39 pfg
7 Ar 33 qm Laubwald in der Klaffenhalde nicht angekauft
8 Ar 28 qm Laubwald im Erlach nicht angekauft
Markung Winnenden
8 Ar 25 qm Baumwiese im Stuhlberg nicht angekauft
8 Ar 50 qm Wiese ob der Ruitzenmühle nicht angekauft
Diese Grundstücke kommen nächsten Freitag mittags 1 Uhr auf dem Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen sind.
Bei annehmbaren Angeboten erfolgt der Zuschlag sofort.
Den 13. Januar 1913
Zum Zwecke der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle haben sich alle im Kalenderjahr 1893 geborenen jungen Männer welche dem deutschen Reich angehören sowie alle Militärpflichtigen früheren Alters ??? bis ??? eine entgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht noch nicht erledigt ist in der Zeit vom 15.Juni bis 1. September bei dem Ortsvorsteher zu melden.
Den 14. Januar 1913
Friedrich Bihlmaier hat verkauft:
Wohnhaus, Scheuer und Garten um 5.000,-M
11 Ar 83 qm Acker im Sauacker um 505,-M 43 pfg
11 Ar 5 qm Wiese im Mühlhölzle um 200,-M^ 18 pfg
8 Ar 25 qm Baumwiese im Mühlholz um 172,-M 21 pfg
7 Ar 33 qm Laubwald in Klaffenhalde um 50,-M 7 pfg
Diese Grundstücke kommen morgen Mittag 1 Uhr zum letzten mal im Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen sind.
Den 25. Januar 1913
Um einem allgemeinen Wunsch entgegenzukommen ist die Innenbesichtigung des neuen Rathauses, heute Mittag von 12 bis 2 Uhr jeder erwünschten Person der Gemeinde gestattet.
Den 8. Februar 1913
Friedrich Rommel hier, als Vertreter seiner Ehefrau und seiner minderjährigen Kinder ist willens deren Grundstücke zu verkaufen und zwar:
6 Ar 42 qm Acker in Sauacker
3 Ar 96 qm Acker im Stolpenhof
10 Ar 33 qm Acker in Zeiläcker
5 Ar 47 qm Acker daselbst
2 Ar 63 qm Acker in Gemeindewiesen
19 Ar 7 qm Acker unter den Weinbergen
16 Ar 70 qm Wiese unter dem Bangert
11 Ar 49 qm Wiese allda
5 Ar 94 qm Wiese in Furtwiesen
12 Ar 52 qm Laubwald beim St. Ulrichsbrunnen
7 Ar 38 qm Laubwald im Erlach
Liebhaber werden auf nächsten Montag mittags 1 Uhr auf das Rathaus eingeladen.
Den 8. Februar 1913
In diesere Gem. Backnang ist die Maul und Klauenseuche ausgebrochen.
Es werden daher sämtliche Viehbesitzer auf die gesetzliche Anzeigenpflicht bei Seuchenverdacht od. Ausbruch der Seuche hingewiesen.
Wer vorsätzlich eine Anzeige unterlässt wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 3.000 Mark bestraft.
Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 11. Februar 1913
Friedrich Rommel hier bringt am nächsten Donnerstag mittags 1 Uhr auf dem Rathaus zum Verkauf:
6 Ar 42 qm Acker in Sauacker um 120,-M 19 pfg
3 Ar 96 qm Acker im Stolpenhof um 110,-M 28 pfg
10 Ar 33 qm Acker in Zeilacker
5 Ar 94 qm Wiese in Furtwiesen nicht angekauft
12 ar 52 qm Laubwald beim St. Ulrichbrunnen nicht angekauft
19 Ar 7 qm Acker unter den Weinbergen 650,-M 34 pfg
11 Ar 59 qm Wiese unter dem Baumgart nicht angekauft
16 Ar 70 qm Wiese allda 700,-M 42 pfg
2 Ar 65 qm Acker in Gemeindewiesen und
5,Ar 47 qm Acker in Zeiläcker zusammen um 350,-M 64 pfg
7 Ar 38 qm Laubwald im Erlach nicht angekauft
Liebhaber sind mit dem Bemerken eingeladen dass bei annehmbarem Angebot, der Zuschlag sofort erfolgt.
Den 21 Februar 1913
Da die Amtszeit des Teilgemeindepflegers vom 1.April des Jahres abgelaufen ist muß eine Neuwahl vorgenommen werden. Die Wählerliste zu dieser Wahl ist von heute an eine Woche lang zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt.
Wahlberechtigte sind sämtliche hiesigen Männer welche das 25 te Lebensjahr zurückgelegt haben und irgend eine Steuer an die Gemeindekasse bezahlen.
Den 3. März 1913
Die Erstellung eines Nebenweges aus Beton innerhalb des Orts vom Hause der Witwe Schwegler bis zum Hause des Karl Übele (Zwischen heute Jansrt. Und Kurze Straße) wird morgen früh um 9 Uhr auf dem Rathaus verakordiert, zu gleicher Zeit wird das Ausgraben und die Abfuhr des Bodens der betreffenden Strecke im Ackord vergeben, wozu Übernehmen eingeladen sind.
Den 6. März 1913
Durch das abbrennen von Rainen (Barmen) sind in letzter Zeit an einigen Orten Bäume beschädigt worden, und sind deshalb beim Schultheißenamt Klagen eingelaufen. Es wird hiermit nun öffentlich bekannt gemacht, dass der Unfug, dürres Gras an Rainen u.s.w. anzuzünden bei Strafe verboten ist.
Der Feldschütz ist angewiesen Übertretungen zur Anzeige zu bringen.
Den 9. März 1913
Das Verzeichnis der Feuerwehpflichtigen Einwohner ist von heute an 3 Wochen lang auf dem Rathaus zur Einsicht aufgelegt. Während dieser Zeit können Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieses Verzeichnisses oder Befreiungsansprüche wegen Krankheit oder Gebrechlichkeit beim Ortsvorsteher vorgebracht werden.
Den 17. März 1913
Nach der neuen Gemeindeordnung ist der Teilgemeindepfleger vom Teilgemeinderat zu wählen. Es ist daher eine Wahl durch die wahlberechtigten Bürger nicht mehr erforderlich. Bei der heute nun vorgenommenen durch den Teilgemeinderat ist der seitherige Gemeindepfleger Kögel auf weitere 6 Jahre zum Teilgemeindepfleger gewählt worden, und hat als solcher auch die Verwaltung der Gesamtgemeinde zu besorgen.
Den 17. März 1913
Es werden hiermit sämtliche Ortseinwohner auf die Bestimmungen der Ortspolizeilichen Vorschriften hingewiesen. Insbesondere die Besitzer von Hausgeflügel werden die Vorschriften eingeschärft.
Wer in unmittelbarer Nähe von Gütern wohnt hat seine Hühner von jetzt bis 15 Oktober eingesperrt zu halten. Gänse und Enten sind eingeschlossen zu halten.
Wer sein Geflügel Schaden laufen lässt ist strafbar. Als Flugschütz ist der Feldschütz
dortselbst abgestellt derselbe ist berechtigt schadenlaufendes Geflügel wegzuschießen. Die Tauben sind von heute an 3 Wochen eingeschlossen zu halten.
den 20. März 1913
Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Kapital Steuererklärung für das Steuerjahr 1913 in Gemäßheit des Gesetzes vom 8, August 1903 betreffend die Kapitalsteuer, werden alle Steuerpflichtigen Personen und Gesellschaften welche einen steuerbaren Ertrag aus Kapitalien und Renten beziehen aufgefordert, spätestens bis 8.April d. J. jedoch nicht vor den ersten April eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuer-Erklärung ist schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular oder mündlich bei dem Ortsvorsteher im Rathaus abzugeben. Formulare sind auf dem Rathaus zur Verfügung.
Aufforderung zur Anmeldung der Schuldzinsr. Die Einkommensteuerpflichtigen werden aufgefordert etwaigen Schuldzins vom 1. bis 8, April auf dem vorgeschriebenen Formular, welches vom Ortsvorsteher bezogen werden kann auf dem Rathaus anzumelden.
Den 20. März 1913
Am nächsten Montag ½ 8 Uhr hat sämtliche Feuerwehr mit voller und blanker Ausrüstung auszurücken. Die neueingeteilte Mannschaft hat um 7 Uhr am Rathaus anzutreten.
Zugleich werden die Feuerwehrpflichtigen auf die vom Gemeinderat festgesetzte Strafbestimmungen, welche am 2. November 1912 veröffentlicht wurden, wegen Nichtausrücken ohne wirkliche Entschuldigungsgrund eingewiesen.
Die Mannschaft des Beurlaubten Standes Reserve, Landwehr I Aufgebot und Ersatzpersonen hat ihre neue Kriegsbeorderung am Montag vormittag 9Uhr auf dem Rathaus abzuholen. Die bisher im Besitz befindliche Kriegsbeorderung sind bei der nächsten Kontrollversammlung abzugeben.
Den 25. März 1913
Die Frühjahrskontrollversammlung für die Mannschaften des hiesigen Orts findet am Montag, den 7. April nachmittags 2 ¾ Uhr in der Turnhalle in Winnenden statt. Zu erscheinen haben sämtliche Reservisten, Landwehr I Aufgebot, sowie die Ersatzpersonen. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Sämtliche einkommensteuerpflichtigen werden hiermit aufgefordert spätestens bis 8. April d.J. jedoch nicht vor dem 1. April eine Steuererklärung abzugeben.
Die Steuerklärung kann auf dem vorgeschriebenen Formular direkt beim Bezirkssteueramt, oder bei der Gemeindebörde f.d. Einkommensteuer abgegeben werden.
Den 31. März 1913
Morgen findet die Viehaufnahme durch den Gemeindepfleger statt. Es wird dieses Jahr erhoben
Von einem Pferd 10 pfg
Von einem Stück Rindvieh 50 pfg
Der Betrag wird sofort eingezogen.
Sämtliche Grundbesitzer werden hiermit zur Besteuerung ihrer Hunde aufgefordert.
Wer im Vorjahr einen Hund versteuer, und nicht mehr im Besitz desselben ist, hat solchen bis zum 15. April beim Ortsvorsteher abzumelden. Wer einen über 3 Monate alten Hund besitzt, hat denselben anzumelden
Formulare zur Schuldzinsnachversicherungen können morgen mittag von 12 bis 1 Uhr auf dem Rathaus abgeholt werden.
Den 6. Mai 1913
Bekanntmachung betr.: Überschreiten der Bahn
Das Publikum darf die Bahn nur an den zu Übergängen bestimmten Stellen überschreiten und zwar nur solange als diese nicht durch Schranken geschlossen sind. Das Eigenmächtige öffnen der Schranken ist verboten.
Pflüge, Eggen, Baumstämme und andere schwere Gegenstände dürfen nicht über die Bahn geschleift werden.
Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 28. Mai 1913
Nach einem, oberamtlichen Erlass werden sämtliche Obstbaumbesitzer aufgefordert die Vertilgung der Raupen an ihren Bäumen vorzunehmen.
Gegen die Säumigen soll nach § 368 Ziff 2 des Reichsgesetzbuchs eingeschritten werden.
Am Montag, den 2. Juni wird zum Zwecke der Reichsstatistik eine Schweinezählung vorgenommen werden
Den 27. Juni 1913
Zum Zwecke der Nacheichung kommt am 7 und 8 Juli der Eichbeamte hierher. Sämtliche Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Trockenholmaße, Gewichte und Waagen, welche im öffentlichen Verkehr verwendet werden sind nacheichpflichtig.
Die Nacheichung findet auf dem Rathaus statt, näheres hierüber ist dort angeschlagen.
Den 26. Juli 1913
Diejenigen Gebäudebesitzer, welche im letzen Jahre eine Verbesserung ihrer Gebäude vorgenommen, Gebäulichkeiten oder Schuppen erstellt. Elektrisches Licht und Kraft eingerichtet haben, werden hiermit zur Anmeldung zwecks Neueinschätzung zur Brandversicherung bis 14. August aufgefordert.
Anmeldungen nach dem 15. August können nicht mehr berücksichtigt werden,
den 12. August 1913
Die elektrische Hochspannungsleitung, sowie die Ortsverteilungsleitung sind von heute ab eingeschaltet.
Das Berühren der Leitung ist Lebensgefährlich, es wird daher öffentlich jedermann gewarnt
Den 20. August 1913
Das Elektrizitätswerk lässt hiermit bekannt machen, dass der Schusstermin für die Herstellung der kostenlosen Hausanschlüsse der 10 Sept. d.J. ist. Anmeldungen, welche nach dem 10 September beim Werk einlaufen, haben dir Herstellung von der Straßenleitung aus zu bezahlen,
den 3. Oktober 1913
Nachdem nunmehr 6 Monate an der neuen Steuer zur Zahlung verfallen sind, und nur wenige Steuerpflichtige ihrer Zahlung nachgekommen sind werden hielt sämtliche Steuerschuldner dringend aufgefordert eine Zahlung zu leisten, damit der Gemeindepfleger seinen Verbindlichkeiten nachkommen kann.
Den 3. Oktober 1913
Die Erben der Verstorbenen Katharina Maier bringen zum Verkauf.
18 Ar 68 qm Acker zischen den Wegen
9 Ar 87 qm Acker in Langenäcker
8 Ar 48 qm Acker in Bürgäcker
6 Ar 21 qm Acker in Gemeindewiesen
4 Ar 19 qm Wiese im Mühlhölzle
5 Ar 20 qm Wiese in Rosswiesen
5 Ar 8 qm Wiese daselbst
8 Ar 4 qm Wiese in Erlenwiesen
10 Ar 73 qm Laubwald im Erlach
Liebhaber sind auf nächsten Montag mittags 1 Uhr auf das Rathaus eingeladen.
Den 8. Oktober 1913
Die Erben der verstorbenen Katharina Maier bringen im Aufstreich zum Verkauf
24 Ar 68 qm Acker zischen den Wegen um 1300,-M 70 pfg
9 Ar 87 qm Acker in Langenäcker nicht angekauft
8 Ar 48 qm Acker in Bürgäcker 400,-M 47 pfg
6 Ar 21 qm Acker in Gemeindewiesen um 100,-M 16 pfg
4 Ar 19 qm Wiese im Mühlhölzle um 100,-M 24 pfg
5 Ar 20 qm Wiese in Rosswiesen nicht angekauft
5 Ar 8 qm Wiese daslbst nicht angekauft
8 Ar 4 qm Wiese in Erlenwiesen nicht angekauft
10 Ar 73 qm Laubwald im Erlach nicht angekauft
weitere Liebhaber sind auf nächsten Montag mittags 1 Uhr auf das Rathaus eingeladen.
Den 8. Oktober 1913
Die Erben des verstorbenen David Palmer bringen folgende Liegenschaft zum Verkauf.
6 Ar 37 qm Baumacker in Gemeindewiesen
2 Ar 68 qm Acker daselbst
8 Ar 22 qm Acker im Stolpenhofbrunnen
7 Ar 87 qm Acker daselbst
13 Ar 45 qm Acker in Zeiläcker
12 Ar 86 Acker in Hofäcker
4 Ar 89 qm Baumwiese in der Klinge
12 Ar 44 qm Wiese in Kreuzwiesen
11 Ar 57 qm Wiese in der Rosswiese
17 Ar 27 qm Wiese in Hagelwiesen
15 Ar 91 qm Wiese auf der Hirschhaut
8 Ar 47 qm Acker im Stühle
7 Ar 27 qm Weinberg im oberen Schnarrenberg
8 Ar 81 qm Weinberg im unteren Schnarrenberg
20 Ar 81 qm Baumacker im Gereut
17 Ar 52 qm Laubwald bei der verbrannten Eiche
14 Ar Wiese in Haldenwiesen
7 Ar 99 qm Acker in Sieberhof
Liebhaber sind auf nächsten Montag Nachmittag ½ 2 Uhr auf das Rathaus eingeladen.
Den 14. Oktober 1913
Die Erben der verstorbenen Katharina Maier bringen im letzten Aufstreich zum Verkauf
24 Ar 68 qm Acker zischen den Wegen um 1300,-M 53 pfg
9 Ar 87 qm Acker in Langenäcker 300m-M^ 30 pfg
6 Ar 21 qm Acker in Gemeindewiesen um 100,-M 16 pfg
4 Ar 19 qm Wiese im Mühlhölzle um 100,-M 24 pfg
5 Ar 20 qm Wiese in Rosswiesen nicht angekauft
5 Ar 8 qm Wiese daslbst nicht angekauft
8 Ar 4 qm Wiese in Erlenwiesen nicht angekauft
10 Ar 73 qm Laubwald im Erlach nicht angekauft
Weitere Liebhaber sind auf nächsten Freitag mittags 1 Uhr auf das rathaus eingeladen.
Den 14. Oktober 1913
Die Erben des verstorbenen David Palmer bringen im aufstrech zum Verkauf
6 Ar 37 qm Baumacker in Gemeindewiesen 180,-M 28 pfg
2 Ar 68 qm Acker daselbst 50 ,-M 19 pfg
8 Ar 22 qm Acker im Stolpenhofbrunnen 190,-M 23 pfg
7 Ar 87 qm Acker daselbst 170,-M 22 pfg
13 Ar 45 qm Acker in Zeiläcker 480,-M 36 pfg
12 Ar 86 Acker in Hofäcker 700,-M 54 pfg
4 Ar 89 qm Baumwiese in der Klinge 100,-M 20 pfg
12 Ar 44 qm Wiese in Kreuzwiesen 400,-M 32 pfg
11 Ar 57 qm Wiese in der Rosswiese nicht angekauft
17 Ar 27 qm Wiese in Hagelwiesen 500,-M 29 pfg
15 Ar 91 qm Wiese auf der Hirschhaut nicht angekauft
8 Ar 47 qm Weinberg im Stühle 180,-M 21 pfg
7 Ar 17 qm Weinberg im oberen Schnarrenberg 60,-M 8 pfg
8 Ar 81 qm Weinberg im unteren Schnarrenberg 200,-M 23 pfg
20 Ar 81 qm Baumacker im Gereut 900,-M 43 pfg
17 Ar 52 qm Laubwald bei der verbrannten Eiche 100,-M 6 pfg
Markung Burkhardshof
14 Ar Wiese in Haldenwiesen 300,-M 21 pfg
7 Ar 99 qm Acker in Sieberhof 200,-M 25 pfg
Diese Grundstücke kommen am nächsten Freitag mittags 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich wozu Liebhaber eingeladen sind
Die Hundebesitzer werden darauf aufmerksam gemacht, dass nach § 45 der Ministerialverfügung vom 11. Juli 1912 frei herumlaufende Hunde mit Halsbändern versehen sein müssen, worauf der Name und Wohnort des Besitzers des Hundes
Geschrieben ist. Es ist geboten, die betreffenden Halsbänder in Bälde anzuschaffen.
Den 30. Oktober 1913
Die Kontrollversammlung für die Mannschaft der Reserve des hiesigen Orts, Jahresklasse 1906 – 13 findet am Donnerstag, den 6. November vormittags 9,35 in der Turnhalle in Winnenden statt. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 5. November 1913
Am 1. Dezember des Jahres muss der Gemeindepfleger an die Oberamtskasse die Verzinsung und Tilgungsrate der Wasserleitungsschuld im Betrag von 1100,-Mark bezahlen.
Da z. Zeit nur wenig in der Kasse vorhanden, und sonst noch verschiedene Ansprüche zu befriedigen sind, werden sämtliche Steuerschuldner dringend aufgefordert im lauf dieses Monats an die Gemeindepflege eine Zahlung zu leisten.
Den 19. November 1913
Die Ergänzungswahl des Gemeinderats wird am 13 Dezember vorgenommen. Die Wählerliste zu dieser Wahl ist von heute an eine Woche lang auf dem Rathaus zur Einsicht der Wahlberechtigten öffentlich aufgelegt. Einsprachen wegen Weglassung berechtigter oder Aufnahme Unberechtigter können in dieser Zeit bei dem Ortsvorsteher angebracht werden.
Bei den Herren Joh. Kögel Gemeindepfleger und Ludwig _Schäfer ist die Amtszeit abgelaufen, dieselben können aber wiedergewählt werden. Für den zum Ortsvorsteher gewählten Joh. Kögel ist ebenfalls ein Mitglied zu wählen.
Den 8. Dezember 1913
Sämtliche Rosswiesen und Zwischenbächbesitzer werden hiermit zu einer kurzen Besprechung auf morgen früh 8 Uhr auf das Rathaus vorgeladen.
Den 10. Dezember 1913
Die Ergänzungswahl des Gemeinderats findet am Freitag den 12. Dezember von Abends 4 – 8 Uhr auf dem Rathaus statt.
Bei den Herren Joh. Kögel Gemeindepfleger und Ludwig Schäfer ist die Amtszeit abgelaufen, dieselben können aber wieder gewählt werden. Für den zum Ortsvorsteher gewählten Joh. Kögel ist ebenfalls ein Mitglied zu wählen.
Es sind somit 2 Gemeinderäte auf 6 Jahre und einer auf 4 Jahre zu wählen.
Die beiden, welche die höchste Stimmenzahl erhalten, sind auf 6 Jahre gewählt, der nächst folgende auf 4 Jahre.
Den 11. Dezember 1913
Nach Ziff. 1 der ortspolizeilichen Vorschriften ist jeder Gebäude und Grundstücksbesitzer verpflichtet, jeden Samstag die Ortsstraße bis auf ihre Mitte auf die Länge seines Gebäudes und Hofraumes oder Gartens innerhalb Etters zu reinigen.
Dieses Straßenreinigen hat auch an anderen Wochentagen zu geschehen, so oft es nötig ist.
Dieses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht unter Hinweis auf die Ortspolizeilichen Vorschriften. Eine extra Bekanntmachung wegen Straßenreinigung unterbleibt in Zukunft.
Den 13. Dezember 1913
Bei der gestern vorgenommenen Ergänzungswahl des Gemeinderats sind 63 Stimmen abgegeben worden.
Gewählt sind auf 6 Jahre die Herren
Johannes Kögel Gemeindepfleger mit 54 Stimmen
Ludwig Schäfer mit 41 Stimmen
Auf 4 Jahre Jahre ist gewählt
Karl Übele mit 19 Stimmen
Weitere Stimmen erhielten
David Klöpfer Steinhauer 17 Stimmen
Heinrich Schwarz § Stimmen
Schreiner Bihlmaier 12 Stimmen
Ludwig Andrä 10 Stimmen
Johannes Schwarz 6 Stimmen
Die restlichen Stimmen zersplitterten sich.
Einsprachen gegen diese Wahl sind innerhalb einer Woche beim Gemeinderat oder Oberamt anzubringen.
Den 15. Dezember 1913
Es sind bis jetzt von einigen Feuerwehrmännern Anträge zur Erlangung des Feuerwehrverdienstehrenzeichens gestellt worden, diejenigen nun, welche ebenfalls das Verdienstehrenzeichen wünschen, haben solches beim Feuerwehr – Kommandanten, oder dem Ortsvorsteher längstens bis morgen Abend anzumelden.
Alle welche 25 Jahre bei der Feuerwehr waren, können es verlangen.
Den 20. Dezember 1913
Bei der heute von den bürgerlichen Collegien vorgenommenen Wahl eines Abgeordneten zur Amtsversammlung wurde gewählt auf die nächsten 3 Jahre
Schultheiß Kögel mit 11 Stimmen.
Als Stellvertreter Gemeindepfleger Kögel mit 7 Stimmen
Weitere Stimmen als Abgeordneter erhielten
Gemeindepfleger Kögel mit 1 Stimme
Als Stellvertreter
Jakob Frank 2 stimmen
Wilhelm Grotz 2 Stimmen
Joseph Kercher 1 Stimme
Einsprachen gegen diese Wahl können binnen 1 woche beim Ortsvorsteher oder Oberamt vorgebracht werden
1914
den 3 Januar 1914
Zum Zwecke der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle haben sich alle im Kalenderjahr 1894 geborenen jungen Männer, welche dem deutschen Reich angehören, sowie alle Militärpflichtigen früherer Altersklassen, bei welchen eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht noch nicht erfolgt ist, von heute an bis zum 15 Januar bei dem Ortsvorsteher zu melden.
Den 7. Januar 1914
Am Freitag, den 9. Januar Vormittag 10 Uhr kommen aus dem Gemeindewald zum Verkauf:
8 Stk. Eichen 26 – 34 cm Durchmesser mit 4,04 Festmeter
21 Flächenlose reich gemischt, worunter schöne Lose mit stärkeren Forchen
Zusammenkunft ob der Hohlstraße. Liebhaber sind eingeladen.
Die Gemeindepflegerechnung pro 1912 ist von heute an eine Woche lang auf dem Rathaus zur Einsicht aufgelegt.
Den 12. Februar 1914
Höherer Anordnung gemäß, sowie nach Beschluss der bürgerlichen Collegien, soll die Bachverbesserung des Altbaches bei den Zwischenbäch und Rosswiesen in diesem Frühjahr vorgenommen werden. Diejenigen Besitzer dort, welche ihr Uferholz noch nicht entfernt haben, werden hiermit wiederholt aufgefordert, solches bis spätestens 1. März zu entfernen, im Weigerungsfalle wird es auf Kosten der Besitzer entfernt.
Den 24 Februar 1914
Am Geburtstag seiner Majestät des Königs wird an 9 hiesige Feuerwehrleute das Verdienstordenzeichen überreicht. Es hat daher am nächsten Donnerstag vormittags
9 Uhr die ganze Feuerwehr festlich gekleidet anzutreten.
Den 2. März 1914
Die Lieferung und Beifuhr von etwa 70 cbm harte Straßensteine zur Unterhaltung der hiesigen Orts und Güterwegen, wird am nächsten Donnerstag vormittags 9 Uhr auf dem Rathaus verakordiert, wozu Unternehmer eingeladen sind.
Den 5. März 1914
Am Mittwoch, den 8. April findet in Winnenden eine staatliche Bezirksrindviehschau statt, diejenigen, welche sich um Preise bewerben wollen, werden aufgefordert solches längstens bis zum 20. März beim Ortsvorsteher anzumelden.
Den 16. März 1914
Aufforderung zur Abgabe von Kapitalsteuererklärung für das Steuerjahr 1914.
In Gemäßheit des Gesetzes v. 8. August 1903 betreffend die Kapitalsteuer, werden die Steuerpflichtigen welche einen steuerbaren Ertrag aus Kapitalien und Renten beziehen, aufgefordert, spätestens bis 8. August jedoch nicht vor dem 1. April d.J. eine Steuererklärung abzugeben. Es wird besonders darauf hingewiesen dass ein Steuerpflichtiger, welcher in früheren Jahren sein Kapital zum Teil der Besteuerung entzogen hat, von jeder Strafe frei bleibt, wenn er jetzt sein Kapital richtig und vollständig angibt.
Die Steuererklärung ist schriftlich nach dem vorgeschriebenen Formular, oder mündlich bei dem Ortsvorsteher auf dem Rathaus abzugeben. Formulare sind auf dem Rathaus zur Verfügung
Den 16. März 1914
Bekanntmachung zur Verhütung von Waldbränden
Mit Geldstrafe bis zu 60 Mark wird bestraft:
Wer mit unverwahrtem Feuer oder Licht im Wald betreten wird.
Wer im Wald brennende oder glimmende Gegenstände fallen lässt oder fortwirft.
Wer Grasraine in der Nähe von Waldungen abbrennt.
Überhaupt ist das abbrennen von Grasrainen auch auf freiem Felde strafbar.
Die Eltern werden angewiesen, ihre Kinder in dieser Hinsicht entsprechend zu belehren.
Den 21. März 1914
Aufforderung zur Anmeldung der Schuldzinse. Die Einkommensteuerpflichtigen werden aufgefordert, die abzugsfähigen Schuldzinse vom 1—8.April auf den vorgeschrieben Formulare welches vom Ortsvorsteher auf Verlangen abgegeben wird, auf dem Rathaus anzumelden.
Den 21. März 1914
Diejenigen, welche am 1. April d.J. im Besitz eines über 3 Monate alten Hundes sind haben denselben längstens bis 15 April beim Ortsvorsteher zur Versteuerung anzumelden.
Wer im Vorjahr einen Hund versteuert hat, und nicht mehr im Besitz eines solchen ist, hat solchen alsbald abzumelden, andernfalls die Steuer auch für dieses Jahr angesetzt würde.
Den 30. März 1914
Die Wiesenbesitzer an dem verbesserten Bachlauf werden aufgefordert ihre Böschung dort mit Gras und Kleesamen spätestens bis 15. April anzusäen. Wo die Böschung noch nicht vollständig hergestellt ist, und noch Boden fehlt, soll von den Besitzern, der stellenweise vorhandenen übrigen Boden, zum Anfüllen an ihrem Grundstück verwendet werden.
Nach dem 15. April darf kein Besitzer mehr vom Nachbargrundstück Boden abführen.
Der Fahrweg gegen den Kiesweg ist wegen Bauarbeiten an der Brücke auf 4 Tage gesperrt.
Den 27. Mai 1914
Es sind beim Schultheißen-.Amt wiederholt Klagen eingelaufen, dass Kinder u. auch ältere Leute in fremden Baumgütern rücksichtslos umherlaufen und Kirschen abreißen und sogar mit Stangen abschlagen, dieses ist Felddiebstahl und wird strenge bestraft. Es wird jedermann aufgefordert, die beim Diebstahl betroffenen zur Anzeige zu bringen.
Auch ist der Feldschütz angewiesen jede Übertreter rücksichtslos anzuzeigen.
Für Kinder unter 12 Jahren sind die Eltern verantwortlich.
Den 5. Juni 1914
Diejenigen, welche mit der Bezahlung der alten Steuer noch im Rückstand sind, werden dringend aufgefordert ihre Schuldigkeit zu bezahlen, damit der Gemeindepfleger seinen Zahlungen nachkommen kann.
Den 13. Juli 1914.
Bekanntmachung: Verhütung von Bränden:
Jedermann hat die Pflicht mit Feuer und Licht immer sorgfältig umzugehen.
Zündhölzer dürfen Kindern unter 12 Jahren, Geisteskranken, Betrunkenen nicht anvertraut werden. Wer durch Fahrlässigkeit einen Brand verursacht hat strenge Bestrafung zu erwarten, auch hat derselbe keinen Anspruch auf Entschädigung von der Brandversicherungskasse. Der Mobiliarfeuerversicherungsgesellschaften ist ebenfalls gesetzlich verboten in solchen Fällen eine Entschädigung zu zahlen.
Den 2. August 1914
Der Auszug aus dem Militärlokalzugfahrten vom Landwehrbezirk Ludwigsburg ist am Rathaus angeschlagen. Die Mobilmachung ist befohlen und öffentlich angeschlagen.
Den 3. August 1914
Es ergeht hiermit an sämtliche Ortseinwohner der dringende Aufruf, die Familien derer, dessen Männer und Söhne ins Feld ziehen müssen in der Haus und Feldarbeit kräftig zu unterstützen. Insbesondere in jetziger Erntezeit und auch später müssen dieselben unsere Hilfe erfahren. Von jedermann wird etwas erwartet, alle können sich nützlich machen im Dienst der Nächstenliebe.
Den 3. August 1914
Über die Dauer des Krieges müssen 2 Milchfässer angestellt werden. Bewerber wollen sich bis heute mittag beim Vorstand melden
Den 5. August 1914
Vom K. Oberamt wird die hiesige Bürgerschaft zur Ruhe und Besonnenheit ermahnt. Auch werden die Wachmannschaften zur vorsichtigen Handhabung des Schießwaffen dringend aufgefordert.
Den 7. August 1914
An die Bevölkerung, betreffend Sachgebiet des Papiergeldes.
Jedermann ist verpflichtet Reichsbanknoten zum vollen Wert anzunehmen. Wer die Annahme verweigert, setzt sich den Folgen des Annahmeverzugs aus.
Die Wachmannschaft wird dringend ersucht die Ablösung künftig einzuhalten.
Den 13. August 1914
Höherer Anordnung gemäß soll der Wachdienst in der Gemeinde fortgesetzt werden, und ergeht hiermit an alle, welche ein Opfer im Interesse des Vaterlandes zu bringen geneigt sind, der Ruf sich freiwillig zu diesem Dienst zu melden. Sollten nicht freiwillige vorhanden sein, so müssten vor der Ortspolizei Leute kommandiert werden.
Die Anmeldung kann heute abend oder morgen früh beim Schulth. Amt erfolgen.
Den 22. August 1914.
Diejenigen Angehörigen von Ausmarschierten, welche Familienunterstützung beantragen, wollen sich unter Vorlage des Ausweises heute Mittag von 11 – 12 Uhr beim Ortsvorsteher anmelden.
Es soll festgestellt werden, wie viel Dinkel oder Hafer von der diesjährigen Ernte zum Verkauf kommt. Der schätzungsweise Vorrat, welcher später verkauft wird muss innerhalb 8 Tagen dem Ortsvorsteher angezeigt werden. An Händler darf nichts verkauft werden, weil das K. Proviantamt zuerst seinen Bedarf decken muss.
Den 25. August 1914
Es wird hiermit bekannt gemacht dass das Obstauflesen nur am hellen Tag vorgenommen werden darf, bei Dämmerung od. zur Nachtzeit ist deshalb verboten. Wer auf fremden Grundstücken aufläuft wird nach den Feldpolizeigesetzen strenge bestraft. Für Kinder unter 12 Jahren sind die Eltern verantwortlich. Die Einwohnerschaft wird ersucht, jeden Felddiebstahl dem Schultheißenamt od. Feldschützen anzuzeigen.
Den 28. August 1914
Am Dienstag den 1. September findet in Waiblingen für die Zurückgestellten der Jahrgänge 1913 –14 eine Kriegsmusterung statt. Die in Betracht kommenden Mannschaften haben sich sofort beim Ortsvorsteher anzumelden.
Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Zeit ist das Singen der Militärpflichtigen auf der Straße, oder in Wirtschaften verboten.
Vom Generalkommando ist für die hiesige Gemeinde die Polizeistunde auf 10 Uhr abends festgesetzt, und wird die Bevölkerung aufgefordert, den Wirtshausbesuch einzuschränken.
Den 29.August 1914
Der Gemeindepfleger hat gegenwärtig, außer den gewöhnlichen Zahlungen, auch die Familienunterstützung der Ausmarschierten auszuzahlen. Wie soll er aber bezahlen, de die Steuerschuldner ihre Bezahlung irrtümlicherweise eingestellt, in der Meinung in jetziger Kriegszeit brauche man keine Steuer mehr zu bezahlen.
Es ergeht daher an sämtliche Steuerschuldner die dringende Mahnung die verfallene Steuer zu bezahlen, damit die Gemeinde, sowie auch der Staat den großen Anforderungen in jetziger Zeit nachkommen kann.
Diejenigen welche noch alte Steuer schulden, werden besonders aufgefordert, innerhalb 8 Tagen zu bezahlen, andernfalls müsste Zwangsvollsteckung eingeleitet werden.
Den 29. August 1914
Am nächsten Montag morgens um 8 Uhr wird das Gemeindeobst beim Kiesweg auf dem Platz verkauft, wozu Liebhaber eingeladen sind.
Den 3. September 1914
Sämtliche Mannschaften vom ausgebildeten Landsturm, welche nach dem 16. Aug. 1869 geboren sind, haben sich sofort beim Bezirksfeldwebel des Kgl Hauptmeldeamts Ludwigsburg zur Stammrolle zu melden. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 4. September 1914
Es soll auch in hiesiger Gemeinde eine Hauskollekte vorgenommen werden, um Gaben für das rote Kreutz, sowie für bedürftige Angehörige von Ausmarschierten zu sammeln. Bereits in sämtlichen Gemeinden des Bezirks wurden schon solche Sammlungen veranstaltet, wobei schöne Gaben gesammelt wurden. Auch die hiesigen Einwohner dürfen nicht zurückstehen, wo es gilt in der gegenwärtigen Kriegsnot zu helfen. Besonders von den Besitzenden, welche keine direkten Angehörigen im Feld haben, wird eine reiche Gabe erwartet. Die Sammlung wird am nächsten Sonntag vom Ortsvorsteher und einem Kirchengemeinderat vorgenommen.
Den 4. September 1914
Wer Obstschütze werden will, kann sich bis morgen mittag beim Ortsvorsteher melden.
Den 11. September 1914
Die Musterung der unausgebildeten Landsturmpflichtigen wird am Donnerstag den 17 Sept, vormittags 7 Uhr in der Turnhalle in Waiblingen vorgenommen.
Zwecks unterschriftlicher Eröffnung werden dieselben auf heute Abend 8 Uhr auf das Rathaus hier vorgeladen.
Den 14. September 1914
Für sämtliche ausgebildeten Landsturmpflichtigen findet morgen Vormittag um 11 Uhr eine Kontrollversammlung in der Turnhalle in Winnenden statt. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 21. September 1914
Für die z. Zeit zum Militär einberufenen Feuerwehrmännern, soll auf Anordnung der Regierung, die Feuerwehr durch ältere Männer über die Dauer des Krieges ergänzt werden. Zu diesem Zweck findet morgen nachmittag 4 Uhr eine Feuerwehrübung statt, wobei sämtliche Feuerwehr, sowie alle gesunden Männer der Gemeinde bis zum 65 Lebensjahr anzutreten haben.
Den 25. September 1914
Der Hydrantenschacht in der Schmalzgasse soll entwässert werden. Zu diesem Zweck muss ein 50 Meter langer Graben ausgehoben und Rohre verlegt werden.
Die Ausführung dieser Arbeiten wird morgen mittag 1 Uhr auf dem Rathaus verakordiert.
Der Ausschuß der Milchgenossenschaft hat beschlossen, sämtliche zum Militär eingerückten oder ausmarschierten Männer der Gemeinde ein Geschenk zu übergeben. Die angehörigen derselben werden ersucht, diese Gabe beim Kassier morgen früh zwischen 7 – 8Uhr in Empfang zu nehmen.
Den 29. September 1914
Es ist angeblich ein Sack mit etwa 60 Pfund Äpfel gefunden worden. Da sich bis heute ein Eigentümer nicht gemeldet hat, wird dasselbe heute abend um ½ 8 Uhr im Rathaus verkauft.
Den 6. Oktober 1914.
Es wird wiederholt bekannt gemacht, dass diejenigen welche Haber zu verkaufen haben solchen in erster Linie dem köngl. Proviantamt anbieten. An Händler darf nichts verkauft werden. Das Kgl Proviantamt zahlt gute Preise. Morgen kommt eine Kommission nach Winnenden Kornhaus um Haber aufzukaufen. Auch an späteren Markttagen wird die Kommission einige Mal kommen.
Den 16. Oktober 1914
Für die unausgebildeten Landsturmpflichtigen der hiesigen Gemeinde findet am Donnerstag den 22. Oktober vormittags ½ 11 Uhr in der Turnhalle in Winnenden eine Kontrollversammlung statt. Militärpapiere sind mitzubringen. Unentschuldigtes Fehlen wird mit Arrest bestraft.
Den 29. Oktober 1914.
Auf Wunsch der Regierung ist auch in hiesiger Gemeinde die Ausbildung einer Jugendwehr beschlossen. Es haben daher sämtliche jungen Männer hier vom
16. – 20. Lebensjahr, sowie diejenigen welche dieses Jahr ausgehoben und noch nicht einberufen wurden, am Sonntag, den 1. Mai Nachmittag um 2 Uhr unten
an der Bildstraße anzutreten.
Den 4. Oktober 1914
Da es vielfach vorkommt, dass Feldpostsendungen nicht an den Adressaten gelangen ist im Merkblatt für genaue Adressierung und Verpackung heraus gekommen. Dasselbe ist am Rathaus angeschlagen.
Den 13. Nov 1914
Aufforderung zur Steuerzahlung
An der neuen Steuer sind jetzt 7 Monate zur Zahlung verfallen. Diejenigen, welche mit der Bezahlung im Rückstand sind, werden aufgefordert, eine Zahlung zu leisten damit der Gemeindepfleger auch in Stand gesetzt ist seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Den 18. November 1914
Die Ergänzungswahl des Bürgerausschusses findet am Freitag den 11 Dez. von nachmittags 4 – 8 Uhr statt. Die Wählerliste zu dieser Wahl ist von heute an eine Woche lang auf dem Rathaus zur Einsicht öffentlich aufgelegt.
Heute Nachmittag von 1 – 3 Uhr zieht der Gemeindepfleger Steuer ein, derhalber er z. Zeit wenig Geld in der Kasse hat, und am 1. Dezember eine Zahlung von über 1.000,-Mark machen soll, werden die Steuerpflichtigen aufgefordert eine Zahlung zu leisten.
Den 19. November 1914
Bekanntmachung betereffend die Anmeldung von Veränderungen, welche eine Berichtigung des Grund – Gebäude und Gewerbekatasters bedingen. Eine Anzeigepflicht liegt vor:
Wenn ein Grundstück auf die Dauer verändert wird, z.B. durch Verwandlung von Acker in Wiese, oder Weinberg in Baumgut u.s.w.
Bei Gewerbe: wenn ein Gewerbe neu begonnen oder eingestellt worden ist.
Den 23. November 1914
Es soll durch Vermittlung des Roten Kreuzes, jeden ausmarschierten Krieger von Württemberg ein Weihnachtsgeschenk überreicht werden.
Zu diesem Zweck sind 125.000 gefüllte Pakete als notwendig erwünscht.
Die hiesige Gemeinde hat sich bereit erklärt, 20 Pakete zu füllen, in der Erwartung, dass dieselben von freiwilligen Spender gefüllt werden. Es ergeht deshalb an die hiesigen Einwohner die Bitte, Opferwilligkeit zu beweisen, und die leeren Schachteln zu füllen, welche längstens bis Mittwoch Abend beim Ortsvorsteher abgeholt werden können. Näheres ist dort zu erfahren.
Den 28. November 1914
Am Dienstag, den 1. Dezember findet eine Viehzählung statt.
Für jedes Stück Vieh ist 50 pfg
Für 1 Pferd 10 pfg
Zu zahlen. Der Betrag wird sofort eingezogen. Zugleich findet eine Zählung der Vorräte an Korn und Mehl statt. Die Einwohner werden aufgefordert ihre Angaben wahrheitsgemäß zu machen, weil diese Zählung nur für statistische Zwecke ist.
Nicht gedroschenes Korn wird geschätzt.
Diejenigen welche Kapital od. Einkommensteuer schulden, werden dringend aufgefordert die verfallene Steuer zu bezahlen.
Den 2. Dezember 1914
Da über die Dauer des Krieges sämtliche Getreide und Lebensmittelzufuhr aus Amerika und Russland unmöglich ist, muss die Bevölkerung mit den vorhandenen Vorräten an Lebensmittel auskommen. Es wird daher jedermann aufgefordert mit Korn od. Mehl sorgsam und haushälterisch umzugehen, und solches nur zur menschlichen Nahrung zu verwenden. Das verfüttern von Mehl an das Vieh ist Verschwendung und daher verboten.
Zum Zwecke der Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle, haben sich alle im Jahre 1895 geborenen jungen Männer spätestens bis 15. Dezember beim Ortsvorsteher zu melden.
Den 4 Dezember 1914
Am Freitag den 11. Dez. von Abends 4 – 8Uhr findet die Ergänzungswahl des Bürgerausschusses auf dem Rathaus statt. Es sind 4 Mitglieder zu wählen. Auszuscheiden haben, können aber wieder gewählt werden die Herren:
Wilhelm Grotz
Johannes Schwarz
Joseph Kercher
Ferner ist ausgetreten der zum Gemeinderat gewählte Karl Übele. Derselbe kann nicht mehr gewählt werden.
Das Viehaufnahme und Umlegungsverzeichnis ist von heute an eine Woche lang auf dem Rathaus zur Einsicht aufgelegt.
Den 12. Dezember 1914
Bei der gestern vorgenommenen Ergänzungswahl des Bürgerausschusses haben von 99 Wahlberechtigten nur 33 abgestimmt (33,3%) Es wurden gewählt die seitherigen Mitglieder
Wilhelm Grotz mit 27 Stimmen
Johannes Schwarz mit 27 Stimmen
Joseph Kercher mit 22 Stimmen.
Als weiteres Mitglied ist gewählt
Johannes Klöpfer Küfer mit 8 Stimmen
Für denselben hat das Los entschieden. Sämtliche sind gewählt auf 4 Jahre
Weitere Stimmen erhielten
Ludwig Andrä 8 Stimmen
David Schwarz 6 Stimmen
Die übrigen Stimmen wurden sehr zersplittert. Einsprachen gegen diese Wahl sind binnen einer Woche beim Gemeinderat oder dem Oberamt anzubringen.
Den 30. Dezember 1914
Es soll auch in hiesiger Gemeinde eine Sammlung von Wollresten zu Gunsten des roten Kreuzes stattfinden. Wer alte wollene Kleider, Tücher oder Strümpfe, im Hause hat wird gebeten, solche zusammenzusuchen und dem Roten Kreuz zu übergeben. Die Sammlung wird am nächsten Samstag durch hiesige Schulkinder vorgenommen.
Die Einwohnerschaft wird hiermit aufgefordert mit den Vorräten an Lebensmitteln sorgsam umzugehen. Das Verfüttern von Korn oder Mehl an das Vieh ist bei strenger Strafe verboten.
Insbesondere ist Weismehl zu sparen. Das bisher übliche Verbacken von Weismehl zu Brot oder Kuchen ist verboten.
1915
den 12. Januar 1915
Der landwirtschaftliche Bezirksverein beabsichtigt Sommerweizen und schwefelsaures Ammoniak aufzukaufen. Wer bestellen möchte, soll spätestens bis nächsten Donnerstag seinen Bedarf beim Ortsvorsteher anmelden.
Die Güterbesitzer werden aufgefordert im nächsten Frühjahr möglichst viel Weizen oder Frühkartoffel zu pflanzen. Zu diesem Zweck sollen die Grundflächen vorbereitet werden:
Es sollen insbesondere alte hohe Kleestücke umgeschort, alte Weinberge herausgehauen und umgehackt werden. Jeder soll sich umsehen ob er nicht zum Wohle des Vaterlandes ein Grundstück nutzbar machen kann.
Den 27. Januar 1915
Die neuen gesetzlichen Vorschriften über die Höchstpreise, über das ausmahlen von Brotgetreide, über das Verfüttern von Brotgetreide, sowie über die Herstellung von Backwaren sind am Rathaus angeschlagen.
Auch im Winnender Volks und Anzeigenblatt werden die Vorschriften veröffentlicht. Zuwiderhandlungen werden strenge bestraft. Die Einwohnerschaft wird daher ermahnt, diese Vorschriften zu lesen und sich einzuprägen.
Mit Beginn des 1. Februar sind sämtliche Vorräte von Korn und Mehl von der Regierung beschlagnahmt. Der Verkauf von Mehl von jetzt bis 1. Februar ist verboten.
Den 29 Januar 1915
Heute Abend um ½ 6 Uhr findet in der Sonne hier ein Versammlung statt, wobei Oberamts-Baumwart Glenk einen Vortrag halten wird über das Thema:
Anpflanzung abgängiger Weinberge Obst. Es kommen auch andere wichtig landwirtschaftliche Fragen zur Besprechung. Sämtlichem Grundbesitzer sind dringend dazu eingeladen.
Den 1. Februar 1915
Nach einer reichsgesetzlichen Bestimmung ist heute eine Getreide und Mehlvorrätezählung vorzunehmen. Die ausgefüllten Formulare welche jetzt ausgegeben werden wieder von dem 5. Februar abgeholt, wobei zugleich nachkontrolliert wird. Wer unrichtige Angaben macht, wird strenge bestraft. Die Einwohnerschaft wird deshalb ermahnt, ihre Vorräte wahrheitsgetreu anzugeben. Wer in der Vorrätezählung am 1. Dez 1914 Vorräte verschwiegen, bleibt ungestraft, wenn er sie jetzt angibt. Sämtliche Getreide und Mehlvorräte sind beschlagnahmt, und dürfen daher nicht gekauft oder verkauft werden.
Den 4. Februar 1915.
An der Steuer sind jetzt 10 Monate zur Zahlung verfallen und nur wenige sind ihrer Zahlungspflicht nachgekommen. Es werden daher sämtliche Steuerschuldner aufgefordert eine entsprechende Zahlung zu leisten, damit der Gemeindepfleger seinen großen Verpflichtungen
Nachkommen kann.
Der Einwohnerschaft wird hiermit bekannt gemacht, dass das Backen im Gemeindebackhaus zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens verboten ist.
Den 8 Februar 1915
Die Einwohnerschaft wird hiermit auf die Bekanntmachung des Schultheißenamts Winnenden vom 5. Februar im letzten Samstagblatt, betreffend den Brotgetreide und Mehlverkehr hingewiesen. Zugleich wird auf die reichsgesetzlichen Vorschriften über das Ausmahlen von Brotgetreide, das Verfüttern von Brotgetreide, sowie die Herstellung von Backwaren mit dem Anfügen hingewiesen, dass die Behörden angewiesen sind, die Einhaltung der Vorschriften mit allen Mitteln zu verzwingen.
Mühle, Bäcker und Backhaus wird kontrolliert und Verfehlungen gegen des Gesetz zur Anzeige gebracht.
Den 24. Februar 1915
Die Erben des verstorbenen Wilhelm Bihlmaier haben verkauft
9,73 Ar Acker in Wiesenäcker um 150,-M 15 pfg
10,29 Ar Acker in Mehlacker um2 50,-M^ 24 pfg
7,47 Ar Acker in Langenäcker 200,-M 27 pfg
4,45 Ar Acker im unteren Eichholz 100,-M 22 Pfg
9,94 Ar Wiese in Kreuzwiesen um 101,-M 10 pfg
7,80 Ar Baumwiese in unterer Klinge um 200,-M 26 pfg
13,95 Ar Wiese in Kreuzwiesen um 500,-M 36 pfg
12,42 Ar Baumwiese im Gereuth um 300,-M 24 pfg
13,95 Ar Baumacker im Schnarrenberg um 400,-M 29 pfg
4,35 Ar Weinberg in Stolpenhof 140,-M 32 pfg
14,35 Ar Weinberg im Stuhl 250,-M 17 pfg
10,64 Ar Baumgut in der unter Klinge 400,-M 38 pfg
8,75 Laubwald im Erlach um 100,-M 11 pfg
14,25 Wiese in Kreuzwiese um 430,-M 30 pfg
9,57 Ar Weinberg in der oberen Klinge 200,-M^ 21 pfg
10,67 Ar Laubwald b. St. Ulrichbrunnen 160,-M 15 pfg
21,85 Ar Acker in Weißlingäcker um 1201,-M 55 pfg
13 Ar Acker in Zeiläcker um 501,-M 39 pfg
Diese Grundstücke kommen am nächsten Donnerstag mittags 1 Uhr im Rathaus in Aufstreich, wozu Liebhaber eingeladen werden sind.
Den 24. Februar 1915
Am nächsten Montag von morgens 8 Uhr an wird im Hause des verstorbenen Wilhelm Bihlmaier ein Fahrnis-Auktion abgehalten, wobei vorkommt:
Mannskleider, Bettgewand, etwas Schreinerwerk, 5 verschiedene Fässer mit Most, 2 Wägen, 1 Obstmühle mit Presse, eine Kuh mit ½ jährigem Rind, etwas Kartoffel, Heu, Öhmd und Stroh, 2 Haufen Dung, sowie allerlei Hausrat,
wozu Liebhaber eingeladen sind.
Am gleichen Tag von nachmittags 3 Uhr an wird die Hinterlassenschaft der verstorbenen Sep Claß im Bären hier öffentlich versteigert wobei vorkommt:
Alte Taschenuhr, 2 goldene Brillen, 2 Rasiermesser, verschiedene Mannskleider, sowie ein neuer Nachtstuhl.
Liebhaber sind eingeladen.
Den 25. Februar 1915
Im Sachsenweiler Hof Gemeinde Unterweissach ist die Maul und Klauenseuche ausgebrochen. Die hiesige Gemeinde ist im 15 Kilometer Umkreis. Die gesetzlichen. Verbote für diesen Umkreis sind am Rathaus angeschlagen. Zugleich werden die Viehbesitzer auf die Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht hingewiesen.
Den 26. Februar 1915
Am 15 Februar hat der Bundesrat Höchstpreise für Kartoffel festgesetzt. Der Höchstpreis für
1 Kilo Speisekartoffel ist je nach Sorte 11 und 12 pfg.
Für neue Frühkartoffel, welche vor dem 15. August geerntet werden ist der Höchstpreis 20 Mark per Doppelzentner.
Bei dieser Gelegenheit wird die Einwohnerschaft wiederholt darauf hingewiesen in diesem Frühjahr möglichst viel Kartoffel oder Sommerweizen zu pflanzen. Es sind immer noch solche Weinberge, wo kein Ertrag zu hoffen ist vorhanden, auch sonstigen Flächen (alte Klee od. Baumstückle) sollten mit diesen Pflanzen angebaut werden.
Den 10 März 1915
Vom Montag dem 15 März an dürfen Bäcker oder Mehlhändler nur gegen Abgabe von Karten Brot oder Mehl verkaufen. Die Karten sind am Samstag abend v. 6 bis 8 Uhr auf dem Rathaus abzuholen.
Solchen Familien, welche noch Vorrat von Mehl haben, darf keine Karte ausgestellt werden.
Den 12. März 1915
Nach der Verordnung des Bundesrats v. 4. März ist eine Kartoffelzählung vorzunehmen. Sämtliche Besitzer von Kartoffeln haben ihren Vorrat nach genauer Schätzung, in Ztr ausgedrückt am nächsten Montag vormittags auf dem Rathaus anzugeben.
Wer keine Anzeige, oder wissentlich falsche Angaben macht, wird strenge bestraft. Die Schweinebesitzer haben zugleich die Zahl ihrer Schweine anzugeben.
Den 12. März 1915
Bei sämtlichen Haushaltungen, welche am 1. Februar mehr als 2 Doppelzentner Korn oder Mehl besessen haben, wird heute eine Mehlzählung vorgenommen. Zugleich ist nach einem Beschluss des Bundesrats v 4. März eine Kartoffel und Schweinzählung vorzunehmen, die Kartoffeln sind genau zu schätzen und in Ztr ausgedrückt anzugeben. Die Einwohnerschaft wird aufgefordert, ihre Vorräte richtig anzugeben, wer wissentlich falsche Angaben macht wird strenge bestraft.
Den 18. März 1915
Die Gemeindepflegerechnung von 1913 ist von heute an eine Woche lang auf dem Rathaus zur Einsicht aufgelegt.
Aufforderung zur Abgabe der Kapitalsteuererklärung. Sämtliche Steuerpflichtige, welche einen Steuerbaren Ertrag aus Kapitalien und Renten beziehen werden aufgefordert in der Zeit vom
1--8. April eine Steuererklärung abzugeben.
Aufforderung zur Anmeldung der Schuldzinsen. Diejenigen Einkommensteuerpflichtigen, welche keine Steuererklärung abgeben, werden aufgefordert, die abzugsfähigen Schuldzinsen in der Zeit vom 1-8 April anzumelden.
Den 18. März 1915
Die Mehl und Brotkarten-Abgabe wird hier in zehn Tagen nur einmal vorgenommen.
Die nächste Abgabe ist am 26. März. Wer mit seinem Mehlvorrat keine weiteren zehn Tage reicht, hat an dem betreffenden Abgabetag zuvor, die Ausstellung einer Karte zu beantragen.
Denjenigen, welche noch größere Vorräte haben, wird es ausgerechnet auf Grund der Zählung vom 1. Februar wie viel sie bis 15 August verbrauchen dürfen, oder bis zu welchem Zeit sie Anspruch auf eine Karte haben. Es darf keine Person in Monat 18 Pfund Korn verbrauchen.
Den 20. März 1915
Nach einer Oberamtlichen Anordnung müssen von jetzt an alle Landwirte, welche Korn mahlen wollen, dem Müller eine Bescheinigung Ortspolizeibehörde vorlegen, worin angegeben ist, wie viel Korn sie nach der Anzahl Kopfzahl ihrer Haushaltung, bis 15 August noch vermahlen dürfen. Ohne solche Bescheinigung darf der Müller kein Korn mehr mahlen.
Den 29 März 1915
Am Freitag dem 9 April vormittags ½ 12 Uhr findet in der Turnhalle in Winnenden eine Kontrollversammlung statt.
Zu erscheinen haben sämtliche am Tag der Kontrollversammlung nicht im aktiven Militärdienst befindlichen Personen des Beurlaubtenstandes der Reserven, der Landwehr I u II
Aufgebot, der Ersatzpersonen der ausgebildeten Landsturm II Aufgebots, sowie der unausgebildeten Landsturm I Aufgebots. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 29. März 1915
Der Oberamtsbezirk Waiblingen hat für die Militärbehörden in Bälde 6.000 Ztr Hafer zu liefern. Zum Aufkauf ist Kunstmühlenbesitzer Häcker in Waiblingen bestellt. Die Haferbesitzer werden aufgefordert, ihren Hafer zu den festgesetzten Preis freiwillig abzugeben, andernfalls würde Zwangsenteignung eingeleitet.
Den 31. März 1915
Die Stelle eines Feld und Flugschützen ist zu besetzen. Bewerber wollen sich bis morgen mittag beim Schultheißenamt melden.
Um der Vermehrung der Maulwürfe Einhalt zu tun, hat der Gemeinderat beschlossen, dass jede Person, welche einen Maulwurf in hiesiger Markung tötet, und den Schwanz beim Gemeindepfleger abliefert, aus der Gemeindekasse 10 pfg bezahlt wird.
Es wird heute von Schulkindern eine Metallsammlung für das Rote Kreuz vorgenommen. Die Einwohnerschaft wird ersucht alte entbehrliche Metallgegenstände, Eisen, Kupfer, Zinn usw. zusammenzusuchen und dem Roten Kreuz zur Verfügung zu stellen.
Den 3. April 1915
Sämtliche Hundebesitzer werden hiermit zur Besteuerung ihrer Hunde aufgefordert. Wer im Vorjahr einen Hund versteuert und nicht mehr im Besitz eines solchen ist hat denselben bis 15. August beim Ortsvorsteher abzumelden, alle über 3 Monate alten Hunde sind zur Versteuerung anzumelden
Als Flug und Feldschütz ist Johannes Maier angestellt worden. Die Einwohnerschaft, insbesondere die Bewohner vom unteren und oberen Ort wird daran erinnert, ihr Hausgeflügel eingesperrt zu halten. Der Flugschütz ist angewiesen Schaden stiftendes Geflügel wegzuschießen.
Am nächsten Montag morgens ½ 8Uhr hat sämtliche Feuerwehr mit voller und blanker Ausrüstung auszurücken.
Nächsten Montag 8 bis 9 Uhr ist Brotkatenabgabe.
Den 17. April 1915
Morgen abend um ½ 7 Uhr wird Herr Schultheiß Kümmel von Strümpfelbach im Schulhaus hier einen Vortrag halten über das Thema: „Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage Deutschlands und der englische Aushungerungsplan“ zu diesem, in jetziger Zeit wichtigen Vortrag wird hiermit die Einwohnerschaft, Männer und Frauen eingeladen.
Diejenigen Viehbesitzer, welche zuckerhaltige Futtermittel bestellen wollen (Schnitzel jeder Art, Melassefuttermittel) sollen ihren Bedarf längstens bis 20. April beim Ortsvorsteher anmelden.
Den 20. April 1915
In der Verfügung, betreffend Regelung des Verbrauchs von Mehl und Brot, ist weiter gesetzlich bestimmt worden, dass Wirte nur gegen Abgabe von Gastmarken, Brot an Gäste abgeben dürfen. Nur diejenigen welche kein Korn od. Mehl besitzen, können anstatt Brotkarten Gastmarken verlangen. Alle anderen, welche in Wirtschaften vespern wollen müssen ihr Brot mitbringen. Auch beim Kauf von Zwieback, Gries und Teigwaren müssen Marken abgegeben werden. Das Gesetz tritt sofort in Kraft. Übertretungen werden strenge bestraft.
Diejenigen Weingärtner, welche Kupfervitriol brauchen, sollen ihren Bedarf längstens bis morgen abend beim Ortsvorsteher anmelden. Ein späterer Kauf ist unmöglich, weil alles Kupfervitriol beschlagnahmt ist.
Den 24. April 1915
Es haben heute verschiedene Personen Brotkarten verlangt, welche nach der Berechnung ihrer Vorräte erst in 4 oder 6 Wochen Anspruch darauf haben. Es werden deshalb alle welche noch Vorräte haben, dringendermahnt ihr Mehl zu sparen, da die Abgabestelle strengstens angewiesen ist solchen, welche vor der Zeit Brotkarten verlangen, die Abgabe zu verweigern.
Es wird auf Grund der Zählung vom 1.Februar berechnet bis zu welcher Zeit der Anspruch berechtigt ist, was man beim Ortsvorsteher erfahren kann, pro Kopf und Monat darf 18 Pfund Korn oder 15 Pfund Mehl verbraucht werden und was über den 15. August reicht muss abgegeben werden. Um das Brot zu sparen soll mehr Milch. Fleisch und Eier verbraucht werden.
Den 24 April 1915
Nach einem Erlass der Regierung, muss eine sofortige Zählung der Flächen welche mit Hafer angesäht sind, vorgenommen werden. Zu diesem Zweck haben sämtliche Einwohner, welche Hafer pflanzen heute mittag 1 Uhr auf dem Rathaus zu erscheinen um den Flächengehalt anzugeben.
Den 7. Mai 1915
Nach einer Anordnung der Regierung ist wieder eine Getreide und Mehlzählung vorzunehmen.
Bei allen Vorräten müssen diesmal Ztr. und Pfund angegeben werden. Da es sich um eine genaue Zählung handelt, werden die Besitzer ersucht ihre Vorräte sofort zu wägen, damit bei der am nächsten Montag vorgenommenen Zählung nur die Angaben zu unterschreiben sind.
Wer wissentlich falsche Angaben macht wird streng bestraft.
14. Mai 1915
Der hiesigen Gemeinde ist auf ansuchen, Laubstreu verwilligt worden vom Kgl Hofkammerwald Buchenbachhof. Um nun eine Übersicht über den Bedarf zu haben, werden sämtliche Viehbesitzer, welche Streu brauchen, aufgefordert, ihren Bedarf längstens bis morgen abend beim Ortsvorsteher anzumelden.
Morgen den 15 ist eine zweite Kartoffelzählung vorzunehmen. Es wird erwartet dass die Kartoffelbesitzer ihre Vorräte genau angeben. Es soll sich niemand auf den Zähler verlassen und denselben schätzen lassen. Wer`s nicht gut schätzen kann, muss eben wägen.
Morgen früh von 6 –7 Uhr werden Brotkarten abgegeben
Den 20 Mai 1915
Damit nicht mehr Mehl und Brot verbraucht wird, als gesetzlich gestattet ist, sind Überwachungsbeamte angestellt, welche berechtigt sind, bei allen Familien, welche vom eigenen Vorrat leben, Nachprüfungen vorzunehmen. Wenn sich bei der Nachprüfung ergibt, dass einer zu viel verbraucht hat, können ihm sämtliche Vorräte genommen und monatlich nur so viel zugeteilt, als er gesetzlich anzusprechen hat.
Am nächsten Montag morgens ½ 8 Uhr hat sämtliche Feuerwehr mit voller und blanker Ausrüstung auszurücken.
Den 31. Mai 1915
Das baden im Bach bei den Furtwiesen ist bei Strafe verboten. Auch ist zur Anzeige gekommen, dass junge Leute in Baumwiesen herumstreichen und Kirschen abreißen, diese Übertretung muss als Felddiebstahl bestraft werden.
Für Kinder unter 12 Jahren sind die Eltern verantwortlich.
Der Feldschütz wird jede Übertretung zur Anzeige bringen.
Den 2. Juni 1915
Diejenigen Besitzer von Getreide oder Mehl, welche bis über den 15. August hinausziehen, haben morgen mittag von 12 ½ Uhr auf dem Rathaus zu erscheinen.
Morgen mittag von 11 – 12Uhr werden Brotkarten abgegeben.
Den 8 Juni 1915
Aufruf der 17 – 19 Jahre alten Mannschaften.
Von heute an bis zum 10 Juni haben sich alle in den Jahren 96 – 97 und vor dem 31 Mai 1898 geborenen jungen Männer, bei dem Ortsvorsteher zur Stammrolle zu melden.
Den 28 Juni 1915
Nach einer Verordnung des Landrats ist in der Zeit vom 1. bis 4. Juli eine Zählung der Ernteflächen, welche mit Dinkel, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Kartoffeln angepflanzt sind, vorzunehmen.
Das nähere wird noch bekannt gegeben.
Den 2. Juli 1915
Morgen mittag von 12 – 2 Uhr findet die Aufnahme der Ernteflächen auf dem Rathaus statt.
Jedermann ist verpflichtet, den Flächenbedarf seiner Äcker, was mit Korn, Hafer und Kartoffeln angepflanzt ist, gewissenhaft nach Hektar und Art anzugeben.
Wer wissentlich falsche oder keine Angaben macht wird streng bestraft.
Den 6. Juli 1915
Für die Landwirtschaft treibende und sonst hart arbeitende Bevölkerung, wird auf Antrag der zulässige Mehlverbrauch von 200 gr. auf 250 gr Mehl pro Tag erhöht. Diejenigen, von den Brotkartenempfängern, welche von diesen Vergünstigungen Gebrauch machen wollen, haben längstens bis morgen früh 7 Uhr eine diesbezüglichen Antrag beim Ortsvorsteher zu stellen.
Für Mehl und Brot im Kleinhandel sind Höchstpreise festgesetzt worden. Dieselben betragen:
1 Für ein Laib Hausbrot 48 pfg
2 Ein Kipf 8 pfg
3 Für 1 Pfund Weizenauszugsmehl 26 pfg
4 Für 1 Pfund Brotmehl 23 pfg
Übertretungen gegen dieses Gesetz werden strenge bestraft. Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Den 6. Juli 1915
Wer Heu zu verkaufen hat, soll sein Quantum spätestens bis morgen F
Früh dann dem Ortsvorsteher mitteilen.
Den 13. Juli 1915
Am nächsten Donnerstag von 11 bis 12 Uhr wird das beschlagnahmte Getreide von Kunstmüller Schnell von Waiblingen hier abgeholt. Diejenigen welche nach der Berechnung Getreide übrig haben, wollen solches in Epersäcke gefasst, gewogen und mit Namenszettel bezeichnet, beim Gemeindebackhaus parat zu halten. Wer zu dieser Zeit nicht abgeliefert, hat sein Korn, ohne Transportkosten nach Waiblingen zu führen.
Den 21. Juli 1915
Nach einer Verordnung des Bundesrats ist das im Deutschen Reich angebaute Getreide beschlagnahmt.
Die seither bestehenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend:
Verbot des Verkaufs oder Kaufs von Getreide, sowie die Auswahl und Verbrauchsvorschriften bleiben auch ferner in Kraft. Das betreffende Gesetz mit 70 § ist am Rathaus angeschlagen.
Den 2. August 1915
Heute vor einem Jahr war der erste Mobilmachungstag. Dieser Tag ist zu einem allgemeinen Opfertag bestimmt worden.
Auch in hiesigen Gemeinde werden Gaben für das Rote Kreuz gesammelt. Es ergeht nun besonders an diejenigen Gemeindeglieder, welche trotz des Krieges ihr gutes auskommen haben und wie im Frieden ihrer Arbeit nachgehen können, die Bitte ihren Verhältnissen entsprechend ein Opfer zu bringen. Es werden auch Naturalien, Eier, Obst, Kartoffeln für das Bezirkskrankenhaus Waiblingen angenommen. Die Sammlung wird am nächsten Donnerstag geschlossen. Sammelstellen sind Pfarramt und Schultheißenamt.
Morgen früh von 6 – 7 Uhr werden Brotmarken ausgegeben.
Den 7. August 1915
Oberamtsbaumwart Klenk bietet sich an, solchen, welche Brestlinge anlegen wollen, mit Rat und Tat an die Hand zu gehen. Die Einwohnerschaft wird aufgefordert Brestlinge zu pflanzen, der solche einen hohen Ertrag abwerfen sollen.
Die Pflanzen werden unter Umständen umsonst abgegebne. Wer pflanzen will, soll es innerhalb 2 Tagen dem Ortsvorsteher anzeigen.
Den 11. August 1915
Diejenigen Gebäudebesitzer, welche im Lauf des letzten Jahres eine Veränderung ihrer Gebäude, Verbesserung, elektrische Einrichtung usw. vorgenommen haben, werden aufgefordert solches zum Zweck der Neueinschätzung zur Brandversicherung, längstens bis 15. August dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Nach einer Oberamtlichen Anordnung, soll bis auf weiteres Nachtwachdienst eingerichtet werden. Dieser Wachdienst soll mindestens von 2 Mann ausgeübt werden. Hierzu haben sich sämtliche hiesigen Männer bis 70 Jahren zur Verfügung zu stellen. Mit dem Wachdienst soll heute begonnen werden. Die betroffenen werden jedes Mal vom Amtsdiener bestellt.
Den 16. August 1915
Die Besitzer von Getreide und Mehlvorräten aus dem Erntejahr 1914 werden aufgefordert, dies Vorräte zu wägen und das Gewicht heute mittag dem Ortsvorsteher anzuzeigen. Vorräte unter 50 Pfund kommen nicht in Betracht.
Den 19. August 1915
Die Höchstpreise für Getreide in Württemberg sind folgende
Gerste Doppelzentner 30,-M
Hafer der bis 1.10. geliefert wird Doppelzentner 30,50 M
Nach dem 1 Oktober statt des Doppelzentner Hafer 50 pfg weniger
Roggen Doppelzentner 23,-M
Weizen Doppelzentner 27,-M
Kerner Doppelzentner 27,-M
Dinkel Doppelzentner 18,90M
Die Besitzer von Hafer werden aufgefordert, solchen alsbald zu dreschen und das zum Verkauf stehende Quantum dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Den 21. August 1915
Durch Vermittelung des Königl. Oberamts kann Häckselmelasse und Kleie bezogen werden.
Die Viehbesitzer werden aufgefordert insbesondere Häckselmelasse zu bestellen, da dieses Kraftfuttermittel in größeren Massen vorhanden ist. Der Zentner kostet 7.60 M. Der Zentner Kleie kostet 7,50 M. Der Vorrat dieses Futtermittels ist aber klein. Es ist deshalb nicht sicher, ob alle Besteller befriedigt werden können. Bestellungen können bis zum 25. August beim Ortsvorsteher gemacht werden.
Wer Obstschütze werden will, soll sich innerhalb 2 Tagen beim Ortsvorsteher melden.
Den 28 August 1915
Das Obstauflesen ist nur bei Tageszeit gestattet, in der Dämmerung oder bei Nacht, sowie an den Sonntagen ist es verboten.
Als Obstschütz ist angestellt Ernst Schwarz und Karl Schäfer, dieselben sind angewiesen zuwiderhandelnde zur Anzeige zu bringen
Den 31. August
Nach einem Erlass der württemb. Landesfuttermittelstelle, soll die Haferanbaufläche für 1916 festgestellt werden. Es werden daher diejenigen Bauern welche im nächsten Jahr Hafer sähen wollen, aufgefordert den Flächengehalt der Grundstücke, welche im nächsten Frühjahr mit Hafer angepflanzt werden, im Laufe dieser Woche dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Zugleich können Gesuche um Erhöhung der Saatgutmenge vorgebracht werden
Bekanntmachung betreffend Beschlagnahmen, Meldepflicht und Ablieferung von Gegenständen aus Kupfer, Messing und Nickel.
Sämtliche Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küche und Backstuben, welche aus Kupfer, Messing oder Nickel hergestellt sind, sollen zu Heereszwecken verwendet werden, und sind seit 31.Juli beschlagnahmt. Die Beschlagnahme erstreckt sich also auf alle Gegenstände z.B. Waschkessel, Wasserschiff, Bettflaschen, Kupfergölden, Kupferwanne, Wasserschapfen, Messingpfannen, Brennereigeschirr, Brennhahnen, Kuppel, usw.
Diese Gegenstände sollen voraussichtlich am 14. Sept freiwillig gegen Bezahlung abgeliefert werden. Wer nicht freiwillig abliefert, hat alle diese Sachen zur Aufnahme anzumelden.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Anmeldung unterlässt kann strenge bestraft werden.
Den 1. September 1915
Es wird ein Unternehmer für die hiesige Farrenhaltung gesucht. Bewerber wollen sich innerhalb 2 Tagen beim Ortsvorsteher melden. Bemerkt wird dass für die Haltung von 3 Farren jährlich 1200,-M bezahlt wird.
Morgen früh von ½ 7 Uhr werden Brotkarten abgegeben. Die Abgabe von Brotkarten erfolgt in Zukunft nur noch am 1. und 16ten jeden Monats morgens bis ½ 9 Uhr und wird später nicht mehr extra bekannt gemacht,
Das Kaufen und Verkaufen von Saatgetreide ist nur mit Genehmigung des Kommunalverbandes gestattet.
Den 2. September 1915
Die Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe sind verpflichtet am Ende jeder Woche dem Ortsvorsteher anzuzeigen wie viel sie in der vergangenen Woche von ihrem Korn, Dinkel, Weizen, Roggen, Gerste und Hafer ausgedroschen haben.
Die Anzeige hat nach dem Gewicht zu erfolgen. Am 4 September muss die erste Anzeige erstattet werden, von sämtlichen bisher gedroschenen Getreide, auch wenn dasselbe schon gemahlen ist oder veräußert wurde.
Den 8. September 1915
Die hiesigen jungen Männer, welche in der Zeit vom 31. Mai bis 10 September 1898 geboren wurden, haben sich sofort beim Ortsvorsteher zur Landsturmrolle anzumelden. Die in der Zeit vom 11. Sept. 31 Dez 1898 geborenen, alsbald nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
Den 13. September 1915
Heute vormittag von 8 – 10 Uhr findet die Entgegennahme von Kupfernen, Messing und Nickel-Geschirren auf dem Rathaus statt. Die Einwohnerschaft wird aufgefordert, alles was nicht sehr notwendig gebraucht wird freiwillig abzuliefern, was bis zum 25 September nicht abgeliefert wird, ist zur Aufnahme anzumelden.
Den 14. September 1915
Diejenigen Getreidebesitzer, welche übrig haben, werden aufgefordert, alsbald zu dreschen und das Korn dem Kommunalverband zur Verfügung zu stellen. Wer jetzt schon Korn abgeben kann, hat es sofort dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Im Gehöft des Schultheiß Keiser in Hegnach ist die Maul und Klauenseuche ausgebrochen. Zum Beobachtungsgebiet gehören die umliegenden Orte, worunter die Stadt Waiblingen. Das durchfahren daselbst mit Klauenvieh ist verboten.
Den 15. September 1915
Bekanntmachung betreffend Nachmusterung sämtlicher Wehrpflichtigen
Alle im wehrpflichtigen Alter stehenden jungen Männer welche vom 7 Septemb. 1870 bis 31 Dez 1895 geboren wurden, und seinerzeit ausgemustert und den gelben Schein besitzen, haben sich bis zum 18. September zwecks Nachmusterung, beim Ortsvorsteher zu melden.
Näheres ist am Rathaus angeschlagen.
Das Rote Kreuz beabsichtigt anfangs Oktober, sämtliche ausmarschierten württemb. Soldaten, ein Paket ins Feld zu senden. Die Füllung der Pakete soll wie das letzte mal vorgenommen werden. Es wird erwartet, dass von hiesigen Einwohnern mindestens 20 Pakete gefüllt werden.
Wer eine Schachtel füllen will, kann es bis zum 20. September dem Ortsvorsteher anzeigen.
Den 23. September 1915
Es wird hiermit in Erinnerung gebracht, dass das Brotbacken ohne Kartoffelzusatz verboten ist.
Die Höchstpreise für Mehl und Brot sind folgendermaßen festgesetzt.
Ein Laib Hausbrot im Gewicht v 1280 gr 48 pfg
Ein Kipf im Gewicht von 100 gr 8 pfg
Für Hausbrotstücke in Wirtschaften im Gewicht v 40 gr 3 pfg
Ein Pfund Weizenauszugsmehl 26 pfg
Ein Pfund Roggenmehl 21 pfg
Wer mehr verlangt oder bezahlt als diese Höchstpreise kann streng bestraft werden.
Diejenigen Besitzer von Gerste, welche wünschen, dass auch ihre Gerstelieferung verzichtet wird, haben ihre diesbezüglichen Gesuche längstens bis 1. Oktober beim Ortsvorsteher vorzubringen.
Den 25. September 1915
Sämtlichen Haushaltungen wird ein Meldeformular übergeben, worauf die Gegenstände aus Kupfer, Messing und Nickel der Zahl und dem Gewicht nach zu verzeichnen sind. Die Formulare sind ausgefüllt bis 28 September beim Ortsvorsteher abzugeben.
Am 1. Oktober ist eine Viehzählung vorzunehmen.
Den 4. Oktober 1915
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass bei den Ausdruschanzeigen das sogenannte Hinterkorn auch angezeigt werden muss.
Der besitze darf nur 3% für sich verbrauchen. Das absichtliche Verstellen der Putzmühlen, oder Dreschmaschinen zur Gewinnung einer größeren Menge Hinterkorn ist verboten.
Bekanntmachung Betreffend Bestandsaufnahme von Hülsenfrüchten.
Diejenigen, welche mehr als einen Doppelzentner Hülsenfrüchte, Erbsen, Bohnen oder Linsen in Gewahrsam hat ist gesetzlich verpflichtet seinen Vorrat der Gemeindebehörde anzuzeigen,
den 11. Oktober 1915
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Hafer von den Besitzern morgen vormittag 10 Uhr in Winnenden beim Bahnhof abgeliefert werden muss. Jeder Sack muss mit Namenszettel versehen sein und 102 Pfund wägen.
Morgen vormittag 8 – 10 Uhr kommt Herr Wackenhut von Winnenden auf das Rathaus hier, um weitere freiwillige Ablieferung von Kupfer, Messing und Nickel entgegenzunehmen.
Es ist wahrgenommen worden dass verschiedenen Personen ihre Ausdruschanzeigen nicht erstattet haben. Dieselben werden aufgefordert, solches alsbald zu tun.
Den 15. Oktober 1915
Da der Kommunalverband z Zeit kein Mehl hat, werden sämtliche Kornbesitzer, welche etwas abzugeben haben, aufgefordert, sofort zu dreschen und alsbald das abzuliefernde Quantum dem Ortsvorsteher anzuzeigen. Wird hier nicht innerhalb 8 Tagen 50 Zentner ausgedroschen, wird zwangsweise bei denselben ausgedroschen.
Den 27. Oktober 1915
In fast sämtlichen Gemeinden der Umgegend Winnenden, Höfen, Oppelsbohm, Oberweilerhof, Breuningsweiler ist die Maul und Klauenseuche. Es ist daher den hiesigen Besitzern von Klauenvieh streng verboten über die Markung hinaus mit Klauenvieh zu fahren. Um ein weiteres ausbreiten der Seuche zu verhindern, werden auch die Viehbesitzer hier aufgefordert, den Personenverkehr mit den Verseuchten Ortschaften womöglich zu meiden.
Das Wasser im Bassin wird von Tag zu Tag weniger. Wenn nicht sparsamer mit dem Wasser umgegangen wird, ist man genötigt, die Leitung abzustellen. Jedes hat die Pflicht denjenigen der unnötig Wasser vergeudet, dem Schultheißenamt anzuzeigen.
Den 27. Oktober 1915
Durch eine Verfügung des Reichskanzlers ist das Verkaufen und kaufen von Stroh verboten.
Den 2. November 1915
Beim Rindvieh der Schultheiß Haller Witwe hier besteht der Verdacht der Maul und Klauenseuche. Das Gehöft bleibt vorläufig gesperrt. Die übrigen Viehbesitzer werden vermahnt und auf die Anzeigenpflicht bei Seuchenverdacht hingewiesen.
Für diejenigen Einwohner, welche gar kein Erdöl mehr haben, sind Erdölmarken angekommen und sind solche heute vormittag 8 Uhr auf dem Rathaus abzuholen. Das Erdöl kann gegen Barzahlung und Markenabgabe von Gottlieb Kreh in Winnenden bezogen werden, wer noch einen kleinen Vorrat besitzt, hat keinen Anspruch auf Erdölmarken.
Den 3. November 1915
In dem Rindviehbestand des Friedrich Frank sowie der Schultheiß Haller Witwe ist die Maul und Klauenseuche ausgebrochen. Die ganze Gemeinde ist deshalb als Sperrgebiet erklärt. Das entfernen von Rindvieh aus den Ställen ist bei strenger Strafe verboten. Hühner in den verseuchten Ställen müssen eingesperrt gehalten werden, das frei laufen lassen von Hunden ist verboten. Metzger oder Viehhändler dürfen hiesige Ställe nicht mehr betreten.
Den 6. November 1915
Der Gemeindepfleger zieht heute vormittag von 8 – 10 Uhr auf dem Rathaus Steuer ein, da jetzt 7 Monate an der Steuer zur Zahlung verfallen sind, werden sämtliche Steuerschuldner aufgefordert, eine Zahlung zu machen. Diejenigen, welche noch alte Steuer Schulden, werden jetzt zum letzten mal an Bezahlung erinnert. Wenn nicht innerhalb von 8 Tagen bezahlt wird, muss zwangsweise eingetrieben werden.
Den 6. November 1915
Bekanntmachung zur Einschränkung des Fleisch und Fettverbrauchs.
Der Bundesrat hat folgende Verordnung erlassen:
Dienstags und Freitags darf Fleisch oder Fleischwaren nicht verkauft werden.
In Gastwirtschaften darf Montags und Donnerstags Fleisch. Wild, Geflügel oder sonstige Speisen die mit Fett oder Speck gebraten sind nicht verabreicht werden.
Das verkaufen von Schweinefleisch am Samstag ist verboten.
Zuwiderhandlungen werden streng bestraft.
Beim Rindvieh des Gustav Pfuderer, sowie des Karl Rommel, besteht der Verdacht der Maul und Klauenseuche. Die Sperrmaßregeln. Einsperren der Hühner Hunde und so weiter müssen strenge durchgeführt werden. Auf die Anzeigepflicht bei Seuchenverdacht wird wiederholt hingewiesen.
Den 11. Nov. 1915
Die Einwohnerschaft wird hiermit auf die Einhaltung der Höchstpreise betreffend: Heu, Schweine, Milch und Butter, Erdöl usw. hingewiesen.
Am Dienstag, den 16. November ist wieder eine Getreide und Mehlvorratszählung vorzunehmen. Ungedroschenes ist genau zu schätzen und anzugeben. Das andere ist nach dem Gewicht anzuzeigen.
Jedes hat seine Angaben zu unterschreiben und ist genaue und richtige nötig, da unrichtige oder unvollständige Angaben strenge bestraft werden können. Damit die Zählung rasch vor sich gehen kann, wird erwartet, dass jedes seine Vorräte bis dahin festgestellt hat.
Den 15. November
Am Donnerstag, den 18. November vormittags 10 Uhr findet in der Turnhalle in Winnenden eine Kontrollversammlung statt, wobei sämtliche Mannschaften des Beurlaubtenstandes vom Geburtsjahr 1869 bis 1896 zu erscheinen haben.
Bekanntmachung betreffend den Verkehr und Verbrauch von Milch und Rahm.
Der Bundesrat hat durch Gesetz vom 4 November d. Jahres unter anderem vorstehendes verfügt:
Zu Kuchen und Backwaren aller Art darf Milch oder Rahm nicht mehr verwendet werden.
Wer Milch erzeugt oder absetzt hat den Beamten der Polizeibehörde jederzeit den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen Milch erzeugt, verbreitet oder aufbewahrt wird. Zuwiderhandlungen werden strenge bestraft.
Den 15. November 1915
Das fahren mit Vieh wird unter folgenden Bedingungen gestattet.
Erstens: Das Vieh darf nur innerhalb der Markung und nur zu landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet werden.
Zweitens: Das berühren des Viehs durch Personen aus Seuchenhöfen, sowie das vorbeifahren an Seuchenhöfen ist verboten.
Drittens: Die Nachbarn der Seuchengehöfte sind von den Vergünstigungen ausgeschlossen.
Handschriftlicher Eintrag mit Bleistift siehe nächste Seite
Den 19. Novemb.1915
Am Freitag den 10 Dezember findet die Ergänzungswahl des Gemeinderats statt. Die Wählerliste zu dieser Wahl ist von heute an eine Woche lang, auf dem Rathaus zur Einsicht der Wahlberechtigten öffentlich aufgelegt.
Nach einer Verfügung des Ministeriums des Innern findet am Donnerstag, den 25. November eine Aufnahme der Vorräte von Butter, Rindschmalz und Speisefett statt.
Anzeigepflichtig sind:
Sämtliche landwirtschaftliche Betriebe
Gewerbliche Betriebe, Gasthäuser usw.
Wer im ganzen weniger als 30 Pfund Vorrat hat, ist nicht anzeigepflichtig
Um eine Kontrolle in der Mühle zu erleichtern, darf der Müller nur genau mit Namen und Wohnort bezeichneten Säcke annehmen.
Den 23 November 1915
Diejenigen Grundeigentümer, sowie Gebäudebesitzer oder Gewerbetreibende, bei denen im Laufe des Jahres eine Veränderung vorgenommen wurde, werden aufgefordert, solches bis
31 Dezember des Jahres dem Ortsvorsteher anzuzeigen.
Die oberamtliche Verfügung Betreff: die Herstellung von Obstkuchen wird mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Es dürfen also Kuchen irgendwelcher Art von Weizen od. Roggenmehl nicht mehr hergestellt werden. Auch ist die Herstellung von Springerlen und anderen Weihnachtsgebäck verboten. Erlaubt ist nur das Backen Schnitzbrot.
Anhang No I
Birkmannsweiler
Oberamt Waiblingen
Satzungen der Gesamtgemeinde
Aufgestellt gemäß Art. 183 Gemeindeordnung
§ 1 Die Gesamtgemeinde Birkmannsweiler besteht aus
1.) dem Hauptort Birkmannsweiler
2.) den Parzellen a.) Burkhardtshof und b.) Buchenbachhof, welche je mit eigener Markung versehen sind und Teilgemeinden mit eigener Rechtsfähigkeit bilden.
§ 2 Der Gesamtgemeinderat besteht einschließlich des Ortsvorstehers aus 7 Mitgliedern von den durch die wahlberechtigten Bürgern der Gesamtgemeinde zu wählenden 6 Mitgliedern entfallen auf Birkmannsweiler 5 Mitglieder, auf Burkhardtshof und Buchenbachhof gemeinschaftlich 1 Mitglied.
Der Gesamtbürgerausschuß besteht ebenfalls wie der Gesamtgemeinderat aus 7 Mitglieder und zwar von Birkmannsweiler 6, vom Burkhardtshof gemeinschaftlich mit Buchenbachhof 1 Mitglied.
§ 3 Der Versammlungsort der Organe der Gesamtgemeinde ist das Rathaus zu Birkmannsweiler.
§ 4 1.) Die Vertretung und Verwaltung der Teilgemeinde Birkmannsweiler geschieht durch den Teilgemeinderat, der neben dem Ortsvorsteher aus dem in Birkmannsweiler vorhandenen 5 Mitgliedern des Gesamtgemeinderats besteht.
2.) Ein Teilbürgerausschuss ist in Birkmannsweiler bis auf weitere nicht
bestellt. vergl. Art.175 Abs 2 GO.
3.) In der Teilgemeinde Burkhardtshof, welche weniger als 20 Gemeindebürger zählt kommt die Vertretung der Teilgemeinde gemäß Art 175 Abs 3 G.O. der Teilgemeindeversammlung zu.
Zu Buchenbachhof trifft der Art 177 Abs 1 G.O. zu und es kommt demgemäss die Vertretung und Verwaltung der Teilgemeinde den Markungseigentümern d.h. der K. Hofkammer oder ihren Vertretungen zu.
4.) Auf der Parzelle Burkhardtshof ist ein Anwalt aufgestellt der von dem Gesamtgemeinderat gewählt und aus der Gesamtgemeinde bezahlt wird.( art. 176 Abs 3 u 5 G.O.)
§ 5 zum Wirkungskreis der Organe der Gesamtgemeinde gehört die Verwaltung aller die 3 Teilgemeinden gemeinschaftlich berührenden5 berührenden insbesondere der gerichtlichen, polizeilichen, militärischen und Armenangelegenheiten außerdem das Eisenbahn, Post und Telefonwesen. Hinach sollen der Gesamtgemeinde folgende Einnahmen zufließen:
a.) Der Ertrag des eigenen Vermögens
b.) Gemeindeabgabe
c.) Die Gebühren für Erteilung des Bürgerrechts und die Pepogei Firnesgebühren auswärtiger Bürger.
d.) Die Einnahmen vom Friedhof
e.) Fleischbeschaugebühren
f.) Die Einnahmen vom Standes und Grundbuchamt
g.) Die Marksteinsetzgebühren
h.) Die Geldstrafen
i.) Alle etwaigen weiteren Einnahmen für Einrichtungen welche den Gesamtgemeinde zu unterhalten hat zu vergleichen hiezu § 7.
Ausgaben der Gesamtgemeinde sind der Aufwand auf
a.) Des eigenen Vermögen
b.) Besoldungen des Ortsvorstehers mit Nebenämtern, des Anwalts, des Gesamtgemeindepflegers und des Amts und Polizeidieners.
c.) Beitrag zur Oberamtspflege zum Verwaltungsaktuarsgehalt. ( Erklärung der bürgerlichen Collegien vom 16.Septemb. 1907 ∟40 der oberamtl. Akten betr: Verwaltungsaktuarsbelohnung)
d.) Alle sonstigen allgemeinen Verwaltungskosten, die nicht speziell einer der 3 Teilgemeinden betreffen.
e.) Arbeiterversicherung
f.) Armenwesen
g.) Bau und Feuerpolizei mit Feuerlöschwesen
h.) Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (ohne Wasserversorgung )
i.) Gewerbe, Handel und Verkehr einschl.Schneebahnens
k.) Landwirtschaft und Feldpolizei ( ohne die Kosten des Feldschutzes )
l.) Nahrungsmittelfürsorge
m.) Militärwesen
n.) Rechtspflege
o.) Statistik
p.) Sicherheitspolizei
q.) Wahlen
r.) Die Amtskörperschaftspflege
§ 5a an dem Aufwand für Belohnung des Schultheißen und Rathschreibers sowie des Verwaltungsaktuars übernimmt die Teilgemeinde Birkmannsweiler ein Zehenteil zum Vorraus.
§ 6 Zum Wirkungskreis der Teilgemeinden gehört außer der Verwaltung des eigenen Vermögens
a.) die Herstellung und Unterhaltung der Straßen, Brücken, Wege und Stege der eigenen Markung.
b.) Die Wasserversorgung
c.) Der Feldschutz und die Faselviehhaltung
d.) Alle etwaigen sonstigen auf der Markung lastenden Angelegenheiten soweit sie nicht nach § 5 speziell der Gesamtgemeinde zugewiesen sind.
Folgende einnahmen fließen den Teilgemeinden zu
a.) Der Ertrag des eigenen Vermögens
b.) Der Schäfereiertrag
c.) Der Jagdertrag
d.) Der Wasserzins (Erneut)
e.) Alle etwaigen renitaren Einnahmen von Einrichtungen die von den Teilgemeinden zu unterhalten sind
Ausgaben der Teilgemeinden sind
a.) der Aufwendung des eigenen Vermögens
b.) die kosten der Straßen, Brücken, Wege und Stege
c.) die Kosten der Wasserversorgung
d.) die Herbst und Kelterkosten und diejenigen des Feldschutzes sowie der Faselviehhaltung.
e.) Die Besoldung des Teilgemeindepflegers.
§ 7 a.) Falls nicht eine Übereinkunft gemäß § 8 dieser Satzung besteht, wird der durch eigen Einnahmen nicht gedeckten Aufwand der Gesamtgemeinde durch Erhebung der vorgeschriebenen oder zugelassenen Gemeindesteuern die mittelst einer Gemeindeumlage innerhalb des Gesamtgemeindebezirks aufgebracht und zwar letztere nach Vorgabe des Art. 127 Abs.1 G.O. u. § 259 Abs. 1 WWGO.
b.) In gleicher Weise decken die Teilgemeinden Birkmannsweiler und Burkhardtshof ihren etwaigen Abmangel durch Erhebung den vorgeschriebenen oder zugelassenen Gemeindesteuern und mittelst einer Umlage auf die Steuerpflichtigen innerhalb des betr: Teilgemeindebezirks.
c.) In der Teilgemeinde Buchenbachhof wird der örtliche aufwand von dem Eigentümer der Markungsgrundstücke aus eigenen Mitteln bestritten
( Art 181 Abs 1 GO.)
d) Hinsichtlich des Aufwands auf die Schulen sind die Bestimmungen der Schulverbandssatzung vom 14. Juni 1911 maßgebend.
Anhang § 8
Die Vertreter der 3 Teilgemeinden, nämlich der Teilgemeinderat von Birkmannsweiler, die Teilgemeindeversammlung von Burkhardtshof und des K. Hofkameralamt Stuttgart für die Teilgemeinde Buchenbachhof, letzterer auch namens des auf der Markung Buchenbachhof begüterten F. Bihlmaier von Baach, schließen gemäß Art. 172 GO. folgende Übereinkunft.
a.) Der Hauptort Birkmannsweiler bestreitet den ganzen Aufwand der Gesamtgemeinde und erhebt auch die derselben zustehenden Einnahmen. Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben sowohl der Gesamt als der Teilgemeinde Birkmannsweiler erfolgt durch den Ortsrechner von dort und gehen vom 1. April 1911 an sämtliche Aktiven und Passiven der Gesamtgemeindepflege in die Verwaltung der Teilgemeinde-Pflege über.
b.) Die Zuständigkeit der Organe der Gesamtgemeinde bezüglich der durch das Gesetz oder gegenwärtigen Satzung ihr zugewiesenen Verwaltungsangelegen-heitren wird durch diese Übereinkunft nicht berührt
c.) Die zwei Teilgemeinden Burkhardtshof und Buchenbachhof leisten als Anteil am Aufwand der Gesamtgemeinde zunächst in den Jahren 1911/16 jährliche Abfindungssummen.
Vereinbart wird für Burkhardtshof ein jährlicher Beitrag von 450,-Mark
Zuschlag für etwaigen Mehraufwand in den nächsten 5 Jahren infolge des neuen Volkschulgesetzes 30 Mark. Zusammen 480,-Mrk
Worunter auch der Anteil der Amtskörperschaftsumlage begriffen ist.
Für Buchenbachhof
Einschließlich Amtsschaden und Schulkosten ein jährlicher Beitrag von 880,-Mark
Der Anteil des David Bihlmaier in Baach hieran mit 5 Mark 72 pfg wird von diesem direkt eingezogen
d.) In der Folge werden diese Abfindungssummen alle 5 Jahre nach den Ergebnissen je der 5 vorangegangenen Jahren neu berechnet und von den Vertrtern der 3 Teilgemeinden festgestellt.
e.) Diese Übereinkunft bleibt nach Ablauf der fünf Jahre 1. April 1911/16 in Geltung wenn sie nicht mindesten 6 Monate zuvor von einer der beteiligten Teilgemeinden gekündigt worden ist, kann aber alsdann con jeder Teilgemeinde auf Beginn des neuen Rechnungsjahres unter Einhaltung einer sechsmonatlichen Kündigungsfrist aufgehoben werden.
Zur Beurkundung
Birkmannsweiler den 26. November 1910
Gesamtgemeinderat |
Gesamtbürgerausschuss |
Unter Verzicht auf das Einspracherecht des Art. 183 Abs 2 GO.
Teilgemeinderat Birkmannsweiler Haller Kögel Klöpfer Kögel Pfuderer Schäfer |
Teilgemeindeversammlung |
Die Vertretung der Teilgemeinde Buchenbachhof
Stuttgart den 1. Dezember 1910
K. Hofkameralamt
Heintzeler
Gegen die in Erledigung des Erlasses der K. Kreisregierung vom 19. Januar 1911 Nr. 293 in obiger Satzung vorgenommenen Abänderungen bzw. Ergänzungen haben die hienach unterzeichneten Gemeindevertretungen nichts einzuwenden
Birkmannsweiler den 9.Februar/ 14. Juni 1911
Gesamtgemeinderat Haller Pfuderer Kögel Schäfer Klöpfer Kögel Frank |
Bürgerausschuss Grotz Schwarz Übele Kercher Klöpfer |
Teilgemeinderat |
Teilgemeindeversammlung |
Gegen die vorgenommenen Abänderungen und Ergänzungen wird eine Einwendung nicht erhoben.
Stuttgart, den 12. Juli 1911
K. Hofkameralamt
Hintzeler.
Vorstehende Gemeindesatzung ist heute nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Zeile 4 V.W. G.O.
Bekannt gemacht worden.
Zur Beurkundung
Birkmannsweiler. Den 14. August 1911
Schultheißenamt
Haller.
Vorstehende Gemeindesatzung ist laut Erlaß der K. Kreisregierung Ludwigsburg von
3. Juli 1911 No 6972 genehmigt.
Für diese Abschrift
Winnenden, den 17. August 1911
Verwaltungsaktuar
J W. Schmidt.
Königlich Württembergische Ludwigsburg, den 3. Juli 1911
Regierung des Neckarkreises
No. 6972
Beil: zurück und eine Abschrift
P.S.
Auf den Bericht vom 26/29 Juni d. J.
Nr. 137
Betreff: Satzung der zusammengesetzten Gemeinde Birkmannsweiler.
Die von den Gesamtkollegien von Birkmannsweiler am 9.Februar/ 11Juni d.J. festgesetzte Satzung für die zusammengesetzte Gemeinde Birkmannsweiler wird vorbehaltlich des ausdrücklichen und wiederholten Verzichts des K. Hofkameralamts Stuttgart als Vertreterin der Teilgemeinde Burkhardtshof auf etwaige Einwendungen genehmigt. Art. 183 Abs. 2 G.O.
Hienach wolle das K. Oberamt alles weitere besorgen
An
Das königliche Oberamt
Waiblingen.
Art. 8 Abs 4 G.O. und § 9 Vollz. Verf. Hiezu und in tunlichster Bälde eine beglaubigte Abschrift dieser Satzung zu den Akten vorlegen.
In Vertrtung
Gez. Widmann.
Dem
Schultheißenamt
Birkmannsweiler
Zur Kenntnisnahme, Eröffnung an die Gesamtgemeindekollegien und des Kgl. Hofkameralamt Stuttgart und Besorgung des weitere ( vergl Art. 8 Abs 4 Der Gde. O. und § 9 der Vollz. Verf. Hiezu.
Vollzugsbericht und 2 beglaubigte Abschriften der Satzung sind in Bälde hierher vorzulegen
Waiblingen, den 5. Juli 1911
Kgl. Oberamt
t. ??
Beilagen:
1 Satzumng
Von vorstehendem Kenntnis genommen am 7. Juli 1911
Anhang 2
Oberamt Waiblingen
Gemeinde Birkmannsweiler
Verhandelt am 9. Oktober 1911
Vor
Dem Teilgemeinderat Birkmannsweiler und der Teilgemeindeversammlung
Burkhardtshof, unter Vorbehalt der Nachträglichen unterschriftlichen Anerkennung durch das K. Hofkameralamt Stuttgart für die Teilgemeinde Buchenbachhof.
Gemäß Art. 21 des Volksschulgesetzes vom 17. August 1909 (Reg. Bl. S. 177 ) wird heute folgende Verbandssatzung im Sinne des Art.184 Gde.= Ordg. ( Reg.Bl. 1906 S. 323 ) aufgestellt.
§ 1 Die Teilgemeinden Birkmannsweiler, Burkhardtshof und Buchenbach bilden zwecks gemeinschaftlicher Verwaltung ihrer auf Grund von Art. 12 des Volksschulgesetzes begründeten Bezirksschule einen Gemeindeverband im Sinne des Art. 184 Gde.=Ordg. Dessen Vertretung den Sitz in Birkmannsweiler hat, woselbst sich auch die Schule befindet.
§ 2 Die Vertretung des Verbandes und die Verwaltung des Verbands= Vermögen steht dem Schulgemeinderat zu, welcher aus den Mitgliedern des Gesamtgemeinderats Birkmannsweiler besteht.
In den Fällen des Art. 49 Gde.-Ordg. Ist die Zustimmung des Schulgemeinde=Ausschusses, der aus den Mitgliedern des Gesamtgemeinde= Bürgerausschusses besteht, einzuholen. Verbandsrechner ist der jeweilige Gesamtgemeindepfleger von Birkmannsweiler, welcher jedoch über die Einnahmen und Ausgaben des Schulverbandes getrennte Rechnung zu führen hat.
So lange zwischen den Teilgemeinden der Gesamtgemeinde Birkmannsweiler eine Übereinkunft im Sinne des Art. 172 Abs. 2 Gde.=Ordg. Besteht, tritt jedoch an Stelle des Gesamtgemeindepflegers der Ortsrechner von Birkmannsweiler.
§ 3 Das gesamte Vermögen des Schulverbandes, insbesondere das Schulhaus, die Grundstücke der Schulstelle und die Schulstiftung stehen im gemeinschaftlichen und ungeteilten Eigentum der 3 Verbandsgemeinden
§ 4 Bezüglich des Schulgeldes und des Beitrags zur örtlichen Schulkasse wird keine von den bestehenden gesetzlichen Vorschriften abweichende Bestimmung getroffen.
§ 5 Die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben des Verbandes werden, falls nicht eine besondere Übereinkunft hierüber (vergl. Oben § 2 Abs.4 ) besteht, gemäß Art. 20 Abs. 1 des Volksschulgesetzes zwischen den beteiligten Orten nach dem Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile an der Gesamtsumme verteilt, die nach Art. 55 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. August 1903 betreffen die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften die Grundlage für die Amtskörperschaftsumlage bildet.
Die beiden Teilgemeinden Burkhardtshof und Buchenbachhof haben entsprechende Abschlagszahlungen vorauszubezahlen.
In der Satzung der Gesamtgemeinde ist folgende Übereinkunft getroffen.
Die zwei Teilgemeinden Burkhardtshof und Buchenbachhof leisten als Anteil am Aufwand der Gesamtgemeinde zunächst in den Jahren 1911/16 jährliche Abfindungssummen.
Vereinbart wird für Burkhardtshof ein jährlicher Beitrag von 450,-Mark
Zuschlag für etwaigen Mehraufwand in den nächsten 5 Jahren infolge des
neuen Volkschulgesetzes 30 Mark Zusammen 480,-Mrk
Worunter auch der Anteil der Amtskörperschaftsumlage begriffen ist.
Für Buchenbachhof Einschließlich Amtsschaden und Schulkosten einen
Jährlicher Beitrag von 880,-Mark.
In der Folge werden diese Abfindungssummen alle 5 Jahre nach den Ergebnissen je der 5 vorausgegangenen Jahren neu berechnet & von den Vertretern der 3 Teilgemeinden festgestellt.
Diese Übereinkunft bleibt nach Ablauf der fünf Jahre 1. April 1911/16 in Geltung, wenn sie nicht mindestens sechs Monate zuvor von einer der beteiligten Teilgemeinden gekündigt worden ist, kann aber alsdann von jeder Teilgemeinde auf Beginn des neuen Rechnungsjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist aufgehoben werden.
§ 6 sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen der seitherigen Schulgemeinde sowie die gegenwärtig zu Recht bestehenden Beschlüsse der seitherigen Vertreter derselben gelten nunmehr auch für den Schulverband.
§ 7 Eine Ausscheidung der Teilgemeinde Burkhardtshof oder Buchenbachhof kann nur mit Genehmigung des K. Oberschulrats nach vorausgegangener einjähriger Kündigung und nur auf den Schluß eines Rechnungsjahres erfolgen.
Scheidet eine der beiden Teilgemeinden Burkhardtshof oder Buchenbachhof aus dem Schulverband aus, so verzichtet sie damit auf alle Ansprüche auf das Verbands=Vermögen.
Teilgemeinde Birkmannsweiler Haller Kögel Klöpfer Kögel Schäfer Vollmer |
Teilgemeindeversammlung Frank Schwarz Kölz Schwarz Rommel |
Bezüglich § 2 Absatz 1 und 2
Birkmannsweiler den 9 Oktober 1911
Gesamtgemeinderat Haller Frank Kögel Kögel Klöpfer Schäfer Frank |
Geamtbürgerausschuss Übele Grotz Kercher Schwarz Klöpfer Schwarz Bihlmaier |
Mit gegenwärtiger Satzung einverstanden
Stuttgart den 16. Oktober 1911
K. Hofkameralamt
Hintzeler
Vorstehende Gemeindesatzung ist heute nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Spalte 4
V.V G.O. bekannt gemacht worden, hier und Burkhardtshof .
Zur Beurkundung
Birkmannsweiler am 17. November 1911
Schultheiß;
Haller
Königlich Württembergische
Regierung des Neckarkreises Ludwigsburg den 27. Oktober 1911
No 11255
Beil ∟1-18
1 Schulverbandssatzung & eine beglaubigte Abschrift,
1 Satzung d. zus..ges. Gde. & 4 Erlaßabschriften
Betreff. Schulverbandssatzung Birkmannsweiler
Auf den Bericht vom 21/25 Oktober d.J. Nr. 583
Die von den Vertretern des Schulverbandes Birkmannsweiler am 9./ 16. Oktober d.J. abgeschlossene Schulverbandssatzung wird hiemit zugleich im Namen des evang. Oberschulrats genehmigt.
Hienach wolle das K.gem. Oberamt alles weitere besorgen
Zwei beglaubigte Abschriften dieser Satzung wurden für die Akten der Kreisregierung & des Oberschulrats zurückbehalten
Gez. Kilbel
An das K. Oberamt in Schulsachen
Waiblingen
Dem
Schultheißenamt
Birkmannsweiler
Zur Kenntnisnahme, Eröffnung an den Teilgemeinderat Birkmannsweiler, Teilgemeindeversammlung Burkhardtshof, Gesamtgemeinderat und Gesamtbürger-Ausschuss Birkmannsweiler sowie an das K. Hofkameralamt Stuttgart, letzteres unter Aushändigung der von demselben gefertigten 2 Abschriften der Satzung ( nach zuvor erfolgter Beglaubigung) und der 2 anliegenden Abschriften des Regierungserlasses vom 27.Oktober 1911 Nr. 11255 und Besorgung des Weiteren (vergl. Art. 8 Abs. 4 der Gemeindeordnung und § 9 der Vollzugsverfügung hiezu.)
Einem Vollzugsbericht wird in Bälde entgegengesehen.
Waiblingen, den 31. Oktober 1911
K. Oberamt:
t.... ??
Beil:
1 Satzung
2 Satzungsabschriften des K. Hofkameralamt Stuttgart & 2 beglaubigte Abschriften des Reg. Erlasses v 27.10.1911 Nr. 11255 & die Satzung der Gesamtgemeinde.
Vorstehenden Regierungserlass eröffnet u. Kenntnis genommen.
Birkmannsweiler den 27 November 1911
Teilgemeinderat Haller Kögel Schäfer Klöpfer Kögel |
Teilgemeindeversammlung Burkhardtshof Frank Schwarz Schwarz Vollmer Kölz Rommel |
Gesamtgemeinderat Haller Kögel Schäfer Klöpfer Kögel Frank |
Geamtbürgerausschuss |
Stuttgart am 28. November 1911
Königl Hofkameralamt
Hintzeler
Beilagen:
2 gebl. Satzungsabschriften 2. Regierungserlasse,
1 stk zur Kenntnisnahme u. Rücksendung an das Schultheißénamt.
Gesamtgemeinderat
|
Bürgerausschuss |
Stuttgart den 12. Juli 1911
Unter Vorbehalt auf Einwendungen
K. Hofkameralamt
Hintzeler
Register
Bekanntmachungen | Seite |
Amts u. Polizeidiener | 26, |
Arbeitslehrerin | 55, |
Autoverkehrsgesellschaft | 75 |
Afterbergen | 34, |
Bahnübergänge | 84, |
Bezirksgeometer | 13, 39, 49, 53, 57, 65, |
Bürgerrecht | 55, |
Eichamt | 4, 23, 45, 85, |
Elektrizität | 65, 85, |
Farrenhaltung | 28, 58, 60, 107 |
Feuerwehrangelegenheiten | 2. 6, 8, 21, 30, 34, 77,83, 84, 89, 90, 94, 102, 103, |
Fleischbeschau | 29, 30, 71, |
Gemeindebackhaus u, Waage | 29, 49, |
Gemeindestraßen | 20, 21, 22, 29, 31, 34, 35, 44, 49, 62, 64, 65, 82, 88, |
Gemeindewald | 19, 26, 38, 45, 60, 61, 64, 65, 66, 90, |
Gemeindewege | 39, 74, 90, 91, |
Gemeindebäche, Drainagen | 67, 71, 77, 88, 90, 91, 103, |
Gemeindesatzung | 113, |
Gewerbetreibende | 6, 16, 21, 22, 112, |
Gebäudebrandversicherung | 8, 15, 32, 39, 40, 46, 54, 55, 58, 62, 66, 69, 85, 92, 105, |
Gemeindevisitation | 16, 39, 53, 67, |
Hagelsachen | 2, 21, 29, 39, 45, |
Impfungen | 15, 22, |
Hundesteuer | 7, 21, 29, 38, 61, 70, 84, 87, 91, 101, |
Jagdangelegenheiten | 29, |
Keltergebäude | 7, 33, 34, 74, |
Kriegseinwirkungen | 92, 93, 95, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106 107, 108, 109, 110, |
Laubstreu | 71, 103, |
Milch | 64 92, 84, |
Militärstammrolle, Musterungen | 6, 19, 26, 36,48, 60, 74, 75, 81, 84, 90, 93, 93, 94, 95, 96, 104, 107, 108, |
Militär Kontrollversammlungen | 16, 21, 23, 28, 34, 38, 40, 44, 49, 52, 70, 76, 84, 87, 101, 110, |
Mobilmachung | 92, |
Nachwachdienst | 105, |
Obst allgemein | 39, 58, 76, 77, 85, 93, 98, 105, |
Papiergeld | 92, |
Postsachen | 28, 45, 95, |
Rathaus | 74, 81, |
Sammlungen | 94, 96, 97, 105, 107, 108, 109, |
Schaden laufendes Geflügel | 3, 16, 22, 23, 31, 37, 43, 52, 57, 62, 83, |
Schulverband | 72, |
Steuerbeamte u. Schätzer | 8, |
Steuern, Steuerschuldner | 2, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 12, 14, 15, 16, 21, 22, 23, 24, 28, 29, 32, 35.38, 39, 41, 43, 44, 45, 52, 53, 62, 83, 85, 87, 90, 91, 92, 93, 95, 98, 100, 110, |
Straßenbäume auslichten | 8, 12, 16, 24, 40, 46, 53, 55, 68, 72, 77, |
Verbote Neujahrschießen , Obst-auflesen, Weinberg betreten u.a. | 10, 13, 15, 19, 22, 23, 25, 32 33, 53, 67, 76,93, 106, |
Viehumlage | 7, 21, 29, 44, 76, 84 |
Viehseuchen | 2, 7, 14, 19, 20, 21, 38, 69, 72, 77, 82, 99, 108, 109, 110, |
Verkäufe v Grund und Boden | 2, 3, 4, 6, 7, 11,13, 14, 17, 20, 23, 26, 27, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 40, 41, 42,43, 44, 45,46, 48, 49, 54, 57, 58, 60, 61, 63, 64, 66, 68, 69, 70,72, 78, 79, 80, 81, 82, 85, 86, 87, 99, |
Verpachtungen aller Art | 17, |
Verbandsatzung Schule | 119 |
Viehschauen; Märkte | 6, 19, 28, 38, 43, 48 52, 57, 76, 90, |
Viehumlagen | 12, 96, |
Viehzählungen | 55, 85, 95, 96 |
Volkszählungen | 8, |
Wahlen Gemeinde | 5, 9, 12, 17,24, 25, 34, 35, 41, 46, 50, 52, 55, 58, 68, 73, 74, 75, 78, 82, 83, 88, 89, 95, 96, 97, 112, |
Wahlen, Oberamt, Land | 8, 9, 16, 29, 30, 32, 50, 52, 54, 66,75,77, |
Waldfeuerverordnung | 12, 20, 28, 37.48, 91, |
Wasserleitung Gemeinde | 16, 71, 74, 94, 109, |
Wasserleitung Heilanstalt | |
Weinbergschütze, Feldschütz | 16, 33, 40, 46, 58, 76, 91, 94, 101, |
Weinberge Weinlese Reblaus | 49, 53, 65, 71, 76, |
Diese Buch Seite 1 –126 abgeschrieben von September bis November 2009 bezw mit Register im März 2010 in ca 130 Arbeitsstunden in der Wohnung in der Keplerstraße 18 in Birkmannsweiler,
durch Hans Kuhnle ehrenamtlicher Mitarbeiter des Stadtarchivs Winnenden.
Birkmannsweiler den 21.März 2010
Hans Kuhnle.